Pakistan:Visabestimmungen
PakistanInformieren Sie sich über die Visabestimmungen für dieses Land. Letzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
Pakistan Karte der Visabestimmungen
Pakistan: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Der Reisende muss einen gültigen Passtyp besitzen, der im Rahmen des entsprechenden Visumbefreiungsabkommens oder der aktuellen Befreiungspolitik akzeptiert wird. Die Befreiung gilt nur für den in der jeweiligen Regelung festgelegten Reisezweck, Passtyp und den zulässigen Zeitraum.
- Die Visumbefreiung kann nur für einen oder mehrere der Passtypen: Diplomaten-, Dienst-, Amtspass oder Reisepass gelten. Der Reisende muss vor der Reise überprüfen, ob sein Passtyp in den Anwendungsbereich der Befreiung fällt.
- Befreiungen, die an bestimmte Zwecke wie Tourismus, Geschäftsreisen oder religiöse Besuche gebunden sind, können nicht für Erwerbstätigkeit, Studium, Journalismus, langfristigen Aufenthalt oder andere Aktivitäten genutzt werden. Für Reisen, die nicht dem zulässigen Zweck dienen, muss ein entsprechendes Visum beantragt werden.
- Die für alle visumfreien Reisenden geltende gemeinsame Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Auch die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Es wurde keine zentrale Checkliste veröffentlicht, die besagt, dass von allen visumfreien Reisenden gleichermaßen ein Rückflugticket, eine Hotelreservierung, ein Kontoauszug, ein bestimmter Mindestguthaben oder eine Reisekrankenversicherung verlangt wird. Diese Dokumente können je nach Reisezweck, Grenzkontrolle oder der verwendeten Befreiungsregelung angefordert werden.
- Die durch die Visumbefreiung gestattete Aufenthaltsdauer variiert je nach Passtyp und dem betreffenden gegenseitigen Abkommen. Eine für alle visumfreien Reisenden geltende einheitliche maximale Aufenthaltsdauer ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
Voraussetzungen für die elektronische Reisegenehmigung
- Der Antrag für die elektronische Reisegenehmigung oder das Visa Prior to Arrival muss vor der Reise über das Pakistan Online Visa System oder die unterstützende mobile App Pak-ID eingereicht werden. Der Antragsteller muss ein Konto erstellen, seine E-Mail-Adresse bestätigen und seine persönlichen Daten, Passdaten und Reiseinformationen vollständig eingeben.
- Dem Antrag müssen ein digitales Foto und die biometrische Datenseite des Reisepasses beigefügt werden. Bei der Einreichung über die mobile App kann das Passbild mit der App gescannt werden, und es können eine Lebendprüfung und eine Gesichtsverifizierung durchgeführt werden.
- Der Reisepass muss in der Regel mindestens sechs Monate gültig sein. Für besondere Passtypen oder spezielle Visumpolitiken können jedoch abweichende Gültigkeitsanforderungen gelten. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Das Foto muss 45 Millimeter hoch und 35 Millimeter breit sein. Der Kopf und der obere Teil der Schultern müssen sichtbar sein, das Gesicht sollte etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos ausfüllen. Das Foto muss scharf, hochwertig und fleckenfrei sein. Ein weißer Hintergrund ist zu verwenden. Bei der Online-Beantragung darf die Fotodatei 350 KB nicht überschreiten.
- Unterlagen können im Format JPEG, JPG, PNG oder PDF hochgeladen werden. Die maximal zulässige Größe für jede unterstützende Dokumentdatei beträgt 500 KB.
- Der Antrag muss mindestens 24 Stunden vor der geplanten Reise eingereicht werden. Die offizielle Bearbeitungszeit beträgt 24 Arbeitsstunden. Es ist zu beachten, dass die Bestätigung später erfolgen kann, und es sollten keine endgültigen Reisevorbereitungen getroffen werden, bevor das elektronische Dokument erhalten wurde.
- Der Antrag auf ein Visa Prior to Arrival unterliegt in den derzeitigen gebührenfreien Kategorien keinen Visum- oder Bearbeitungsgebühren. Diese kostenlose Regelung gilt nur für Reisezwecke und Antragsprofile, die vom System als geeignet angesehen werden.
- Nach Genehmigung des Antrags wird eine elektronische Visa Grant Notice oder das von der System in der entsprechenden Anwendung verwendete elektronische Reisegenehmigungsdokument erstellt. Das Dokument muss heruntergeladen und während der Reise in zugänglicher Form mitgeführt werden. Es wird empfohlen, auch einen Ausdruck mitzuführen.
- Die Visa Grant Notice wird in der Regel mit einer Gültigkeit von 90 Tagen und dem Recht auf mehrfache Einreise ausgestellt. Die genaue Gültigkeit, die Anzahl der Einreisen und die zulässige Aufenthaltsdauer richten sich nach den im elektronischen Bestätigungsdokument angegebenen Bedingungen.
- Bei Anträgen, die von einer Person in Pakistan unterstützt werden, kann der Sponsor aufgefordert werden, eine biometrische Verifikation über die Pak-ID-App durchzuführen. Die biometrische Überprüfung des Sponsors ist nur dann obligatorisch, wenn das System oder die entsprechende Visumkategorie dies verlangt.
- Ein Nachweis der Unterkunft, ein Rückflugticket, ein Kontoauszug, eine Arbeitsbescheinigung oder ein Einladungsschreiben werden nicht als gemeinsame Anforderung für alle Visa Prior to Arrival Anträge aufgeführt. Das Antragssystem kann je nach persönlichen Daten, Reisezweck oder ausgewählter Unterkategorie zusätzliche Dokumente anfordern.
- Der Mindestbetrag der finanziellen Mittel ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Auch eine Reisekrankenversicherung und eine Mindestversicherungsdeckung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht als gemeinsame Anforderung für alle Anträge auf elektronische Reisegenehmigung genau angegeben.
Voraussetzungen für die E-Visum-Beantragung
- Der Antragsteller muss ein Konto im Pakistan Online Visa System erstellen, die E-Mail-Bestätigung abschließen und die dem Reisezweck entsprechende Visumkategorie und Unterkategorie auswählen. Die Pflichtfelder im Antragsformular müssen vollständig und identisch mit den Angaben im Reisepass ausgefüllt werden.
- Im Antrag können Vor- und Nachname, Geburtsdaten, Angaben zu den Eltern, Familienstand, Kontaktdaten, aktuelle Adresse, Passdaten, Reisezweck, Adresse in Pakistan, geplante Ein- und Ausreisedaten sowie frühere Reise- oder Visumsinformationen angefordert werden.
- Der Antragsteller muss die biometrische Informationsseite seines gültigen Reisepasses und andere angeforderte relevante Seiten hochladen. Die meisten offiziellen Auslandsvertretungen verlangen einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass. Bei einigen speziellen Antragspolitiken kann eine längere Passgültigkeit verlangt werden.
- Die für alle E-Visumkategorien geltende gemeinsame Anzahl freier Passseiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Es wurde kein detaillierter, für alle Antragsteller geltender gemeinsamer zentraler Standard in Bezug auf beschädigte Pässe, biometrische Pässe oder maschinenlesbare Pässe veröffentlicht.
- Das Foto muss die Maße 45 × 35 Millimeter haben, einen weißen Hintergrund aufweisen sowie scharf und hochwertig sein. Kopf und oberer Teil der Schultern müssen sichtbar sein, und das Gesicht sollte etwa 70 bis 80 Prozent des Fotos ausfüllen. Die Online-Fotodatei darf 350 KB nicht überschreiten.
- Dass das Foto innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurde, wird in den Checklisten einiger offizieller Auslandsvertretungen ausdrücklich verlangt. Diese Frist ist nicht als einheitliche zentrale Anforderung für alle Visumarten und Vertretungen genau veröffentlicht.
- Unterlagen können im Format JPEG, JPG, PNG oder PDF mit einer maximalen Dateigröße von 500 KB hochgeladen werden. Der Antragsteller muss lesbare und echte Dokumentbilder einreichen. Unscharfe, abgeschnittene oder nicht informationshaltige Dokumente können dazu führen, dass der Antrag zur Nachbearbeitung zurückgesandt wird.
- Der Antrag muss aus dem Herkunftsland oder dem Land des rechtmäßigen ständigen Aufenthalts gestellt werden. Erfolgt der Antrag außerhalb des Herkunftslandes, können eine gültige Aufenthaltserlaubnis, eine Aufenthaltskarte oder ein Dokument, das den rechtmäßigen Aufenthalt im Antragsland belegt, verlangt werden.
- Bei touristischen Anträgen werden neben Reisepass und Foto Informationen zur Hotelreservierung verlangt. Erfolgt die Unterkunft bei einem Gastgeber, können ein Einladungsschreiben, die pakistanische Identitätskarte oder Passkopie des Sponsors, seine Adresse und Kontaktdaten angefordert werden.
- Einige Auslandsvertretungen verlangen bei Touristen- und Besucheranträgen ein Rück- oder Weiterflugticket, einen detaillierten Reiseplan, eine Arbeits- oder Studentenbescheinigung, einen Wohnsitznachweis und einen Kontoauszug. Dies ist keine gemeinsame zentrale Dokumentenliste für alle Antragsteller.
- Der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, variiert je nach Vertretung und Antragsart. Einige offizielle Auslandsvertretungen verlangen die letzten drei Monate, andere die letzten sechs Monate. Der für alle E-Visumanträge geltende gemeinsame Zeitraum für Kontoauszüge und der Mindestkontostand sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Bei Familienbesuchsanträgen können Dokumente wie POC, CNIC, NICOP, Pakistanischer Reisepass, Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde verlangt werden, die die pakistanische Herkunft oder die familiäre Verbindung belegen. Je nach Situation des Antragstellers kann auch eine Kopie des Ausweises oder Reisepasses des Familienmitglieds in Pakistan angefordert werden.
- Bei Geschäftsvisumanträgen können ein Einladungsschreiben des Unternehmens in Pakistan, der E-Business Invitation Letter, die SECP- oder Handelskammerregistrierung des Unternehmens und ein geeignetes Geschäftsempfehlungsschreiben verlangt werden. Das Anschreiben des Arbeitgebers des Antragstellers, das Firmenprofil oder der Nachweis einer bestehenden Geschäftsbeziehung können ebenfalls in die entsprechende Checkliste aufgenommen werden.
- Für das Arbeitsvisum werden ein Arbeitsvertrag, ein Anschreiben des Arbeitgebers in Pakistan, ein Firmenprofil, die Firmenregistrierungsdokumente, die Kontaktdaten des Sponsors, der Lebenslauf des Antragstellers und gegebenenfalls ein Empfehlungs- oder Bestätigungsschreiben des Board of Investment verlangt.
- Für das Studentenvisum werden ein Zulassungs- oder Studentenstatusdokument sowie eine NOC der zuständigen Bildungs-, Gesundheits-, Wirtschafts- oder einer anderen befugten staatlichen Stelle verlangt. Je nach Antrag können auch ein Sponsoringdokument, ein Kontoauszug oder ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert werden.
- Für das medizinische Visum können medizinische Berichte, ein Behandlungs- oder Aufnahmeschreiben eines Krankenhauses in Pakistan, Unterkunfts- oder Einladungsinformationen sowie gegebenenfalls Dokumente bezüglich einer Begleitperson verlangt werden.
- Für Anträge im Zusammenhang mit Journalismus, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Organisationen, Missionstätigkeit, religiösen Aktivitäten, Konferenzen, Sport, Kultur, Bergsteigen und Trekking sind zweckspezifische Dokumente erforderlich, wie ein Schreiben des Arbeitgebers oder Veranstalters, Einladungsschreiben, Organisationsregistrierung, Vereinbarung, Veranstaltungsprogramm, entsprechende Genehmigung oder NOC.
- Bei Diplomaten- und Dienstvisumanträgen ist zusätzlich zu Reisepass und Foto eine Verbalnote oder ein Empfehlungsschreiben des entsendenden Staates, einer internationalen Organisation oder einer befugten Stelle vorzulegen.
- Bei Anträgen, die von einer natürlichen Person oder Institution in Pakistan unterstützt werden, kann ein Schreiben verlangt werden, in dem der Sponsor die Verantwortung für die Dauer des Aufenthalts übernimmt. Die pakistanische Identitätskarte, eine Passkopie des Sponsors, ein Adressnachweis oder die Organisationsregistrierung können angefordert werden.
- In Fällen, in denen eine biometrische Überprüfung des Sponsors durchgeführt werden kann, muss der pakistanische Sponsor die Gesichtsverifizierung über die Pak-ID-App abschließen. Das System macht die biometrische Überprüfung des Sponsors in den Fällen, in denen dies möglich ist, obligatorisch.
- Von Antragstellern unter achtzehn Jahren können eine Geburtsurkunde, die Reisepässe oder Ausweise der Eltern und eine Einverständniserklärung der Eltern verlangt werden. Einige Vertretungen verlangen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung, die von beiden Elternteilen unterzeichnet ist. In Fällen mit nur einem Elternteil können ein Sorgerechtsbeschluss, eine Scheidungsurkunde oder andere rechtliche Dokumente verlangt werden.
- Die notarielle Beglaubigung, konsularische Bestätigung, Legalisation oder Übersetzung von Geburts- und Heiratsurkunden ins Englische oder Urdu kann je nach Visumart und der prüfenden Vertretung variieren. Ein für alle Anträge geltender einheitlicher Übersetzungs-, Notariats- oder Apostillen-Standard ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Antragsgebühr wird auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, der Visumkategorie, der Option für einmalige oder mehrfache Einreise und der Gültigkeitsdauer berechnet. Es gibt keine einheitliche Gebühr für alle Antragsteller. Die genaue Gebühr wird im Online-Gebührenrechner ermittelt.
- Die Zahlung erfolgt online mit einer gültigen Kredit- oder Debitkarte. Die Gebühr ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Die Karte muss möglicherweise für Online- und internationale Zahlungen freigeschaltet sein.
- Für das Touristenvisum kann ein Erstantrag für eine einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu drei Monaten gestellt werden. Bei Verlängerungsanträgen für touristische Zwecke kann eine Option für mehrfache Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu sechs Monaten bestehen. Die offizielle Bearbeitungszeit für das erste Touristenvisum beträgt in der Regel 7 bis 10 Werktage.
- Bei Familienbesuchsanträgen kann die Bearbeitungszeit je nach Unterkategorie 7 bis 10 Werktage oder etwa vier Wochen betragen. Familienbesuchsvisa können in geeigneten Fällen eine Gültigkeit von bis zu fünf Jahren und einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr pro Einreise ermöglichen.
- Das Geschäftsvisum kann mit einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren und für mehrfache Einreise ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit kann je nach Antragsuntergruppe zwischen 24 Arbeitsstunden und vier Wochen variieren.
- Bei Studenten- und allgemeinen Arbeitsvisa beträgt die offizielle Bearbeitungszeit in der Regel vier Wochen. Das Studentenvisum kann in geeigneten Fällen für zwei Jahre ausgestellt werden.
- Für das kurzfristige medizinische Visum beträgt die offizielle Bearbeitungszeit 48 Arbeitsstunden. Langfristige medizinische Visa oder Verlängerungsverfahren können vier bis sechs Wochen dauern.
- Wird der Antrag zur Nachbearbeitung zurückgesandt, muss der Antragsteller die geforderten Korrekturen oder zusätzlichen Unterlagen innerhalb von sieben Tagen einreichen. Ein nicht innerhalb dieser Frist erneut eingereichter Antrag kann vom System storniert werden. Bei erneuter Einreichung kann die Bearbeitungszeit von neuem beginnen.
- Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen, eine Überprüfung des Sponsors oder ein persönliches Vorstellungsgespräch anfordern. Der Antragsteller sollte regelmäßig den Prüfungsabschnitt des Portals überprüfen.
- Nach Genehmigung des Visums muss die elektronische Visa Grant Notice heruntergeladen werden. Die Reise darf erst nach Erhalt des gültigen elektronischen Visumdokuments angetreten werden. Die Passnummer, der Name, die Gültigkeit, die Anzahl der Einreisen und die Aufenthaltsdauer auf dem Visumdokument sollten vor der Reise überprüft werden.
- Die Gültigkeitsdauer des Visums bezeichnet den Zeitraum, in dem es zur Einreise in das Land genutzt werden kann; die Aufenthaltsdauer bezeichnet die Zeit, die nach der Einreise in Pakistan verbracht werden darf. Die Aufenthaltsdauer wird ab dem Einreisedatum berechnet.
- Eine Reisekrankenversicherung ist nicht für alle E-Visumkategorien obligatorisch. Eine gemeinsame Mindestversicherungsdeckung ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Eine für alle Antragsteller geltende gemeinsame Anforderung an Impfbescheinigungen oder Gesundheitszeugnisse ist im zentralen Visumportal nicht genau angegeben. Gesundheits- oder Impfanforderungen können je nach Herkunftsland des Reisenden, aktuellen öffentlichen Gesundheitsentscheidungen oder der Antragsart variieren.
Voraussetzungen für das Visum bei der Einreise
- Das Visumverfahren bei Einreise in Pakistan sollte nicht als bedingungsloses und vorausfüllungsloses System verstanden werden. Berechtigte Reisende müssen vor der Reise den Online-Antrag für das Visa Prior to Arrival oder die Electronic Authorization to Travel abschließen.
- Der Antragsteller muss seinen gültigen Reisepass und das zuvor ausgestellte elektronische ETA- oder Visa Grant Notice-Dokument mitführen. Wenn die elektronische Reisegenehmigung als ein eigenständiges Visum definiert ist, gelten die Bedingungen des Dokuments; wenn sie als ETA definiert ist, berechtigt sie zur Reise nach Pakistan und zur Beantragung eines Visums bei Einreise am zuständigen Einwanderungsschalter.
- Der Name, die Passnummer, die Staatsangehörigkeit, die Gültigkeit und die Einreiseinformationen auf dem Dokument müssen mit dem Reisepass übereinstimmen. Die Reise mit einer falschen Passnummer oder einem anderen Pass kann zur Ablehnung der Einreise führen.
- Bei der Voranmeldung müssen ein digitales Foto und die biometrische Datenseite des Reisepasses eingereicht werden. Der Reisepass muss in der Regel mindestens sechs Monate gültig sein. Die Anzahl der freien Passseiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Das im Rahmen des Visa Prior to Arrival ausgestellte Dokument ist in der Regel 90 Tage gültig und für mehrfache Einreise. Die genaue Aufenthaltsdauer und die Einreisebedingungen sind anhand der im elektronischen Dokument angegebenen Informationen zu überprüfen.
- Das derzeitige Visa Prior to Arrival-Verfahren ist kostenlos, und die offizielle Bearbeitungszeit beträgt 24 Arbeitsstunden. Der Reisende sollte die Reise nach Pakistan nicht antreten, bevor das Bestätigungsdokument vorliegt.
- Inhabern eines Visa Prior to Arrival ist die Ein- oder Ausreise über die Landgrenzübergänge Chaman und Torkham nicht gestattet. Die Reise muss über einen autorisierten Flughafen, Hafen oder Grenzkontrollpunkt erfolgen, der dieses Dokument akzeptiert.
- Die Einwanderungsbeamten können die Identität des Reisenden, den Reisepass, das elektronische Bestätigungsdokument und den Reisezweck erneut prüfen. Die elektronische Reisegenehmigung oder die Visa Grant Notice stellt keine Garantie für die bedingungslose Einreise in das Land dar.
- Ein Rückflugticket, ein Unterkunftsnachweis, ein Kontoauszug und eine Reisekrankenversicherung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht als gemeinsame Anforderung für alle Visum-bei-Einreise-Fälle aufgeführt. Das System kann je nach Antragsprofil oder Reisezweck zusätzliche Dokumente anfordern.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsularvisums
- Pakistan hat in der allgemeinen Praxis die manuellen Visumverfahren eingestellt und die meisten Anträge über das Pakistan Online Visa System abgewickelt. Antragsteller, die nicht in das Online-System aufgenommen werden, einer speziellen Visumpolitik unterliegen oder von der entsprechenden Auslandsvertretung auf das manuelle Verfahren verwiesen werden, müssen jedoch das konsularische Verfahren befolgen.
- Bei der manuellen Beantragung muss das von der zuständigen pakistanischen Botschaft oder dem Konsulat herausgegebene Antragsformular vollständig ausgefüllt und an den erforderlichen Stellen unterschrieben werden. Einige spezielle Antragsformulare müssen in Großbuchstaben und ohne Auslassung von Feldern ausgefüllt werden.
- In den allgemeinen konsularischen Checklisten werden das Original und eine Kopie des gültigen Reisepasses sowie zwei aktuelle Passfotos verlangt. Die Fotogröße wird von einigen Vertretungen auf 45 × 35 Millimeter festgelegt.
- Die meisten Auslandsvertretungen verlangen einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass. Bei einigen besonderen Gruppen von Passinhabern kann eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr erforderlich sein. Daher gibt es keine einheitliche Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses, die auf alle konsularischen Anträge anwendbar ist.
- Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Auch die Anforderung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses ist nicht als gemeinsamer Standard für alle konsularischen Fälle veröffentlicht.
- Es kann eine Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltskarte, Arbeitserlaubnis, Studentenausweis oder ein ähnliches Dokument verlangt werden, das den rechtmäßigen Aufenthalt des Antragstellers im Zuständigkeitsbereich der Vertretung belegt.
- Bei manuellen Anträgen zu touristischen oder Besuchszwecken können Fluginformationen, Reiseplan, Hotelreservierung oder Einladungsschreiben verlangt werden. Bei Reisen auf Einladung können die pakistanische Identitätskarte des Gastgebers, eine Passkopie, seine Adresse und Kontaktdaten angefordert werden.
- Bei Familienbesuchen können Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Ausweis- und Passdokumente, die die pakistanische Herkunft oder familiäre Bindung belegen, verlangt werden. Für Minderjährige können die Ausweise der Eltern, die Geburtsurkunde und eine Einverständniserklärung verlangt werden.
- Bei Geschäftsanträgen können ein Einladungsschreiben des Unternehmens in Pakistan, die Firmenregistrierung, eine Handelskammerempfehlung und ein Einführungs- oder Abordnungsschreiben des Arbeitgebers des Antragstellers verlangt werden.
- Bei Transitanträgen können ein gültiges Visum oder eine Einreiseerlaubnis für das Zielland, ein bestätigtes Weiterreiseticket, die Transitdaten und Details zum Aufenthalt in Pakistan verlangt werden.
- Der Nachweis der finanziellen Mittel, der Zeitraum des Kontoauszugs und der Mindestkontostand variieren je nach der aufgesuchten Vertretung. Ein für alle konsularischen Anträge geltender gemeinsamer Mindestbetrag ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Übersetzung der Dokumente ins Englische oder Urdu, die notarielle Beglaubigung, konsularische Bestätigung oder Legalisation kann je nach Vertretung und Dokumentenart variieren. Es wurde kein gemeinsamer zentraler Beglaubigungsstandard veröffentlicht.
- Die Antragsgebühr variiert je nach Status des Passinhabers, Visumart, Anzahl der Einreisen und Vertretung. Die Gebühr kann per Banküberweisung, Bankbeleg, Bargeld, Karte oder einer anderen von der Vertretung festgelegten Methode erhoben werden. Die genaue Gebühr und Zahlungsmethode sind bei der betreffenden Vertretung zu erfragen.
- Die Bearbeitungszeit variiert je nach Vertretung und ob die Akte eine Sicherheits- oder Behördenfreigabe erfordert. Einige Vertretungen geben 7 bis 10 Werktage an, während für Sonderfälle keine genaue Bearbeitungszeit angegeben wird.
- Der Antragsteller kann zu einem persönlichen Gespräch einberufen werden. Bei besonderen Antragsgruppen können eine persönliche Vorsprache, ein zusätzliches Sicherheitsformular oder ein detaillierter Reiseplan verlangt werden.
Voraussetzungen für das Transitvisum
- Ein Reisender, der kurzfristig in das Land einreist, indem er die pakistanische Grenzkontrolle passiert, oder seine Reise in ein anderes Land fortsetzt, muss vor der Reise ein entsprechendes Transitvisum einholen.
- Im Antrag können ein gültiger Reisepass, ein Foto, ein ausgefülltes Antragsformular, ein bestätigtes Weiterreiseticket oder Reiseplan und ein gültiges Visum oder eine Einwanderungserlaubnis, die das Recht zur Einreise in das endgültige Zielland belegen, verlangt werden.
- Im Antragsformular können Informationen wie das endgültige Zielland, die Ein- und Ausreisedaten nach/von Pakistan, die verwendeten Transportmittel, der Zwischenstopp in Pakistan und die während des Transits zu bewohnende Adresse angefordert werden.
- Der Reisepass muss bei den meisten offiziellen Auslandsvertretungen mindestens sechs Monate gültig sein. Bei besonderen Transitpolitiken kann eine längere Gültigkeitsdauer verlangt werden. Eine für alle Transitanträge geltende gemeinsame Anzahl freier Passseiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Wird der Antrag von einem anderen Land außerhalb Pakistans gestellt, kann eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte verlangt werden, die den rechtmäßigen Aufenthalt im Antragsland belegt.
- Wenn während des Transits eine Unterkunft benötigt wird, können eine Hotelreservierung oder die Adressdaten der einladenden Person verlangt werden. Der Betrag der finanziellen Mittel, der Zeitraum des Kontoauszugs und der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht als gemeinsame Anforderung für alle Transitanträge genau angegeben.
- Für die Unterkategorie des Transit-/Transportarbeitsvisums für den Straßentransport sind ein Foto, ein Reisepass, ein von den Vertragsparteien ausgestelltes gültiges vorläufiges Akzeptanzdokument und ein Arbeitsschreiben eines registrierten Transportunternehmens erforderlich. Diese Dokumente gelten nur für die entsprechende Transportunterkategorie.
- Die Gültigkeitsdauer des Transitvisums, die zulässige Anzahl der Einreisen und die in Pakistan verbringbare Zeit können je nach Reisepass, Reiseroute und der aufgesuchten Vertretung variieren. Eine für alle Transitreisenden geltende gemeinsame Dauer ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Das Transitvisum darf nur für die Durchreise durch Pakistan in ein anderes Land verwendet werden. Es kann nicht für Tourismus, Geschäftsreisen, Erwerbstätigkeit oder andere langfristige Aktivitäten genutzt werden.
- Die Gebühr variiert je nach Staatsangehörigkeit und Gegenseitigkeit. Die genaue Transitvisumgebühr ist dem Online-Gebührenrechner oder der aufgesuchten Auslandsvertretung zu entnehmen.
- Die zuständige Behörde kann das Visum für das Zielland, die Flug- oder Transportreservierung, den Reisezweck und die Transitdaten überprüfen; sie kann zusätzliche Unterlagen oder ein Gespräch anfordern.
Voraussetzungen für das Transitvisum
- Ein Reisender, der kurzfristig in das Land einreist, indem er die pakistanische Grenzkontrolle passiert, oder seine Reise in ein anderes Land fortsetzt, muss vor der Reise ein entsprechendes Transitvisum einholen.
- Im Antrag können ein gültiger Reisepass, ein Foto, ein ausgefülltes Antragsformular, ein bestätigtes Weiterreiseticket oder Reiseplan und ein gültiges Visum oder eine Einwanderungserlaubnis, die das Recht zur Einreise in das endgültige Zielland belegen, verlangt werden.
- Im Antragsformular können Informationen wie das endgültige Zielland, die Ein- und Ausreisedaten nach/von Pakistan, die verwendeten Transportmittel, der Zwischenstopp in Pakistan und die während des Transits zu bewohnende Adresse angefordert werden.
- Der Reisepass muss bei den meisten offiziellen Auslandsvertretungen mindestens sechs Monate gültig sein. Bei besonderen Transitpolitiken kann eine längere Gültigkeitsdauer verlangt werden. Eine für alle Transitanträge geltende gemeinsame Anzahl freier Passseiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Wird der Antrag von einem anderen Land außerhalb Pakistans gestellt, kann eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltskarte verlangt werden, die den rechtmäßigen Aufenthalt im Antragsland belegt.
- Wenn während des Transits eine Unterkunft benötigt wird, können eine Hotelreservierung oder die Adressdaten der einladenden Person verlangt werden. Der Betrag der finanziellen Mittel, der Zeitraum des Kontoauszugs und der Versicherungsschutz der Reisekrankenversicherung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht als gemeinsame Anforderung für alle Transitanträge genau angegeben.
- Für die Unterkategorie des Transit-/Transportarbeitsvisums für den Straßentransport sind ein Foto, ein Reisepass, ein von den Vertragsparteien ausgestelltes gültiges vorläufiges Akzeptanzdokument und ein Arbeitsschreiben eines registrierten Transportunternehmens erforderlich. Diese Dokumente gelten nur für die entsprechende Transportunterkategorie.
- Die Gültigkeitsdauer des Transitvisums, die zulässige Anzahl der Einreisen und die in Pakistan verbringbare Zeit können je nach Reisepass, Reiseroute und der aufgesuchten Vertretung variieren. Eine für alle Transitreisenden geltende gemeinsame Dauer ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Das Transitvisum darf nur für die Durchreise durch Pakistan in ein anderes Land verwendet werden. Es kann nicht für Tourismus, Geschäftsreisen, Erwerbstätigkeit oder andere langfristige Aktivitäten genutzt werden.
- Die Gebühr variiert je nach Staatsangehörigkeit und Gegenseitigkeit. Die genaue Transitvisumgebühr ist dem Online-Gebührenrechner oder der aufgesuchten Auslandsvertretung zu entnehmen.
- Die zuständige Behörde kann das Visum für das Zielland, die Flug- oder Transportreservierung, den Reisezweck und die Transitdaten überprüfen; sie kann zusätzliche Unterlagen oder ein Gespräch anfordern.
Pakistan: Wichtige Reiseziele
Islamabad ist die Hauptstadt Pakistans, während Karachi als größte Stadt und wichtigster internationaler Flughafen dient. Lahore, die kulturelle Metropole des Landes, ist ein bedeutendes Ziel für Besucher.
Die Region umfasst historische Stätten wie Mohenjo-Daro und die beeindruckenden Berglandschaften des Karakorum. Die Küste am Arabischen Meer bietet Strände und Hafenstädte wie Gwadar.
Viele Reisende verbinden einen Aufenthalt in Islamabad mit Ausflügen in den Norden, etwa nach Hunza oder Skardu. Die gut ausgebaute Autobahn M-2 verbindet Lahore mit Islamabad, während Inlandsflüge nach Karatschi und Quetta die Fortbewegung erleichtern.
