Deutschland:Visabestimmungen
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Deutschland: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Anforderungen für die visafreie Einreise
- Bei der visafreien Einreise nach Deutschland muss ein gültiger und von Deutschland anerkannter Reisepass, ein dem Reisepass gleichgestelltes Reisedokument oder ein je nach Status des Reisenden akzeptierter gültiger Personalausweis mitgeführt werden. Der Reisepass muss nach dem geplanten Ausreisedatum aus Deutschland oder dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein.
- Die Anzahl der für die visafreie Einreise erforderlichen leeren Seiten im Reisepass wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht abschließend angegeben. Es wurde keine einheitliche zentrale Regelung zu beschädigten Reisepässen, zur Verpflichtung eines maschinenlesbaren Reisepasses und zur für alle Reisenden geltenden biometrischen Reisepasspflicht veröffentlicht. Da einige Visumbefreiungen nur mit bestimmten biometrischen Reisepässen genutzt werden können, muss der persönliche Status des Reisenden gesondert geprüft werden.
- Bei der Grenzkontrolle können der Reisezweck und die Reisebedingungen, die Unterkunftsregelung, die Rückreise oder die Weiterreise in ein anderes Land sowie der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Aufenthalts- und Rückreisekosten verlangt werden. Für die finanzielle Leistungsfähigkeit gibt es keinen für alle Reisenden geltenden festen Tagessatz; der erforderliche Betrag wird anhand der Dauer und Art der Reise beurteilt.
- Visafreie Kurzzeitaufenthalte sind grundsätzlich auf höchstens 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen beschränkt. Ein- und Ausreisetage sind in die Aufenthaltsdauer einzubeziehen. Die visafreie Kurzzeiteinreise berechtigt grundsätzlich nicht zur Erwerbstätigkeit. Für längerfristige Aufenthalte, etwa zu Studien-, Erwerbs- oder Familienzwecken, gelten andere Regelungen.
- Eine Reisekrankenversicherung wird visafreien Reisenden empfohlen; auf der zentralen allgemeinen Einreise-Seite ist jedoch kein verbindlicher Versicherungsschutz für die visafreie Einreise festgelegt. Eine allgemeine Impfbescheinigung oder Gesundheitsbescheinigung wird in der zentralen amtlichen Quelle ebenfalls nicht abschließend vorgeschrieben.
- Ein- und Ausreisen von Kurzzeitreisenden aus Drittstaaten an den Schengen-Außengrenzen können im Rahmen des Ein-/Ausreisesystems elektronisch erfasst werden. Bei der Erfassung können Reisepassdaten, das Gesichtsbild und je nach Status des Reisenden Fingerabdruckdaten verarbeitet werden. Die Ausnahmen im Rahmen des Systems variieren je nach Staatsangehörigkeit des Reisenden, Aufenthaltsstatus und gültigem Aufenthaltstitel.
- Die Visumbefreiung begründet keinen automatischen Anspruch auf Einreise in das Land. Die gültigen Dokumente, der Reisezweck, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die zulässige Aufenthaltsdauer und die einreisebezogenen Voraussetzungen der öffentlichen Ordnung werden von den Grenzbehörden gesondert geprüft.
Anforderungen für die Beantragung eines Konsularvisums
- Deutschland stellt für Kurzzeitaufenthalte bis zu 90 Tagen das Schengen-Visum C und für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen das nationale Visum D aus. Der Antrag ist grundsätzlich bei der für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Antragstellers zuständigen deutschen Botschaft, dem Generalkonsulat oder einer offiziell ermächtigten Antragsannahmestelle zu stellen. Bei Kurzzeitanträgen muss Deutschland das einzige oder Hauptreiseziel sein.
- Das Schengen-Visumantragsformular kann über VIDEX ausgefüllt werden. Alle Seiten und Barcodes des Formulars müssen ausgedruckt und vom Antragsteller unterschrieben werden. Nationale Visumanträge können, sofern die entsprechende Kategorie verfügbar ist, online über das Konsularportal eingeleitet werden. Das Portal fordert den Antragsteller auf, ein Konto zu erstellen, persönliche Daten einzugeben und die erforderlichen Dokumente hochzuladen.
- Der Online-Antragsvorgang allein bedeutet keine Ausstellung eines elektronischen Visums. Der Antragsteller muss gegebenenfalls persönlich zu einem Termin erscheinen, Originaldokumente vorlegen, biometrische Daten einschließlich Lichtbild und Fingerabdrücke abgeben und die Antragsgebühr bezahlen. Schengen-Visumanträge werden über das zentrale Konsularportal derzeit noch nicht angenommen.
- Der Reisepass muss von Deutschland anerkannt, vom Antragsteller unterschrieben, in den letzten zehn Jahren ausgestellt und nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein. Der Reisepass muss mindestens zwei leere Seiten für die Anbringung des Visums enthalten. Eine Fotokopie der biografischen Datenseite des Reisepasses sowie Kopien der Seiten mit bisherigen Visa und Ein-/Ausreisestempeln können gemäß der Checkliste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, verlangt werden.
- In den Kontrolllisten der offiziellen deutschen Vertretungen für Kurzzeitvisa wird ein biometrisches Lichtbild im Format 35 × 45 Millimeter verlangt. Das Lichtbild muss aktuell, von vorne aufgenommen, mit hellem oder weißem Hintergrund und digital unverändert sein. Die Anzahl der Lichtbilder und die maximale Gültigkeitsdauer des Lichtbilds können je nach Vertretung variieren und werden daher in der zentralen amtlichen Quelle nicht abschließend angegeben.
- Ist der Antragsteller nicht Staatsangehöriger des Landes, in dem er den Antrag stellt, wird ein gültiger Aufenthaltstitel oder ein anderer rechtmäßiger Aufenthaltsnachweis verlangt. Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsnachweises nach Antragstellung und die Anzahl der einzureichenden Kopien richten sich nach der örtlichen Checkliste der zuständigen Vertretung.
- Bei einem Kurzzeitvisumantrag muss der Reisezweck plausibel und nachvollziehbar sein, die Aufenthalts- und Reisekosten müssen aus dem Einkommen oder Vermögen des Antragstellers gedeckt werden können, der Antragsteller muss die Absicht haben, das Schengen-Gebiet vor Ablauf der Visumsgültigkeit zu verlassen, und es muss eine gültige Reisekrankenversicherung vorgelegt werden.
- Die Reisekrankenversicherung muss im gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts gültig sein und eine Deckung von mindestens 30.000 Euro bieten. Es wird erwartet, dass die Police die Kosten für medizinische Notfallbehandlung, Krankenhausaufenthalt und medizinisch bedingte Rückführung abdeckt.
- Je nach Reisezweck können eine Hin- und Rückflug- oder Weiterreisebuchung, eine Hotelbuchung, ein anderer Unterkunftsnachweis, ein Reiseplan, eine Veranstaltungsregistrierung, eine geschäftliche Einladung, eine Studienzulassung, ein Arbeitsvertrag, ein beruflicher Qualifikationsnachweis oder ein Nachweis über familiäre Bindungen verlangt werden. Der genaue Umfang der Unterlagen variiert je nach Reisezweck, Antragskategorie, Wohnsitzland und der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Antragstellers kann durch Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, Arbeitsbescheinigungen, Kreditkartenabrechnungen, Stipendienbescheinigungen oder andere geeignete Finanzunterlagen nachgewiesen werden. Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, und der Mindestbetrag auf dem Konto werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht abschließend angegeben. Manche Vertretungen verlangen Kontoauszüge der letzten drei Monate, während andere einen längeren Zeitraum fordern können.
- Von Arbeitnehmern können ein Arbeitgeberschreiben und Gehaltsbescheinigungen, von Studierenden eine Studienbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung, von Firmeninhabern und Selbstständigen ein Firmenregisterauszug sowie Steuer- oder Buchhaltungsunterlagen verlangt werden. Diese Unterlagen sind nicht für alle Antragsteller einheitlich und werden gemäß der persönlichen Checkliste eingereicht.
- Bei Privatbesuchen kann ein Einladungsschreiben zum Nachweis des Reisezwecks verwendet werden. Wenn der Gastgeber lediglich einlädt, gibt es keine zentral vorgeschriebene einheitliche Form für das Schreiben. Sofern der Gastgeber die Reise- und Aufenthaltskosten übernimmt, muss eine bei der zuständigen Ausländerbehörde oder der lokalen Behörde in Deutschland ausgestellte offizielle Verpflichtungserklärung vorgelegt werden.
- Je nach Situation des Eingeladenen können der Reisepass oder Personalausweis des Gastgebers, dessen Aufenthaltstitel in Deutschland, Adressangaben sowie Unterlagen zum Nachweis der Beziehung zum Antragsteller verlangt werden. Die finanziellen Nachweise des Sponsors und die Gültigkeitsbedingungen der offiziellen Verpflichtungserklärung werden von der zuständigen Behörde und Vertretung festgelegt.
- Schengen-Visumanträge sind grundsätzlich persönlich zu stellen. Wenn in den letzten 59 Monaten bei einem Schengen-Visumantrag bereits Fingerabdrücke abgenommen wurden, kann eine erneute persönliche Antragstellung entfallen. Die zuständige Vertretung kann den Antragsteller auffordern, erneut Fingerabdrücke abzugeben, an einem persönlichen Gespräch teilzunehmen oder zusätzliche Unterlagen vorzulegen.
- Für jedes minderjährige Kind wird ein gesondertes Antragsformular ausgefüllt. Es kann verlangt werden, dass der Antrag von den Eltern oder gesetzlichen Vertretern unterschrieben wird; die Geburtsurkunde des Kindes, Kopien der Reisepässe oder Personalausweise der Eltern sowie Unterlagen zum Nachweis des Sorgerechts sind vorzulegen. Ist ein Elternteil nicht an der Antragstellung beteiligt, können eine Einverständniserklärung oder ein Gerichtsbeschluss, der das alleinige Sorgerecht nachweist, eine Sterbeurkunde oder ein gleichwertiges amtliches Dokument verlangt werden. Die genaue Liste der erforderlichen Unterlagen für Kinder variiert je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
- Die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder konsularische Legalisation von Heirats-, Geburts-, Sorgerechts-, Bildungs- und Berufsqualifikationsurkunden variieren je nach Ausstellungsland und Visumzweck. Es gibt keine einzige zentrale Regelung zu Übersetzung oder Legalisierung, die auf alle Anträge anwendbar wäre.
- Die Standardgebühr für ein Schengen-Visum beträgt 90 Euro. Kinder unter sechs Jahren sind gebührenfrei; für Kinder über sechs und unter zwölf Jahren beträgt die Gebühr 45 Euro. Für bestimmte Familienangehörige, Studenten, Forscher, offizielle Stipendiaten und andere Sonderkategorien kann eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung gewährt werden.
- Die Standardgebühr für ein nationales Visum beträgt 75 Euro. Die Gebühr für Minderjährige für ein nationales Visum beträgt 37,50 Euro. Aufgrund bestimmter familiärer Beziehungen, diplomatischen Status, öffentlicher Stipendien, humanitärer Gründe oder internationaler Abkommen kann die Gebühr entfallen. Die akzeptierten Zahlungsmethoden, die örtliche Währung und die Annahme von Karte oder Bargeld variieren je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, und werden daher in der zentralen amtlichen Quelle nicht abschließend angegeben.
- Ein Schengen-Visumantrag kann frühestens sechs Monate vor der Reise gestellt werden und sollte allgemein spätestens 15 Tage vor der geplanten Reise eingereicht werden. Die Bearbeitung eines vollständigen Schengen-Visumantrags dauert grundsätzlich bis zu 15 Kalendertage. In Stoßzeiten ist zusätzlich die Wartezeit auf einen Termin zu berücksichtigen.
- Die Bearbeitungszeit für ein nationales Visum kann je nach Reisezweck, erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Prüfung des Antrags mehrere Monate betragen. Es gibt keine verbindliche zentrale Bearbeitungszeit, die auf alle nationalen Visumskategorien anwendbar wäre.
- Das Schengen-Visum C berechtigt zu einem Kurzzeitaufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Die Gültigkeitsdauer des Visums, die zulässigen Aufenthaltstage und die Anzahl der Einreisen (Einmal- oder Mehrmalreisen) werden anhand der Antragsunterlagen und des Reiseverlaufs des Antragstellers festgelegt. Auch wenn ein ein- oder mehrjähriges Mehrfachvisum erteilt wird, darf die 90/180-Tage-Aufenthaltsgrenze nicht überschritten werden.
- Das nationale Visum D wird für langfristige Erwerbstätigkeit, Studium, Berufsausbildung, Familienzusammenführung und andere Aufenthaltszwecke genutzt. Die erforderlichen Unterlagen, die Höhe des finanziellen Nachweises, die Sprachvoraussetzung, die berufliche Qualifikation und die Versicherungsbedingungen richten sich nach der gewählten nationalen Visumskategorie. Das Konsularportal oder die zuständige deutsche Vertretung erstellt nach Auswahl des Reisezwecks eine persönliche Checkliste der Unterlagen.
- Die Ausstellung eines Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise in das Land. Die Grenzbehörden können den gültigen Reisepass, das Visum, die Unterkunft, den Reisezweck, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Rückreiseplanung und sonstige Einreisevoraussetzungen erneut prüfen.
Anforderungen für ein Transitvisum
- Das Flughafentransitvisum ist ein Schengen-Visum der Kategorie A. Dieses Visum berechtigt lediglich zu einem kurzen Aufenthalt im internationalen Transitbereich eines deutschen Flughafens und gewährt kein Recht zur Einreise nach Deutschland oder in den Schengen-Raum.
- Flughäfen mit internationalem Transitbereich sind Frankfurt/Main, München, Berlin Brandenburg, Hamburg (mit beschränkten Öffnungszeiten) und Düsseldorf (mit beschränkten Öffnungszeiten und unter der Voraussetzung einer vorherigen Flugplanabstimmung). Kann die Transitroute nicht in einem dieser Bereiche abgeschlossen werden, muss ein geeignetes Kurzzeit-Schengen-Visum beantragt werden.
- Ist während des Umstiegs ein Terminalwechsel, die Abholung und erneute Aufgabe des Gepäcks, die Weiterreise von einem anderen deutschen Flughafen, ein Flug zu einem Ziel im Schengen-Raum oder eine Übernachtung in einem Hotel außerhalb des Transitbereichs erforderlich, reicht ein Flughafentransitvisum nicht aus.
- Für den Transitvisumantrag muss ein über VIDEX ausgefülltes, ausgedrucktes und unterschriebenes Schengen-Visumantragsformular vorgelegt werden. Der Antragsteller muss den Antrag bei der für seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständigen deutschen Vertretung oder einer ermächtigten Antragsannahmestelle stellen.
- Der Reisepass muss in den letzten zehn Jahren ausgestellt sein, nach dem Ende der geplanten Reise noch mindestens drei Monate gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten. Kopien der biografischen Datenseite des Reisepasses und der von der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, angegebenen weiteren Seiten werden eingereicht.
- In den offiziellen Vertretungs-Checklisten wird mindestens ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Format 35 × 45 Millimeter mit hellem oder weißem Hintergrund verlangt. Die Anzahl der Lichtbilder und die maximale Gültigkeitsdauer des Lichtbilds können je nach Vertretung variieren und werden daher in der zentralen amtlichen Quelle nicht abschließend angegeben.
- Dem Antrag muss eine Buchung oder ein Flugplan beigefügt werden, der das endgültige Reiseziel und alle Umsteigeflüge anzeigt. Ist für die Einreise in das endgültige Zielland ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich, ist eine gültige Kopie dieses Dokuments vorzulegen. Von Personen, die nicht Staatsangehörige des Landes sind, in dem der Antrag gestellt wird, wird auch ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts verlangt.
- Die Notwendigkeit eines Transitvisums hängt von der Staatsangehörigkeit des Reisenden, der Art des Reisepasses, einem gültigen Visum oder Aufenthaltstitel, den er besitzt, und dem endgültigen Reiseziel ab. Ob ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines anderen Landes von der Transitvisumpflicht befreit, ist anhand der persönlichen Situation zu prüfen.
- Bei minderjährigen Antragstellern können ein gesondertes Antragsformular, die Geburtsurkunde, Kopien der Reisepässe der Eltern, die Unterschriften der Eltern und gegebenenfalls eine Einverständniserklärung oder ein Sorgerechtsnachweis verlangt werden. Die genaue Liste variiert je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
- Die Standardgebühr für ein Flughafentransitvisum beträgt 90 Euro. Kinder unter sechs Jahren sind gebührenfrei; für Kinder über sechs und unter zwölf Jahren beträgt die Gebühr 45 Euro. Ausnahmen und Zahlungsmethoden können je nach Antragsort und Status des Antragstellers variieren.
- Transitvisumanträge können frühestens sechs Monate vor der Reise gestellt werden und sollten allgemein spätestens 15 Tage vor der Reise eingereicht werden. Die Bearbeitung vollständiger Anträge dauert grundsätzlich bis zu 15 Kalendertage. Die zuständige Vertretung kann zusätzliche Unterlagen oder ein persönliches Gespräch verlangen.
- Ob eine Reisekrankenversicherung für ein Flughafentransitvisum verpflichtend ist und welcher Mindestdeckungsumfang gilt, wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht abschließend angegeben. Es ist die Transitvisum-Checkliste der zuständigen Vertretung zu beachten.
Deutschland: Wichtige Reiseziele
Berlin als Hauptstadt und kulturelles Zentrum sowie Frankfurt als wichtigster Flughafen sind zentrale Ankunftspunkte. Auch München und Hamburg zählen zu den bedeutendsten Reisezielen des Landes.
Die kulturelle Vielfalt spiegelt sich in Regionen wie Bayern mit seinen Alpen, dem Schwarzwald oder der Ostseeküste wider. Geschäftsreisende schätzen zudem die Messestädte Hannover und Leipzig.
Die gut ausgebaute Infrastruktur mit ICE-Zügen und Autobahnen ermöglicht schnelle Verbindungen zwischen den Städten. Viele Besucher kombinieren eine Reise durch das Rheintal mit Aufenthalten in Köln und Düsseldorf.
