Dänemark:Visabestimmungen
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Dänemark: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Der Reisende muss über einen gültigen Reisepass oder ein anderes von Dänemark anerkanntes gültiges Reisedokument verfügen. Das Dokument muss nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein. Die Anzahl der bei der visumfreien Einreise im Reisepass erforderlichen freien Seiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Ein gesondertes technisches Kriterium für beschädigte Reisepässe ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Das verwendete Dokument muss gültig, anerkannt und für die Identitätsfeststellung bei der Grenzkontrolle geeignet sein. Die Anforderung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses kann je nach der für den Reisenden geltenden Befreiungsregelung und der Art des Reisedokuments variieren; es wurde keine einzige universelle Voraussetzung für alle visumfreien Reisenden veröffentlicht.
- Der Reisende muss in der Lage sein, den Zweck und die Umstände des Besuchs nachzuweisen. Gegebenenfalls können Unterlagen zu Unterkunft, Reiseplan, Rück- oder Weiterflugticket sowie Nachweise über die Absicht, den Schengen-Raum nach Ablauf der genehmigten Aufenthaltsdauer zu verlassen, verlangt werden.
- Es müssen ausreichende finanzielle Mittel für die Aufenthaltsdauer vorhanden sein. Bei der allgemeinen Bewertung können etwa 350 Dänische Kronen pro Tag als ausreichend angesehen werden. Bei Unterbringung in einem Hotel können etwa 500 Dänische Kronen pro Tag verlangt werden. Falls ein privater Unterkunftsgeber die Kosten übernimmt, kann ein niedrigerer Betrag akzeptiert werden. Wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss und welcher feste Gesamtbetrag auf dem Konto vorhanden sein muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Der visumfreie Kurzaufenthalt ist auf maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen begrenzt. Die Tage der Ein- und Ausreise werden in die Aufenthaltsdauer eingerechnet. Für Zwecke der Erwerbstätigkeit, der längerfristigen Ausbildung oder eines Aufenthalts von mehr als 90 Tagen kann eine der Tätigkeit entsprechende Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein.
- Bei Kurzeinreisen über die dänische Außengrenze des Schengen-Raums werden Passdaten, das Gesichtsbild und erforderlichenfalls Fingerabdrücke im Rahmen des Ein-/Ausreisesystems erfasst. Werden die erforderlichen biometrischen Daten nicht bereitgestellt, kann die Einreise verweigert werden. Befreiungen aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis oder eines besonderen Status können je nach Situation des Reisenden Anwendung finden.
- Eine Reisekrankenversicherung, eine bestimmte Hotelreservierung, ein Impfzertifikat, ein ärztliches Attest, eine Arbeitsbescheinigung oder ein Kontoauszug mit festgelegter Laufzeit sind in den zentralen Vorschriften nicht als universelle Einreisedokumente für alle visumfreien Reisenden festgelegt. Die Grenzbehörde kann je nach Reisezweck und persönlichen Umständen zusätzliche Informationen oder Unterlagen verlangen.
Voraussetzungen für ein Visum bei der Einreise (Visa on Arrival)
- In Dänemark gibt es kein allgemein zugängliches reguläres Visum bei der Einreise. Allerdings kann in unvorhergesehenen und zwingenden Fällen, in denen eine vorherige Visumbeantragung nicht möglich war, an der Außengrenze ein ausnahmsweises Grenzvisum ausgestellt werden.
- Der Antragsteller muss nachweisen können, warum er kein Visum im Voraus erhalten konnte und warum die Reise nicht aufgeschoben werden kann. Ein gültiger Reisepass oder ein Reisedokument, Nachweise über den Besuchs- oder Transitgrund, Unterkunfts- und Reiseplan, ausreichende finanzielle Mittel sowie ein Rück- oder Weiterflugticket zum nächsten Zielort können verlangt werden.
- Eine gültige Reisekrankenversicherung wird normalerweise verlangt. Falls die Versicherung nicht an der Grenze beschafft werden kann oder humanitäre Gründe vorliegen, kann die zuständige Behörde eine Ausnahme gewähren. Die für das ausnahmsweise Grenzvisum anzuwendende feste Versicherungssumme ist in den zentralen Grenzvisumbestimmungen nicht gesondert festgelegt.
- Der Antrag wird von der Polizei an der Außengrenze oder der zuständigen Einwanderungsbehörde geprüft. Personen, die im Schengen-Informationssystem mit einer Einreiseverweigerung registriert sind oder gegen die ein geltendes Einreiseverbot besteht, kann kein Grenzvisum ausgestellt werden.
- Das ausnahmsweise Grenzvisum kann für einen Aufenthalt von höchstens 15 Tagen, für eine einmalige Einreise oder zur Deckung der erforderlichen Transitdauer ausgestellt werden. Das Dokument kann nur mit beschränkter räumlicher Gültigkeit ausgestellt werden. Die Ausstellung bedeutet nicht, dass der Antragsteller ein automatisches Einreiserecht erhält.
- Die Standardgebühr für ein Grenzvisum beträgt 600 Dänische Kronen. Für Kinder über sechs und unter zwölf Jahren beträgt die Gebühr 300 Dänische Kronen. Kinder unter sechs Jahren sind gebührenfrei. Bei Flugverspätung, unvorhergesehener Routenänderung, Notlandung oder ähnlichen Umständen kann die Gebühr entfallen. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Bei Zahlungserhebung wird eine Quittung ausgestellt.
- Die feste Bearbeitungszeit für ein Grenzvisum ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die Prüfung erfolgt abhängig von den Umständen des Vorfalls an der Grenze und der Vervollständigung der erforderlichen Überprüfungen.
Voraussetzungen für ein Konsularvisum
- Der Antrag auf ein Kurzzeit-Schengen-Visum muss online über das ApplyVisa-System des dänischen Außenministeriums eingeleitet werden. Der Antragsteller muss ein Benutzerkonto erstellen, das elektronische Formular ausfüllen, die Antragsgebühr bezahlen und das vom System erstellte Anschreiben ausdrucken und unterschreiben.
- Nach Abschluss des Online-Vorgangs muss der Antrag persönlich bei der zuständigen dänischen Auslandsvertretung oder einem offiziell beauftragten Visumantragszentrum vervollständigt werden. Der Reisepass und die unterstützenden Unterlagen werden abgegeben und die erforderlichen biometrischen Daten werden erfasst. Das alleinige Ausfüllen des Online-Formulars reicht für eine Visumbeantragung nicht aus.
- Der Reisepass oder das anerkannte Reisedokument des Antragstellers muss nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein, innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
- Es ist ein aktuelles Passfoto vorzulegen. Das Foto muss 35 × 45 Millimeter groß sein und die Gesichtshöhe vom Kinn bis zum oberen Kopfende muss 30–36 Millimeter betragen. Das Foto muss den Antragsteller deutlich zeigen und darf nicht älter als sechs Monate sein. Der genaue Farbcode des Hintergrunds, das Dateiformat des Fotos und die digitale Pixelgröße sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die konsularische Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, kann zusätzliche Fotos oder Kopien verlangen.
- Fingerabdrücke und ein Foto des Antragstellers werden erfasst. Innerhalb der letzten 59 Monate ordnungsgemäß gespeicherte Fingerabdrücke können wiederverwendet werden. Die zuständige Behörde kann zur Identitätsfeststellung oder zur Bewertung der Akte die erneute Abgabe biometrischer Daten verlangen.
- Der Antrag ist grundsätzlich in dem Land zu stellen, in dem der Antragsteller seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat. Wird der Antrag von einem anderen Land aus gestellt, muss der Antragsteller nachweisen, dass er sich dort rechtmäßig aufhält und dass ein triftiger Grund für die Antragstellung in diesem Land vorliegt.
- Der Antrag ist an Dänemark zu richten, wenn Dänemark das Hauptreiseziel ist. Wenn sich der Aufenthalt gleichmäßig auf mehrere Schengen-Staaten verteilt, ist der Antrag an das Land der ersten Einreise zu richten.
- Der Antragsteller muss Unterlagen vorlegen, die den Reisezweck, die Unterkunftsregelung, die Reiseroute, das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel und die Absicht, den Schengen-Raum nach Ablauf der genehmigten Aufenthaltsdauer zu verlassen, nachweisen. Die genaue Liste der Unterlagen variiert je nach Reisezweck, Staatsangehörigkeit, rechtmäßigem Wohnsitzstaat und der konsularischen Vertretung, bei der der Antrag eingereicht wird.
- Bei der allgemeinen Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit können etwa 350 Dänische Kronen pro Tag verlangt werden. Bei Unterbringung in einem Hotel können etwa 500 Dänische Kronen pro Tag als erforderlich angesehen werden. Falls die Unterkunft oder andere Kosten von der einladenden Person getragen werden, kann die Bewertung abweichen. Wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss und welcher feste Gesamtbetrag auf dem Bankkonto vorhanden sein muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Je nach Antragszweck und örtlicher Checkliste können eine Flugreservierung, ein Unterkunftsnachweis, ein Reiseplan, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, eine Arbeitsbescheinigung, eine Freistellungsbescheinigung des Arbeitgebers, eine Studentenbescheinigung, Firmenunterlagen oder Sponsoring-Dokumente verlangt werden. Diese Unterlagen insgesamt stellen keine universelle Liste für alle Antragsteller dar.
- Der Kauf eines Flugtickets vor der Entscheidung über den Visumantrag wird allgemein nicht empfohlen. Allerdings kann die örtliche Checkliste der zuständigen Auslandsvertretung oder des Antragszentrums die Vorlage einer Reservierung oder eines gekauften Tickets verlangen.
- Die Reisekrankenversicherung muss im gesamten Schengen-Raum gültig sein, die gesamte vom Visum abgedeckte Dauer abdecken und eine Deckung von mindestens 30.000 Euro bieten. Die Versicherung muss die Risiken der dringenden medizinischen Behandlung, des dringenden Krankenhausaufenthalts, der medizinisch bedingten Rückführung in das Heimatland und im Todesfall den Transport der Leiche abdecken. Ist die Gültigkeitsdauer der Versicherung kürzer als die geplante Reise, kann die Visumsgültigkeit entsprechend eingeschränkt werden.
- Für einen privaten Besuch oder eine Geschäftsreise kann eine Einladung vorgelegt werden. Die Verwendung des Einladungsformulars wird empfohlen, ist jedoch nicht bei allen Anträgen verpflichtend. Eine elektronische Einladung ist in der Regel sechs Monate gültig und muss für jeden Antragsteller gesondert ausgestellt werden.
- Im Einladungsschreiben müssen die Identitäts- und Kontaktdaten der einladenden Person oder Organisation, die Angaben zum Antragsteller, der Besuchszweck, die geplante Aufenthaltsdauer, die Unterkunftsregelung und wer die Kosten trägt, angegeben werden. Bei Geschäftsbesuchen können auch Informationen über die geschäftliche Beziehung zwischen den Parteien, das Programm der Treffen oder Aktivitäten sowie die Angaben zum entsendenden Unternehmen verlangt werden.
- Ob vom Einladenden ein Reisepass, ein Ausweis, eine Aufenthaltserlaubnis, Adress- und Finanzierungsnachweise verlangt werden, hängt vom Besuchszweck und der örtlichen Checkliste ab. Es gibt keine einheitliche zentrale Liste von Bankunterlagen und Finanzierungsnachweisen des Sponsors, die für alle Anträge gilt.
- Welche Seiten des Reisepasses des Antragstellers kopiert werden sollen, die Anforderung eines Personalausweises, die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, das Format von Arbeits- oder Firmenunterlagen sowie der Inhalt des Unterkunftsnachweises können je nach der örtlichen Checkliste der zuständigen Auslandsvertretung variieren.
- Für minderjährige Antragsteller können die Geburtsurkunde, Kopien der Ausweise oder Reisepässe der Eltern, eine Einverständniserklärung der Eltern, ein Sorgerechtsbeschluss oder Nachweise über das familiäre Verhältnis verlangt werden. Die Anforderungen an Unterschriften und Einwilligungen variieren je nach Alter des Kindes, der Begleitperson und dem Land, in dem der Antrag gestellt wird. Es gibt keine einheitliche zentrale Liste von Unterlagen, die für alle minderjährigen Antragsteller gilt.
- Die Notwendigkeit der Übersetzung, notariellen Beglaubigung, Apostille oder Legalisation von Dokumenten variiert je nach Ausstellungsland des Dokuments, der Art des Dokuments und der Auslandsvertretung, die den Antrag entgegennimmt. In der zentralen amtlichen Quelle ist keine einheitliche Übersetzungs- oder Beglaubigungsregel für alle Anträge festgelegt.
- Die Standardgebühr für einen Kurzzeit-Visumantrag beträgt für Erwachsene 90 Euro. Für Kinder über sechs und unter zwölf Jahren beträgt sie 45 Euro. Befreiungen und abweichende Gebühren können je nach Alter, besonderen Vereinbarungen, dem Status des Antragstellers oder Gegenseitigkeitsregelungen gelten. Das beauftragte Antragszentrum kann zusätzlich eine Servicegebühr erheben.
- Die Antragsgebühr im ApplyVisa-System wird in der Online-Zahlungsphase mit Kreditkarte bezahlt. Die Zahlungsmethode für die Servicegebühr des Antragszentrums variiert je nach Land, in dem der Antrag gestellt wird, und je nach Zentrum.
- Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Einreisedatum gestellt werden. Für Seeleute kann dieser Zeitraum bis zu neun Monate betragen. Der Antrag ist grundsätzlich mindestens 15 Tage vor der geplanten Einreise einzureichen.
- Die normale amtliche Bearbeitungszeit beträgt 15 Kalendertage ab Einreichung eines akzeptablen Antrags. Bei zusätzlicher Prüfung, Dokumentenüberprüfung oder Rücksprache mit anderen Behörden kann sich die Frist auf bis zu 45 Kalendertage verlängern.
- Das Visum kann für eine einmalige, zweimalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden. Der Kurzaufenthalt darf 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten. Die Gültigkeit von Mehrfachvisa kann je nach Reisegeschichte und Umständen des Antragstellers auf sechs Monate bis fünf Jahre festgelegt werden; die 90/180-Tage-Aufenthaltsgrenze bleibt jedoch bestehen.
- Das genehmigte Visum wird als Aufkleber in den Reisepass eingeklebt. Die Online-Antragstellung bedeutet nicht, dass das Visum ein elektronisches Visum ist. Das Kurzzeit-Schengen-Visum für Dänemark wird nicht als separates E-Visum-Dokument ausgestellt.
- Das Kurzzeit-Schengen-Visum kann für Tourismus, Besuche bei Familie oder Freunden, Geschäftstreffen und andere genehmigte kurzfristige Zwecke genutzt werden. Das Visum berechtigt normalerweise nicht zur Erwerbstätigkeit, langfristigen Ausbildung oder zum Aufenthalt. Für diese Zwecke muss eine entsprechende Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis eingeholt werden.
- Ein dänisches Schengen-Visum gilt nicht automatisch für die Färöer-Inseln oder Grönland. Wenn diese Gebiete besucht werden, muss das Visum ausdrücklich als für das betreffende Gebiet gültig ausgestellt werden.
- Die zuständige Auslandsvertretung oder der dänische Ausländerdienst kann zusätzliche Unterlagen, Originaldokumente, zusätzliche Kopien, ein neues Foto oder ein Vorstellungsgespräch verlangen. Die vom örtlichen Antragszentrum erstellte persönliche Checkliste ist als Grundlage zu verwenden.
Voraussetzungen für ein Transitvisum
- Der Antrag auf ein Flughafentransitvisum muss online über das ApplyVisa-System eingeleitet und persönlich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder einem Visumantragszentrum vervollständigt werden. Ob ein Flughafentransitvisum erforderlich ist, kann je nach Art des Reisedokuments, vorhandenen anderen Visa, Aufenthaltserlaubnissen und persönlichem Status variieren.
- Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Das vom System erstellte Anschreiben ist auszudrucken und der Antragsakte beizufügen.
- Der Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und nach dem Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein. Der Reisepass muss innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein.
- Es ist ein farbiges Passfoto vorzulegen. Das Foto muss 35 × 45 Millimeter groß sein, vor hellem Hintergrund aufgenommen sein, das gesamte Gesicht zeigen und darf nicht älter als sechs Monate sein. Die digitale Pixelgröße des Fotos ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Der Antragsteller muss ein Flugticket oder eine überprüfbare Flugreservierung vorlegen, die die Weiterreise zum endgültigen Zielort belegt. Falls das nächste oder endgültige Zielland ein Visum verlangt, muss auch ein gültiges Visum für dieses Land vorgelegt werden.
- Es sind Unterlagen vorzulegen, die belegen, warum der Transit erforderlich ist und dass die Reise fortgesetzt wird. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Erläuterungen zur Reiseroute, zu den Bedingungen des endgültigen Ziels oder zur Absicht, im Transitbereich zu bleiben, verlangen.
- Das Flughafentransitvisum berechtigt nur zum Aufenthalt im Transitbereich des internationalen Flughafens. Wenn die Passkontrolle passiert, der Transitbereich verlassen, die Einreise nach Dänemark erfolgen oder zu einem anderen Flughafen weiterreisen muss, kann ein normales Kurzzeit-Einreisevisum erforderlich sein.
- Die Standardgebühr für einen Transitvisumantrag beträgt für Erwachsene 90 Euro, für Kinder über sechs und unter zwölf Jahren 45 Euro. Die Servicegebühr des Antragszentrums kann zusätzlich erhoben werden. Befreiungen oder abweichende Gebühren können je nach Status des Antragstellers variieren.
- Die feste Gültigkeitsdauer eines Transitvisums ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Das Visum kann je nach vorgelegtem Reiseplan für einen, zwei oder mehrere Flughafentransits ausgestellt werden.
- Die für alle Antragsteller eines Flughafentransitvisums geltenden festen Beträge der finanziellen Leistungsfähigkeit, die Laufzeit des Kontoauszugs oder die Deckungssumme einer Reisekrankenversicherung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die örtliche Auslandsvertretung kann zusätzliche Unterlagen oder ein Vorstellungsgespräch verlangen.
Dänemark: Wichtige Reiseziele
Kopenhagen ist das zentrale Tor zu Dänemark und begeistert mit seiner Mischung aus historischer Architektur und modernem Design. Die Hauptstadt ist Ausgangspunkt für viele Reisen und bietet direkte Anbindung an andere Städte.
Kulturell locken die Wikingerstätten in Roskilde, die Schlösser auf Seeland und die lebendige Kunstszene in Aarhus. Die dänischen Inseln wie Bornholm und Fünen laden mit ihrer Küstenlandschaft und idyllischen Dörfern zum Verweilen ein.
Ein Trip verbindet oft Kopenhagen mit Aarhus oder Odense, die über Brücken und Fähren gut erreichbar sind. Viele Besucher erkunden das Land mit dem Auto oder nutzen das effiziente Bahnnetz für Städtesprünge.
