Guinea-Bissau:Visabestimmungen
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Guinea-Bissau Karte der Visabestimmungen
Guinea-Bissau: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Anforderungen für den Antrag auf ein Konsulatsvisum
- Der Visumantrag muss bei einer der zuständigen Botschaften oder Konsulate von Guinea-Bissau gestellt werden. Die Annahme des Antrags, das Verfahren zur Terminvereinbarung und ob die Unterlagen persönlich eingereicht werden müssen, können je nach der aufgesuchten Vertretung variieren. Das Generalkonsulat in der Algarve veröffentlicht die offiziellen Formulare und Gebühreninformationen für seinen eigenen Konsularbezirk.
- Das offizielle Visumantragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Im Formular werden Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Geburtsland, aktuelle Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit bei der Geburt, Geschlecht, Familienstand, Telefonnummer und E-Mail-Adresse verlangt.
- Die Art des Reisedokuments des Antragstellers, die Dokumentnummer, die ausstellende Behörde, das Ausstellungsdatum und das Ablaufdatum müssen in das Formular eingetragen werden. Zu den akzeptierten Optionen gehören ein gewöhnlicher Reisepass, Diplomatenpass, Dienstpass, offizieller Pass sowie andere Reisedokumente unter der Bedingung, dass deren Art angegeben wird.
- Eine Kopie des Reisepasses mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten muss vorgelegt werden. Die Konsularseite der Botschaft in Lissabon verlangt zudem, dass das physische Original des ausländischen Reisepasses zum Zeitpunkt der Antragstellung mitgebracht wird. Welche Seiten des Reisepasses kopiert werden müssen, die erforderliche Anzahl freier Seiten, die Anforderung eines biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepasses sowie die Regeln für beschädigte Pässe sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Ein aktuelles Passfoto muss vorgelegt werden. Die genauen Maße des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Datum der Aufnahme, der Druckstandard und die digitalen Dateispezifikationen sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Im Antragsformular müssen berufliche Angaben gemacht werden. Von Arbeitnehmern werden Name, Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers verlangt; von Studenten und Forschern Name und Adresse der Bildungs- oder Forschungseinrichtung. Das Formular gibt nicht ausdrücklich an, dass zusätzlich zu diesen Angaben eine Arbeitsbescheinigung, Gehaltsabrechnung, Studentenbescheinigung oder Firmenunterlagen als Pflichtdokumente vorzulegen sind.
- Die Referenzperson oder -organisation in Guinea-Bissau sowie die Unterkunftsangaben müssen in das Formular eingetragen werden. Ob eine Hotelreservierung, ein Einladungsschreiben, ein Identitätsdokument der einladenden Person oder ein Nachweis der Unterkunft bei jedem Antrag als Pflichtdokument vorzulegen ist, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Im Antrag muss der Reisezweck angegeben werden. Das offizielle Formular enthält die Optionen Tourismus, diplomatische Reise, Höflichkeitsbesuch und Transit. Der Antragsteller muss die zutreffende Option unter Einmalige Einreise, Zweimalige Einreise oder Mehrfache Einreise ankreuzen; die gewünschte Aufenthaltsdauer in Tagen, das geplante Ankunftsdatum und ob die Einreise auf dem Luft-, See- oder Landweg erfolgt, angeben.
- Für minderjährige Antragsteller müssen Name, Adresse und Staatsangehörigkeit der Person, die das Sorgerecht oder die gesetzliche Vormundschaft ausübt, in das Formular eingetragen werden. Bei einem Antrag im Namen eines Minderjährigen muss der Elternteil oder gesetzliche Vormund das Formular unterschreiben. Auch die Angaben zu mit dem Antragsteller reisenden Kindern müssen im Formular angegeben werden. Die Notwendigkeit einer Geburtsurkunde, einer Sorgerechtsentscheidung, einer Einwilligung des anderen Elternteils oder von Dokumenten zum Nachweis der familiären Bindung ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- In der offiziellen Gebührenordnung des Generalkonsulats in der Algarve sind für ein Visum von 30–45 Tagen im normalen Verfahren 60 Euro, im Eilverfahren 70 Euro; für ein Visum von 90 Tagen im normalen Verfahren 90 Euro, im Eilverfahren 110 Euro; für ein Visum von 180 Tagen im normalen Verfahren 180 Euro, im Eilverfahren 210 Euro angegeben. Diese Beträge sind die lokale Gebührenordnung des Generalkonsulats in der Algarve; bei anderen Vertretungen können Gebühr, Währung und Dienstleistungsart variieren.
- Das Generalkonsulat in der Algarve verlangt, dass die Zahlung bei einer Filiale der Banco Montepio erfolgt und der Zahlungs- oder Einzahlungsbeleg zum Zeitpunkt der Antragstellung vorgelegt wird. Die Botschaft in Lissabon gibt dagegen an, dass sie Überweisungen oder Zahlungen per Multibanco im Konsulat akzeptiert. Die Zahlungsmethode sollte je nach der aufgesuchten Vertretung überprüft werden.
- Im offiziellen Antragsformular wird erklärt, dass die gezahlten Gebühren bei Ablehnung des Visums nicht erstattet werden.
- Ein Hin- und Rückflugticket oder eine Flugreservierung, ein täglicher Reiseplan, die Methode zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, und der erforderliche Mindestbetrag auf dem Konto sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Ob eine Reisekrankenversicherung erforderlich ist und falls ja, der erforderliche Mindestdeckungsbetrag, sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die Abnahme von Fingerabdrücken, Gesichtsbildern oder anderen biometrischen Daten, ein obligatorisches Vorstellungsgespräch, ein ärztliches Attest sowie die Anforderung eines Impfzertifikats sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die Notwendigkeit einer Übersetzung von Dokumenten, einer notariellen Beglaubigung, einer Apostille oder einer Legalisation beim Konsulat ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Wie lange vor der Reise der Antrag gestellt werden muss und die aktuelle offizielle Bearbeitungszeit sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Das Vorhandensein von normalen und Eilgebührenoptionen bedeutet für sich genommen keine feste Bearbeitungszeit.
- Die genaue Gültigkeitsdauer des Visums, die erlaubte Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen hängen von der bei der Antragstellung beantragten Kategorie und der Entscheidung des Konsulats ab. Obwohl die lokale Gebührenordnung Kategorien von 30–45, 90 und 180 Tagen umfasst, ist eine einzige maximale Aufenthaltsdauer, die für alle Anträge gilt, in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Anforderungen für ein Transitvisum
- Im offiziellen Antragsformular ist ‚Transit‘ als separater Visumzweck aufgeführt. Der Antragsteller muss die Transitoption ankreuzen und das offizielle Visumantragsformular vollständig ausfüllen und unterschreiben.
- Eine Kopie des Reisepasses mit einer Gültigkeitsdauer von mindestens sechs Monaten und ein aktuelles Passfoto müssen vorgelegt werden. Die aufgesuchte Vertretung kann die Vorlage des physischen Originals des Reisepasses verlangen. Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass und die genauen technischen Merkmale des Fotos sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Im Formular müssen die Art und Nummer des Reisedokuments, die ausstellende Behörde, Ausstellungs- und Ablaufdatum, die beantragte Anzahl der Einreisen, das geplante Ankunftsdatum, die voraussichtliche Aufenthaltsdauer und der genutzte Luft-, See- oder Landweg angegeben werden. Auch die Felder für Referenz und Unterkunft in Guinea-Bissau müssen ausgefüllt werden.
- Bei Transitvisumanträgen Minderjähriger müssen die Angaben des Elternteils oder gesetzlichen Vormunds in das Formular eingetragen werden, und das Formular muss vom Elternteil oder gesetzlichen Vormund unterschrieben werden. Mit dem Antragsteller reisende Kinder müssen im Formular angegeben werden.
- Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für das Zielland, ein bestätigtes Weiterflugticket, die Transitrouten, die Anforderung, sich im internationalen Transitbereich des Flughafens aufzuhalten, und bestimmte Grenzübergänge, an denen das Transitvisum verwendet werden kann, sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die Transitvisumgebühr, wie lange vor der Reise der Antrag gestellt werden muss, die offizielle Bearbeitungszeit, die Gültigkeitsdauer des Visums und die Anzahl der erlaubten Transite sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Es ist notwendig, die aktuelle lokale Gebühren- und Dokumentenliste des aufgesuchten Konsulats zu verwenden.
Guinea-Bissau: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Bissau ist das wichtigste Tor des Landes und der zentrale Knotenpunkt für Ankünfte. Weitere bedeutende Städte sind Bafatá im Landesinneren und Cacheu an der Küste. Der internationale Flughafen von Bissau verbindet die Region mit mehreren westafrikanischen Zielen.
Guinea-Bissau ist bekannt für die unberührten Strände und die faszinierenden Bijagós-Inseln, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehören. Kulturell prägen die ethnische Vielfalt und die traditionelle Musik das Land. Die Region um Cacheu bietet historische Kolonialbauten und Naturreservate.
Besucher starten ihre Reise meist in Bissau und erkunden dann die Küste oder die Inseln per Fähre. Von der Hauptstadt aus führen Straßenverbindungen nach Bafatá und Gabú im Osten. Eine Rundreise kombiniert oft die Hauptstadt mit den Bijagós-Inseln und einem Abstecher an den Rio Cacheu.
