Malta:Visabestimmungen
MaltaInformieren Sie sich über die Visabestimmungen für dieses Land. Letzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
Malta Karte der Visabestimmungen
Malta: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Die insgesamt erlaubte Aufenthaltsdauer bei visumfreien Kurzbesuchen beträgt höchstens 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Der Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein im Rahmen der Befreiung zulässiges Reisedokument mitführen. Da einige Befreiungen von biometrischen Reisepässen oder bestimmten Reisedokumentmerkmalen abhängen, muss gesondert geprüft werden, ob die Befreiung den verwendeten Reisepasstyp abdeckt.
- An der Grenzkontrolle können Angaben oder Belege zum Reisezweck, zur geplanten Aufenthaltsdauer, zur Unterkunft und zu den Reiseumständen verlangt werden. Der Reisende muss nachweisen können, dass er über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts verfügt. Ein gültiger genauer Tagesbetrag oder Mindestgesamtbetrag für die finanzielle Leistungsfähigkeit ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Vorlage falscher oder gefälschter Informationen und Dokumente, die Unfähigkeit, die Aufenthaltsbedingungen zu erläutern, der fehlende Nachweis ausreichender finanzieller Mittel oder Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung können zur Verweigerung der Einreise führen. Die Visumbefreiung gewährt kein automatisches und bedingungsloses Einreiserecht.
- Die universelle Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses bei visumfreier Einreise ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Auch die erforderliche Anzahl freier Reisepassseiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Für Hin- und Rückflugticket, Unterkunftsnachweis, Mindestbetrag auf dem Bankkonto und Deckungssumme der Reisekrankenversicherung wurde keine einzige zentrale maltesische Checkliste für alle visumfreien Reisenden veröffentlicht.
Konsularvisum-Antragsanforderungen – Kurzzeitiges Schengen-C-Visum
- Das Schengen-C-Visum wird für kurze Besuche von höchstens 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen verwendet. Wenn Malta das einzige oder Hauptziel der Reise ist, bearbeiten die maltesischen Behörden den Antrag. Wenn Malta an dem Ort, an dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, keine Vertretung unterhält, kann der Antrag bei der Konsularbehörde eines anderen Schengen-Staates, der Malta vertritt, oder bei einem ermächtigten Antragszentrum gestellt werden.
- Der Antrag ist grundsätzlich bei der zuständigen maltesischen Vertretung des Landes zu stellen, in dem der Antragsteller seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat. Um einen Antrag von einem anderen Land aus stellen zu können, ist in der Regel eine gültige Aufenthaltserlaubnis in diesem Land erforderlich. Anträge von Personen, die sich nur rechtmäßig aufhalten, aber nicht ansässig sind, können nur bearbeitet werden, wenn der vorgebrachte Grund als konsistent und glaubwürdig erachtet wird.
- Der Antrag muss frühestens sechs Monate und spätestens 15 Kalendertage vor der geplanten Reise eingereicht werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 15 Kalendertage. Bei Bedarf an zusätzlichen Unterlagen oder einer eingehenden Prüfung kann die Bearbeitungszeit auf bis zu 45 Kalendertage verlängert werden.
- Das offizielle und kostenlose Schengen-Antragsformular ist vollständig auszufüllen. Nachname, Geburtsname und Vorname sind genauso zu schreiben wie im Reisedokument. Im Formular werden Angaben zu persönlichen Daten, Kontaktdaten, ggf. der nationalen Ausweisnummer, Art und Daten des Reisedokuments, Beruf oder Schulbildung, Reisezweck, Hauptzielort, erste Einreisestelle, Anzahl der Einreisen, Reisedaten, frühere biometrische Daten und zur Person, die die Reisekosten trägt, verlangt.
- Im Formular sind auch der Name, die Adresse, die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer der einladenden Person oder der Unterkunft; bei Geschäftsreisen die Angaben zum einladenden Unternehmen und zur Kontaktperson; sowie anzugeben, ob die Kosten vom Antragsteller oder einem Sponsor getragen werden. Falls ein anderes Land das endgültige Reiseziel ist, sind die Angaben zur Einreisegenehmigung oder zum Visum für dieses Land, sofern vorhanden, in das Formular einzutragen.
- Das Formular ist vom Antragsteller unter Angabe von Ort und Datum zu unterschreiben. Bei Anträgen Minderjähriger werden die Angaben und Unterschrift der personensorgeberechtigten Person oder des gesetzlichen Vormunds verlangt. In welcher Form die Geburtsurkunde, die Einverständniserklärung der Eltern und die Sorgerechtsdokumente vorzulegen sind, richtet sich nach der Checkliste der den Antrag bearbeitenden Vertretung.
- Das Fotofeld im Antragsformular beträgt 3,50 × 4,50 Zentimeter. Die Anzahl der Fotos, die Hintergrundfarbe, das maximale Aufnahmedatum, das Dateiformat und andere technische Merkmale für das Kurzzeitvisum sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Diese Einzelheiten sind anhand der aktuellen Checkliste der den Antrag annehmenden Vertretung oder der zuständigen Stelle zu bestätigen.
- Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses muss noch mindestens drei Monate über das geplante Rückreisedatum aus dem Schengen-Raum hinausreichen. Die erforderliche Anzahl freier Reisepassseiten, welche Seiten des Reisepasses kopiert werden müssen und die detaillierten Annahmekriterien für beschädigte Reisepässe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Der Antragsteller muss, sofern nicht befreit, persönlich erscheinen. Die Abnahme eines Fotos und, falls erforderlich, die Abgabe von Fingerabdrücken sind für die Bearbeitung des Antrags obligatorisch. Zuvor abgenommene Fingerabdrücke können in der Regel 59 Monate lang wiederverwendet werden. Auch innerhalb dieses Zeitraums können aus Gründen der Identitätsüberprüfung oder aus technischen Gründen erneut biometrische Daten verlangt werden.
- Die genaue Liste der Unterlagen wird von der den Antrag bearbeitenden diplomatischen Vertretung festgelegt. Die Unterlagen müssen in der Regel den Reisezweck, ausreichende finanzielle Mittel, eine Unterkunft für die gesamte Aufenthaltsdauer und die Absicht der Rückkehr in das Wohnsitzland nachweisen. Im offiziellen Formular werden Reisedokument, Nachweis der Lebensunterhaltsmittel, Einladung, Reisekrankenversicherung und Transportnachweis als unterstützende Dokumentenkategorien aufgeführt.
- Hin- und Rückflugreservierung oder Reiseplan, Hotelreservierung oder anderer Unterkunftsnachweis, Kontoauszug, Arbeits- oder Studentenbescheinigung, Firmenunterlagen, Einladungsschreiben und Sponsorenunterlagen können je nach reisezweckbezogener Checkliste der Vertretung verlangt werden. Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, und der erforderliche Mindestbetrag auf dem Konto sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Der genaue Mindestdeckungsbetrag der Reisekrankenversicherung ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Antragsteller für ein Mehrfachvisum akzeptieren die Verpflichtung, für die erste und für Folgereisen über eine ausreichende Reisekrankenversicherung zu verfügen.
- Wenn der Antragsteller in der privaten Unterkunft eines Sponsors in Malta übernachten oder vom Sponsor finanziell unterstützt wird, ist die Erklärung des Sponsors zur Unterkunft und finanziellen Unterstützung (Sponsor Konaklama ve Mali Destek Beyanı) obligatorisch. Die Erklärung ist vom Sponsor auszufüllen. Die Unterschrift des Sponsors muss von einem zugelassenen Notar oder Rechtsanwalt beglaubigt werden; der Notar oder Rechtsanwalt muss das Dokument unterzeichnen und mit einem Stempel versehen. Der Sponsor hat ferner Nachweise über seine Situation und seine finanzielle oder Unterkunftsunterstützung vorzulegen.
- Die Standardgebühr für ein Kurzzeitvisum beträgt 90 Euro für Erwachsene und 45 Euro für Kinder zwischen sechs und 12 Jahren. Für Kinder unter sechs Jahren wird keine Gebühr erhoben. Für bestimmte Familienangehörige, die unter die Freizügigkeitsbestimmungen fallen, beträgt die Gebühr null Euro. Bei Anträgen im Rahmen eines Visumerleichterungsabkommens kann eine Gebühr von 35 Euro anfallen. Bei Anträgen über einen ermächtigten externen Dienstleister kann zusätzlich eine Servicegebühr erhoben werden. Die akzeptierten Zahlungsmethoden variieren je nach Antragsort und sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Das Visum kann für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Ein Mehrfachvisum wird in der Regel Antragstellern erteilt, die zuvor Schengen-Visa ordnungsgemäß genutzt haben. Auch wenn die Gültigkeit eines Mehrfachvisums bis zu fünf Jahren betragen kann, muss bei jedem kurzen Aufenthalt die 90/180-Tage-Regel eingehalten werden. Die Erteilung eines Visums begründet kein bedingungsloses Einreiserecht; die Einreisevoraussetzungen werden an der Grenze erneut geprüft.
Nationales Langzeitvisum D
- Das nationale Visum D muss vor der Reise und der Ankunft in Malta für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen und bis zu maximal 365 Tagen eingeholt werden. Das Antragsverfahren variiert je nach Staatsangehörigkeit, Wohnsitzland und Aufenthaltszweck des Antragstellers. Der Antrag kann über eine diplomatische Vertretung, ein ermächtigtes Visumantragszentrum oder in bestimmten Fällen über das Langzeitvisumverfahren von Identità gestellt werden.
- Zu den gemeinsamen Unterlagen gehört das ausgefüllte und unterschriebene Langzeitvisum-Formular. Der Reisepass muss nach dem Ende des geplanten Langzeitaufenthalts noch mindestens drei Monate gültig sein oder eine Gültigkeit von mindestens acht Monaten aufweisen und nicht älter als zehn Jahre sein. Die erforderliche Anzahl freier Reisepassseiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Es ist ein aktuelles, den ICAO-Standards entsprechendes Passfoto vorzulegen. Die genaue Größe des Fotos, die Hintergrundfarbe, das maximale Aufnahmedatum und die digitalen Dateieigenschaften sind in der allgemeinen Langzeitvisumpolitik nicht genau angegeben.
- Der Antragsteller muss eine Reisekrankenversicherung vorlegen, die für die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums in Malta gültig ist und alle medizinischen Eventualitäten abdeckt. Der Mindestdeckungsbetrag der Versicherung ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Es sind ein Unterkunftsnachweis für mindestens den ersten Monat des geplanten Aufenthalts, ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und ein vorläufig reserviertes Flugticket vorzulegen. Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, und der erforderliche Mindestbetrag sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Bei Beschäftigungsanträgen wird ein Arbeitgeberschreiben mit Name, Adresse und Telefonnummer des Arbeitgebers sowie Angabe der Position, der Beschäftigungsdauer und des Gehalts des Antragstellers verlangt. Ferner ist eine von Jobsplus ausgestellte Arbeitserlaubnis oder ein von Identità ausgestelltes und zum Antragsdatum gültiges Vorabgenehmigungsschreiben vorzulegen. Ein Unterkunftsnachweis oder die notariell beglaubigte Erklärung des Sponsors zur Unterkunft und finanziellen Unterstützung sowie eine Kopie des Ausweises des Gastgebers können ebenfalls verlangt werden.
- Bei Studienanträgen ist ein originales Zulassungsschreiben der Bildungseinrichtung in Malta erforderlich, das den Inhalt oder den Namen des Programms, seine Dauer, die Gebühren und die erfolgte Zahlung ausweist. Von Personen, die sich derzeit in Vollzeitausbildung befinden, wird ein Schreiben ihrer derzeitigen Bildungseinrichtung verlangt, das die Programminformationen erläutert.
- Bei Anträgen auf Familienzusammenführung können ein von Identità ausgestelltes Familienzusammenführungsdokument, ein Kontoauszug des Hauptsponsors, im Herkunftsland legalisierte Originale der Heirats- und Geburtsurkunden, ein vom Ehepartner in Malta vorbereitetes und notariell oder anwaltlich beglaubigtes Einladungsschreiben sowie Kopien der Reisepässe der betreffenden Familienmitglieder verlangt werden.
- Bei Langzeitanträgen zu Geschäftszwecken sind die Erklärung des Sponsors zur Unterkunft und finanziellen Unterstützung sowie eine Kopie des Ausweises des Gastgebers, die Gründungsdokumente des einladenden Unternehmens und Unterlagen zum Nachweis der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien erforderlich. Bei Anträgen aus medizinischen Gründen wird ein von einem Facharzt unterzeichneter Gesundheitsbericht verlangt. Für Kinder oder unterhaltsberechtigte Familienangehörige können die Geburtsurkunde und Nachweise über Geldtransfers oder ähnliche Transaktionen, die die finanzielle Abhängigkeit belegen, verlangt werden.
- Einige Geburts- und Heiratsurkunden im Rahmen der Familienzusammenführung müssen im Herkunftsland legalisiert werden. Bei Einladungsschreiben und Sponsorenerklärungen kann in manchen Fällen eine notarielle oder anwaltliche Beglaubigung verlangt werden. Die Übersetzungssprache der Dokumente, die notarielle Beglaubigung, die Apostille oder zusätzliche Legalisierungsanforderungen sind je nach Visumzweck und der spezifischen Checkliste der den Antrag annehmenden Behörde zu prüfen.
- Im Premiumverfahren für Orte ohne diplomatische Vertretung übermittelt der Antragsteller das Vorabgenehmigungsschreiben für Beschäftigung oder Familienzusammenführung oder das Einschreibeschreiben für Studienzwecke sowie die E-Mail-Adresse des bevollmächtigten Vertreters an Identità. Mit dem erhaltenen persönlichen Zugangscode werden die Unterlagen auf das Online-Portal hochgeladen. Nach Prüfung der Unterlagen werden 300 Euro gezahlt und der Reisepass mit dem bereitgestellten Versandetikett versandt. Während der Prüfung kann ein Vorstellungsgespräch stattfinden. Die Bearbeitung und Rücksendung des Reisepasses dauert in der Regel sechs bis acht Wochen.
- Im erweiterten Verfahren, das in ausgewählten Ländern angewendet wird, wird ein Termin bei einem ermächtigten Visumantragszentrum vereinbart; der Antragsteller erscheint persönlich im Zentrum und übergibt seine Unterlagen und seinen Reisepass. Die zentrale Prüfung dauert in der Regel etwa vier Wochen, der gesamte Prozess kann etwa sechs bis acht Wochen dauern. Ein Vorstellungsgespräch ist möglich.
- Die Gebühr für das Langzeitvisum variiert je nach Umfang des Antrags. Kinder unter sechs Jahren sind von der Gebühr befreit. Gezahlte Gebühren werden bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrags nicht erstattet. Servicegebühren des Antragszentrums sind nicht in der Visumgebühr enthalten und übersteigen gemäß der veröffentlichten allgemeinen Politik nicht den Gegenwert von 150 Euro. Die allgemein anerkannten Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
- Der Visuminhaber muss innerhalb der im Visum angegebenen Gültigkeitsdauer nach Malta einreisen. Je nach Aufenthaltszweck kann nach der Ankunft im Land die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein. Das Visum kann widerrufen werden, wenn der Visuminhaber die erlaubten Tätigkeiten überschreitet, falsche Angaben oder Dokumente vorlegt, seine Bedingungen nicht mehr erfüllt oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Allgemeine Bedingungen für die Ausstellung des nationalen D-Visums mit einfacher oder mehrfacher Einreise sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
Transitvisumanforderungen
- Das Flughafentransitvisum berechtigt zum Umsteigen in den internationalen Transitzonen von Schengen-Flughäfen. Dieses Visum ist kein Kurzzeitbesuchsvisum, das dem Reisenden die Einreise nach Malta oder in einen anderen Schengen-Staat durch die Grenzkontrolle ermöglicht.
- Für den Antrag ist das offizielle Schengen-Formular zu verwenden, und als Reisezweck ist „Flughafentransit“ auszuwählen. Im Formular sind persönliche Daten und Kontaktdaten, Reisedokumentdaten, Haupt- und Endreiseziele, erste Einreisestelle, Transitdaten, beantragte Anzahl der Einreisen und frühere Fingerabdruckdaten anzugeben.
- Wenn für das endgültige Zielland ein Visum oder eine Einreisegenehmigung erforderlich ist, sind die ausstellende Behörde und die Gültigkeitsdaten der Genehmigung im Formular zu vermerken. Es ist ein Transportnachweis vorzulegen, der den Weiterflug oder die Weiterreise in das nächste Land belegt. Im offiziellen Formular sind Reisedokument, Nachweis der Lebensunterhaltsmittel, Einladung, Reisekrankenversicherung und Transportnachweis als unterstützende Dokumentenfelder aufgeführt; welche davon bei einem Transitantrag obligatorisch sind, richtet sich jedoch nach der Reiseroute und der Checkliste der den Antrag bearbeitenden Vertretung.
- Der Antrag ist bei der für den rechtmäßigen Wohnsitz des Antragstellers zuständigen maltesischen Vertretung, einem anderen Schengen-Konsulat, das Malta vertritt, oder einem ermächtigten Antragszentrum zu stellen. Die Regeln für die persönliche Antragstellung und Fingerabdrücke gelten, sofern nicht Ausnahmen anwendbar sind.
- Die genaue Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses, die erforderliche Anzahl freier Seiten, die Anzahl und technischen Merkmale der Fotos, der Betrag der finanziellen Leistungsfähigkeit, die Versicherungsdeckung, die Antragsgebühr und eine separate Bearbeitungszeit für ein Transitvisum sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Diese Einzelheiten sind anhand der reiseroutespezifischen Checkliste der den Antrag annehmenden Vertretung zu bestätigen.
Malta: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Valletta ist UNESCO-Weltkulturerbe und ein kulturelles Zentrum. Der Malta International Airport in Luqa ist das wichtigste Tor für Besucher. Die Küstenorte Sliema und St. Julian's bieten eine lebendige Atmosphäre.
Maltas prähistorische Megalith-Tempel zählen zu den ältesten freistehenden Bauwerken der Welt. Die Insel Gozo lockt mit ländlicher Ruhe und schönen Stränden, während Comino mit der Blauen Lagune Besucher anzieht. Die Universität Malta und der Finanzsektor prägen das moderne Stadtbild.
Ein gut ausgebautes Busnetz verbindet die wichtigsten Städte und Dörfer. Von Ċirkewwa aus verkehren Fähren nach Gozo, und Autovermietungen ermöglichen flexible Erkundungen. Eine typische Reiseroute umfasst Valletta, die nördliche Küste sowie einen Abstecher nach Gozo.
