Türkei: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:DatenstatusLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
Türkei:Karte der Visumanforderungen
Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.
Türkei: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Anforderungen für visumfreie Einreise
- Die Einreise in die Türkei und die Ausreise aus der Türkei müssen über die Grenzübergänge mit einem gültigen Reisepass oder einem anstelle eines Reisepasses gültigen Reisedokument erfolgen. Der Reisende ist verpflichtet, sein Dokument bei den Ein- und Ausreisekontrollen den zuständigen Behörden vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder des Reisedokuments muss ab dem Ende der erlaubten visumfreien Aufenthaltsdauer noch mindestens 60 Tage betragen. Ausnahmen bezüglich Dokumenten und Gültigkeit, die sich aus internationalen Abkommen oder besonderen Rechtsvorschriften ergeben, können ebenfalls gelten.
- Die im Rahmen der Visumbefreiung gewährte Aufenthaltsdauer darf, sofern in der betreffenden Visumregelung keine kürzere Dauer festgelegt ist, in jedem Zeitraum von 180 Tagen insgesamt 90 Tage nicht überschreiten. Die Verwendung von zwei verschiedenen Pässen führt nicht dazu, dass dieser Gesamtzeitraum neu beginnt.
- Die Grenzbehörden können den Reisenden auffordern, den Zweck der Einreise in die Türkei, der Durchreise durch die Türkei oder des Aufenthalts in der Türkei darzulegen und gegebenenfalls entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Reisende muss über eine gültige Krankenversicherung verfügen, die den Aufenthaltszeitraum abdeckt, sowie über ausreichende und regelmäßige finanzielle Mittel. Ein Einreiseverbot, Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, gefälschte oder ungültige Dokumente, ein ungeklärter Reisezweck oder aus früheren Verstößen herrührende unbezahlte Schulden und Strafen können zur Verweigerung der Einreise in das Land führen.
- Reisenden, die mit dem Schiff in Seehäfen ankommen und ausschließlich die Hafenstadt, in der sie einreisen, oder die umliegenden Provinzen zu touristischen Zwecken besuchen möchten, kann eine Hafenstadteinreisegenehmigung für höchstens 72 Stunden erteilt werden. Dieses Dokument gilt nicht als Visum, kann nur für touristische Besuche in der Umgebung des jeweiligen Hafens verwendet werden und muss bei der Ausreise der zuständigen Behörde zurückgegeben werden.
Anforderungen für den E-Visum-Antrag
- Der Antrag auf ein E-Visum wird über das offizielle elektronische Antragssystem gestellt. Bei der Antragstellung werden das Land, das das Reisedokument ausgestellt hat, die Art des Reisedokuments und das geplante Einreisedatum in die Türkei ausgewählt. Identität, Pass oder Reisedokument, Kontakt- und Reiseinformationen müssen vollständig und korrekt so eingegeben werden, wie sie in den Dokumenten angegeben sind. Die Berechtigungsvoraussetzungen und etwaige zusätzliche Dokumente werden nach den getroffenen Auswahlentscheidungen individuell vom System angezeigt; es gibt keine universelle Dokumentenliste, die für alle Antragsteller gilt.
- Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder des anstelle eines Reisepasses gültigen Dokuments muss ab dem Ende des vom E-Visum erlaubten Aufenthalts noch mindestens 60 Tage betragen. Die Gültigkeitsdauer des E-Visums, die erlaubte Aufenthaltsdauer und die Frage, ob es für eine oder mehrere Einreisen gilt, hängen vom Land, das das Reisedokument ausgestellt hat, und von der Art des Dokuments ab.
- Falls für den Antrag die Vorlage eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis eines bestimmten anderen Landes erforderlich ist, muss dieses Dokument zum Zeitpunkt der Einreise in die Türkei gültig sein. Ein benutztes oder unbenutztes Einreisevisum kann als unterstützendes Dokument akzeptiert werden, sofern sein Gültigkeitsdatum den Tag der Einreise in die Türkei einschließt. Von anderen Ländern ausgestellte elektronische Visa werden nicht als unterstützende Dokumente akzeptiert.
- Das E-Visum kann nur für touristische oder geschäftliche Reisen verwendet werden. Für Arbeits-, Studien- und andere besondere Reisezwecke muss bei der zuständigen türkischen Auslandsvertretung ein Antrag auf ein Konsulatsvisum gestellt werden. Das E-Visum kann nicht innerhalb der Türkei erworben werden.
- Die Zahlung kann mit einer Kredit- oder Debitkarte mit dem Logo Mastercard, Visa oder UnionPay erfolgen. Die Karte muss nicht auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein; die Karte muss das 3-D-Secure-System unterstützen und für internationale Transaktionen freigeschaltet sein. Nach der Bestätigung der E-Mail-Adresse muss der Bestätigungslink geöffnet werden und die Zahlung muss innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Antrag und ein neuer Antrag muss gestellt werden.
- Die Gebühr für das E-Visum variiert je nach Land, das das Reisedokument ausgestellt hat, und je nach Art des Dokuments. Der Antrag kann zwar zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor der Reise gestellt werden, es wird jedoch empfohlen, ihn mindestens 48 Stunden vor dem Abreisedatum abzuschließen.
- Falls Änderungen an den im Antrag angegebenen Informationen oder am Reisedatum erforderlich sind, kann das bestehende E-Visum nicht geändert werden; es muss ein neuer Antrag gestellt und ein neues E-Visum erhalten werden. Für ein Kind muss ein auf seinen Namen ausgestellter Reisepass oder ein Reisedokument vorhanden sein, und für das Kind muss ein separates E-Visum oder Konsulatsvisum beantragt werden.
- Der Link zum Herunterladen des genehmigten E-Visums wird auf dem letzten Bildschirm des Antrags angezeigt und an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet. Obwohl das E-Visum elektronisch im Grenzsystem überprüft werden kann, wird empfohlen, während der Reise eine gedruckte oder digitale Kopie des Dokuments mitzuführen, um Systemausfällen vorzubeugen. Der Besitz eines E-Visums gewährt kein garantiertes Recht auf Einreise in die Türkei.
Anforderungen für das Visum bei Ankunft
- Ein Visum bei Ankunft ist nur für Reisende möglich, die gemäß der geltenden Visumregelung Anspruch auf dieses Recht haben und die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Der Reisende muss seinen gültigen Reisepass oder ein anstelle eines Reisepasses gültiges Reisedokument den Grenzbeamten vorlegen. Die Gültigkeitsdauer des Dokuments muss vom Ende des mit dem Visum gewährten Aufenthalts an noch mindestens 60 Tage betragen.
- Einem Reisenden, der ohne Visum an den Grenzübergang kommt, kann ein ausnahmsweises Grenzvisum erteilt werden, wenn er nachweisen kann, dass er innerhalb der erlaubten Frist aus der Türkei ausreisen wird. Die zuständige Behörde kann das Reiseticket für die Weiter- oder Rückreise, den Reisezweck, die Unterkunftsvereinbarungen, ausreichende finanzielle Mittel und andere unterstützende Dokumente prüfen. Die Erteilung eines Grenzvisums hängt von der Entscheidung der für den Grenzübergang zuständigen Gouverneursbehörde oder der Grenzpolizeibehörde ab, der diese Befugnis übertragen wurde.
- Gemäß der allgemeinen Regel für Grenzvisa wird eine Aufenthaltserlaubnis von höchstens 15 Tagen erteilt, sofern keine andere Dauer festgelegt wurde. Allerdings können einige an der Grenze ausgestellte Visa gemäß der geltenden besonderen Visumregelung unterschiedliche Gültigkeitsdauern, Aufenthaltszeiten und Einreisezahlen aufweisen. Die für den Reisenden gültige Dauer muss anhand der relevanten offiziellen Visumregelung und des an der Grenze ausgestellten Dokuments bestimmt werden.
- Eine gültige Krankenversicherung, die den Aufenthaltszeitraum abdeckt, gehört zu den allgemeinen Einreisebedingungen. Bei einem Grenzvisum kann nur aus humanitären Gründen auf die Krankenversicherungspflicht verzichtet werden. Ein Visum bei Ankunft gewährt kein garantiertes Einreiserecht in das Land.
- Diese Details können je nach Reisedokument des Reisenden, der geltenden Visumregelung und dem verwendeten Grenzübergang variieren.
Anforderungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums
- Der Antrag muss bei der türkischen Botschaft oder dem Konsulat gestellt werden, das für das Land zuständig ist, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt oder in dem er sich rechtmäßig aufhält. Im Vorantragssystem müssen das Antragsland, die zuständige Auslandsvertretung, der Reisezweck und die Visumart ausgewählt werden; das elektronische Formular muss ausgefüllt und die vom System verlangten Fotos und Dokumente müssen hochgeladen werden. Nach Abschluss des Antrags muss das erstellte Vorantragsformular heruntergeladen und unterschrieben werden, und unter Verwendung der Passnummer und der Antragsreferenznummer muss ein Termin vereinbart werden.
- Der Reisepass des Antragstellers oder ein anstelle eines Reisepasses gültiges Reisedokument muss vom Ende des beantragten Aufenthalts an noch mindestens 60 Tage gültig sein. Personen, die in der Türkei arbeiten, studieren oder sich aus anderen als touristischen oder geschäftlichen Gründen aufhalten möchten, müssen ein ihrem Zweck entsprechendes Konsulatsvisum beantragen. Für Zwecke wie Touristenbesuch, Geschäftstätigkeit, Treffen, Konferenzen, kulturelle oder sportliche Veranstaltungen, offizielle Besuche, einfacher oder doppelter Transit, Studium, Praktikum, Arbeit, Familienzusammenführung, medizinische Behandlung, Begleitung, Transport und Seeschifffahrt können unterschiedliche Dokumentenlisten gelten.
- Der Antragsteller muss über eine gültige Krankenversicherung verfügen, die den Aufenthaltszeitraum abdeckt. Der Reisezweck muss angegeben und ausreichende und regelmäßige finanzielle Mittel müssen nachgewiesen werden. Der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, der Mindestbetrag auf dem Konto, der akzeptierte Einkommensnachweis und die Mindestdeckung der Krankenversicherung variieren je nach der aufgesuchten Auslandsvertretung, der Visumart und dem Reisezweck.
- Wenn bei einem Touristenvisumantrag ein Einladungsschreiben vorgelegt wird, müssen darin die türkische Personalausweisnummer der einladenden Person, ihre vollständigen persönlichen Daten, die Informationen der eingeladenen Personen, ihre ständige Adresse, ihre Kontaktnummer, die Dauer und der Zweck der Reise sowie die Beziehung zwischen den Parteien angegeben werden. Wenn die einladende Partei ein Unternehmen oder eine Organisation ist, muss die Steuerregistrierungsbescheinigung der Organisation vorgelegt werden. Die einladende Person oder Organisation muss angeben, dass sie für Unterkunft und Verpflegung aufkommt und die Verantwortung für die Einladung übernimmt. Auch wenn ein Einladungsschreiben vorliegt, muss der Antragsteller über ausreichendes oder regelmäßiges Einkommen verfügen.
- Bei einem Antrag zum Zweck der Erwerbstätigkeit müssen Reisepass, Visumantragsformular und ein Arbeitgeberschreiben vorgelegt werden. Der Arbeitgeber muss nach der Antragstellung die von ihm verlangten Arbeitserlaubnisdokumente innerhalb von zehn Werktagen an die zuständige Arbeitsbehörde übermitteln. Weitere Arbeitsdokumente werden je nach Art des Antrags festgelegt.
- Für Antragsteller unter 18 Jahren muss die offizielle schriftliche Einwilligung beider Eltern vorgelegt werden. Bei geschiedenen Eltern kann ein offizielles Dokument zum Nachweis des Sorgerechts und beim Tod eines Elternteils ein Dokument, das den Tod bestätigt, verlangt werden. Die Anforderungen in Bezug auf Geburtsurkunde, Dokumente zum Nachweis der familiären Beziehung, Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder Legalisierung richten sich nach der Checkliste der aufgesuchten Vertretung und der Visumart.
- Die Auslandsvertretung kann während des Antragsverfahrens zusätzliche Dokumente, weitere Erläuterungen, persönliche Vorsprache oder ein persönliches Gespräch verlangen.
- Es wird empfohlen, den Antrag mindestens einen Monat vor der Reise zu stellen. Für vollständige Anträge beträgt die in den Rechtsvorschriften festgelegte maximale Bearbeitungszeit 90 Tage; die tatsächliche Bearbeitungsdauer kann je nach Vertretung, Visumart, Sicherheits- oder Vorabprüfung und dem Datum der Vervollständigung der Unterlagen variieren. Ein vom Konsulat ausgestelltes Visum muss spätestens innerhalb von sechs Monaten verwendet werden. Die Gültigkeitsdaten des Visums, die erlaubte Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen sind gesondert zu beachten. Die maximale Aufenthaltsdauer, die Konsulate gewähren können, beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
- Im zentralen Gebührenverzeichnis für 2026 wurde die Gebühr für ein Visum für eine einmalige Einreise mit 9.376,40 TL und für ein Visum für mehrere Einreisen mit 31.410,00 TL veröffentlicht. Ob jedoch eine Antragsgebühr erhoben wird, der endgültig zu zahlende Betrag, die lokale Währung und eine etwaige Servicegebühr richten sich nach dem Gegenseitigkeitsprinzip und der aufgesuchten Auslandsvertretung. Wird der Antrag abgelehnt, wird die gezahlte Visumgebühr nicht erstattet.
- Anzahl und Größe der Fotos, Hintergrundfarbe, Aufnahmedatum des Fotos, digitales Dateiformat, Anzahl leerer Passseiten, einzureichende Passkopien, Identitätsdokument, Aufenthaltserlaubnis, Flugreservierung, Unterkunftsnachweis, Kontoauszug, Arbeits- oder Studienbescheinigungen, Reiseplan und Übersetzungs- oder Beglaubigungsanforderungen werden in der Checkliste festgelegt, die je nach Wohnsitzland des Antragstellers, Reisezweck, Visumart und zuständiger Vertretung erstellt wird.
- Die Erteilung eines Visums gewährt kein garantiertes Recht auf Einreise in die Türkei. Die Grenzbehörden können die Gültigkeit des Dokuments, den Reisezweck, die Krankenversicherung, die finanziellen Mittel und das Fortbestehen der Einreisebedingungen erneut bewerten.
Transitvisum-Anforderungen
- Wenn der Reisende den internationalen Flughafen-Transitbereich nicht verlässt und die türkische Grenzkontrolle nicht passiert, ist unter normalen Umständen kein Einreisevisum erforderlich. Allerdings können Reisende im Transitbereich von den zuständigen Behörden einer Dokumentenkontrolle unterzogen werden, und für bestimmte Reisendengruppen kann eine Flughafen-Transitvisum-Pflicht eingeführt werden.
- Wenn der Transitbereich verlassen werden muss, das Gepäck erneut übernommen werden muss, zu einem anderen Flughafen gewechselt werden muss oder die türkische Grenzkontrolle passiert werden muss, muss der Reisende über ein seiner Situation entsprechendes Transitvisum, ein E-Visum, ein Konsulatsvisum oder eine Visumbefreiung verfügen. Die Türkei sieht die Kategorien Einzel-Transitvisum und Doppel-Transitvisum vor.
- Der Antrag auf ein Konsulats-Transitvisum wird bei der türkischen Auslandsvertretung gestellt, die für das Land zuständig ist, dessen Staatsbürgerschaft der Antragsteller besitzt oder in dem er sich rechtmäßig aufhält, über das Vorab-Terminsystem des Konsulats. Der Reisepass oder das Reisedokument muss noch mindestens 60 Tage über das Ende der beantragten Transitaufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Die zuständige Vertretung kann Flugreservierungen, die detaillierte Reiseroute, ein Ticket, das die Ausreise aus der Türkei belegt, sowie ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Reisedokument verlangen, das das Einreiserecht in das Zielland nachweist.
- Flughafen-Transitvisa können von den Konsulaten für die Nutzung innerhalb von höchstens sechs Monaten ab dem Ausstellungsdatum ausgestellt werden. Die zulässige Transitaufenthaltsdauer, die Anzahl der Einreisen und die nutzbare Route werden im ausgestellten Visum angegeben.
- Im zentralen Gebührentarif für das Jahr 2026 wurden die Gebühr für ein Einzel-Transitvisum mit 9.376,40 TL und die Gebühr für ein Doppel-Transitvisum mit 18.813,80 TL veröffentlicht. Ob die Gebühr erhoben wird, der genaue zu zahlende Betrag, die lokale Währung und die Zahlungsmethode hängen vom Gegenseitigkeitsprinzip und der jeweiligen Vertretung ab, bei der der Antrag gestellt wird.
- Es wird eine Checkliste angewandt, die auf der Grundlage der Staatsbürgerschaft des Antragstellers, seines rechtmäßigen Aufenthaltslandes, seiner Reiseroute, der Transportart und der Auslandsvertretung, bei der der Antrag gestellt wird, erstellt wird.


