Südafrika:Visabestimmungen
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Südafrika Karte der Visabestimmungen
Südafrika: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Der Reisende muss über einen gültigen, akzeptablen und maschinenlesbaren Reisepass oder Reiseausweis verfügen. Der ausländische Reisepass muss nach dem Ende des geplanten Besuchs noch mindestens 30 Tage gültig sein und mindestens eine vollständig unbenutzte Seite enthalten.
- Bei der Einreise kann ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der täglichen Ausgaben in Südafrika verlangt werden. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch ein Bankkonto, verfügbares Bargeld, eine Kreditkarte, Reiseschecks oder ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass ein Gastgeber in Südafrika die Kosten übernimmt, nachgewiesen werden. Ein für alle Reisenden geltender Mindestkontostand ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Beginnt oder führt die Reise durch ein Gebiet mit Gelbfieberrisiko, ist ein gültiger Gelbfieberimpfausweis mitzuführen. Bei einem direkten Transit ohne Verlassen des Flughafens wird die anzuwendende Gesundheitsvorschrift je nach Reiseroute gesondert geprüft.
- Die zulässigen Aktivitäten und die maximale Aufenthaltsdauer hängen von den Befreiungsbedingungen, denen der Reisende unterliegt, und der bei der Einreise vom Grenzbeamten erteilten Genehmigung ab. Die visumfreie Einreise darf nicht für Erwerbstätigkeit, Langzeitstudium, Aufenthalt oder eine andere Tätigkeit, die nicht von der Visumbefreiung abgedeckt wird, genutzt werden.
- Jeder Reisende unter 18 Jahren muss einen eigenen gültigen Reisepass besitzen. Bei unbegleiteten Minderjährigen können Einwilligungsschreiben der Eltern oder gesetzlichen Vormünder, eine Geburtsurkunde, Kopien der Ausweise oder Reisepässe der Eltern sowie die Adresse und Kontaktdaten der Person, die das Kind in Südafrika in Empfang nimmt, verlangt werden. Auch der Ausweis, Reisepass, das Visum oder die Daueraufenthaltserlaubnis der das Kind in Empfang nehmenden Person können angefordert werden. In Fällen, in denen ein Eltern-Einwilligungsschreiben vorzulegen ist, darf das Dokument nicht älter als sechs Monate sein. Bei direkten Transits auf internationalen Flughäfen werden keine Nachweisdokumente für Kinder verlangt.
- Eine für den allgemeinen visumfreien touristischen Einreise vorgeschriebene Reisekrankenversicherung und eine Mindestversicherungssumme sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
Voraussetzungen für die elektronische Reisegenehmigung (ETA)
- Der ETA-Antrag muss vor der Reise über das offizielle Online-Portal gestellt werden. Das System prüft elektronisch die Eignung anhand des Reisepasses des Antragstellers, des Reisezwecks und des verwendeten Einreiseortes. Da die ETA noch schrittweise ausgeweitet wird, ist die Annahme des Antrags durch das Portal die grundlegende Eignungsvoraussetzung.
- Der aktuelle Registrierungsbildschirm erfordert einen gültigen Reisepass, einen Scan des Reisepasses mit einem Smartphone sowie ein Live-Selfie. Die Überprüfung der Identität und des Reisedokuments erfolgt mittels Gesichtserkennung und biometrischer Kontrollen. Der Antragsteller muss ein Online-Konto erstellen und die erforderlichen persönlichen Daten, Passdaten und Reiseinformationen korrekt eingeben.
- Der aktuelle Antragsstartbildschirm verlangt, dass der Antragsteller mindestens 18 Jahre alt ist und der Reisepass innerhalb der nächsten 19 Monate nicht abläuft. In den ETA-FAQ wird auch angegeben, dass der Reisepass ab Beginn der geplanten Reise oder der betreffenden Aktivität mindestens sieben Monate gültig sein muss und nach Ablauf der erteilten Genehmigung noch mindestens 30 Tage gültig sein muss. Die auf dem Antragsbildschirm angezeigte längere Gültigkeitsbedingung ist maßgeblich.
- Die ETA wird derzeit für Einreisen über den OR Tambo International Airport, den Cape Town International Airport und den Lanseria International Airport verwendet. Wird ein anderer Einreiseort genutzt, ist ein Standardvisum oder ein für diesen Einreiseort gültiges anderes Antragsverfahren einzuhalten.
- Die meisten abgeschlossenen ETA-Anträge werden automatisch bearbeitet, und das Ergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Bei Unstimmigkeiten in den automatischen Prüfungen kann sich die Prüfung verzögern oder es können zusätzliche Informationen angefordert werden. Die Genehmigung des Antrags gewährt kein definitives Einreiserecht; die endgültige Entscheidung obliegt dem Grenzbeamten am Einreiseort.
- Bei der Einreise können der gültige Reisepass, die ETA-Genehmigung, ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie ein Nachweis der Unterkunft verlangt werden. Erfordert der gewählte Reisezweck dies, können auch ein Einladungsschreiben oder ein das Ziel der Aktivität erläuterndes Unterstützungsdokument angefordert werden. Gemäß den allgemeinen Grenzbestimmungen können auch ausreichende finanzielle Mittel und ein je nach Reiseroute erforderliches Gelbfieberzertifikat überprüft werden.
- Die ETA wird elektronisch mit dem Reisepass verknüpft und kann innerhalb ihrer Gültigkeitsdauer mehrere Reisen erlauben. Die Gültigkeit ist an die im Antrag angegebenen Reisedaten gebunden und kann normalerweise bis zu sechs Monate ab dem Ausstellungsdatum betragen. Im Falle einer Genehmigung an der Grenze kann die ausgestellte Kurzzeitbesuchererlaubnis einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ermöglichen. Die ETA berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit in Südafrika.
- Erhobene ETA-Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Der genaue Gebührenbetrag und die akzeptierten Zahlungsmethoden werden je nach den Merkmalen des Antrags im Portal angezeigt; ein einheitlicher Betrag für alle Antragsteller ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Anstelle von Fotomaßen, Hintergrundfarbe und Dateiformat verwendet das System ein Live-Selfie und einen elektronischen Reisepass-Scan. Pixel, Dateigröße oder technische Maße des Selfies sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Auch eine einheitliche Regel, die vorschreibt, dass die ETA-Genehmigung nur in gedruckter oder nur in digitaler Form mitzuführen ist, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben; die Genehmigung muss während der Reise zugänglich sein.
Voraussetzungen für die E-Visa-Beantragung
- Der E-Visa-Antrag wird online über das offizielle ePermits-Portal gestellt. Das System kann nur für Reisepässe und Antragsarten genutzt werden, die das Portal als geeignet ansieht. Die Eignung wird nach Eingabe der Staatsangehörigkeit und anderer persönlicher Daten festgestellt; Anträge, die das Portal nicht annimmt, müssen auf dem regulären Weg über die Auslandsvertretung gestellt werden.
- Der Antragsteller erstellt ein mit seinen Passdaten verknüpftes Benutzerprofil. Das erstellte Profil kann 14 Tage lang für die Durchführung des Antragsverfahrens genutzt werden. Das Antragsformular wird online ausgefüllt, die vom System angeforderten Belege werden hochgeladen und die Zahlung wird abgeschlossen.
- Der Zahlungsvorgang im E-Visa-Portal sieht eine elektronische Überweisung auf ein bestimmtes Bankkonto und das Hochladen des von der Bank erhaltenen Zahlungsnachweises in das System vor. Die genaue Gebühr kann je nach Antrag variieren. Ein für alle Antragsteller geltender einheitlicher Gebührenbetrag ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Für den Antrag und die Einreise muss ein gültiger, akzeptabler Reisepass oder Reiseausweis vorliegen. Der Reisepass muss mindestens eine unbenutzte Seite für Ein- und Ausreisestempel enthalten und nach dem Ende des geplanten Besuchs noch mindestens 30 Tage gültig sein.
- Der Reisende muss über ein Rück- oder Weiterreiseticket, ausreichende finanzielle Mittel und, falls die Reiseroute dies erfordert, ein Gelbfieberzertifikat verfügen. Der genaue Umfang der Unterkunfts-, Reisezweck-, Einladungs- und finanziellen Leistungsfähigkeitsdokumente wird basierend auf dem im Portal ausgewählten Reisezweck und dem Antragsprofil festgelegt.
- Der Inhaber eines E-Visums muss bei der Ankunft im Land den Ausdruck der E-Visa-Benachrichtigung zusammen mit seinem Reisepass vorlegen. Die elektronische Genehmigung gewährt kein definitives Einreiserecht; die Entscheidung über die Zulassung wird bei der Grenzkontrolle getroffen.
- In den offiziellen Mitteilungen vom Mai 2026 wurden der OR Tambo International Airport, der Cape Town International Airport und der Lanseria International Airport für die Einreise mit einem Online-E-Visum genannt. Die während des Antrags im Portal angezeigte Einschränkung des Einreiseortes ist maßgeblich.
- Fotomaße, Hintergrundfarbe, Aufnahmedatum und Dateieigenschaften für das E-Visum sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau für alle Anträge angegeben. Auch wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss, der erforderliche Mindestbetrag auf dem Konto, eine allgemeine Reisekrankenversicherungspflicht und die Mindestversicherungssumme sind auf der zentralen E-Visa-Seite nicht als universelle Werte angegeben.
- Eine für alle von außen gestellten E-Visa-Anträge garantierte einheitliche Bearbeitungszeit ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Die Bearbeitungszeit kann je nach Antragsaufkommen, Dokumentenprüfung und zusätzlichem Prüfungsbedarf variieren.
Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums
- Ein Südafrika-Visum muss vor der Reise über die zuständige südafrikanische Botschaft, das Hochkommissariat, das Generalkonsulat oder ein autorisiertes Antragszentrum im betreffenden Land eingeholt werden. An südafrikanischen Grenzübergängen werden keine klassischen Visa ausgestellt. Eine Person, die ohne erforderliches Visum reist, wird möglicherweise nicht an Bord des Flugzeugs gelassen oder an der Grenze zurückgewiesen.
- Für Kurzzeitbesuchs- oder Transitanträge ist das aktuelle DHA-84-Formular zu verwenden. Das Formular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Für jedes begleitende Familienmitglied wird ein separates Formular ausgestellt. Viele Vertretungen verlangen, dass das Formular mit schwarzer Tinte ausgefüllt wird, keine Durchstreichungen oder Korrekturen enthält und Telefon- sowie E-Mail-Adressen angegeben werden.
- Der Reisepass oder Reiseausweis muss nach dem Ende des geplanten Besuchs noch mindestens 30 Tage gültig sein. Die zentrale Seite des Innenministeriums verlangt mindestens eine unbenutzte Seite. Die angerufene Vertretung kann zwei oder drei vollständig leere Seiten für das Visumsetikett und Grenzstempel verlangen; daher ist die aktuelle Checkliste der Vertretung maßgeblich. Nicht maschinenlesbare oder handschriftlich verlängerte Reisepässe können von der Vertretung eingeschränkt akzeptiert werden.
- Dem Antrag sind zwei farbige Passfotos beizufügen. Die genauen Maße, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und die technischen Dateieigenschaften des Fotos sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Der Fotostandard der angerufenen Vertretung ist gesondert zu prüfen.
- Der Zweck und die Dauer der Reise sind durch Dokumente darzulegen. Von Flugreisenden wird eine Rück- oder Weiterreisebuchung verlangt. Die Vertretung kann nur eine detaillierte Flugroute akzeptieren und verlangt möglicherweise kein nicht stornierbares Ticket, das bereits vor Erhalt des Visumergebnisses gekauft wurde.
- Die Unterkunft kann durch eine Hotelreservierung oder ein vom Gastgeber ausgestelltes Einladungsschreiben nachgewiesen werden. Bei persönlichen Einladungen kann verlangt werden, dass das Schreiben unterschrieben ist, die genauen Besuchsdaten, die Adresse der Unterkunft und die vom Einladenden übernommenen Kosten angibt. Der Ausweis, Reisepass, der rechtliche Status in Südafrika sowie ein Adressnachweis des Gastgebers können angefordert werden. Bei Firmeneinladungen kann verlangt werden, dass diese auf Briefpapier des Unternehmens verfasst, unterschrieben sind und die Position des Verantwortlichen sowie die physische Adresse enthalten.
- Ausreichende finanzielle Mittel können durch Kontoauszüge, Gehaltsvorauszahlungen, Stipendien, eine Verpflichtungserklärung des Gastgebers zur Übernahme der Kosten, verfügbares Bargeld, Kreditkarte oder Reiseschecks nachgewiesen werden. Einige Vertretungen verlangen Kontoauszüge der letzten drei Monate. Der für alle Vertretungen geltende genaue Zeitraum des Kontoauszugs und der erforderliche Mindestguthaben auf dem Konto sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Werden die Kosten von einem Sponsor getragen, können ein unterschriebenes finanzielles Unterstützungsschreiben des Sponsors, Kontoauszüge sowie Kopien des Ausweises oder Reisepasses verlangt werden. Der Nachweis der familiären Beziehung zum Sponsor und die Beglaubigung der Unterlagen des Sponsors können von der Vertretung verlangt werden.
- Wird der Antrag in einem anderen Land als dem Staatsangehörigkeitsland gestellt, kann ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts oder der Erwerbstätigkeit, des Studiums oder des Daueraufenthaltsstatus in diesem Land verlangt werden. Diese Voraussetzung und die akzeptierten Dokumente variieren je nach angerufener Vertretung.
- Beginnt oder führt die Reise durch ein Land mit Gelbfieberrisiko, ist ein Gelbfieberimpfausweis vorzulegen. Eine für ein allgemeines Kurzzeittouristenvisum vorgeschriebene Reisekrankenversicherung und ein Mindestdeckungsbetrag sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Für medizinische Behandlungen oder längerfristige Visumarten können gesonderte Gesundheits- und Versicherungsanforderungen gelten.
- Für minderjährige Visumantragsteller können eine Geburtsurkunde oder ein gleichwertiges Dokument, das die Eltern angibt, Kopien der Ausweise oder Reisepässe der Eltern sowie je nach Reiseordnung eine elterliche Einwilligung, ein Sorgerechtsbeschluss, eine Vormundschaftsurkunde, eine Sterbeurkunde oder ein Adoptionsbeschluss vorgelegt werden. Für ein unbegleitetes Kind sind ein Schreiben der Person, die das Kind in Südafrika in Empfang nimmt, deren Adresse, Kontaktdaten sowie ein Nachweis des rechtlichen Status erforderlich. Die während des Visumantrags für das Kind eingereichten Unterlagen müssen normalerweise an der Grenze nicht erneut vorgelegt werden.
- Die Anforderung einer Übersetzung, notariellen Beglaubigung, Apostille oder Legalisation von Dokumenten in einer Fremdsprache variiert je nach Visumart und Vertretung. Auf der zentralen Seite für Kurzzeitbesuchervisa ist keine einheitliche Übersetzungs- oder Apostilleregel für alle Dokumente angegeben.
- Die Visumgebühr variiert je nach dem Land, in dem der Antrag gestellt wird, der Visumart und Gegenseitigkeitsregelungen. Die Zahlungswährung und die akzeptierte Zahlungsmethode unterscheiden sich je nach Vertretung. Einige Vertretungen akzeptieren Banküberweisungen, Bankschecks oder Zahlungsanweisungen, lehnen jedoch möglicherweise Bargeld oder persönliche Schecks ab. Die genaue Gebühr und Zahlungsmethode sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht universell angegeben.
- Eine für alle Auslandsvertretungen geltende einheitliche Bearbeitungszeit oder eine feste Frist für die Antragstellung vor der Reise ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Die von den Vertretungen veröffentlichten Bearbeitungszeiten gelten unter der Voraussetzung vollständiger Unterlagen und können sich aufgrund von Sicherheits- oder Dokumentenprüfungen verlängern.
- Kurzzeitige Tourismus- und Geschäftsreisen werden in der Regel für 90 Tage oder kürzer geprüft. Die genaue Gültigkeitsdauer des Visums, die erlaubte Aufenthaltsdauer, die Anzahl der Einreisen und die Aktivitätsbedingungen werden auf dem Visumsetikett angegeben. Das Visum darf nur für den Zweck verwendet werden, für den es ausgestellt wurde, und die Einreisefrist wird ab dem Datum der Einreise in das Land berechnet.
- Der Konsularbeamte kann während der Prüfung des Antrags zusätzliche Dokumente, Überprüfungen, ein persönliches Gespräch oder Erläuterungen verlangen. Die Vorlage vollständiger Unterlagen bedeutet nicht, dass das Visum oder die Einreise in das Land automatisch genehmigt wird.
Voraussetzungen für ein Transitvisum
- Ein Reisender, der über Südafrika in ein anderes Land weiterreist und der Visumpflicht unterliegt, muss vor der Reise einen Antrag mit dem DHA-84-Formular stellen. Das Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und, falls von der angerufenen Vertretung verlangt, mit schwarzer Tinte auszufüllen.
- Der Reisepass muss nach dem Ende des geplanten Transits noch mindestens 30 Tage gültig sein. Die zentrale Regel sieht mindestens eine unbenutzte Reisepassseite vor; einige Vertretungen verlangen möglicherweise drei vollständig leere Seiten. Zwei Passfotos sowie ein detaillierter Reiseplan mit dem Anschlussflug, der Route und den genauen Transitzeiten sind vorzulegen.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Kontoauszüge oder Unterlagen des Sponsors nachgewiesen werden. Einige Vertretungen verlangen Kontoauszüge der letzten drei Monate einschließlich des laufenden Monats, die den Namen des Kontoinhabers und das verfügbare Guthaben zeigen. Wird ein Sponsor verwendet, können ein notariell beglaubigtes Unterstützungsschreiben, eine Kopie des Reisepasses des Sponsors und Kontoauszüge verlangt werden. Ein universeller Mindestguthaben ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Transitvisumgebühr und die Zahlungsmethode variieren je nach angerufener Vertretung, und die Gebühr ist in der Regel nicht erstattungsfähig. Eine für alle Vertretungen gemeinsame genaue Gebühr, Zahlungsmethode und Bearbeitungszeit sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Reisende, die über den OR Tambo International Airport, den Cape Town International Airport, den King Shaka International Airport und den Lanseria International Airport ohne Durchführung der Grenzkontrolle direkt transitieren, sind in der Regel vom Transitvisum befreit. Diese Reisenden können einer biometrischen Datenerfassung unterzogen werden. Da pass- oder routenspezifische Ausnahmen bestehen, ist die Transitberechtigung vor der Reise zu prüfen.
- Bei der Durchreise ausgewiesener Personen durch einen beliebigen Einreiseort in Südafrika ist ein Transitvisum erforderlich, und sie müssen während der gesamten Reise begleitet werden.
- Ein Reisender, der in einem Nachbarland einen langfristigen Erwerbstätigkeits- oder Aufenthaltsstatus besitzt und über Südafrika zu seinem Arbeits- oder Wohnort zurückkehrt, kann unter der Voraussetzung der Vorlage eines gültigen Statusdokuments von der Transitvisumbefreiung profitieren.
Südafrika: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstädte Südafrikas sind Pretoria, Bloemfontein und Kapstadt. Der wichtigste internationale Flughafen ist der O.R. Tambo International Airport in Johannesburg.
Kulturell beeindruckt das Land mit einer Vielzahl an Ethnien und Sprachen. Wirtschaftszentrum ist Johannesburg, während die Küste mit der Garden Route und dem Kap der Guten Hoffnung lockt. Der Kruger-Nationalpark ist eines der bekanntesten Wildreservate Afrikas.
Viele Reisende beginnen ihre Tour in Johannesburg oder Kapstadt und reisen mit dem Mietwagen oder Inlandsflügen weiter. Beliebte Routen verbinden die Weinregion um Stellenbosch mit der Küste und den Wildparks im Nordosten.
