Gambia:Visabestimmungen

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Gambia Karte der Visabestimmungen

Gambia: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Reisende, die von der visumfreien Einreise profitieren, müssen einen gültigen Reisepass oder ein von einer zuständigen Behörde ausgestelltes gültiges Reisedokument mitführen. Die mindestens verbleibende Gültigkeitsdauer des Reisepasses zum Reisedatum ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass sowie die Anforderung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Bei visumfreier kurzfristiger Einreise beträgt die maximal zulässige Aufenthaltsdauer für touristische oder vorübergehende Geschäftsbesuche 90 Tage. Personen, die im Land arbeiten, sich niederlassen oder länger als 90 Tage bleiben möchten, müssen die entsprechende Einwanderungsgenehmigung einholen. Der Besitz eines gültigen Reisedokuments allein garantiert nicht die Einreise in das Land; die endgültige Zulassungsentscheidung wird von den Einwanderungsbeamten an der Grenze getroffen.
  • Die Grenzbehörden können überprüfen, ob der Reisende die gültigen Einreisedokumente, den zulässigen Reisezweck und die Einwanderungsbedingungen erfüllt. Es wurde keine zentrale und aktuelle universelle Dokumentenliste für Hotelreservierungen, Einladungsschreiben, Kontoauszüge, einen bestimmten Mindestgeldbetrag oder Rückflugtickets veröffentlicht, die von allen visumfreien Reisenden verlangt wird.
  • Ein Gelbfieberimpfzertifikat wird von Reisenden verlangt, die neun Monate oder älter sind und aus einem Gebiet mit Gelbfieberinfektionsrisiko kommen. Auch Reisende, die sich länger als 12 Stunden in einem Flughafen eines Risikolandes im Transit aufhalten, können darunter fallen.
  • Eine Reisekrankenversicherung ist nicht als allgemein verpflichtendes Einreisedokument veröffentlicht. Es wird jedoch empfohlen, eine umfassende Versicherung abzuschließen, die Gepäck, Verletzung, Krankheit, Tod, Verlust persönlicher Gegenstände und Reiseunterbrechungen abdeckt. Die Mindestversicherungssumme ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Von Reisenden, die über den internationalen Flughafen Banjul ein- und ausreisen, wird sowohl bei der Ankunft als auch bei der Abreise eine Flughafensicherheitsgebühr in Höhe von 20 USD oder 1.000 Gambia-Dalasi erhoben. Die Zahlung erfolgt bar in USD oder Gambia-Dalasi.

Voraussetzungen für das Visum bei Ankunft

  • Ein Visum bei Ankunft kann von den Beamten der gambischen Einwanderungsbehörde an autorisierten Grenzübergängen ausgestellt werden. Das zentrale Regierungsportal gibt klar an, dass ein Visum bei Ankunft am internationalen Flughafen Banjul beantragt werden kann, wenn am Aufenthaltsort des Antragstellers keine gambische diplomatische Vertretung vorhanden ist. Diese Möglichkeit ist kein bedingungsloses Recht für alle Reisenden und sollte vor Reiseantritt mit der zuständigen Vertretung oder der Einwanderungsbehörde bestätigt werden.
  • Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass oder ein Reisedokument mitführen. Die mindestens verbleibende Gültigkeitsdauer des Reisepasses, die Anzahl der freien Seiten, die Anforderung der Maschinenlesbarkeit und die Verpflichtung zu einem biometrischen Reisepass sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Für ein kurzfristiges Besuchervisum muss der Reisende ein echter Tourist oder vorübergehender Geschäftsbesucher sein und darf keine Absicht haben, in Gambia Arbeit zu suchen oder zu arbeiten. Der Antrag kann einer lokalen Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Ein Rück- oder Weiterflugticket, dessen Baräquivalent und ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung des Aufenthalts im Land können verlangt werden. Ein fester Mindestgeldbetrag und der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Einigen Besuchern, die mit einer Last-Minute-Reservierung anreisen, kann die Einreise gestattet werden; diese Personen werden aufgefordert, ihren Reisepass innerhalb von 48 Stunden der Einwanderungsbehörde in Banjul vorzulegen, um das ordnungsgemäße Visumverfahren abzuschließen. Der Umfang dieser Praxis kann je nach Staatsangehörigkeit des Reisenden, Reisepass und der Bewertung an der Grenze variieren.
  • Die Anzahl und die Anforderungen an Fotos, das Antragsformular, die feste Gebühr, die Zahlungsmethode, die Bearbeitungszeit sowie die Bedingungen für die einmalige oder mehrfache Einreise für ein Visum bei Ankunft sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die Ausstellung eines Visums bei Ankunft garantiert nicht die Einreise in das Land. Die Grenzbeamten können den Reisezweck, die Dokumente und die Einreisebedingungen erneut überprüfen und die Einreise verweigern, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind.
  • Bei Einreise auf dem Luftweg wird eine Flughafensicherheitsgebühr in Höhe von 20 USD oder 1.000 Gambia-Dalasi bar bezahlt. Dieselbe Gebühr wird auch bei der Ausreise aus dem Flughafen erhoben.

Voraussetzungen für den Antrag auf ein Konsulatsvisum

  • Der Visumantrag muss bei der zuständigen gambischen Botschaft, Hohen Kommission oder dem Konsulat gestellt werden. Der zu beantragende Visumtyp richtet sich nach dem Reisezweck, der Passart, dem Wohnsitzland des Antragstellers und dem Zuständigkeitsbereich der betreffenden Vertretung. Das zentrale System veröffentlicht keine einheitliche universelle Dokumentencheckliste für alle Antragsteller.
  • Das Antragsformular muss vollständig und korrekt ausgefüllt, datiert und vom Antragsteller unterschrieben werden. Im Formular werden persönliche Daten, aktuelle Adresse, Kontaktdaten, Beruf und Arbeitgeber, Reisepassnummer und Ausstellungsdetails, Reisezweck, ungefähres Einreisedatum, genutzter Grenzübergang, zu bewohnendes Hotel oder einladende Person, Adresse in Gambia, finanzielle Mittel, frühere Besuche und Kontaktpersonen im Land abgefragt. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Antrags oder zum Widerruf eines bereits erteilten Visums führen.
  • Es muss ein gültiger Reisepass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument vorgelegt werden. Die mindestens verbleibende Gültigkeitsdauer des Reisepasses, die Anzahl der freien Seiten, die einzureichenden Kopieseiten und die Anforderung eines biometrischen Reisepasses sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Ein kurzfristiges Besuchervisum kann für touristische oder vorübergehende Geschäftsbesuche für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen ausgestellt werden. Der Antragsteller muss ein echter Tourist oder Geschäftsbesucher sein und darf keine Arbeitsabsicht im Land haben. Ein Rück- oder Weiterreiseticket oder dessen Baräquivalent sowie ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung des Aufenthalts können verlangt werden. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und welcher Mindestsaldo erforderlich ist, sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Ein Einreisevisum gilt nur für eine Einreise. Ein Mehrfachvisum kann mit der auf dem Visum angegebenen Anzahl von Einreisen und einer maximalen Gültigkeitsdauer von 12 Monaten ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer des Visums ist nicht identisch mit der tatsächlichen Aufenthaltsdauer, die an der Grenze gewährt wird.
  • Anzahl und Anforderungen an Fotos variieren je nach Vertretung. Die Botschaft in Abu Dhabi verlangt zwei Passfotos mit weißem Hintergrund, die innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen wurden. Der Name und die Reisepassnummer des Antragstellers müssen auf die Rückseite der Fotos geschrieben und die Fotos unterschrieben werden. Da das Brüsseler Antragsformular nur ein Feld für ein Foto vorsieht, ist die Anforderung von zwei Fotos keine zentrale Regel, die für alle Vertretungen gilt. Das genaue Format des Fotos ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht angegeben.
  • Ein Nachweis des legalen Aufenthalts im Antragsland kann von der Vertretung verlangt werden. Die Botschaft in Abu Dhabi kann je nach Situation des Antragstellers eine Kopie der Emirates ID, eine Kopie des Aufenthaltsvisums der VAE und ein Schreiben des Arbeitgebers, dass keine Einwände bestehen, verlangen. Diese Dokumente gelten nur für Anträge im Zuständigkeitsbereich der betreffenden Vertretung.
  • Von Antragstellern unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern reisen, kann eine elterliche Einverständniserklärung verlangt werden. Es wurde keine zentrale Liste mit für alle Vertretungen gültigen Dokumenten wie Geburtsurkunde, Sorgerechtsbescheinigung, Elternpässe oder andere Nachweise der familiären Bindung veröffentlicht.
  • Ein persönliches oder telefonisches Interview kann verlangt werden. Die zuständige Behörde kann die Vervollständigung fehlender Dokumente, die Abgabe zusätzlicher Erläuterungen oder die Vorlage weiterer unterstützender Unterlagen verlangen.
  • Visumgebühren und Zahlungsmethoden variieren je nach Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird. Bei der Botschaft in Abu Dhabi beträgt die Gebühr für ein Einmalvisum für einen Monat 350 VAE-Dirham und für ein Sechsmonats-Mehrfachvisum 750 VAE-Dirham. Bei dieser Vertretung wird die Gebühr nur bar erhoben und ist nicht erstattungsfähig. Diese Beträge gelten nicht für andere Vertretungen.
  • Bei der Botschaft in Brüssel ist das von der Website heruntergeladene Antragsformular kostenlos; wird das Formular in der Botschaft abgeholt, werden 5 Euro erhoben. Die Bearbeitung des Antrags dauert mindestens 48 Stunden, und es wird empfohlen, die Unterlagen mindestens 10 Werktage vor der geplanten Reise einzureichen. Die Konsulargebühren müssen auf ein Bankkonto eingezahlt und der Zahlungsnachweis dem Antrag beigefügt werden. Es darf kein Bargeld per Post gesendet werden, und geleistete Zahlungen sind nicht erstattungsfähig. Dieses Verfahren gilt nur für den Zuständigkeitsbereich der Botschaft in Brüssel.
  • Für Besucher, die kein Konsulatsvisum direkt erhalten können oder außerhalb des Zuständigkeitsbereichs einer visumausstellenden Behörde leben, kann eine Vorab-Einreisegenehmigung beantragt werden. Dieser Antrag wird vom Gastgeber in Gambia an den Generaldirektor der Einwanderungsbehörde gerichtet. Der Besucher muss sich zum Zeitpunkt des Antrags außerhalb Gambias befinden, eine Kopie des Reisepasses beifügen und der Gastgeber muss das Einwanderungsverantwortungsformular unterzeichnen und die finanzielle Verantwortung für den Besucher übernehmen.
  • Der gambische Gastgeber muss eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses sowie gegebenenfalls die Gewerbeanmeldung vorlegen. Von einem nicht-gambischen Gastgeber können eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine ausländische ID-Karte, eine Ausländerkarte, Lohnsteuer und Gewerbeanmeldung verlangt werden. Anträge von Unternehmen und Institutionen müssen ein offizielles Schreiben auf Briefkopf, einen gültigen Gewerbe- oder Tätigkeitsnachweis und eine Steueridentifikationsnummer enthalten.
  • Die Gebühr für die Vorab-Einreisegenehmigung beträgt 3.000 Gambia-Dalasi, wird bei Antragstellung gezahlt und ist nicht erstattungsfähig. Der Antrag muss mindestens sieben Tage im Voraus gestellt werden; es wird jedoch nicht garantiert, dass innerhalb dieser Frist eine Entscheidung getroffen wird.
  • Eine Reisekrankenversicherung und eine bestimmte Mindestversicherungssumme sind nicht als zentrale Verpflichtung für alle Konsulatsvisumanträge veröffentlicht. Auch die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder Legalisation von Dokumenten sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht universell angegeben.
  • Die Erteilung eines Visums garantiert nicht das Recht auf Einreise in das Land. Reisepass, Visum, Reisezweck und andere Einreisebedingungen werden an der Grenze erneut überprüft.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Ein Transitvisum wird ausgestellt, um dem Reisenden die Weiterreise über Gambia in ein anderes Land zu ermöglichen. Der Antragsteller muss ein Weiterreiseticket zu einem Zielort jenseits von Gambia besitzen und das Recht auf Einreise in das Folgeland muss sichergestellt sein. Erforderlichenfalls müssen ein Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein anderes Einreisedokument für das Folgeland vorgelegt werden.
  • Es muss ein gültiger Reisepass oder ein Reisedokument vorgelegt werden. Die mindestens verbleibende Gültigkeitsdauer des Reisepasses, die Anzahl der freien Seiten, die Fotoanforderungen, die Transitvisumgebühr, die akzeptierte Zahlungsmethode, die offizielle Bearbeitungszeit, die maximale Transitdauer und die Bedingungen für einmalige oder mehrfache Einreise sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Ob der Antrag bei einer gambischen diplomatischen Vertretung oder bei der Einwanderungsbehörde an einem autorisierten Grenzübergang gestellt wird, kann je nach Staatsangehörigkeit, Wohnort und Reiseroute des Antragstellers variieren. Vor Reiseantritt sollte eine schriftliche Bestätigung von der betreffenden Vertretung oder der gambischen Einwanderungsbehörde eingeholt werden.
  • Ein Transitvisum gewährt kein endgültiges Einreiserecht in das Land. Die Grenzbeamten können das Weiterreiseticket, das Recht auf Einreise in das Folgeland und andere Einwanderungsbedingungen erneut überprüfen.
Bevölkerung
2,884,079(2026 geschätzt)
Amtssprache
Englisch
Regierungsform
Präsidialrepublik
Kontinent
Afrika
Hauptstadt
Banjul
Währung
Gambia-Dalasi
Fläche
11.300 km²
Telefonvorwahl
+220

Gambia: Wichtige Reiseziele

Banjul ist die Hauptstadt und ein wichtiger Ausgangspunkt für Reisen ins Land. Der Banjul International Airport ist das Hauptverkehrsflughafen und liegt nahe der Küste. Serrekunda ist die größte Stadt und ein bedeutendes Handelszentrum.

Die Küstenregion mit Stränden wie in Kololi und Bakau ist bei Besuchern beliebt. Kulturell bieten sich die Märkte von Serrekunda und traditionelle Dörfer an. Der Gambia-Fluss ist eine zentrale Lebensader mit Naturschutzgebieten und historischen Stätten.

Viele Reisende beginnen ihre Reise in Banjul und erkunden dann die Küste südwärts oder fahren flussaufwärts nach Janjanbureh. Die Straßenverbindungen entlang des Flusses ermöglichen Besuche von Naturreservaten wie dem River Gambia National Park. Tagesausflüge nach Albreda und Juffureh sind ebenfalls üblich.