Kongo-Brazzaville:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 183. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 5. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 10.

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Kongo-Brazzaville: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Kongo-Brazzaville:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Kongo-Brazzaville: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Der Reisende muss einen gültigen Reisepass besitzen. Es wird verlangt, dass der Reisepass zum Zeitpunkt der Einreise in das Land noch mindestens sechs Monate gültig ist.
  • An der Grenzkontrolle müssen Dokumente, die den Reisezweck, die Unterkunftsvorkehrungen und die ausreichenden finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts belegen, bereitgehalten werden. Eine Hotelreservierung oder ein notariell beglaubigtes Einladungsschreiben können als Nachweis der Unterkunft verwendet werden.
  • Ein bestätigter internationaler Impfausweis, der eine gültige Gelbfieberimpfung nachweist, muss mitgeführt werden. Eine Cholera-Impfung wird empfohlen, aber nicht als verpflichtend angegeben.
  • Die maximale Dauer des visumfreien Aufenthalts, die erlaubten Aktivitäten und die Anzahl der Einreisen können je nach dem betreffenden Visumbefreiungsabkommen, dem Reisepasstyp und der Situation des Reisenden variieren.

Voraussetzungen für das Visum bei der Einreise

  • Das Visum bei der Einreise ist offiziell nur für Inhaber gewöhnlicher Reisepässe bestätigt, die unter ein geltendes spezielles bilaterales Abkommen fallen. Diese Praxis sollte nicht als ein allgemeines System von Visa bei der Einreise angesehen werden, das allen ausländischen Reisenden offensteht.
  • Der Antragsteller muss einen gültigen gewöhnlichen Reisepass besitzen. Im Rahmen der allgemeinen Einreiseregel muss der Reisepass mindestens sechs Monate gültig sein und ein internationaler Impfausweis mit Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
  • In der bestätigten Sonderregelung wird das Visum kostenlos ausgestellt.
  • Außerhalb von Sonderabkommen gilt die allgemeine Regel, dass das Visum nicht am Grenzübergang ausgestellt wird und vor der Reise bei der zuständigen diplomatischen Vertretung der Republik Kongo eingeholt werden muss.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums

  • Der Antragsteller muss einen Reisepass vorlegen, der nach dem Reisedatum noch mindestens sechs Monate gültig ist.
  • Die Antragsmethode variiert je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird. Im offiziellen System in Frankreich müssen ein persönliches Konto erstellt, Adresse, Familien- und Identitätsdaten in das Profil eingegeben, die geeignete Visumskategorie ausgewählt, Dokumente in das System hochgeladen und die Zahlung online durchgeführt werden. Der Reisepass muss dann per Post oder persönlich bei der Botschaft eingereicht werden. Daher handelt es sich bei der Online-Konsularantrag nicht um ein E-Visum-System, das keinen physischen Visumaufkleber im Reisepass erfordert.
  • Die Vertretung in Washington verlangt zwei vollständig ausgefüllte, ausgedruckte und unterzeichnete Antragsformulare. Das Freilassen von Feldern auf dem Formular kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung oder zur Ablehnung des Antrags führen.
  • Bei Anträgen in Washington werden zwei Farbfotos vorgelegt, die innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurden. Die Fotos müssen 51 × 51 Millimeter groß sein, einen weißen Hintergrund haben und das Gesicht in voller Vorderansicht zeigen. Das Online-System in Frankreich verlangt ein Farbfoto, weißer Hintergrund, frontale Aufnahme im JPEG-Format.
  • Bei touristischen Anträgen muss eine Hotelreservierung oder ein Einladungsschreiben vorgelegt werden. Bei Anträgen in Frankreich wird verlangt, dass das Einladungsschreiben oder der Unterkunftsnachweis von der zuständigen Regionaldirektion für territoriale Überwachung in der Republik Kongo bestätigt wird.
  • Bei Anträgen in Washington muss das Einladungsschreiben am Computer erstellt und von der Gemeinde oder der Präfektur notariell beglaubigt sein. Das Schreiben muss den Reisezweck sowie den Namen und die Adresse der in der Republik Kongo zu besuchenden Person enthalten, es muss an die Visumstelle der Botschaft adressiert sein und innerhalb von neunzig Tagen ab Ausstellungsdatum verwendet werden. Einer der Identitätsnachweise des Gastgebers wie Reisepass, nationales Ausweisdokument, Aufenthaltstitel der Republik Kongo oder gültiges Visum muss ebenfalls vorgelegt werden. Die im Antragsformular angegebene Aufenthaltsstadt muss mit der Wohnortangabe im Einladungsschreiben übereinstimmen.
  • Bei geschäftlichen Anträgen muss ein notariell beglaubigtes Geschäfts- oder Einladungsschreiben auf dem Briefkopf des Unternehmens vorgelegt werden. Das Schreiben muss die Art der durchzuführenden Geschäftstätigkeit sowie den Namen und die Adresse der in der Republik Kongo zu kontaktierenden Person enthalten. Die Vertretung in Washington verlangt, dass das geschäftliche Einladungsschreiben innerhalb von drei Monaten ab Ausstellungsdatum verwendet wird.
  • Ein Flugticket, eine Flugreservierung oder ein Reiseplan mit Angabe der Hin- und Rückreisedaten muss vorgelegt werden. Bei Anträgen in Frankreich werden auch finanzielle Dokumente verlangt, die ausreichende Mittel für den Lebensunterhalt während der Aufenthaltsdauer belegen.
  • Von Personen, die nicht Staatsangehörige des Landes sind, in dem der Antrag gestellt wird, kann ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts verlangt werden. Beispielsweise verlangt die Vertretung in Washington von Antragstellern in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Kopie der Aufenthaltskarte oder des gültigen Aufenthaltsvisums. Diese Bedingung variiert je nach dem Zuständigkeitsbereich des Konsulats, bei dem der Antrag gestellt wird.
  • Für minderjährige Antragsteller können der Reiseplan zusammen mit einer Kopie des Reisepasses des Elternteils oder des gesetzlichen Vormunds vorgelegt werden. Bei Anträgen in Frankreich sind für die Ausreise aus dem Land eine elterliche Zustimmungserklärung, ein Dokument, das die Abstammung belegt, wie eine Geburtsurkunde oder ein Familienbuch, und eine Kopie des Ausweisdokuments eines Elternteils erforderlich. Für Kinder, die unter Vormundschaft reisen, kann eine gerichtliche Entscheidung oder ein Sorgerechtsbescheid verlangt werden.
  • Bei Anträgen zum Zweck der Familienzusammenführung müssen Dokumente, die die familiäre Verbindung belegen, wie Geburtsurkunde, Adoptionsurkunde oder Heiratsurkunde, vorgelegt werden. Von Reisenden, die zu Beerdigungen reisen, kann eine Sterbeurkunde, von Reisenden, die zu Hochzeiten reisen, kann eine Hochzeitseinladung verlangt werden.
  • Bei dienstlichen Anträgen mit diplomatischem, Dienst- oder offiziellem Reisepass müssen ein gültiger diplomatischer oder Dienstpass, ein Farbfoto, eine von der zuständigen Außenministeriumsbehörde oder internationalen Organisation ausgestellte Note und eine Flugreservierung vorgelegt werden. Offizielle und diplomatische Anträge sind bei einigen Vertretungen von der Konsulargebühr befreit.
  • Die Gebühren und Zahlungsmethoden variieren je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird. Das offizielle Portal in Frankreich gibt für ein 15-Tage-Visum 55 Euro, für die beschleunigte Bearbeitung 110 Euro; für ein 91-Tage-Visum 110 Euro, für die beschleunigte Bearbeitung 220 Euro an. Für bestimmte Kinder- und Alterskategorien gelten ermäßigte Gebühren. Die Vertretung in Washington gibt eine Gebühr von 200 US-Dollar an; bei persönlicher Zahlung werden Bargeld oder eine auf die Botschaft ausgestellte Geldanweisung akzeptiert. Es wird angegeben, dass die Gebühren nicht erstattet werden.
  • Die bei der Vertretung in Washington angegebene normale Bearbeitungszeit beträgt 7–10 Werktage nach Eingang des Antrags. Es wird empfohlen, den Antrag etwa 30 Tage vor der Reise, frühestens 45 Tage vorher, zu stellen. Diese Fristen gelten nur für den Zuständigkeitsbereich der betreffenden Vertretung.
  • Die Gültigkeitsdauer des Visums, die Anzahl der Einreisen und die maximale Aufenthaltsdauer variieren je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, der Art des Visums und der Staatsangehörigkeit des Antragstellers. In offiziellen Quellen sind neben 15-Tage- und 91-Tage-Visa auch die Kategorien Touristen-, Geschäfts-, Diplomaten-, Dienst- und offizielle Visa veröffentlicht. Einige Touristen- und Geschäftsvisa können mit mehrfacher Einreise ausgestellt werden.
  • Bei der Konsularantragstellung oder der Einreise in das Land muss ein internationaler Impfausweis mit Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung mitgeführt werden.