Syrien: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:DatenstatusLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
Syrien:Karte der Visumanforderungen
Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.
Syrien: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visum bei Einreise
- Ein Visum bei Einreise oder ein Transitvisum kann nur für Anträge ausgestellt werden, die von der zuständigen Einwanderungs- und Passbehörde in den im Gesetz vorgesehenen Fällen angenommen werden. Eine Reise zum Grenzübergang ohne vorherige Genehmigung gewährt kein Anrecht auf ein Visum oder die Einreise in das Land. Der Antrag kann einer Sicherheits- und Verwaltungsprüfung unterzogen werden.
- Der Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein Reisedokument vorlegen, das einen Reisepass ersetzt. Das alternative Reisedokument muss von einer zuständigen Behörde ausgestellt worden sein und seinem Inhaber das Recht geben, in das Ausstellungsland oder in ein Land, in das die Einreise gestattet wird, zurückzukehren.
- Die Einreise darf nur über die von der zuständigen Behörde festgelegten offiziellen Land-, Luft- oder Seegrenzübergänge erfolgen. Die Genehmigung der Grenzbehörde muss eingeholt werden und der Reisepass oder das Reisedokument muss mit einem Einreisestempel versehen werden.
- Für das Visum bei Einreise muss die entsprechende Gebühr entrichtet werden. Die Gebühr kann je nach Art des Visums, Anzahl der Einreisen und der für den Antragsteller geltenden Regelung variieren.
- Es ist ausdrücklich geregelt, dass der Reisepass nur am Reisetag gültig sein muss.
Anforderungen für Konsulatsvisum
- Die physische Beantragung eines Konsulatsvisums kann nur erfolgen, wenn die zuständige syrische Botschaft oder das syrische Konsulat diesen Dienst annimmt. Einige Vertretungen haben physische Visumanträge eingestellt und Antragsteller auf das elektronische System verwiesen. Die Antragsmethode muss vor der Reise bei der zuständigen Vertretung bestätigt werden.
- Bei der Antragstellung ist ein gültiger Reisepass oder ein offizielles Reisedokument, das einen Reisepass ersetzt und dem Inhaber das Recht auf Rückkehr einräumt, vorzulegen. Das Visum muss von einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung Syriens oder einer anderen von der syrischen Regierung für diese Verfahren bevollmächtigten Behörde ausgestellt werden.
- Bei Vertretungen, die physische Anträge annehmen, muss das Visumantragsformular vollständig und mit korrekten Angaben ausgefüllt, datiert und vom Antragsteller unterschrieben werden. Der Antragsteller ist für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben und die Beifügung der erforderlichen Unterstützungsdokumente verantwortlich.
- Im offiziellen Vertretungsformular können Vorname, Nachname, Namen der Mutter und des Vaters, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeitsangaben, Beruf, Ausbildung oder Qualifikation, Telefonnummer und vollständige Wohnadresse verlangt werden. Auch Reisepassart, Reisepassnummer, Ausstellungsort und -datum sowie das Ablaufdatum können in das Formular eingetragen werden.
- Im Reiseabschnitt können das voraussichtliche Ankunftsdatum, der zu verwendende Einreisepunkt, der Besuchszweck, die beantragte Aufenthaltsdauer, die vollständige Adresse in Syrien und frühere Besuche in Syrien abgefragt werden. Der Name, Beruf, Stadt und Adresse, Telefonnummer und das Verhältnis zum Antragsteller einer in Syrien befindlichen Referenz- oder Einladungsperson können ebenfalls verlangt werden.
- Das Antragsformular enthält ein Feld für ein persönliches Foto.
- Die Anforderungen an eine Kopie der biografischen Seite des Reisepasses, einen nationalen Identitätsnachweis, eine Aufenthaltserlaubnis im Antragsland, eine Flugreservierung, ein Rückflugticket, eine Hotelreservierung, ein Einladungsschreiben, Sponsorenunterlagen, einen Kontoauszug, eine Arbeits- oder Studienbescheinigung, ein Reiseprogramm und eine Reisekrankenversicherung können je nach Visumstyp und Vertretung variieren.
- Die Art des Visums, die Gültigkeitsdauer des Visums und die zulässige Anzahl der Einreisen können von der Konsularbehörde je nach den Umständen des Antrags festgelegt werden. Die Gebühren können je nach Staatsangehörigkeit, Visumstyp, Anzahl der Einreisen und der aufgesuchten Vertretung variieren.
- Es wurde kein aktuell gemeinsamer Zeitraum veröffentlicht, der angibt, wie lange vor der Reise der Antrag gestellt werden muss und wie die offizielle Bearbeitungszeit ist, die für alle Vertretungen gilt.
- Die Ausstellung eines Visums durch eine diplomatische oder konsularische Vertretung allein gewährt kein absolutes Recht auf Einreise in das Land. Die endgültige Einreiseentscheidung wird an der zuständigen Grenzstelle getroffen. Der Reisende darf nur über den festgelegten offiziellen Einreisepunkt einreisen, und sein Reisepass muss mit einem Einreisestempel versehen werden.
Transitvisum (Anforderungen)
- Das syrische Recht erkennt ein Transitvisum als eigenständiges Visum neben dem Einreisevisum an. Ein Transitvisum kann bei einer syrischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung, einer offiziell bevollmächtigten Behörde oder – in den gesetzlich zulässigen Fällen – an der zuständigen Grenzstelle eingeholt werden.
- Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass oder ein gültiges Reisedokument vorlegen, das ihm das Recht auf Rückkehr einräumt. Die Transitpassage darf nur über den von der zuständigen Behörde festgelegten offiziellen Land-, Luft- oder Seeeinreisepunkt mit Genehmigung der Grenzbehörde erfolgen. Der Reisepass oder das Reisedokument wird an der Grenze abgestempelt.
- Für ein Transitvisum kann eine Gebühr erhoben werden. Der aktuelle Gebührenbetrag, die Zahlungsmethode und die Währung können je nach der Situation des Antragstellers und der Stelle, bei der die Bearbeitung erfolgt, variieren.
- Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen oder eine Verwaltungsprüfung verlangen.


