Türkei:Visabestimmungen

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Türkei Karte der Visabestimmungen

Türkei: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

VISUMSFREIE EINREISEBESTIMMUNGEN

  • Die Einreise in die Türkei und die Ausreise aus der Türkei müssen an den Grenzübergängen mit einem gültigen Reisepass oder einem gleichwertigen Reisedokument erfolgen. Der Reisende ist verpflichtet, sein Dokument bei den Ein- und Ausreisekontrollen den zuständigen Behörden vorzuzeigen. Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder des Reisedokuments muss mindestens 60 Tage über das Ende des erlaubten visumfreien Aufenthalts hinausgehen. Aus internationalen Abkommen oder spezifischen Rechtsvorschriften resultierende Ausnahmen bezüglich Dokumente und Gültigkeit können gesondert zur Anwendung kommen.
  • Die im Rahmen der Visumbefreiung gewährte Aufenthaltsdauer darf, sofern im betreffenden Visaregime keine kürzere Dauer festgelegt wurde, in jedem Zeitraum von 180 Tagen insgesamt 90 Tage nicht überschreiten. Die Verwendung zweier unterschiedlicher Pässe führt nicht zu einem Neubeginn dieser Gesamtdauer.
  • Die Grenzbehörden können vom Reisenden verlangen, den Zweck der Einreise in die Türkei, der Durchreise durch die Türkei oder des Aufenthalts in der Türkei darzulegen und erforderlichenfalls entsprechende Nachweise vorzulegen. Der Reisende muss über eine den Aufenthaltszeitraum abdeckende gültige Krankenversicherung sowie über ausreichende und regelmäßige finanzielle Mittel verfügen. Ein Einreiseverbot, Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, gefälschte oder ungültige Dokumente, ein ungeklärter Reisezweck oder aus früheren Verstößen resultierende unbezahlte Schulden und Strafen können zur Verweigerung der Einreise führen.
  • Reisende, die mit dem Schiff in Seehäfen ankommen und ausschließlich die Hafenstadt oder die umliegenden Provinzen zu touristischen Zwecken besuchen möchten, kann eine Hafeneinreisegenehmigung für maximal 72 Stunden erteilt werden. Dieses Dokument gilt nicht als Visum, darf ausschließlich für touristische Besuche in der Umgebung des betreffenden Hafens genutzt werden und muss bei der Ausreise der zuständigen Behörde zurückgegeben werden.
  • Hin- und Rückflugticket, Hotelreservierung, freie Passseite, ein bestimmter Kontostand, die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, und der Mindestdeckungsbetrag der Krankenversicherung sind nicht als zentrale und standardisierte Dokumentenliste veröffentlicht, die für alle visumfreien Reisenden gilt. Diese Einzelheiten sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.

E-VISUM ANTRAGSERFORDERNISSE

  • Der Antrag auf ein E-Visum wird über das offizielle elektronische Antragssystem gestellt. Bei der Antragstellung werden das Ausstellungsland des Reisedokuments, die Art des Reisedokuments und das geplante Einreisedatum in die Türkei ausgewählt. Identität, Reisepass oder Reisedokument, Kontakt- und Reiseinformationen müssen vollständig und korrekt so eingegeben werden, wie sie in den Dokumenten angegeben sind. Die Berechtigungsvoraussetzungen und etwaige zusätzliche Dokumente werden nach den getroffenen Auswahlmöglichkeiten vom System individuell angezeigt; es gibt keine einzige universelle Dokumentenliste, die für alle Antragsteller gilt.
  • Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder des gleichwertigen Reisedokuments muss mindestens 60 Tage über das Ende der durch das E-Visum erlaubten Aufenthaltsdauer hinausgehen. Die Gültigkeitsdauer des E-Visums, die erlaubte Aufenthaltsdauer und ob es für die einmalige oder mehrfache Einreise gilt, variieren je nach Ausstellungsland des Reisedokuments und der Art des Dokuments. Da diese Informationen nach den Auswahlen auf dem Antragsbildschirm angezeigt werden, gibt es keine einheitliche feste Frist, die zentral angewendet werden kann.
  • Wenn vorausgesetzt wird, dass der Antrag durch ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines bestimmten anderen Landes unterstützt wird, muss dieses Dokument zum Zeitpunkt der Einreise in die Türkei hinsichtlich seiner Gültigkeit gültig sein. Ein benutztes oder unbenutztes Visum für die einmalige Einreise kann als unterstützendes Dokument akzeptiert werden, sofern sein Gültigkeitsdatum den Tag der Einreise in die Türkei abdeckt. Von anderen Ländern ausgestellte elektronische Visa werden nicht als unterstützende Dokumente akzeptiert.
  • Das E-Visum darf nur für touristische oder geschäftliche Reisen verwendet werden. Für Arbeits-, Studien- und andere besondere Reisezwecke ist ein Antrag auf ein Konsularvisum bei der zuständigen türkischen Auslandsvertretung zu stellen. Ein E-Visum kann nicht aus der Türkei heraus beantragt werden.
  • Die Zahlung kann mit einer Kredit- oder Bankkarte mit dem Logo von Mastercard, Visa oder UnionPay erfolgen. Die Karte muss nicht auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein; die Karte muss das 3D-Secure-System unterstützen und für internationale Transaktionen freigeschaltet sein. Nach Bestätigung der E-Mail-Adresse muss der Bestätigungslink geöffnet und die Zahlung innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen werden. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist, verfällt der Antrag und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
  • Die Gebühr für das E-Visum variiert je nach Ausstellungsland des Reisedokuments und der Art des Dokuments. Eine feste und für alle Antragsteller gültige einheitliche Gebühr ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Der Antrag kann zwar zu jedem beliebigen Zeitpunkt vor der Reise gestellt werden, es wird jedoch empfohlen, ihn mindestens 48 Stunden vor dem Abreisetermin abzuschließen.
  • Wenn Änderungen an den im Antrag gemachten Angaben oder am Reisedatum erforderlich sind, kann das bestehende E-Visum nicht geändert werden; es muss ein neuer Antrag gestellt und ein neues E-Visum eingeholt werden. Für ein Kind muss ein auf seinen Namen ausgestellter Reisepass oder ein Reisedokument vorliegen, und es muss ein separates E-Visum oder Konsularvisum auf den Namen des Kindes eingeholt werden.
  • Der Link zum Herunterladen des bestätigten E-Visums wird auf dem letzten Bildschirm des Antrags angezeigt und an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet. Das E-Visum kann zwar elektronisch im Grenzsystem überprüft werden, es wird jedoch empfohlen, für den Fall von Systemausfällen während der Reise eine gedruckte oder digitale Kopie des Dokuments mitzuführen. Der Besitz eines E-Visums gewährt kein unbedingtes Recht auf Einreise in die Türkei.
  • Die Anforderung zum Hochladen eines Fotos, die Maße und technischen Merkmale des Fotos, die Anzahl der freien Seiten im Pass, der Kontoauszug, der Mindestkontostand, die Hotelreservierung, das Ticket und der Deckungsbetrag der Reiseversicherung sind in der zentralen Quelle nicht als feste Bedingungen veröffentlicht, die für alle E-Visum-Antragsteller gelten. Ist eine dieser Bedingungen erforderlich, wird sie auf dem individuellen Antragsbildschirm angezeigt.

VISUM BEI EINREISE (GRENZVISA) ERFORDERNISSE

  • Ein Visum bei Einreise ist nur für Reisende möglich, die im Rahmen des geltenden Visaregimes Anspruch auf diese Möglichkeit haben und die entsprechenden Bedingungen erfüllen. Der Reisende muss seinen gültigen Reisepass oder ein gleichwertiges Reisedokument den Grenzbeamten vorlegen. Die Gültigkeitsdauer des Dokuments muss mindestens 60 Tage über das Ende der durch das ausgestellte Visum erlaubten Aufenthaltsdauer hinausgehen.
  • Einem Reisenden, der ohne Visum an der Grenze eintrifft, kann ausnahmsweise ein Grenzvisum erteilt werden, wenn er nachweisen kann, dass er die Türkei innerhalb der erlaubten Frist wieder verlassen wird. Die zuständige Behörde kann das Flugticket zum Ziel- oder Folgeland, den Reisezweck, die Unterkunftsregelung, ausreichende finanzielle Mittel und andere unterstützende Dokumente prüfen. Die Erteilung eines Grenzvisums unterliegt der Entscheidung des Gouverneursamtes, dem der Grenzübergang untersteht, oder der Grenzpolizeieinheit, an die diese Befugnis delegiert wurde.
  • Im Rahmen der allgemeinen Grenzvisumsregelung wird, sofern keine andere Frist festgelegt wurde, eine Aufenthaltsdauer von höchstens 15 Tagen gewährt. Allerdings können die Gültigkeit, die Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen von einigen an der Grenze ausgestellten Visa gemäß dem geltenden spezifischen Visaregime abweichen. Die für den Reisenden gültige Frist ist anhand des betreffenden offiziellen Visaregimes und des an der Grenze ausgestellten Dokuments zu bestimmen.
  • Eine den Aufenthaltszeitraum abdeckende gültige Krankenversicherung gehört zu den allgemeinen Einreisebedingungen. Bei einem Grenzvisum kann nur aus humanitären Gründen auf die Krankenversicherungspflicht verzichtet werden. Ein Visum bei Einreise gewährt kein unbedingtes Recht auf Einreise in das Land.
  • Die Antragsgebühr, die Zahlungsmethode, die Fotoanforderung, die vollständige Liste der nutzbaren Grenzübergänge, die Anzahl der freien Passseiten, der erforderliche Kontostand und die standardisierte Dokumenten-Checkliste sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht in einer für alle Antragsteller geltenden Weise eindeutig festgelegt. Diese Einzelheiten können je nach Reisedokument des Reisenden, dem betreffenden Visaregime und dem genutzten Grenzübergang variieren.

KONSULARVISUM ANTRAGSERFORDERNISSE

  • Der Antrag ist bei der türkischen Botschaft oder dem türkischen Konsulat zu stellen, das für das Land zuständig ist, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt oder in dem er sich rechtmäßig aufhält. Im Vorantragssystem sind das Antragsland, die zuständige Auslandsvertretung, der Reisezweck und die Visumart auszuwählen; das elektronische Formular ist auszufüllen, und das vom System angeforderte Foto und die Dokumente sind hochzuladen. Nach Abschluss des Antrags ist das erstellte Vorantragsformular herunterzuladen und zu unterschreiben, und unter Verwendung der Passnummer und der Antragsreferenznummer ist ein Termin zu vereinbaren.
  • Der Reisepass oder das gleichwertige Reisedokument des Antragstellers muss mindestens 60 Tage über das Ende der beantragten Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Personen, die in der Türkei arbeiten, studieren oder sich zu anderen als touristischen oder geschäftlichen Reisezwecken aufhalten möchten, müssen ein ihren Zwecken entsprechendes Konsularvisum beantragen. Für Zwecke wie touristischer Besuch, geschäftliche Tätigkeit, Tagung, Konferenz, kulturelle oder sportliche Veranstaltung, offizieller Besuch, einfacher oder doppelter Transit, Studium, Praktikum, Arbeit, Familienzusammenführung, medizinische Behandlung, Begleitung, Transport und Seefahrt können unterschiedliche Dokumentenlisten gelten.
  • Der Antragsteller muss über eine den Aufenthaltszeitraum abdeckende gültige Krankenversicherung verfügen. Der Reisezweck ist darzulegen und ausreichende, regelmäßige finanzielle Mittel sind nachzuweisen. Der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, der erforderliche Mindestkontostand, das akzeptierte Einkommensdokument und die Mindestdeckung der Krankenversicherung variieren je nach der konsularischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, der Visumart und dem Reisezweck. Diese numerischen Werte sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Wenn bei einem Visumantrag zu touristischen Zwecken ein Einladungsschreiben vorgelegt wird, müssen in dem Schreiben die türkische Personalausweisnummer der einladenden Person, ihre vollständigen Personalien, die Angaben der eingeladenen Personen, ihre ständige Adresse, ihre Kontaktnummer, die Dauer und der Zweck der Reise sowie die Verbindung zwischen den Parteien dargelegt werden. Handelt es sich bei der einladenden Partei um ein Unternehmen oder eine Organisation, ist deren Steuerregisterbescheinigung vorzulegen. Die einladende Person oder Organisation muss erklären, dass sie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernimmt und die Verantwortung im Zusammenhang mit der Einladung trägt. Auch wenn ein Einladungsschreiben vorliegt, muss der Antragsteller über ausreichendes oder regelmäßiges Einkommen verfügen.
  • Bei einem Antrag zu Arbeitszwecken sind der Reisepass, das Visumantragsformular und ein Arbeitgeberschreiben vorzulegen. Der Arbeitgeber muss die von ihm nach Antragstellung angeforderten Arbeitserlaubnisdokumente innerhalb von zehn Arbeitstagen an die zuständige Arbeitsbehörde übermitteln. Die weiteren Arbeitsunterlagen werden nach Art des Antrags bestimmt.
  • Für Antragsteller unter 18 Jahren ist die schriftliche Einwilligung beider Elternteile vorzulegen. Im Falle einer Scheidung der Eltern kann ein amtliches Dokument, das das Sorgerecht nachweist; im Falle des Todes eines Elternteils kann ein Dokument, das den Tod bestätigt, verlangt werden. Die Erfordernisse bezüglich Geburtsurkunde, Dokumente zum Nachweis der Familienzugehörigkeit, Übersetzung, notarieller Beglaubigung, Apostille oder Legalisation werden gemäß der Checkliste der konsularischen Vertretung und der Visumart bestimmt.
  • Die Auslandsvertretung kann während des Antragsverfahrens zusätzliche Dokumente, weitere Erläuterungen, persönliches Erscheinen oder ein Vorstellungsgespräch verlangen. Es ist nicht eindeutig festgelegt, ob die Abnahme von Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Daten für alle Arten von Konsularvisa eine zentrale Verpflichtung darstellt.
  • Es wird empfohlen, den Antrag mindestens einen Monat vor der Reise zu stellen. Für vollständige Anträge beträgt die in den Rechtsvorschriften festgelegte maximale Bearbeitungsfrist 90 Tage; die tatsächliche Bearbeitungszeit kann je nach Vertretung, Visumart, Sicherheits- oder Vorabgenehmigungsprüfung und Datum der Vervollständigung der Unterlagen variieren. Ein von einer Konsularbehörde ausgestelltes Visum muss spätestens innerhalb von sechs Monaten genutzt werden. Die Gültigkeitsdaten im Visum, die erlaubte Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen sind gesondert zu beachten. Die maximale Aufenthaltsdauer, die Konsularbehörden ausstellen können, beträgt 90 Tage innerhalb jedes Zeitraums von 180 Tagen.
  • Im zentralen Gebührentarif für das Jahr 2026 wurde die Visumgebühr für die einmalige Einreise mit 9.376,40 TL und die Visumgebühr für die mehrfache Einreise mit 31.410,00 TL veröffentlicht. Ob jedoch die Antragsgebühr erhoben wird, der zu zahlende genaue Betrag, die lokale Währung und eine etwaige Servicegebühr richten sich nach dem Gegenseitigkeitsprinzip und der konsularischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird. Da auch die akzeptierte Zahlungsmethode je nach Vertretung variiert, ist in der zentralen offiziellen Quelle keine einzige Methode eindeutig festgelegt. Wird der Antrag abgelehnt, wird die gezahlte Visumgebühr nicht erstattet.
  • Die Anzahl und Maße der Fotos, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum des Fotos, das digitale Dateiformat, die Anzahl der freien Passseiten, die vorzulegenden Passkopien, das Ausweisdokument, die Aufenthaltserlaubnis, die Flugreservierung, der Nachweis der Unterkunft, der Kontoauszug, Arbeits- oder Studentenbescheinigungen, das Reiseprogramm sowie die Übersetzungs- oder Beglaubigungsanforderungen werden in der Checkliste festgelegt, die nach dem Wohnsitzland des Antragstellers, dem Reisezweck, der Visumart und der zuständigen Vertretung erstellt wird. Diese Einzelheiten sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht als einheitlicher Standard, der für alle Antragsteller gilt, eindeutig angegeben.
  • Die Ausstellung eines Visums gewährt kein unbedingtes Recht auf Einreise in die Türkei. Die Grenzbehörden können die Gültigkeit des Dokuments, den Reisezweck, die Krankenversicherung, die finanziellen Mittel und das Fortbestehen der Einreisebedingungen erneut prüfen.

TRANSITVISUM ANTRAGSERFORDERNISSE

  • Wenn der Reisende den Transitbereich des internationalen Flughafens nicht verlässt und keine Grenzkontrolle der Türkei durchläuft, benötigt er unter normalen Umständen kein Einreisevisum. Allerdings können Reisende im Transitbereich von den zuständigen Behörden einer Dokumentenkontrolle unterzogen werden, und für bestimmte Reisendengruppen kann ein Flughafentransitvisum vorgeschrieben werden.
  • Wenn der Transitbereich verlassen, das Gepäck erneut in Empfang genommen, zu einem anderen Flughafen gewechselt oder die Grenzkontrolle der Türkei durchlaufen werden muss, muss der Reisende über ein seinen Umständen entsprechendes Transitvisum, E-Visum, Konsularvisum oder eine Visumbefreiung verfügen. Die Türkei sieht die Kategorien des einfachen und des doppelten Transitvisums vor.
  • Der Antrag auf ein Konsular-Transitvisum ist bei der türkischen Auslandsvertretung zu stellen, die für das Land zuständig ist, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller besitzt oder in dem er sich rechtmäßig aufhält, und zwar über das konsularische Vorantragssystem. Der Reisepass oder das Reisedokument muss mindestens 60 Tage über das Ende der beantragten Transitaufenthaltsdauer hinaus gültig sein. Die zuständige Vertretung kann Flugreservierungen, die detaillierte Reiseroute, das Ticket, das die Ausreise aus der Türkei belegt, und ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein anderes Reisedokument, das das Recht auf Einreise in das Zielland nachweist, verlangen.
  • Flughafentransitvisa können von Konsularbehörden mit einer Gültigkeit zur Nutzung innerhalb von höchstens sechs Monaten ab Ausstellungsdatum ausgestellt werden. Die erlaubte Transitaufenthaltsdauer, die Anzahl der Einreisen und die nutzbare Reiseroute werden im ausgestellten Visum angegeben. Eine für alle Transitvisa geltende einheitliche maximale Aufenthaltsdauer ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Im zentralen Gebührentarif für das Jahr 2026 wurde die Gebühr für ein einfaches Transitvisum mit 9.376,40 TL und die Gebühr für ein doppeltes Transitvisum mit 18.813,80 TL veröffentlicht. Ob die Gebühr erhoben wird, der zu zahlende genaue Betrag, die lokale Währung und die Zahlungsmethode richten sich nach dem Gegenseitigkeitsprinzip und der konsularischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Die Fotoabmessungen, die Anzahl der freien Passseiten, der Kontoauszug, der Betrag der finanziellen Mittel, der Nachweis der Unterkunft, der Deckungsbetrag der Krankenversicherung und die detaillierte Dokumentenliste für ein Transitvisum sind nicht als zentraler einheitlicher Standard veröffentlicht. Es wird eine Checkliste angewendet, die auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit des Antragstellers, seines rechtmäßigen Wohnsitzlandes, seiner Reiseroute, der Transportart und der konsularischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, erstellt wird.
Bevölkerung
87,926,082(2026 geschätzt)
Amtssprache
Türkisch
Regierungsform
Präsidialrepublik
Kontinent
Asien
Hauptstadt
Ankara
Währung
Türkische Lira
Fläche
783.562 km²
Telefonvorwahl
+90

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Die Metropole Istanbul begeistert mit Kulturgeschichte und Basaren, während Kappadokien durch bizarres Felsgestein und Heißluftballons fasziniert. Die türkische Riviera entlang der Mittelmeerküste lockt mit antiken Stätten und Buchten.

Viele Besucher starten in Istanbul und reisen weiter nach Kappadokien oder an die Küste. Inlandsflüge und Fernbusse verbinden die Regionen effizient, sodass sich eine Rundreise durch das Land anbietet.