Namibia:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 61. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 22. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 115.

Namibia – Passranking ansehen
Bild des Download-Links für Passport Reports im App StoreBild des Download-Links für Passport Reports im Microsoft Store

Namibia: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Namibia:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Namibia: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über das geplante Ende des Namibia-Aufenthalts hinaus gültig sein. Der Reisepass muss ausreichend leere Seiten für Ein- und Ausreisestempel enthalten. Der Reisende muss über ein gültiges Rückflug- oder Weiterreiseticket verfügen.
  • Aufenthalte zu touristischen oder Urlaubszwecken im Rahmen der Visumbefreiung sind auf maximal drei Monate innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt. Die Einreise kann zu vorübergehenden Zwecken wie Besuch, Verwandten- oder Freundesbesuch, Teilnahme an Meetings, Workshops, sofern nicht in einer unterstützenden Rolle, Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten und medizinischer Behandlung erfolgen. Für bezahlte oder unbezahlte Arbeit, Lehrtätigkeit, Durchführung einer Unternehmensprüfung oder Freiwilligentätigkeit muss eine entsprechende Arbeitserlaubnis eingeholt werden.
  • Der Reisende muss am Einreiseort das Ankunftsformular ausfüllen und die erforderliche Erklärung abgeben. Für Reisende, die nicht namibische Staatsbürger, im Land ansässige Personen oder Inhaber einer gültigen Daueraufenthaltsgenehmigung sind, ist dieser Vorgang Teil des allgemeinen Einreiseverfahrens.
  • Bei Reisen im Zusammenhang mit Gelbfieber-Risikogebieten kann ein Gelbfieber-Impfzertifikat verlangt werden. Reisende dieser Kategorie können vor der Einwanderungskontrolle an die Gesundheitsstation im Hafen oder Grenzübergang verwiesen werden.
  • Für Reisende mit Kindern unter 18 Jahren wird dringend empfohlen, die vollständige Geburtsurkunde des Kindes mitzuführen. Reist das Kind nur mit einem Elternteil, kann die Zustimmung des anderen Elternteils vorgelegt werden; ist der andere Elternteil verstorben, kann die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Bei einem Kind, das mit einem Erwachsenen reist, der nicht der leibliche Elternteil ist, können die Zustimmungserklärung des Elternteils oder des gesetzlichen Vormunds sowie Kontaktdaten verlangt werden. Bei unbegleiteten Kindern müssen die Einverständniserklärung des Elternteils oder Vormunds, die Adresse und Kontaktdaten der Person, die das Kind abholt, sowie der Ausweis, Reisepass und ggf. der namibische Aufenthaltstitel oder das Visum dieser Person mitgeführt werden.

E-Visum-Antragsvoraussetzungen

  • Der E-Visum-Antrag muss von außerhalb Namibias über das elektronische Dienstleistungsportal des Ministeriums für Inneres, Einwanderung, Sicherheit und Schutz gestellt werden. Der Antragsteller muss sich im Portal registrieren oder anmelden, die entsprechende Online-Antragskategorie auswählen, die erforderlichen Angaben ausfüllen, Dokumente hochladen und die Online-Zahlung durchführen. Jeder Antragsteller, einschließlich Kinder, muss ein separates Antragsformular haben.
  • Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über das geplante Ende des Aufenthalts hinaus gültig sein und mindestens drei leere Seiten enthalten. Eine gescannte oder beglaubigte Kopie der Seite mit den persönlichen Daten des Reisepasses sowie ein aktuelles Passfoto sind hochzuladen. Für den Reisepass-Scan und die Fotodatei bei Online-Visa-on-Arrival-Anträgen liegt der angegebene Größenbereich zwischen 300 KB und 2 MB.
  • Im Antrag müssen ein bestätigtes Rückflugticket, ein Nachweis der Unterkunft und ein Kontoauszug der letzten sechs Monate über die finanzielle Situation des Antragstellers vorgelegt werden. Bei Anträgen über ein Reisebüro kann ein Begleitschreiben des Büros verlangt werden; bei anderen Anträgen ein Schreiben des Antragstellers, das den Reisezweck erläutert.
  • Bei Reisen auf Einladung sind ein Einladungsschreiben, eine vom Einladenden unterzeichnete Verpflichtungserklärung, ein Kontoauszug der letzten sechs Monate des Einladenden und Dokumente zum Nachweis des aktuellen Rechtsstatus des Einladenden vorzulegen. Je nach Status des Einladenden können ein Ausweis, Reisepass, Visum oder Aufenthaltstitel verlangt werden.
  • Wenn ein Reisebüro oder ein anderer Vertreter die Formalitäten im Namen des Antragstellers durchführt, muss eine vom Antragsteller unterzeichnete Vollmacht hochgeladen werden. Im elektronischen Portal kann die veröffentlichte Ausnahme von der Vollmacht für Ehegatten und Kinder unter 17 Jahren angewendet werden. Das Portal kann je nach Einladungsstatus, Vertreterverwendung und gewählter Antragsart unterschiedliche Dokumenten-Upload-Felder erstellen.
  • Beim Online-Visa-on-Arrival/E-Visum-Verfahren werden eine Bestätigung der Unterkunft, ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, ein Reiseplan und eine Reise- oder Krankenversicherung verlangt. Bei Reisen mit Kindern sind die vollständige Geburtsurkunde oder eine entsprechende elterliche Einverständniserklärung vorzulegen.
  • Alle nicht auf Englisch ausgestellten Dokumente müssen zusammen mit offiziellen englischen Übersetzungen vorgelegt werden.
  • Das genehmigte E-Visum muss über das Portal heruntergeladen und ausgedruckt werden. Eine nur auf dem Telefon oder einem anderen elektronischen Gerät angezeigte digitale Kopie wird nicht akzeptiert; das ausgedruckte Bestätigungsdokument muss am Einreiseort vorgelegt werden. Das E-Visum dient gleichzeitig als Ankunftsformular, und der Ankunftsabschnitt des Dokuments muss vor dem Einwanderungsbeamten unterschrieben werden.
  • Das E-Visum gilt nur innerhalb der im Dokument angegebenen Daten. Wenn außerhalb dieser Daten gereist werden soll, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Bei Erfüllung der Bedingungen kann je nach beantragter Anzahl von Tagen ein mehrmaliges Besuchervisum für insgesamt höchstens 90 Tage pro Kalenderjahr ausgestellt werden.
  • Die angegebene Bearbeitungszeit für Online-Visa-on-Arrival-Anträge beträgt 48 Stunden. Die angegebene Bearbeitungszeit für den Standard-Besuchervisumdienst beträgt 7–10 Werktage.
  • Die aktuelle Grundgebühr variiert je nach der offiziellen Tarifgruppe, der der Antragsteller unterliegt, und seinem Alter. Für Antragsteller ab 12 Jahren werden 1.200 NAD oder 1.600 NAD erhoben; für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 600 NAD oder 800 NAD. Für Kinder unter 6 Jahren wird keine Gebühr erhoben.
  • Das E-Visum muss an den in der offiziellen Informationsnotiz aufgeführten aktiven und bekannt gegebenen Flughäfen, Häfen und Landgrenzübergängen verwendet werden. Der Grenzübergang Dobe ist für E-Visum- und Visa-on-Arrival-Verfahren nicht als aktiv aufgeführt. Der zu verwendende Einreiseort muss vor der Reise im elektronischen Portal erneut überprüft werden.

Voraussetzungen für das Visum bei Ankunft

  • Der Antrag auf ein Visum bei Ankunft kann nur an den für diesen Dienst autorisierten namibischen Einreisestellen gestellt werden. Der Reisende muss das Ankunftsformular vorab ausfüllen, darf es jedoch nur vor dem Einwanderungsbeamten unterschreiben. Das gedruckte Formular kann während des Fluges oder am Antragsschalter bei Ankunft beschafft werden.
  • Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über das geplante Ende des Aufenthalts hinaus gültig sein und mindestens drei leere Seiten enthalten. Ein ausgefülltes Antragsformular, eine Bestätigung der Unterkunft, eine Hotelreservierung oder ein Einladungsschreiben, ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, ein Reiseplan sowie eine Reise- oder Krankenversicherung sind vorzulegen.
  • Reisende mit Kindern müssen die vollständige Geburtsurkunde oder eine entsprechende elterliche Einverständniserklärung vorlegen. Reist das Kind nur mit einem Elternteil, mit einem nicht leiblichen Erwachsenen oder unbegleitet, können die Einverständniserklärung des anderen Elternteils oder des gesetzlichen Vormunds, die Kontaktdaten der betreffenden Personen sowie die Identitäts- und Rechtsstatusdokumente der Person, die das Kind abholt, verlangt werden.
  • Ein Visum bei Ankunft kann für Tourismus, Geschäftsgespräche, Besprechungen und andere kurzfristige Besuchszwecke ausgestellt werden. Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen kann das Visum mehrfach gültig sein, und der insgesamt erlaubte Aufenthalt darf 90 Tage pro Kalenderjahr nicht überschreiten. Tätigkeiten mit Arbeitscharakter können nicht mit einem Besuchervisum bei Ankunft durchgeführt werden.
  • Die Gebühr für das Visum bei Ankunft variiert je nach offizieller Tarifgruppe und Alter des Antragstellers. Für Personen ab 12 Jahren werden 1.200 NAD oder 1.600 NAD erhoben; für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 600 NAD oder 800 NAD. Für Kinder unter 6 Jahren wird keine Gebühr erhoben. Bei manuellen Anträgen im Hafen ist Kartenzahlung vorgesehen.
  • Für Kreuzfahrtpassagiere, die von den Häfen Lüderitz und Walvis Bay einen Tagesausflug unternehmen, wird eine Gebühr von 300 NAD pro Person und Tag erhoben.
  • Persönliche Anträge auf ein Visum bei Ankunft können an den folgenden Landgrenzübergängen bearbeitet werden: Ariamsvlei, Impalila, Katima Mulilo, Mohembo, Noordoewer, Ngoma, Oranjemund, Oshikango und Trans-Kalahari; am internationalen Flughafen Hosea Kutako; am Flughafen Walvis Bay; sowie in den Häfen Lüderitz und Walvis Bay.
  • An Einreisestellen, die nur E-Visa akzeptieren, kann kein Antrag bei Ankunft ohne ein zuvor erhaltenes ausgedrucktes E-Visum gestellt werden. Während der Prüfung des Antrags kann der Einwanderungsbeamte die Originaldokumente oder zusätzliche Erläuterungen verlangen.

Voraussetzungen für den Konsularvisum-Antrag

  • Der Antrag auf ein Konsularvisum kann bei der nächstgelegenen namibischen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat oder in Ländern ohne Vertretung beim zuständigen Ministerium in Namibia gestellt werden. Der Zuständigkeitsbereich, die Terminvereinbarungsmethode, die Art der Dokumenteneinreichung und das lokale Zahlungsverfahren können je nach dem aufgesuchten diplomatischen Vertretung variieren.
  • Das Visumantragsformular Nr. 3-1/0033 ist vollständig auszufüllen und vom Antragsteller zu unterschreiben. Im Formular sind Angaben zu machen zu: Identität und Kontaktdaten, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Passdaten, Wohnadresse, Beruf oder Bildungsstand, Arbeitgeberdaten, Familienangehörige, aktuelle finanzielle Mittel, Rückflug- oder Weiterreiseticket, Reisezweck, Aufenthaltsdauer, Ein- und Ausreisepunkte, Adressen in Namibia und dem nächsten Zielland. Über frühere Einreiseverweigerungen, Abschiebungen, Verurteilungen und im Formular abgefragte Gesundheitszustände ist eine wahrheitsgemäße Erklärung abzugeben.
  • Der Reisepass muss mindestens sechs Monate über das geplante Ende des Aufenthalts hinaus gültig sein. Eine beglaubigte Kopie der Seite mit den persönlichen Daten des Reisepasses, ein Begleitschreiben des Antragstellers oder des Einladenden, das den Reisezweck erläutert, ein bestätigtes Rückflugticket, ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung der Kosten in Namibia sowie ein Dokument zum Nachweis des Rechtsstatus des Einladenden oder Geschäftspartners sind vorzulegen. Sofern vorhanden, kann eine Kopie eines früheren oder aktuellen namibischen Visums oder Aufenthaltstitels verlangt werden.
  • Alle Kopien müssen beglaubigt sein; nicht auf Englisch ausgestellte Dokumente sind mit offiziellen oder beeidigten englischen Übersetzungen vorzulegen. Ob eine Apostille oder konsularische Beglaubigung der Dokumente erforderlich ist, variiert je nach Vertretung und dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
  • Wenn der Reisepass nicht zur Visumbearbeitung eingereicht werden kann, werden zwei Passfotos im Format 37 × 52 mm verlangt. Auf der Rückseite der Fotos müssen Name und Unterschrift des Antragstellers stehen.
  • Bei Genehmigung des Antrags muss der Originalreisepass und der Zahlungsbeleg vorgelegt werden, damit das Visum in den Pass eingetragen werden kann. In Ausnahmefällen, in denen der Reisepass nicht vorgelegt werden kann, kann das Visum auf einem separaten Blatt ausgestellt werden. Ein reines Genehmigungsschreiben oder ein Zahlungsnachweis berechtigt nicht zur Einreise in das Land; das Visum muss vor der Reise ausgestellt oder in den Pass eingetragen worden sein.
  • Für jeden Antragsteller über 16 Jahren ist ein separates Formular erforderlich. Auch für ein Kind unter 16 Jahren, das mit einem eigenen Reisepass reist, muss ein separates Formular ausgefüllt werden. Die Geburtsurkunde und Zustimmungsdokumente für das Kind sind je nach Reisebedingungen zusätzlich vorzulegen.
  • Ein Besuchervisum kann für Urlaub, Besuch, Meetings, Workshops, sofern nicht in unterstützender Rolle, Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten und medizinische Behandlung verwendet werden. Für Arbeit, Lehrtätigkeit, Prüfung oder Freiwilligentätigkeit muss die Kategorie Arbeitsvisum oder -erlaubnis verwendet werden.
  • Die angegebene Standardbearbeitungszeit für Urlaubs-, Geschäfts-, Transit- und andere Kurzzeitvisa beträgt 7–10 Werktage. Die Bearbeitungszeit für die Visumeintragung in den Pass nach der Genehmigung wird mit zwei Werktagen angegeben.
  • Die Gültigkeit des Visums beträgt je nach Antragsart 1–90 Tage. Die Entscheidung über einfache oder mehrfache Einreise wird von der zuständigen Behörde getroffen. Die aktuelle Grundgebühr beträgt je nach Alter und offizieller Tarifgruppe 1.200 NAD oder 1.600 NAD; für 6–11-Jährige 600 NAD oder 800 NAD. Für Kinder unter 6 Jahren wird keine Gebühr erhoben.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Für den Transitvisumantrag sind das allgemeine Visumantragsformular, ein Reisepass, der mindestens sechs Monate über das geplante Ende der Transitzeit hinaus gültig ist, eine beglaubigte Kopie der Seite mit den persönlichen Daten des Reisepasses und ein Schreiben zur Erläuterung des Reisezwecks vorzulegen. Alle Kopien müssen beglaubigt sein, und nicht auf Englisch ausgestellte Dokumente sind mit offiziellen oder beeidigten englischen Übersetzungen beizufügen.
  • Der Antragsteller muss das endgültige Zielland, die Art der Weiterreise aus Namibia, das geplante Ausreisedatum und den Ausreiseort angeben. Ein Nachweis, dass die Einreise in das endgültige Zielland gestattet ist, ist vorzulegen. Erforderlichenfalls sind ein gültiges Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine andere Einreiseerlaubnis für das Endziel vorzulegen.
  • Es ist ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel vorzulegen, der belegt, dass die Kosten während des Transits in Namibia gedeckt werden können. Ein Weiterflugticket oder eine bestätigte Reisebuchung muss die Transitroute stützen.
  • Das Transitvisum wird für maximal drei Tage, also 72 Stunden, ausgestellt. Die angegebene Standardbearbeitungszeit beträgt 7–10 Werktage, die Bearbeitungszeit für die Eintragung in den Pass nach der Genehmigung zwei Werktage.
  • Die Gebühr für das Transitvisum variiert je nach Alter und offizieller Tarifgruppe des Antragstellers. Für Personen ab 12 Jahren werden 1.200 NAD oder 1.600 NAD erhoben; für 6–11-Jährige 600 NAD oder 800 NAD. Für Kinder unter 6 Jahren wird keine Gebühr erhoben.