Kenia: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:DatenstatusLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
Kenia:Karte der Visumanforderungen
Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.
Kenia: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Anforderungen für die visumfreie Einreise
- Reisende, die von der elektronischen Reisegenehmigung befreit sind, müssen während der gesamten Reise einen gültigen Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel, Arbeitserlaubnis, Wiedereinreiseerlaubnis oder ein entsprechendes offizielles Dokument mit sich führen, das die Befreiungsgrundlage und ihre Identität nachweist. Der Reisepass oder der akzeptable Reiseausweis muss am Tag der Ankunft in Kenia noch mindestens sechs Monate gültig sein.
- Der Reisende muss bei seiner Ankunft in Kenia persönlich mit seinem Reisepass oder akzeptablen Reiseausweis zur Kontrolle durch den Einwanderungsbeamten erscheinen. Während des Einreisevorgangs können biometrische Daten einschließlich eines Gesichtsfotos und Fingerabdrücke erhoben werden. Die Einreise muss über einen offiziell bestimmten Einreiseort erfolgen. Eine Person, die Kenia außerhalb eines bestimmten Einreiseortes erreicht, muss unverzüglich nach ihrer Ankunft einen Einwanderungsbeamten benachrichtigen.
- Der Einwanderungsbeamte kann ein Rück- oder Weiterreiseticket, Nachweise über die Weiterreise, den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer, eine Hotelbuchung, die vollständige Adresse und Telefonnummer des Gastgebers sowie den Reiseplan innerhalb Kenias verlangen.
- Eine visumfreie oder von der eTA befreite Reise gewährt kein automatisches Recht auf Einreise in das Land. Der Reisezweck, die öffentliche Ordnung, Sicherheit, gesundheitliche Bedingungen und die Einreisedokumente des Reisenden werden an der Grenze erneut geprüft. Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer variiert je nach Rechtsgrundlage der Befreiung, Art des Reisedokuments und Status des Reisenden. Der Reisende darf den in der für ihn geltenden Befreiung angegebenen Zeitraum nicht überschreiten.
- Von Reisenden, die aus einem Gebiet mit Gelbfieberinfektionsrisiko kommen, wird ein gültiger Gelbfieberimpfausweis verlangt. Für Säuglinge unter neun Monaten, schwangere Frauen (außer unter bestimmten epidemischen Bedingungen), Personen mit schwerer Allergie gegen Eiprotein, Personen mit schwerer Immunschwäche und Personen mit Thymuserkrankungen können medizinische Ausnahmen gelten. Die Gültigkeit der Gelbfieberimpfung beginnt zehn Tage nach der Impfung.
- Für die Einreise nach Kenia wird generell weder ein COVID-19-Impfzertifikat noch ein COVID-19-Test vor Reiseantritt verlangt. Reisende mit grippeähnlichen Symptomen können aufgefordert werden, ein Passagierverfolgungsformular auszufüllen und auf eigene Kosten einen Antigentest durchführen zu lassen. Nach einem positiven Antigenergebnis kann ein PCR-Test verlangt werden.
Anforderungen für die elektronische Reisegenehmigung (eTA)
- Die elektronische Reisegenehmigung muss vor Reiseantritt über die offizielle eTA-Website oder die offizielle mobile App ‚Kenya Travel Authorisation‘ eingeholt werden. Für jeden nicht befreiten Reisenden, einschließlich Säuglinge und Kinder, wird ein separater Antrag gestellt. Auch wenn die Option einer Gruppenantrags verwendet werden kann, wird für jeden Reisenden eine separate eTA ausgestellt. Der Antrag kann von einer anderen Person gestellt werden, jedoch müssen im Antrag die eigenen Angaben des Reisenden verwendet werden.
- Der Antragsteller muss einen Reisepass vorlegen, der mindestens sechs Monate über das geplante Ankunftsdatum in Kenia hinaus gültig ist und mindestens eine freie Seite aufweist. Ein Foto oder Scan des Reisepasses oder des Personalausweises wird hochgeladen.
- Dem Antrag muss ein aktuelles Selfie oder ein Passfoto des Antragstellers beigefügt werden.
- Im Antrag werden der Vor- und Nachname, die Reisepass- oder Reiseausweisnummer, das Ablaufdatum des Dokuments, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Angaben zum ständigen Wohnsitz, das voraussichtliche Reisedatum, Angaben zur Fluggesellschaft oder zum Beförderer, die Flugnummer, Abflug- und Zielort sowie die Unterkunftsadressen in Kenia angegeben. Der An- und Abreiseplan sowie die Unterkunftsbuchung müssen hochgeladen werden.
- Die Angaben im Antragsformular müssen korrekt und vollständig eingegeben werden. Das Formular kann vor Abschluss der Zahlung geändert werden. Zur Korrektur eines mit falschen Angaben eingereichten Antrags kann ein neuer Antrag und eine neue Zahlung erforderlich sein.
- Nach Auswahl der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzlandes und des Reisezwecks kann das System zusätzliche oder persönliche Dokumente anfordern. Daher ist die Liste der zusätzlichen Dokumente nicht für alle Antragsteller gleich. Ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts, ein nationales Ausweisdokument oder ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis eines anderen Landes sollten nur vorgelegt werden, wenn das Antragssystem oder der prüfende Einwanderungsbeamte dies spezifisch anfordert.
- Im Rahmen der Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit können Bankbescheinigungen, Kontoauszüge oder andere Nachweise über finanzielle Mittel individuell angefordert werden. Bei der Einreise kann zudem der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer verlangt werden.
- Bei Reisen zu medizinischen Zwecken können ein Schreiben des überweisenden Arztes oder Krankenhauses oder ein Terminnachweis verlangt werden; bei Konferenzteilnahme ein Einladungs- oder Teilnahmeschreiben; bei bestimmten beschäftigungsbezogenen Reisen ein Arbeitsvertrag; bei Umsiedlungsverfahren unterstützende Dokumente; je nach Gesundheitszustand Impf- oder Testzertifikate. Die Vorlage eines Arbeitsvertrags im eTA-Antrag gewährt kein Recht auf Arbeit in Kenia. Die erforderliche Arbeitserlaubnis oder entsprechende Einwanderungsgenehmigung für die Arbeit muss separat eingeholt werden.
- Bei Geschäftsreisen können ein Einladungsschreiben des kenianischen Unternehmens und die Firmenregistrierungsbescheinigung verlangt werden.
- Bei einem Antrag zum Zweck des Besuchs von Familie oder Freunden können ein Einladungsschreiben des Gastgebers oder Familienmitglieds sowie der Personalausweis, Reisepass, die ausländische Identitätskarte oder die Einreisegenehmigung für Kenia der einladenden Person verlangt werden.
- Bei diplomatischen Reisen können ein Diplomaten-, Dienst- oder offizieller Reisepass sowie ein offizielles Schreiben des entsendenden Staates, der Organisation oder der Außenministeriumsbehörde verlangt werden. Bei diplomatischen Anträgen kann die Standard-eTA-Gebühr entfallen; wird der beschleunigte Service gewählt, kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.
- Für jedes Baby und jedes Kind muss ein separater eTA-Antrag gestellt werden. Die Verantwortung für die Vorlage der Antragsdaten des Kindes liegt beim Elternteil, gesetzlichen Vormund oder begleitenden Erwachsenen. Diese Dokumente können je nach den Umständen des Antragstellers zusätzlich angefordert werden.
- Für individuell angeforderte fremdsprachige Dokumente sind die Anweisungen des Portals oder der Einwanderungsbehörde zu befolgen.
- Die Standard-eTA-Gebühr beträgt 30 US-Dollar, ohne Zahlungsabwicklungsgebühren. Die Gebühr für die einjährige eTA für mehrere Einreisen beträgt 300 US-Dollar, die für die fünfjährige eTA für mehrere Einreisen 185 US-Dollar. Für den beschleunigten Bearbeitungsservice werden zusätzlich zur normalen Antragsgebühr 100 US-Dollar erhoben. Der Zugang zur fünfjährigen eTA und anderen speziellen eTA-Typen hängt von den vom System festgelegten Berechtigungsbedingungen ab.
- Die Zahlung kann per Kreditkarte, Debitkarte oder einer anderen im Portal angebotenen Zahlungsmethode erfolgen. Die Antragsgebühr ist nicht erstattungsfähig und nicht auf eine andere Person übertragbar. Die Ablehnung des Antrags oder die Nichtdurchführung der Reise begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr.
- Anträge werden in der Regel innerhalb von drei Werktagen oder 72 Stunden bearbeitet, können jedoch aufgrund von Überprüfungsprozessen länger dauern. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens zwei Wochen vor der Reise zu stellen. Der beschleunigte Service wird im offiziellen Portal als Option ‚Sofortbearbeitung‘ angeboten; dennoch wird für keinen Antrag eine Garantie auf Bearbeitungsabschluss gegeben.
- Die genehmigte eTA muss innerhalb von 90 Tagen ab Ausstellungsdatum für die Reise genutzt werden. Die Standard-eTA ermöglicht eine einmalige Einreise. Die einjährigen und fünfjährigen eTA-Typen erlauben während ihrer jeweiligen Gültigkeitsdauer mehrere Einreisen. Die tatsächlich in Kenia zulässige Aufenthaltsdauer wird nicht automatisch auf der eTA festgelegt; sie wird bei der Einreise vom Einwanderungsbeamten an der Grenze festgelegt. Die Gesamtaufenthaltsdauer im Rahmen der Besucherdurchreisegenehmigung darf sechs Monate ab dem Einreisedatum nicht überschreiten.
- Das nach der Genehmigung per E-Mail als PDF-Dokument beigefügte Dokument muss ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät oder in der offiziellen App ‚Kenya Travel Authorisation‘ gespeichert werden. Das Dokument muss an allen Abflug- und Ankunftskontrollpunkten vorgelegt werden. Die Reise darf erst nach Genehmigung des Antrags durch die kenianische Regierung angetreten werden. Mit einem nicht genehmigten oder abgelehnten Antrag sollte nicht nach Kenia gereist werden.
- Die eTA ist lediglich eine Reisegenehmigung für Kenia und gewährt kein Recht auf definitive Einreise in das Land. Der Einwanderungsbeamte kann ein Rück- oder Weiterreiseticket, den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, Unterkunftsangaben, die Adresse und Telefonnummer des Gastgebers, den Reiseplan und Gesundheitsdokumente verlangen. Der Reisende muss sich bei der Einreise der Erhebung von Gesichtsfoto und Fingerabdrücken unterziehen.
- Ein amtlicher Luftfahrtrundschreiben vom Oktober 2025 weist eine anteilig bepreiste Reisekrankenversicherungsdeckung für ankommende Reisende als einen in die Buchungssysteme der Beförderer aufzunehmenden Posten aus.
Anforderungen für die Transit-eTA
- Von Reisenden, die ohne Verlassen des internationalen Transitbereichs des kenianischen Flughafens mit demselben Flugzeug weiterreisen oder auf ein anderes Flugzeug umsteigen, wird keine eTA verlangt. Auch Reisende, die mit demselben Schiff ankommen und ohne das Schiff zu verlassen ihre Reise fortsetzen, sind von der eTA befreit. Bei Verlassen des Transitbereichs, bei Einreise nach Kenia oder wenn die Reise die offiziellen Befreiungsbedingungen nicht erfüllt, muss eine Transit-eTA eingeholt werden.
- Die Transit-eTA ist eine elektronische Reisegenehmigung, die auf dem offiziellen Portal für berechtigte Reisende angeboten wird, die einen Transitflug über Kenia durchführen. Der Antrag muss vor der Reise online abgeschlossen werden, und die Reise darf erst nach Erhalt der Genehmigung angetreten werden. Die Gebühr für die Transit-eTA beträgt 20 US-Dollar, ohne Zahlungsabwicklungsgebühren. Wird der beschleunigte Service gewählt, fällt eine zusätzliche Gebühr von 100 US-Dollar an.
- Für den Transitantrag müssen ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass mit mindestens einer freien Seite, ein Selfie oder Passfoto, E-Mail- und Telefoninformationen, die Fluginformationen für Ankunft in Kenia und Abflug aus Kenia sowie ein Zahlungsmittel bereitgehalten werden. Die Flugbuchung und Informationen zur Weiterreise, die die Reise in das Folgeland belegen, müssen vorgelegt werden. Zusätzliche Dokumente in Abhängigkeit von der Transitart, der Staatsangehörigkeit und dem Wohnsitzland können vom Portal individuell angefordert werden.
- Wenn während des Transits eine Einreise nach Kenia und ein Aufenthalt erfolgen, können eine Unterkunftsbuchung oder die Adresse und Kontaktdaten des Gastgebers verlangt werden.
- Für Transit-eTA-Anträge gilt die allgemeine eTA-Bearbeitungszeit. Die normale Bearbeitungszeit beträgt drei Werktage oder 72 Stunden und kann sich je nach Überprüfungsprozess verlängern. Es wird empfohlen, den Antrag mindestens zwei Wochen vor der Reise zu stellen. Das Genehmigungsdokument muss ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät gespeichert und bei den Abflug- und Ankunftskontrollen vorgezeigt werden.
Aktualisierungsverlauf
Die visumfreie Einreise ist nicht mehr möglich; vor der Reise ist jetzt eine elektronische Reisegenehmigung erforderlich. Der erlaubte Aufenthalt änderte sich von 60 Tage auf 90 Tage.


