Japan:Visabestimmungen
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Japan: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Für die visumfreie Einreise muss der Reisende einen gültigen Reisepass oder ein in der entsprechenden Befreiungsregelung anerkanntes Reisedokument mitführen. Es besteht keine allgemeine sechsmonatige Reisepassgültigkeitsanforderung Japans, die für alle Reisenden gilt. Der reguläre Reisepass muss für die gesamte Aufenthaltsdauer in Japan gültig sein. Für nicht standardmäßige Dokumente wie vorläufige Reisepässe, Notreisedokumente, Flüchtlingsreisepässe oder Wiederaufnahmedokumente können unterschiedliche Gültigkeitsanforderungen gelten, und vor der Reise ist die Bestätigung der zuständigen japanischen Vertretung einzuholen.
- Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- In einigen Visumbefreiungsregelungen besteht die Anforderung eines ICAO-konformen biometrischen Reisepasses oder eines maschinenlesbaren Reisepasses. In einigen Sonderregelungen muss der Reisepass vor der Reise bei der diplomatischen Vertretung Japans registriert werden. Diese Bedingungen variieren je nach verwendetem Reisepasstyp und der geltenden Befreiungsregelung.
- Die visumfreie Einreise kann für Zwecke wie Tourismus, Geschäftsbesprechungen, Konferenzen, Familien- oder Freundesbesuche und ähnliche kurzfristige Anlässe im Status eines vorübergehenden Besuchs genutzt werden. Sie erlaubt keine einkommensbringenden oder gegen Entgelt ausgeübten Tätigkeiten in Japan.
- Die zulässige Aufenthaltsdauer kann je nach geltender Befreiungsregelung 15, 30 oder 90 Tage betragen. Bei einigen besonderen bilateralen Regelungen kann eine längere Dauer beantragt werden, jedoch muss bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung ein Verlängerungsantrag bei der Einwanderungsbehörde gestellt werden. Die genaue Aufenthaltsdauer des Reisenden wird in der bei der Einreise erteilten Aufenthaltserlaubnis angegeben.
- Bei Ankunft in Japan muss der Reisende die Einwanderungskontrolle passieren. Der gültige Reisepass, der Reisezweck und die geplante Aufenthaltsdauer werden überprüft. Die Visumbefreiung gewährt kein automatisches Einreiserecht. Reisende, die die Einreisebestimmungen nicht erfüllen, können von der Einreise ausgeschlossen werden.
- Von der großen Mehrheit ausländischer Reisender werden an der Grenze die Abdrücke beider Zeigefinger und ein Gesichtsfoto aufgenommen. Personen unter 16 Jahren sowie Inhaber eines in den Rechtsvorschriften genannten Sonderstatus sind von dieser Pflicht befreit.
- Über Visit Japan Web können Einwanderungs- und Zollinformationen vor der Reise online eingereicht werden. Dieser Dienst ist keine elektronische Reisegenehmigung oder kein Visum und ersetzt nicht den gültigen Reisepass oder die Grenzkontrolle.
- Ein Rückflugticket, eine Hotelbuchung, ein Kontoauszug oder ein bestimmter Mindestbetrag werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht als einheitlich verpflichtend für alle visumfreien Reisenden festgelegt. Der Grenzbeamte kann zur Überprüfung des Reisezwecks und der Aufenthaltsbedingungen Reisepläne, Unterkunftsinformationen, Rückreise- oder Anschlussreisedokumente sowie Nachweise der finanziellen Mittel verlangen.
- Eine internationale Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Eine einheitliche Verpflichtung oder ein Mindestversicherungsschutz für alle visumfreien Reisenden ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Eine allgemeine Impfbescheinigung oder Gesundheitsbescheinigung, die für alle kurzfristigen visumfreien Reisenden gilt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Eine für alle Fälle gültige einheitliche Liste von Geburtsurkunden, elterlichen Einverständniserklärungen oder Sorgerechtsdokumenten für minderjährige visumfreie Reisende ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Reist das Kind allein oder ohne einen Elternteil, können das Beförderungsunternehmen, die Grenzbehörde oder Transitländer zusätzliche Dokumente verlangen.
Antragsanforderungen für das E-Visum
- Das JAPAN eVISA kann nur für ein einmaliges Touristenvisum für kurzfristige Reisen verwendet werden. Ein eVISA-Antrag für Familien- oder Freundesbesuche, Geschäftstätigkeiten, Arbeit, Studium, Langzeitaufenthalte und Transit ist nicht möglich.
- Die Antragsberechtigung hängt von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers, dem Wohnsitzland, dem Reisepasstyp und der japanischen diplomatischen Vertretung ab, bei der der Antrag gestellt wird. Einige Anträge können direkt über ein persönliches Konto gestellt werden, andere nur über ein autorisiertes Reisebüro.
- Der Antragsteller kann nur einen normalen Reisepass verwenden. Diplomatische, dienstliche oder andere besondere Reisepässe werden für das persönliche JAPAN eVISA-Antragssystem nicht akzeptiert.
- Während des gesamten Antragsverfahrens muss sich der Antragsteller in dem Land aufhalten, in dem er den Antrag stellt. Die Person kann zu einem Gespräch oder zur Überprüfung von Dokumenten zur zuständigen japanischen Vertretung einbestellt werden.
- Für den Antrag muss ein JAPAN eVISA-Konto mit einer gültigen E-Mail-Adresse erstellt werden. Im System müssen persönliche Angaben, Reisepassdaten, Wohnsitzinformationen, Reisedaten, Verkehrsmittel, die Anschrift der Unterkunft in Japan, Beruf, Reiseverlauf und Sicherheitsfragen vollständig und korrekt ausgefüllt werden.
- Der erste Schritt des Antragssystems erstellt nach Auswahl der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzlandes, des Reisezwecks und der zuständigen Vertretung eine persönliche Dokumentenliste. Der Antragsteller muss zusätzlich zu dieser Liste die lokalen Dokumentenanforderungen der betreffenden Botschaft oder des Konsulats beachten. Es gibt keine universelle Liste von unterstützenden Dokumenten, die für alle Antragsteller gilt.
- Die Seite mit dem Passfoto und den persönlichen Daten des Reisepasses muss hochgeladen werden. Die Datei kann im Format PDF, TIF, JPG, PNG, GIF, BMP oder HEIC vorliegen. Es wird empfohlen, dass die Dateigröße 2 MB nicht überschreitet und die Auflösung mindestens 640 × 480 Pixel beträgt. Der Scan muss einseitig sein, den gesamten maschinenlesbaren Bereich des Reisepasses enthalten und dieser Bereich muss klar, flach und in der richtigen Ausrichtung sichtbar sein.
- Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Japan gültig sein. Es besteht keine allgemeine sechsmonatige Gültigkeitsanforderung. Die Reise muss mit dem beim Antrag verwendeten Reisepass erfolgen. Bei einem Reisepasswechsel kann das alte eVISA nicht auf den neuen Reisepass übertragen werden, und es ist ein neuer Antrag erforderlich.
- Da das eVISA elektronisch ausgestellt wird und kein Visumaufkleber in den Reisepass eingeklebt wird, wurde in der Antragsphase keine Anforderung einer einheitlichen freien Reisepassseite veröffentlicht. Die genaue Anzahl erforderlicher freier Seiten für die Grenzabfertigung ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Das Passfoto muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein, einen einfarbigen, musterlosen Hintergrund aufweisen und das gesamte Gesicht horizontal zentriert und deutlich sichtbar zeigen. Das Foto kann im Format JPG, PNG, GIF, BMP oder HEIC hochgeladen werden, und es wird empfohlen, dass die Dateigröße 2 MB nicht überschreitet. Die genauen Abmessungen in Millimetern und die erforderliche Hintergrundfarbe sind in der zentralen eVISA-Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Unterstützende Dokumente können in den Formaten PDF, TIF, JPG, PNG, GIF, BMP oder HEIC hochgeladen werden. Es wird empfohlen, dass die Dateigröße 2 MB nicht überschreitet, und in einem Upload-Feld können maximal 50 Seiten verwendet werden. Müssen mehrere Dokumente in dasselbe Feld hochgeladen werden, sind sie in einer einzigen PDF-Datei zusammenzufassen.
- Der Kauf eines bestätigten und bezahlten Flug- oder Schiffsbilletts ist nicht erforderlich. Ein während des Buchungsvorgangs erstellter Flug- oder Schiffsreiseplan kann hochgeladen werden. Die Reisedaten, Abflug- und Ankunftsorte sowie Verkehrsmittelinformationen müssen deutlich sichtbar sein.
- Hotelbuchung, Anzahl der Monate des Kontoauszugs, Mindestkontostand, Arbeitsbescheinigung, Gehaltsabrechnung, Reisekrankenversicherung und Mindestversicherungsschutz sind in der zentralen Quelle nicht als gemeinsame Anforderungen für alle eVISA-Anträge festgelegt. Es gelten die persönliche Dokumentenliste und die Anweisungen der zuständigen Vertretung.
- Familienmitglieder können mit derselben Reiseroute und denselben Ankunfts- und Abreisedaten gemeinsam einen Antrag stellen. Für jedes Familienmitglied müssen separate persönliche Daten, Reisepassdaten, ein Foto und die erforderlichen Dokumente hochgeladen werden. Zum Nachweis der familiären Beziehung kann eine Heirats- oder Geburtsurkunde verlangt werden. Derselbe Kontoauszug kann in einigen Fällen zur Unterstützung der finanziellen Mittel von Familienmitgliedern verwendet werden; die Annahmebedingungen hängen von der zuständigen Vertretung ab.
- Ein Elternteil oder gesetzlicher Vertreter kann den Antrag für ein minderjähriges Kind stellen. Reist das Kind ohne eine personensorgeberechtigte Person, muss eine elterliche Einverständniserklärung hochgeladen werden.
- Ein Dritter kann die Formalitäten im Namen des Antragstellers erledigen. In diesem Fall muss der Vertreter sich im Antrag als solcher angeben und eine Vollmacht hochladen. Nach Ausstellung des elektronischen Visums ist dem Reisenden die Visumerteilungsmitteilung mit QR-Code auszuhändigen.
- Der Antrag kann frühestens drei Monate vor dem geplanten Reisedatum gestellt werden. Ein beschleunigtes Bearbeitungsverfahren ist nicht verfügbar.
- Die normale Bearbeitungszeit für vollständige Anträge beträgt fünf Werktage ab dem vollständigen Eingang des Dossiers bei der zuständigen japanischen Vertretung. Bei hohem Arbeitsaufkommen, Dokumentenprüfung, Gesprächen, zusätzlichen Informationen oder einer Prüfung durch das Außenministerium in Tokio kann die Bearbeitung länger als einen Monat dauern.
- Die zuständige Vertretung kann zusätzliche Dokumente, Erläuterungen, eine Dokumentenprüfung oder ein persönliches Gespräch verlangen. Unvollständige, falsche oder ungeeignete Anträge können ohne Bearbeitung storniert werden, und eine erneute Antragstellung kann erforderlich sein.
- Für Einreisevisumanträge, die am oder nach dem 1. Juli 2026 eingereicht werden, beträgt die zentrale allgemeine Gebühr etwa 15.000 Japanische Yen. Die genaue Gebühr wird in lokaler Währung festgelegt und richtet sich nach der Staatsangehörigkeit des Antragstellers, dem Reisezweck, Gegenseitigkeitsregelungen und Gebührenbefreiungen. Der Zahlungsbetrag wird in der offiziellen Gebührenmitteilung im JAPAN eVISA-Konto angezeigt.
- Die eVISA-Gebühr kann nur mit einer Online-Kreditkarte bezahlt werden. Barzahlung wird nicht akzeptiert. In der Regel muss die Kreditkarte dem Antragsteller gehören. In begründeten Fällen, z. B. bei minderjährigen Antragstellern, kann die Karte des gesetzlichen Vertreters akzeptiert werden. Nach Ausstellung des Visums wird die Gebühr nicht erstattet.
- Das eVISA ist ab dem Ausstellungsdatum drei Monate gültig und kann für eine einmalige Einreise nach Japan verwendet werden. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Die gewährte Aufenthaltsdauer kann je nach Antragsinformationen und Reiseplan 15, 30 oder 90 Tage betragen.
- Das eVISA kann für Reisen auf dem Luftweg oder mit planmäßigen internationalen Passagierfähren, die nur zwischen bestimmten japanischen und ausländischen Häfen verkehren, verwendet werden.
- Der Reisende muss am Abflughafen oder -hafen die aktuelle Visumerteilungsmitteilung auf einem internetfähigen Telefon oder Tablet vorzeigen. Eine PDF-Datei, ein Screenshot oder ein Ausdruck werden nicht akzeptiert. Personen, die kein geeignetes internetfähiges Gerät besitzen, müssen ein Papierdiplomatenvisum beantragen.
- Auch Inhaber eines eVISA unterliegen bei der Ankunft in Japan der Einwanderungskontrolle. Reisepass, Reisezweck und geplante Aufenthaltsdauer werden überprüft; im Rahmen der allgemeinen biometrischen Erfassung können Fingerabdrücke und ein Gesichtsfoto genommen werden. Das eVISA garantiert keinen Anspruch auf Einreise in das Land.
Antragsanforderungen für das Konsulatsvisum
- Das Konsulatsvisum ist bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen japanischen Botschaft, dem Generalkonsulat oder dem Konsulat zu beantragen. Je nach örtlicher Praxis kann der Antrag persönlich, durch einen bevollmächtigten Vertreter, ein akkreditiertes Reisebüro oder ein offizielles Visumantragszentrum eingereicht werden. Ein Einreisevisumantrag aus Japan heraus ist nicht möglich.
- Der Antrag wird normalerweise in dem Land gestellt, dessen Staatsangehöriger der Antragsteller ist oder in dem er seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat. Wird der Antrag außerhalb des Staatsangehörigkeitslandes gestellt, kann ein gültiger Aufenthaltstitel oder ein Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes verlangt werden. Die Art des akzeptierten Dokuments und dessen verbleibende Gültigkeitsdauer variieren je nach Vertretung.
- Der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen Reisepasses und des Rechts auf Rückkehr in das Land seiner Staatsangehörigkeit oder seines Wohnsitzes sein. Japan wendet keine einheitliche sechsmonatige Gültigkeitsanforderung auf alle regulären Reisepässe an; der Reisepass muss mindestens für die Dauer der geplanten Japanreise gültig sein. Für vorläufige Reisepässe, Notreisedokumente, Flüchtlingsreisepässe oder Wiederaufnahmedokumente können andere Fristen und Dokumentationsanforderungen gelten.
- Im Reisepass muss ausreichend Platz für die Anbringung des Visumaufklebers vorhanden sein. Die genaue Anzahl erforderlicher freier Seiten, die für alle Anträge gilt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Einige Botschaften und Konsulate können lokal eine oder zwei freie Visaseiten verlangen.
- Das offizielle Visumantragsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und vom Antragsteller unterschrieben werden. Das Formular kann am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Ob eine elektronische oder handschriftliche Unterschrift akzeptiert wird, hängt von der angegangenen Vertretung ab; einige Vertretungen verlangen eine eigenhändige Unterschrift.
- Im Antragsformular sind die im Reisepass eingetragenen Namen, andere oder frühere Namen, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, behördlich zugewiesene Identifikationsnummer, Familienstand, Reisepasstyp und -nummer, Ausstellungs- und Ablaufdaten des Reisepasses, Reisezweck, geplante Aufenthaltsdauer, Einreisehafen, Verkehrsmittel, Unterkunft in Japan, Wohnanschrift, Beruf, Arbeitgeber, frühere Japanreisen, einladende Person, Bürge sowie Informationen zum gerichtlichen oder einwanderungsrechtlichen Hintergrund anzugeben.
- In der zentralen Checkliste für das einmalige Kurzzeitvisum wird ein Antragsformular und ein Foto verlangt. Für einige Staatsangehörigkeiten oder Antragsorte können zwei Formulare und zwei Fotos erforderlich sein.
- Der Lichtbildbereich im Papierantragsformular beträgt 45 × 35 Millimeter. Das Foto muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein. Die einheitliche Hintergrundfarbe, der Drucktyp und andere technische Details sind in der zentralen Quelle für alle Vertretungen nicht eindeutig festgelegt; die Fotoanweisungen der jeweiligen Vertretung sind anzuwenden.
- Welche Passseiten kopiert eingereicht werden müssen, hängt von der konsularischen Vertretung und der Visumart ab. Die zentrale Kurzzeit-Checkliste verlangt nicht, dass alle Passseiten einheitlich kopiert werden. Manche Vertretungen verlangen nur die Seite mit den Personaldaten, andere können zusätzlich frühere Visa und Einreisestempel anfordern.
- Bei einem Antrag auf ein kurzfristiges Touristenvisum werden ein gültiger Reisepass, das Antragsformular, ein Lichtbild, ein Reiseplan mit den Daten der Ein- und Ausreise nach Japan sowie Flug- oder Schiffsnummern, Finanzdokumente, aus denen hervorgeht, dass die Reisekosten gedeckt werden können, und ein täglicher Reiseplan in Japan vorgelegt.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Dokumente wie Einkommensbescheinigung, Steuererklärung, Kontoauszug oder Kontosaldenbestätigung nachgewiesen werden. Die für alle Antragsteller geltende einheitliche Dauer des Kontoauszugs und der Mindestkontosaldo sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Es ist bei einem zentralen Kurzzeitantrag nicht erforderlich, dass Flug-, Schiffs-, Hotel- oder Inlandstransportreservierungen gekauft und bezahlt sind. Im Reiseplan müssen die An- und Abreisedaten, falls bekannt die Fluginformationen, der Name des Hotels oder der Person, vollständige Adresse und Telefonnummer sowie die täglichen Aktivitäten angegeben werden.
- Bei einem Antrag auf ein kurzfristiges Geschäftsvisum können eine vom Arbeitgeber ausgestellte Reiseanordnung, ein Arbeitgeberschreiben oder ein gleichwertiges Dokument sowie eine Arbeitsbescheinigung verlangt werden. Die einladende Organisation in Japan kann einen Handelsvertrag, ein Treffen- oder Konferenzdokument, ein Einladungsschreiben, eine Liste der Antragsteller und ein Japan-Reiseprogramm vorlegen.
- Bei einem Antrag auf Besuch von Familie oder Freunden können je nach Art der Beziehung Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Familienregisterauszug, gemeinsame Fotos, E-Mails, Telefonaufzeichnungen oder Briefe vorgelegt werden.
- Das Einladungsschreiben muss an den japanischen Botschafter oder Generalkonsul gerichtet sein, die geplanten Aktivitäten detailliert beschreiben und darf nicht auf allgemeine Formulierungen beschränkt bleiben. Der Name, die Adresse und die Telefonnummer der einladenden Person sowie der vollständige Name des Antragstellers in lateinischen Buchstaben gemäß Reisepass müssen enthalten sein. Der Zweck der Einladung, der Hintergrund und die Beziehung zwischen den Parteien müssen erläutert werden.
- Wenn ein Garant in Japan die Reisekosten übernimmt, werden ein Garantieschreiben und der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Garanten vorgelegt. Als Finanznachweis können das aktuellste Einkommens- oder Steuerdokument, die Steuererklärung oder eine Kontosaldenbestätigung verwendet werden. Von einem ausländischen Garanten in Japan können die Vorder- und Rückseite der gültigen Aufenthaltskarte, eine Aufenthaltsbescheinigung und eine Passkopie verlangt werden.
- Bei einer Garantie durch ein Unternehmen oder eine Organisation kann ein Handelsregisterauszug oder eine Organisationsvorstellungsurkunde erforderlich sein. Börsennotierte Unternehmen können bestimmte Unternehmensberichte verwenden. Die Arbeitsbescheinigung eines privaten Garanten kann in manchen Fällen anstelle des Handelsregisterauszugs akzeptiert werden.
- Kopien von in Japan ausgestellten Einladungs-, Garantie- und Unternehmensdokumenten können akzeptiert werden; die Vertretung kann jedoch die Originale zur detaillierten Überprüfung verlangen. Diese in Japan ausgestellten Dokumente müssen normalerweise innerhalb der letzten drei Monate ausgestellt worden sein und zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein.
- Ob eine englische oder japanische Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Legalisation oder Apostille der Antragsunterlagen erforderlich ist, hängt von der Art des Dokuments, dem Ausstellungsland und der konsularischen Vertretung ab. Eine für alle Konsulatsvisumanträge geltende einheitliche Regel für Übersetzung, Notarbeglaubigung oder Apostille ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Bei Beschäftigung, Studium, Familienzusammenführung oder Aufenthalten von mehr als 90 Tagen muss der Sponsor oder die aufnehmende Organisation in Japan grundsätzlich zunächst eine Aufenthaltsbescheinigung von der Einwanderungsbehörde einholen. Im Antrag werden Reisepass, Visumantragsformular, Lichtbild und das Original, eine Kopie oder ein Ausdruck des elektronischen Dokuments der Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt. Je nach Visumart können Arbeitsvertrag, Schulaufnahme, die familiäre Verbindung belegende Dokumente und andere unterstützende Unterlagen verlangt werden.
- Der Aufenthaltsberechtigungsnachweis garantiert weder die Ausstellung eines Visums noch die Einreise nach Japan. Ein Antrag auf ein Langzeitvisum ohne Aufenthaltsberechtigungsnachweis ist möglich; es sind jedoch umfangreichere Dokumente erforderlich, und die Prüfung kann normalerweise ein bis drei Monate dauern.
- Für bestimmte Staatsangehörigkeiten und mittel- oder langfristige Aufenthaltsstatus kann eine TB Clearance Certificate von einem von der japanischen Regierung zugelassenen Panelklinikum verlangt werden, das das Nichtvorliegen aktiver Tuberkulose bescheinigt. Das Startdatum der Maßnahme, die Ausnahmen und die Vorlage des Dokuments im Stadium der Aufenthaltsbescheinigung oder des Visums variieren je nach Staatsangehörigkeit, Wohnort und Status. Kurzzeitbesucher fallen im Allgemeinen nicht unter den Geltungsbereich dieser Untersuchung für mittel- und langfristige Aufenthalte.
- Für Minderjährige ist ein eigener Antrag und eigener Reisepass erforderlich. Wer das Antragsformular unterzeichnet, und ob eine Geburtsurkunde, eine Einverständniserklärung der Eltern, ein Sorgerechtsdokument oder Passkopien der Eltern erforderlich sind, hängt von der konsularischen Vertretung und der Reisegestaltung des Kindes ab. Eine für alle Kinder geltende einheitliche Dokumentenliste ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Es wurde keine einheitliche zentrale Regel veröffentlicht, die die Abgabe von Fingerabdrücken oder Antragsbiometrie für alle Konsulatsvisa vorschreibt. Der Antragsteller kann zu einem Gespräch eingeladen werden, und es können zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen angefordert werden. Bei der Ankunft in Japan wird eine allgemeine Grenzbiometrie durchgeführt.
- Für Anträge, die am oder nach dem 1. Juli 2026 von diplomatischen Vertretungen angenommen werden, beträgt die zentrale Gebühr umgerechnet etwa 15.000 Japanische Yen für ein Einreisevisum und umgerechnet etwa 30.000 Japanische Yen für ein Mehrfachvisum. Die Gebühr wird in der Landeswährung erhoben. Je nach Staatsangehörigkeit, Reisezweck und Gegenseitigkeitsregelungen kann die Gebühr abweichen oder vollständig entfallen.
- Die Zahlungsmethode variiert je nach Botschaft, Konsulat oder Antragszentrum. Bargeld, Bankscheck, Kreditkarte oder andere lokale Methoden können verwendet werden. Ein autorisierter Dienstleister oder ein Visumantragszentrum kann zusätzlich eine Servicegebühr erheben. Wenn kein Visum ausgestellt wird, wird die japanische Visumgebühr nicht erhoben; die Rückerstattungsbedingungen für die Servicegebühren des Dienstleisters können abweichen.
- Ein gemeinsames frühestes Antragsdatum für alle Papier-Visumarten ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Viele Vertretungen akzeptieren Anträge aufgrund der dreimonatigen Gültigkeit eines Visums für einmalige Einreise höchstens drei Monate vor der geplanten Reise. Die lokale Antragsfrist der zuständigen Vertretung ist maßgeblich.
- Die normale Bearbeitungszeit für einen vollständigen und fehlerfreien Visumantrag beträgt fünf Werktage ab dem auf den Einreichungstag folgenden Tag. Bei hohem Arbeitsaufkommen oder wenn eine Rücksprache mit dem Außenministerium in Tokio erforderlich ist, kann die Bearbeitung länger als einen Monat dauern. Es gibt keine Garantie für eine beschleunigte Bearbeitung.
- Ein Visum für einmalige Einreise muss normalerweise innerhalb von drei Monaten ab Ausstellungsdatum für die Einreise nach Japan verwendet werden und die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Mehrfachvisa können je nach Situation des Antragstellers und Visumart ein bis fünf Jahre gültig sein. Die genaue Anzahl der Einreisen, die Gültigkeitsdauer und der bei jedem Besuch erlaubte Aufenthalt sind auf dem Visumetikett angegeben.
- Die Gültigkeitsdauer auf dem Visumetikett ist nicht die erlaubte Aufenthaltsdauer in Japan. Die rechtmäßige Aufenthaltsdauer und die erlaubten Aktivitäten in Japan werden in der an der Grenze ausgestellten Einreisegenehmigung festgelegt. Bei Kurzzeitbesuchen kann der Aufenthalt maximal 90 Tage betragen; bei langfristigen Status variiert die Dauer je nach Visum- und Aufenthaltskategorie.
- Eine internationale Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Eine einheitliche Versicherungspflicht oder ein Mindestdeckungsbetrag für alle Konsulatsvisa ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Bei bestimmten langfristigen oder speziellen Visumarten kann zusätzlich eine Versicherung verlangt werden.
- Ein Japan-Visum garantiert nicht das Recht auf Einreise in das Land. Der Grenzbeamte prüft den gültigen Reisepass, das Visum, den Reisezweck und die geplante Aufenthaltsdauer. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Reisepass eine Einreisegenehmigung mit dem Status und der Aufenthaltsdauer vermerkt.
Anforderungen für das Transitvisum
- Wenn ein Passagier ohne Verlassen des internationalen Transitbereichs, ohne Passkontrolle oder japanische Einwanderungskontrolle am selben Flughafen seinen Anschlussflug erreichen kann, ist kein japanisches Transitvisum oder keine Visumbefreiung erforderlich. Wenn eine Gepäckabholung, ein erneuter Check-in, ein Terminal- oder Flughafenwechsel, eine Schließung des Transitbereichs aufgrund einer Übernachtung oder eine Passkontrolle erforderlich ist, erfolgt eine Einreise nach Japan.
- Bei Transitaufenthalten, die eine Einreise nach Japan erfordern, ist je nach Situation des Passagiers eine Visumbefreiung oder ein vorab eingeholtes geeignetes Visum erforderlich. In Japan wird kein Transitvisum bei der Einreise ausgestellt.
- Das JAPAN eVISA kann nicht für Transit Zwecke verwendet werden. Ein Transitvisumantrag muss in Papierform bei der zuständigen japanischen Botschaft, dem Generalkonsulat, dem Konsularbüro oder einem örtlich autorisierten Antragszentrum gestellt werden.
- Ein Transitvisum wird für einen kurzen Zwischenstopp in Japan auf der Reise in ein Drittland ausgestellt. Die erlaubten Aktivitäten sind auf Ruhe, Besichtigungen und Freizeitaktivitäten beschränkt. Das Transitvisum sollte nicht für geschäftliche Aktivitäten, Arbeit oder Besuche bei Familie und Freunden verwendet werden.
- Der mit dem Transitstatus erlaubte Aufenthalt darf 15 Tage nicht überschreiten. Die genaue Dauer wird in der an der Grenze ausgestellten Einreisegenehmigung angegeben.
- Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass, ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular und ein aktuelles Lichtbild vorlegen. Der Lichtbildbereich im allgemeinen Papier-Visumformular beträgt 45 × 35 Millimeter. Manche Vertretungen verlangen, dass das Lichtbild innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurde, und wenden besondere Hintergrundanforderungen an.
- Ein vollständiger Reiseplan muss vorgelegt werden. Das Dokument muss alle Flug- oder Schiffsnummern, Abflug- und Ankunftsorte, Daten, Uhrzeiten und den Reiseabschnitt nach Japan enthalten. Es besteht möglicherweise keine Pflicht zum Vorliegen eines bezahlten Tickets; die Bedingungen für die Akzeptanz einer Reservierung oder eines Ausdrucks des geplanten Fluges variieren je nach konsularischer Vertretung.
- Das Recht auf Einreise in das Land nach Japan muss nachgewiesen werden. Das Visum des Ziellandes, die Aufenthaltserlaubnis, ein Wiedereinreisedokument oder ein Reisepass dieses Landes können vorgelegt werden. Wenn die Einreise am endgültigen Zielort visumfrei oder mit Visum bei Ankunft erfolgt, können einige Vertretungen ein offizielles staatliches Dokument verlangen, das dies belegt.
- Wenn der Transit in Japan länger als eine Nacht dauert, können ein Reiseplan, Unterkunftsinformationen und der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Kosten verlangt werden. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und der Mindestkontosaldo sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Wird der Antrag außerhalb des Herkunftslandes gestellt, kann eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts im Land der Antragstellung verlangt werden.
- Die genaue Anzahl der freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen offiziellen Quelle für alle Transitanträge nicht eindeutig festgelegt. Einige diplomatische Vertretungen verlangen zwei freie Visaseiten.
- Ob das Transitvisum für eine einmalige oder zweimalige Einreise gilt, wird anhand der Reiseroute bestimmt. Ein Transitvisum für die zweimalige Einreise kann ausgestellt werden, wenn auf der Hin- und Rückreise zweimal durch Japan gereist wird.
- Eine für alle Länder einheitliche Gültigkeitsdauer des Transitvisums ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Nach aktueller Praxis diplomatischer Vertretungen kann ein Transitvisum für eine einmalige Einreise mit einer Gültigkeit von drei Monaten und für eine zweimalige Einreise mit einer Gültigkeit von vier Monaten ausgestellt werden. Die genaue Gültigkeit ist auf dem Visumetikett angegeben.
- Mit Wirkung vom 1. Juli 2026 wurde eine separate und ermäßigte Kategorie „Transitvisumgebühr“ abgeschafft. Für Transitanträge gilt der aktuelle Tarif für einmalige oder zweimalige Einreisevisa. Der genaue Betrag variiert je nach Staatsangehörigkeit, Gegenseitigkeitsregelung und konsularischer Vertretung.
- Die Zahlungsmethode variiert je nach konsularischer Vertretung. In der zentralen offiziellen Quelle ist für Transitanträge keine einzige Zahlungsmethode eindeutig festgelegt.
- Bei vollständigen und fehlerfreien Transitanträgen beträgt die allgemeine Visumbearbeitungszeit fünf Werktage ab dem auf den Einreichungstag folgenden Tag. Die örtliche Vertretung kann einen längeren Zeitraum bekannt geben, und Fälle, die eine zusätzliche Prüfung erfordern, können länger als einen Monat dauern.
- Eine für alle Antragsteller eines Transitvisums geltende einheitliche Pflicht zur Reisekrankenversicherung oder ein Mindestversicherungsschutz sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die den Antrag prüfende Vertretung kann zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen oder ein Gespräch anfordern. Auch wenn ein Transitvisum ausgestellt wurde, trifft der Grenzbeamte die endgültige Entscheidung über die Einreise, indem er den Reisepass, das Visum, die weitere Reiseplanung, den Reisezweck und die Aufenthaltsdauer prüft.
Japan: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Tokio ist das wichtigste Tor nach Japan und wird durch die Flughäfen Narita und Haneda bedient. Weitere bedeutende Städte sind Osaka und Kyoto, die zusammen mit Tokio das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum des Landes bilden.
Japan bietet eine einzigartige Mischung aus traditioneller Kultur, modernen Geschäftszentren und atemberaubenden Küstenlandschaften. Besonders hervorzuheben sind die historischen Tempel in Kyoto, die lebendige Geschäftswelt in Osaka und die subtropischen Strände Okinawas.
Eine typische Reiseroute führt von Tokio über Kyoto nach Osaka, wobei der Shinkansen eine schnelle Verbindung zwischen diesen Städten ermöglicht. Von dort aus können Reisende weiter nach Hokkaido oder in die Region um den Fuji reisen, um die Vielfalt Japans zu erleben.
