Togo:Visabestimmungen

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Togo Karte der Visabestimmungen

Togo: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Anforderungen für die visumfreie Einreise

  • Der Reisende muss vor seiner Reise auf der Togo Voyage-Plattform ein persönliches Benutzerkonto erstellen und die Online-Einwanderungsformalitäten abschließen. Bei der Kontoerstellung sind eine gültige und ständig erreichbare E-Mail-Adresse sowie eine Mobiltelefonnummer anzugeben. Im Kontformular werden außerdem Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland abgefragt. Der an die E-Mail-Adresse oder Mobiltelefonnummer gesendete Bestätigungscode kann beim Zugriff auf das Konto verwendet werden.
  • Nach Abschluss des Online-Einwanderungsformulars muss das ausgestellte Registrierungsdokument oder die Einwanderungsbordero heruntergeladen und ausgedruckt werden. Der mit dem Flugzeug reisende Passagier muss dieses Dokument bei der Abfertigung zum Flug vorlegen. Es wird angegeben, dass ohne dieses Dokument nicht gereist werden kann. Bei der aktuellen 30-tägigen visumfreien Einreise muss die Einwanderungsbordero spätestens 24 Stunden vor der Ankunft ausgefüllt werden.
  • Der bei der Einreise verwendete Reisepass muss mindestens drei Monate gültig sein. Der an der Grenzkontrolle vorgelegte Reisepass oder das Reisedokument muss mit dem im Online-Einwanderungsregister angegebenen Dokument übereinstimmen. Die Anzahl der erforderlichen Leerseiten im Reisepass bei visumfreier Einreise, ob der Pass biometrisch oder maschinenlesbar sein muss, sowie die Regeln für beschädigte Pässe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Grenzbeamte können eine Unterkunftsreservierung oder einen anderen Nachweis der Unterkunft sowie ein Rück- oder Weiterflugticket verlangen, das die geplante Ausreise aus dem Land belegt. Ein bestimmter Kontoauszug, ein Mindestbetrag finanzieller Mittel, eine Arbeitsbescheinigung, ein Studentenausweis oder ein täglicher Reiseplan sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht als obligatorische und universelle Voraussetzung für die visumfreie Einreise angegeben.
  • Eine Reisekrankenversicherung wird empfohlen, ist jedoch nicht als allgemeine Einreisevoraussetzung verpflichtend. Der Mindestdeckungsbetrag der Versicherung ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Für Reisende, die aus einem Gebiet mit Gelbfieberrisiko kommen oder sich dort länger als 12 Stunden im Transit aufhalten, ist eine Gelbfieberimpfung obligatorisch. Die Gelbe Impfkarte mit dem Impfnachweis muss während der Reise mitgeführt werden. Ein COVID-19-Impfzertifikat, PCR-Test oder Antigen-Test wird für die Ein- und Ausreise nicht mehr verlangt.
  • Die maximale visumfreie Aufenthaltsdauer richtet sich nach der auf den Reisenden anwendbaren Befreiungsregelung. Auf der aktuellen Hauptseite wird für eine der geltenden weitgehenden visumfreien Einreiseregelungen ein maximaler Aufenthalt von 30 Tagen vorgesehen. Ob die visumfreie Einreise ein einmaliges oder mehrfaches Einreiserecht gewährt und die Bedingungen für eine Verlängerung des Aufenthalts sind für alle Befreiungsarten nicht durch eine zentrale Regelung erläutert.

Anforderungen für den E-Visum-Antrag

  • Der E-Visum-Antrag muss auf der Togo Voyage-Plattform online gestellt werden. Der Antragsteller muss ein persönliches Konto erstellen, eine gültige E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben, das Online-Visumformular vollständig ausfüllen und Angaben zu Reisezweck, Aufenthaltsdauer, Art der Einreise, Reisedokument und geplantem Einreisedatum machen. Es wurde keine zentrale Anweisung veröffentlicht, die eine eigenhändige Unterschrift des Antragsformulars vorschreibt.
  • Der erforderliche Visumstyp, die Gebühr und die persönliche Dokumentenliste werden vom Online-Visumassistenten anhand des verwendeten Reisedokuments, des ausstellenden Landes, des Reisezwecks, der Aufenthaltsdauer, des Antrags auf einmalige oder mehrfache Einreise und des aktuellen Aufenthaltsstatus in Togo bestimmt. Daher ist die vom System erstellte persönliche Checkliste maßgeblich.
  • Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des beantragten Visums hinausgehen. Eine gescannte Kopie der ersten drei Seiten des Reisepasses muss in das System hochgeladen werden. Die Anzahl der erforderlichen Leerseiten im Pass, die Anforderung eines biometrischen oder maschinenlesbaren Passes und die Regeln für beschädigte Pässe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Es muss ein aktuelles Passfoto hochgeladen werden. Das Foto muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen, farbig, natürlich wirkend, scharf und unbearbeitet sein. Die Beleuchtung muss gleichmäßig sein; Schatten, Spiegelungen, Über- oder Unterbelichtung dürfen nicht vorhanden sein. Der Hintergrund muss hell, einfarbig und gleichmäßig sein. Der Kopf muss vollständig sichtbar und zentriert sein; das Gesicht muss direkt in die Kamera blicken, die Augen auf gleicher Höhe, Schultern und Kopf gerade, der Gesichtsausdruck neutral und der Mund geschlossen. Gesicht und Augen müssen vollständig sichtbar sein, es darf keine störende Brillenspiegelung geben. Die genauen Maße des Fotos, das Dateiformat, die Auflösung und die maximale Dateigröße sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Bei Einreise per Flugzeug ist eine Flugreservierungsbestätigung oder eine Kopie des Flugtickets obligatorisch. Nach der Bestätigung müssen das Einwanderungsregistrierungsdokument zusammen mit den gesendeten E-Visum-Informationen heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die Fluggesellschaft überprüft bei der Abfertigung zum Flug das gedruckte Dokument, das den Abschluss der Online-Einwanderungsformalitäten und die Bestätigung des Visums belegt. Ein noch auf Bestätigung wartender Visumantrag gewährt kein Einreiserecht.
  • Für touristische Reisen sowie die Teilnahme an Meetings, Messen, Seminaren oder Konferenzen sind das Online-Formular, der eingescannte Reisepass, ein aktuelles Foto und bei Flugeinreise ein Flugdokument obligatorisch. Eine Reiseversicherung, eine Hotelreservierung oder eine von der Gemeinde oder dem Gouvernement ausgestellte Unterkunftsbescheinigung, ein Einladungsschreiben und ein Kontoauszug als Nachweis ausreichender finanzieller Mittel werden empfohlen, sind jedoch in der zentralen Liste als optional aufgeführt.
  • Für ein Einwanderungsvisum zu Bildungs- oder Praktikumszwecken ist eine Einschreibungsbescheinigung einer autorisierten Bildungseinrichtung in Togo oder ein Praktikumszeugnis eines ordnungsgemäß registrierten Unternehmens oder Vereins im Land obligatorisch. Bei einem Antrag auf Familienzusammenführung muss ein Einladungsschreiben vorgelegt werden; ist das Familienmitglied in Togo Ausländer, muss eine Kopie seiner Aufenthaltserlaubnis beigefügt werden. Für ein Einwanderungsvisum zu beruflichen Zwecken ist eine Einreisegenehmigung des togoischen Sicherheitsministeriums obligatorisch.
  • Bei einem Antrag auf ein Berufsvisum müssen ein Nachweis des Berufs, der Berufsausweis und eine Akkreditierung des zuständigen Ministeriums oder der Organisation, mit der der Antragsteller zusammenarbeiten wird, vorgelegt werden. Ein Schreiben der einladenden Person oder Organisation sowie eine Hotelreservierung oder eine von der Gemeinde oder dem Gouvernement ausgestellte Unterkunftsbescheinigung sind obligatorisch. Eine Reiseversicherung und ein Nachweis finanzieller Mittel sind optional.
  • Die im Rahmen der professionellen Einwanderung erforderliche Einreisegenehmigung wird separat von der einladenden oder die Arbeit organisierenden Person oder Organisation in Togo eingeholt. Bei diesem Verfahren werden ein an den Sicherheitsminister gerichtetes Schreiben mit einer Steuermarke von 5.000 FCFA pro Person, eine Kopie des Reisepasses der eingeladenen Person, die Karte des Wirtschaftsbetreibers des Antragstellers, die Gründungsgenehmigung, gegebenenfalls die Aufenthaltserlaubnis oder der nationale Personalausweis sowie die gültige Sozialversicherungskonformitätsbescheinigung des Unternehmens vorgelegt. Die zuständige Behörde kann bei Bedarf ein Vorstellungsgespräch führen.
  • Bei einem Höflichkeitsvisum für offizielle Aufgaben und Besuche sind das Online-Formular, der Scan der ersten drei Seiten des Reisepasses, ein aktuelles Foto und bei Flugreisen ein Flugdokument obligatorisch. Eine vom Außenministerium unterzeichnete und an den Sicherheitsminister gerichtete Verbalnote muss ebenfalls vorgelegt werden. Das Höflichkeitsvisum ist mehrfach gültig und wird offiziellen Vertretern kostenlos ausgestellt.
  • Die reguläre Gebühr variiert je nach Reisedauer und Anzahl der Einreisen. Ein einmaliges Visum für 1–15 Tage kostet 25.000 FCFA, ein mehrfaches Visum für 1–15 Tage kostet 35.000 FCFA, ein mehrfaches Visum für 16–30 Tage kostet 45.000 FCFA und ein mehrfaches Visum für 31–90 Tage kostet 65.000 FCFA. Ein mehrfaches Visum für berufliche Zwecke für 91–365 Tage kostet 100.000 FCFA. Das Einwanderungsvisum gilt für 31–90 Tage und ist mehrfach gültig; die Gebühr beträgt 65.000 FCFA. Die aktuelle persönliche Gebühr, die vom Antragssystem erstellt wird, sollte vor der Zahlung überprüft werden.
  • Die Zahlung kann online mit Visa- oder Mastercard-Bankkarten oder mit den mobilen Zahlungsdiensten Flooz und TMoney erfolgen. Barzahlung wird nicht akzeptiert. Bei Ablehnung des Antrags oder Rücktritt des Antragstellers wird die gezahlte Gebühr nicht erstattet. Nach Abschluss des Antrags und der Zahlung können die Angaben im Formular nicht mehr korrigiert werden; bei Feststellung eines Fehlers kann ein neuer Antrag erforderlich sein.
  • Für normale Anträge beträgt die offizielle maximale Bearbeitungszeit fünf Werktage. Die aktuelle Hauptseite schreibt vor, dass der Antrag mindestens fünf Tage vor der Ankunft gestellt werden muss. Die detaillierte Verfahrensseite empfiehlt eine Antragstellung mindestens sechs Werktage, der FAQ-Bereich mindestens sieben Werktage vorher. Der Antrag kann nicht früher als 90 Tage vor dem geplanten Einreisedatum gestellt werden.
  • Touristen- und Berufsvisa können für 1–15 Tage, 16–30 Tage oder 31–90 Tage ausgestellt werden. Das Berufsvisum kann für bestimmte Firmengründer oder Personen mit regelmäßiger beruflicher Tätigkeit im Land bis zu 365 Tage erteilt werden. Die maximale Dauer des Einwanderungsvisums beträgt 90 Tage und kann einmal verlängert werden; die Person, die mit diesem Visum einreist, muss in Togo ein Aufenthaltsgenehmigungsverfahren einleiten. Das Startdatum des Visums gilt als tatsächliches Einreisedatum.
  • Jeder minderjährige Reisende muss einen eigenen Reisepass besitzen und ein separates Visum für das Kind beantragt werden. Das Benutzerkonto kann von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund für das Kind erstellt werden. Für Kinder wird die gleiche Visumgebühr wie für Erwachsene erhoben. Eine Geburtsurkunde, eine elterliche Zustimmungserklärung oder ein Sorgerechtsdokument sind für alle Kinderanträge nicht als zentrale und universelle Voraussetzung veröffentlicht.
  • Der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, und der Mindestbetrag auf dem Konto sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Der Mindestdeckungsbetrag der Reiseversicherung ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Ob bei Standard-E-Visum-Anträgen Fingerabdrücke oder andere biometrische Daten abgegeben werden müssen, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Auch die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Legalisierung oder Apostille sind für alle Anträge nicht als zentrale Regel veröffentlicht.
  • Bei der Einreise müssen der im Antrag verwendete Reisepass, die Einwanderungsbordero mit QR-Code und die Visumreferenzen vorgelegt werden. Ein Unterkunftsnachweis und ein Rückflugticket können zusätzlich verlangt werden. Bei Feststellung von Unstimmigkeiten in den Unterlagen oder Angaben können die Grenzbehörden die Einreise auch dann verweigern, wenn bereits ein E-Visum erteilt wurde.
  • Reisende, die aus einem Gebiet mit Gelbfieberrisiko kommen oder sich dort länger als 12 Stunden im Transit aufhalten, müssen einen Gelbfieber-Impfnachweis mitführen. Ein COVID-19-Impfzertifikat, PCR-Test oder Antigen-Test ist nicht mehr als Ein- oder Ausreisevoraussetzung erforderlich.
Bevölkerung
9,930,918(2026 geschätzt)
Amtssprache
Französisch
Regierungsform
Parlamentarische Republik
Kontinent
Afrika
Hauptstadt
Lomé
Währung
CFA-Franc (BCEAO
Fläche
56.785 km²
Telefonvorwahl
+228

Togo: Wichtige Reiseziele

Lomé ist die Hauptstadt und das wirtschaftliche Zentrum Togos. Der internationale Flughafen Gnassingbé Eyadéma dient als wichtigster Ankunftsort. Weitere bedeutende Städte sind Sokodé und Kara im Norden.

Die Küste bietet Strände und den Togosee. Kulturell prägen die Ewe und andere Ethnien das Land. Nationalparks wie die Fazao-Malfakassa-Region laden zur Erkundung ein.

Reisende gelangen häufig über Lomé ins Land und reisen dann weiter in den Norden. Die Verbindung zwischen den Städten erfolgt meist mit dem Bus oder dem Auto. Touren lassen sich gut mit Besuchen in Nachbarländern kombinieren.