Sonderverwaltungsregion Macau:Visabestimmungen

Sonderverwaltungsregion MacauInformieren Sie sich über die Visabestimmungen für dieses Land. Letzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Sonderverwaltungsregion Macau Karte der Visabestimmungen

Sonderverwaltungsregion Macau: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Der Reisende muss einen gültigen Reisepass, ein Reisedokument oder ein anderes von der Einwanderungskontrolle Macaos anerkanntes Einreisedokument mitführen. Das Dokument muss nach dem Ende des geplanten Aufenthalts in Macao noch mindestens 90 Tage gültig sein.
  • Der Reisende muss ein gültiges Rückflug- oder Weiterreiseticket mitführen. Für diese Anforderung können begrenzte Ausnahmen gelten, die vom rechtmäßigen Wohnsitz oder der Art des verwendeten Reisedokuments abhängen.
  • Überschreitet die geplante Aufenthaltsdauer nicht sieben Tage, muss der Reisende nachweisen können, dass er über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 5.000 MOP verfügt. Beträgt die Aufenthaltsdauer mehr als sieben Tage und nicht mehr als 14 Tage, werden mindestens 10.000 MOP gefordert; bei mehr als 14 Tagen und nicht mehr als 21 Tagen mindestens 15.000 MOP; bei mehr als 21 Tagen mindestens 20.000 MOP. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Bargeld oder andere dem Reisenden zur Verfügung stehende finanzielle Mittel nachgewiesen werden. Ein bestimmter Zeitraum für einen Kontoauszug ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Ein visumbefreiter Reisender, der zu einem anderen als touristischen Zweck reist, muss den Einreisezweck bei der Grenzkontrolle korrekt angeben. Eine erhebliche Diskrepanz zwischen dem angegebenen Zweck und der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit kann zur Annullierung der Aufenthaltsgenehmigung, zur Verpflichtung zur Ausreise oder zur Einschränkung künftiger Einreisen führen.
  • Bei der Grenzkontrolle kann die Identität durch Dokumentenprüfung oder biometrische Daten überprüft werden. Falls erforderlich, können Fingerabdrücke, Handflächenabdrücke, Gesichtsbilder, Iris- oder Netzhautdaten erfasst werden. Ein Widerspruch gegen die Verarbeitung persönlicher und biometrischer Daten kann zur Verweigerung der Einreise führen.
  • Die zulässige Aufenthaltsdauer variiert je nach verwendetem Reisedokument und in Anspruch genommener Befreiungsregelung. Der Reisende darf die bei der Grenzkontrolle gewährte Aufenthaltsdauer nicht überschreiten. Es gibt keine allgemeine visumfreie Aufenthaltsdauer, die für alle Reisenden gleich ist.
  • Die genaue Anzahl der im Reisepass erforderlichen freien Seiten, die Verpflichtung zu einem biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung, Versicherungssumme, Impfbescheinigung und Lichtbildanforderung sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.

Voraussetzungen für das Visum bei Ankunft

  • Ein Visum bei Ankunft, offiziell als „Einreisegenehmigung“ oder „Visum bei Ankunft“ bezeichnet, kann von berechtigten Reisenden bei der Ankunft in Macao von der Visumstelle am Grenzübergang eingeholt werden. Diese Möglichkeit kann je nach Staatsangehörigkeit, Art des verwendeten Reisepasses und diplomatischem Status variieren. Einige Reisende sind verpflichtet, vor der Reise ein Macao-Visum oder eine Vorab-Einreisegenehmigung einzuholen.
  • Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass oder ein anerkanntes Reisedokument mitführen. Das Dokument muss nach dem Ende der beantragten Aufenthaltsdauer in Macao noch mindestens 90 Tage gültig sein.
  • Es muss ein gültiges Rückflug- oder Weiterreiseticket vorgelegt werden. Es können begrenzte Ausnahmen gelten, die vom rechtmäßigen Wohnsitz oder dem verwendeten Reisedokument abhängen.
  • Der Reisende muss die erforderlichen finanziellen Mittel entsprechend der Aufenthaltsdauer nachweisen können. Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen werden mindestens 5.000 MOP gefordert, bei Aufenthalten von mehr als sieben Tagen bis zu 14 Tagen mindestens 10.000 MOP, bei mehr als 14 Tagen bis zu 21 Tagen mindestens 15.000 MOP und bei Aufenthalten von mehr als 21 Tagen mindestens 20.000 MOP.
  • Bei Einzelanträgen beträgt die Gebühr für die einmalige Einreise 200 MOP, für die mehrfache Einreise 300 MOP. Bei einem Familienreisepass beträgt die Gebühr für die einmalige Einreise 400 MOP pro Pass, für die mehrfache Einreise 600 MOP. Für Kinder unter zwölf Jahren beträgt die Gebühr für die einmalige Einreise 100 MOP, für die mehrfache Einreise 150 MOP. Bei Gruppen von mindestens zehn Personen, die von einem einzigen Reiseleiter organisiert werden und ein gemeinsames Reisedokument vorlegen, beträgt die Gebühr pro Person für die einmalige Einreise 100 MOP, für die mehrfache Einreise 150 MOP.
  • Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Dem Reisenden wird bei Genehmigung des Antrags eine Aufenthaltsgenehmigung für maximal 30 Tage erteilt. Die einmalige Einreise berechtigt nicht zur Wiedereinreise. Ein Reisender, der die Gebühr für die mehrfache Einreise entrichtet hat, kann innerhalb der maximalen Aufenthaltsdauer von 30 Tagen ohne zusätzliche Gebühren mehrfach einreisen.
  • Bei Einreise zu touristischen oder gleichwertigen Zwecken kann eine gesonderte Zweckangabe entfallen. Ein Reisender, der zum Zweck der Arbeit, des Studiums, des Aufenthalts oder eines anderen Zwecks einreisen möchte, muss seinen Zweck korrekt angeben und die für die betreffende Tätigkeit erforderlichen Vorabgenehmigungen vorlegen.
  • Die Grenzbehörden können Dokumenten- und Identitätsprüfungen durchführen und bei Bedarf biometrische Daten erfassen. Bei Zweifeln an der Echtheit des Reisepasses, der Rückreisemöglichkeit, des Reisedokuments oder der ausreichenden finanziellen Mittel kann die Einreise verweigert werden.
  • Die Einzelheiten des auszufüllenden Formulars für das Visum bei Ankunft, die Anzahl und Größe der geforderten Fotos, die Anzahl der freien Seiten im Reisepass, die Bearbeitungszeit, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung und Impfbescheinigung sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.

Voraussetzungen für den Konsulatsvisumantrag

  • Ein Macao-Visum kann vor der Reise durch einen Antrag bei den diplomatischen Vertretungen der Volksrepublik China oder anderen vom chinesischen Außenministerium ermächtigten Vertretungen eingeholt werden. Die Dokumenten-, Termin-, Zahlungs- und Abgabeverfahren der jeweiligen Vertretung haben Vorrang.
  • Das Visumantragsformular ist in Großbuchstaben oder gut lesbaren Druckschrift auszufüllen, die entsprechenden Kästchen anzukreuzen und nicht zutreffende Optionen durchzustreichen. Das Formular ist vom Antragsteller zu datieren und zu unterschreiben. Erfolgt der Antrag durch einen Vertreter, sind auch der Name, die Unterschrift und die Vollmachtsinformationen des Vertreters vorzulegen.
  • Auf das Antragsformular ist ein aktuelles Farbfoto im Format 1,5 Zoll zu kleben. Das Foto muss im Vollgesicht aufgenommen sein, ohne Kopfbedeckung und mit gebrochen weißem oder hellem Hintergrund. Das Aufnahmedatum, das digitale Dateiformat und die Pixelmaße sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die konsularische Vertretung kann zusätzliche oder abweichende Lichtbildanforderungen stellen.
  • Im Formular sind persönliche Daten, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Angaben zum Reisepass oder Reisedokument, Adresse, Kontaktdaten, Beruf, Arbeitgeberangaben, gültige Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen anderer Länder, Kontaktperson in Macao, Reisezweck, geplantes erstes Einreisedatum und die beantragte Visumkategorie anzugeben. Auch frühere Reisen nach Macao, Visum- oder Einreiseverweigerungen, Ausweisungen und strafrechtliche Informationen sind korrekt offenzulegen.
  • Dem Antrag ist die Seite mit den biografischen Daten des gültigen Reisepasses oder Reisedokuments beizufügen. Bei Einzelreisen, Familienbesuch, Aufenthalt als abhängiges Familienmitglied oder ähnlichen Zwecken werden auch Kopien der bereits genutzten Innenseiten des Reisepasses verlangt. Falls zuvor ein anderes Reisedokument für die Einreise nach Macao verwendet wurde, ist die Datenseite oder die entsprechenden Seiten dieses Dokuments vorzulegen.
  • Werden Kopien von Dokumenten vorgelegt, sind die Originale zur Überprüfung vorzuzeigen. Können die Originale nicht vorgelegt werden, müssen die Kopien von einer zuständigen Behörde beglaubigt sein.
  • Bei Anträgen für Einzeltourismus, Familienbesuch oder Ähnlichem werden Nachweise der finanziellen Situation wie Kontoauszüge, Sparkontoauszüge, Steuerzahlungsbelege oder Arbeitsbescheinigungen verlangt. Wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Ein universeller Mindestkontostand für die Antragsphase ist nicht angegeben; jedoch muss bei der Einreise je nach Aufenthaltsdauer der Nachweis von finanziellen Mitteln zwischen 5.000 MOP und 20.000 MOP erbracht werden.
  • Es sind Hin- und Rückflugreservierungen sowie Unterkunftsbuchungen vorzulegen. Hotelreservierungen, Hotelzahlungsbelege oder andere Nachweise der Unterkunft werden akzeptiert.
  • Es sind Dokumente zum Nachweis des Reisezwecks vorzulegen. Bei touristischen Reisen können ein Reiseplan, eine Reisebüroabrechnung oder eine Reiseroute verlangt werden; bei Familienbesuchen ein Aufenthalts- oder Bleibedokument des Verwandten in Macao sowie Nachweise der familiären Bindung; bei Anträgen als abhängiges Familienmitglied der Personalausweis des Verwandten in Macao und ein Verwandtschaftsnachweis.
  • Bei Anträgen für Hochschulstudium sind die Zulassungsbescheinigung der Hochschule in Macao, der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie Reise- und Unterkunftsbuchungen vorzulegen.
  • Bei Anträgen für Erwerbstätigkeit ist eine Kopie der von den Behörden Macaos ausgestellten Arbeitsgenehmigung vorzulegen. Die Vorlage des Originals der Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich.
  • Antragsteller, die als Familienangehörige einer in Macao erwerbstätigen Person bleiben, müssen eine Kopie des Bestätigungsschreibens vorlegen, das die Erteilung einer „Sonderaufenthaltsgenehmigung“ anzeigt. Die Vorlage des Originals dieses Dokuments ist nicht erforderlich.
  • Bei Gruppenreiseanträgen sind ein Garantieschreiben des Reiseveranstalters, eine Liste der Gruppenmitglieder, Angaben zur lokalen Reiseagentur in Macao, die Reisepassdatenseiten aller Reisenden, Reise- und Unterkunftsbuchungen sowie Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gruppenmitglieder vorzulegen.
  • Der Antragsteller muss, sofern vorhanden, eine Kopie des gültigen Einreisevisums, Aufenthaltsvisums oder der Aufenthaltserlaubnis eines anderen Landes oder einer anderen Region vorlegen.
  • Zu den im offiziellen Antragsformular beantragbaren Kategorien gehören ein Visum mit dreimonatiger Gültigkeit für eine einmalige Einreise und einem Aufenthalt von 14 Tagen, ein Visum mit dreimonatiger Gültigkeit für zwei Einreisen und einem Aufenthalt von 14 Tagen, ein Visum mit sechsmonatiger Gültigkeit für mehrfache Einreise und einem Aufenthalt von 14 Tagen pro Einreise, ein Visum mit einjähriger Gültigkeit für mehrfache Einreise und einem Aufenthalt von 30 Tagen pro Einreise sowie ein Visum mit zweijähriger Gültigkeit für mehrfache Einreise und einem Aufenthalt von 30 Tagen pro Einreise. Die Erteilung der beantragten Kategorie erfolgt nicht automatisch; die endgültige Gültigkeit und Anzahl der Einreisen liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
  • Die reguläre Gebühr für ein Konsulatsvisum beträgt 30 US-Dollar. Für jedes im Reisepass des Antragstellers eingetragene und mitreisende Kind wird eine zusätzliche Gebühr von 15 US-Dollar erhoben. Muss der Antrag zur Prüfung an die Polizei für öffentliche Sicherheit von Macao weitergeleitet werden, kann eine Kommunikationsgebühr von 20 US-Dollar anfallen. Die Gebühr für die beschleunigte Bearbeitung richtet sich nach der aktuellen Gebührenordnung der konsularischen Vertretung.
  • Die akzeptierten Zahlungsmethoden für das Konsulatsvisum sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die Zahlungsanweisungen der konsularischen Vertretung sind zu befolgen.
  • Normale Anträge, die nicht an die Polizei für öffentliche Sicherheit von Macao weitergeleitet werden müssen, werden voraussichtlich am vierten Arbeitstag bearbeitet. Expressanträge können am dritten Arbeitstag, Eilanträge am zweiten Arbeitstag bearbeitet werden. Die Prüfung von Anträgen, die an die Polizei für öffentliche Sicherheit von Macao gesendet werden, dauert in der Regel sieben Arbeitstage ab dem Datum der korrekten und vollständigen Vorlage aller Unterlagen. Post-, Termin- und interne Wartezeiten der Vertretung können in diesen Fristen nicht enthalten sein.
  • Alternativ zum Konsulatsvisum kann über einen rechtlichen Vertreter in Macao bei der Abteilung für Aufenthalts- und Bleibeangelegenheiten der Polizei für öffentliche Sicherheit eine Vorab-Einreisegenehmigung beantragt werden. Der Vertreter muss eine notariell oder von einer zuständigen Behörde beglaubigte Vollmacht sowie eine Kopie seines gültigen Ausweisdokuments vorlegen.
  • Für den Antrag auf eine Vorab-Einreisegenehmigung ist das dem Reisezweck entsprechende Antragsformular auszufüllen. Umfasst der Antrag Familienmitglieder, ist auch ein zusätzliches persönliches Informationsformular für die Familienmitglieder einzureichen. Es sind zwei aktuelle Farb- oder Schwarzweißfotos im Format 1,5 Zoll, im Vollgesicht, ohne Kopfbedeckung und mit weißem Hintergrund vorzulegen.
  • Für die Vorab-Einreisegenehmigung werden je nach Reisezweck (Bildung, Arbeit, Familienzusammenführung, Gruppenreise oder andere) eine Reisepasskopie, finanzielle Leistungsfähigkeit, Reise- und Unterkunftsnachweise, Zulassungsbescheinigung, Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige, Verwandtschaftsnachweis oder Reiseagenturdokumente verlangt. Die zuständige Stelle kann in besonderen Fällen zusätzliche Unterlagen anfordern.
  • Die Gebühr für die Vorab-Einreisegenehmigung beträgt für Einzelpersonen 200 MOP für die einmalige Einreise und 300 MOP für die mehrfache Einreise. Für einen Familienreisepass beträgt sie 400 MOP für die einmalige Einreise und 600 MOP für die mehrfache Einreise; für Kinder unter zwölf Jahren 100 MOP für die einmalige Einreise und 150 MOP für die mehrfache Einreise. Bei organisierten Gruppen von mindestens zehn Personen beträgt die Gebühr pro Person 100 MOP für die einmalige Einreise und 150 MOP für die mehrfache Einreise.
  • Die Bearbeitungszeit für Anträge auf eine Vorab-Einreisegenehmigung beträgt ab dem Zeitpunkt der korrekten Vorlage aller erforderlichen Unterlagen etwa 15 Arbeitstage und kann je nach Fall variieren. Die Genehmigung muss innerhalb von maximal 120 Tagen ab Ausstellungsdatum genutzt werden. Die Dauer des Aufenthalts, den der Genehmigungsinhaber in Macao verbringen darf, wird im Bestätigungsdokument angegeben.
  • Für jeden Ehegatten oder jedes Kind, das mit einem eigenen Reisepass reist, ist ein separates Antragsformular auszufüllen. Im Reisepass des Antragstellers eingetragene mitreisende Ehegatten oder Kinder können im entsprechenden Abschnitt desselben Formulars aufgeführt werden. Eine für alle Konsulate einheitliche Checkliste für die elterliche Zustimmung, Geburtsurkunde und Sorgerechtsbescheinigung ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die genaue Anzahl der im Reisepass erforderlichen freien Seiten, die Verpflichtung zu einem biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass, die Regeln für beschädigte Reisepässe, Reisekrankenversicherung, Mindestversicherungssumme, Impfbescheinigung, Pflicht zur Dokumentenübersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder konsularische Beglaubigung sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die konsularische Vertretung kann in diesen Punkten zusätzliche Bedingungen stellen.
Bevölkerung
688,900(2025)
Amtssprache
Chinesisch, Portugiesisch
Regierungsform
Sonderverwaltungsregion mit exekutiv geführtem System
Kontinent
Asien
Hauptstadt
Macau
Währung
Macao-Pataca
Fläche
115 km²
Telefonvorwahl
+853

Sonderverwaltungsregion Macau: Wichtige Reiseziele

Die Sonderverwaltungsregion Macau besteht aus der Macau-Halbinsel und den Inseln Taipa und Coloane. Die Macau-Halbinsel ist das urbane Zentrum und der wichtigste Ankunftsort, mit dem Macau International Airport und modernen Fährterminals, die schnelle Verbindungen nach Hongkong und ins chinesische Festland bieten.

Macau ist bekannt für seine einzigartige Mischung aus portugiesischer und chinesischer Kultur, die sich in den UNESCO-Welterbestätten und der lokalen Küche widerspiegelt. Der Cotai Strip ist das pulsierende Herz der Unterhaltungs- und Casinoindustrie, während die Inseln Taipa und Coloane mit Stränden und Naturgebieten ruhigere Alternativen bieten.

Reisende bewegen sich zwischen der Macau-Halbinsel und dem Cotai Strip über Brücken und öffentliche Verkehrsmittel. Die Hongkong-Zhuhai-Macau-Brücke sowie zahlreiche Fährverbindungen erleichtern die Anbindung an die Nachbarregionen, sodass eine Kombination mit Besuchen in Hongkong oder Zhuhai typisch ist.