Nordmazedonien:Visabestimmungen

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Nordmazedonien Karte der Visabestimmungen

Nordmazedonien: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Das Recht auf visumfreie Einreise hängt vom verwendeten Reisepass oder Reisedokument, der Grundlage der Befreiung und der erlaubten Aufenthaltsdauer ab. In Fällen, in denen die Befreiungsregelung dies zulässt, kann anstelle eines gültigen Reisepasses mit einem gültigen Personalausweis eingereist werden. Auch für Inhaber von von den Vereinten Nationen ausgestellten Reisedokumenten besteht eine Visumbefreiung.
  • Bei Befreiungen aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis muss bei der Einreise eine gültige vorübergehende oder dauerhafte Aufenthaltserlaubnis mitgeführt werden. Im Rahmen dieser Befreiung kann bei jeder Einreise maximal 15 Tage aufenthalten werden, und der Gesamtaufenthalt darf in einem beliebigen Zeitraum von 180 Tagen 90 Tage nicht überschreiten.
  • Bei Befreiungen aufgrund eines gültigen Mehrfachvisums für Kurzaufenthalte eines anderen Landes muss das Visum gültig im Reisepass vorhanden sein. Das betreffende Visum muss nach dem Ende des geplanten Aufenthalts in Nordmazedonien noch mindestens fünf Tage gültig sein. Bei jeder Einreise kann maximal 15 Tage aufenthalten werden, und der Gesamtaufenthalt darf in einem beliebigen Zeitraum von 180 Tagen 90 Tage nicht überschreiten.
  • Die vorübergehende Visumbefreiung aufgrund bestimmter Mehrfachvisa gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Auch bei dieser Regelung muss das Visum im Reisepass eingetragen sein, nach dem geplanten Aufenthalt noch mindestens fünf Tage gültig sein und der Aufenthalt bei jeder Einreise 15 Tage nicht überschreiten.
  • Bei anderen Visumbefreiungen aufgrund der Staatsangehörigkeit wird die erlaubte Aufenthaltsdauer gemäß dem verwendeten Reisedokument und der geltenden bilateralen oder einseitigen Regelung bestimmt. Der Reisende sollte die Dauer seiner Befreiung vor der Reise bei der zuständigen diplomatischen Vertretung bestätigen.
  • Die genaue Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses bei der visumfreien Einreise ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Auch die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Für visumfreie Reisende wurde keine zentrale, für alle geltende Dokumentenliste veröffentlicht, die Rückflugticket, Unterkunftsreservierung, täglichen Mindestbetrag, den von Kontoauszügen abzudeckenden Zeitraum, Reisekrankenversicherung und Mindestversicherungssumme betrifft.
  • Ein Betrieb, der entgeltliche Unterkunftsdienstleistungen anbietet, muss die Unterkunft des ausländischen Reisenden innerhalb von 12 Stunden nach Beginn der Dienstleistung dem Innenministerium melden. Die Unterkunft eines Ausländers, der bei einer Privatperson wohnt, muss innerhalb von 48 Stunden nach seiner Ankunft der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums

  • Das konsularische Visumsystem Nordmazedoniens besteht aus dem Flughafentransitvisum Typ A, dem Kurzzeit- und Transitvisum Typ C und dem Langzeitvisum Typ D.
  • Der Antrag ist bei der für den Wohnsitzbezirk des Antragstellers zuständigen ansässigen oder nicht ansässigen diplomatisch-konsularischen Vertretung Nordmazedoniens zu stellen. Der Antrag muss frühestens sechs Monate und spätestens 15 Tage vor der geplanten Reise eingereicht werden.
  • Der Antragsteller muss normalerweise persönlich bei der Vertretung erscheinen. Für einen Antragsteller mit Behinderung oder eine bekannte Person, deren Gutgläubigkeit nicht angezweifelt wird, kann ausnahmsweise eine bevollmächtigte natürliche oder juristische Person den Antrag stellen. Der Antrag eines Minderjährigen muss persönlich von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund eingereicht werden.
  • Das Visumantragsformular muss ordentlich, leserlich und vollständig ausgefüllt werden. Die Art der Unterzeichnung des Formulars und die zu verwendende Sprache sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Das aktuelle Formular und die Terminvereinbarungsmethode sind bei der diplomatischen Vertretung zu erfragen, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Der Antragsteller muss einen anerkannten und gültigen Reisepass oder ein Reisedokument vorlegen. Das Dokument muss nach dem Ende der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums noch mindestens drei Monate gültig sein, innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei leere Seiten für Visumzwecke enthalten.
  • Es ist ein Farbfoto im Format 35 × 45 Millimeter vorzulegen. Das Foto muss einen weißen Hintergrund haben und das Gesicht des Antragstellers muss deutlich sichtbar sein. Wie lange das Foto zurückliegen muss und die Drucktechnik sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Welche Seiten des Reisepasses als Fotokopie eingereicht werden müssen, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Es wurde keine zentrale und universelle Regel veröffentlicht, die vorsieht, dass von allen Antragstellern ein Personalausweis oder ein Dokument, das den legalen Aufenthalt im Antragsland nachweist, verlangt wird. Die Vertretung kann ein Dokument verlangen, das die Aufenthaltsberechtigung bestätigt.
  • Der Antragsteller muss Dokumente vorlegen, die den Reisezweck nachweisen. Die Art der Dokumente kann je nach Reisezweck variieren und kann ein Einladungsschreiben, ein Dokument, das das Geschäftsverhältnis belegt, ein Bildungsdokument, ein Dokument über eine medizinische Behandlung, ein Dokument, das die familiäre Bindung belegt, oder ein Schreiben der betreffenden Einrichtung umfassen.
  • Es ist ein Dokument vorzulegen, das die Sicherstellung der Unterkunft belegt. Eine Hotelreservierung, eine vom Gastgeber ausgestellte Unterkunftsbescheinigung oder ein gültiges Garantie- oder Einladungsschreiben können verwendet werden.
  • Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um seinen Aufenthalt im Land, seine Rückkehr in sein Heimatland oder die Weiterreise in ein Drittland zu bestreiten. Kreditkarte oder Kontoauszug werden als finanzieller Nachweis akzeptiert. Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, und der erforderliche Mindestsaldo sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Es sind Dokumente vorzulegen, die die Reisevorbereitungen, die Rückkehrabsicht oder die Absicht der Weiterreise in ein Drittland belegen. Die genaue Form der Flug-, Bus- oder anderen Transportreservierung kann je nach Reisezweck und Vertretung festgelegt werden.
  • Ein von einer natürlichen Person ausgestelltes Garantieschreiben kann von einem nordmazedonischen Staatsbürger oder einem im Land aufenthaltsberechtigten Ausländer verfasst werden. Ein Einladungsschreiben für einen Geschäftsbesuch kann von einer in Nordmazedonien registrierten inländischen oder ausländischen juristischen Person oder einer staatlichen Verwaltung ausgestellt werden.
  • Ein Garantie- oder Einladungsschreiben kann als Nachweis der Unterkunft und der finanziellen Leistungsfähigkeit verwendet werden, wenn es eindeutig angibt, dass der Garant die Unterkunft bereitstellt, alle Kosten im Land übernimmt und die Ausreisekosten des Ausländers aus Nordmazedonien trägt.
  • Garantie- und Einladungsschreiben, die von einer natürlichen oder juristischen Person verfasst wurden, müssen notariell beglaubigt werden. Für ein von einer staatlichen Verwaltung ausgestelltes Einladungsschreiben ist keine notarielle Beglaubigung erforderlich.
  • Der Antragsteller muss eine gültige Reisekrankenversicherung vorlegen, die seinen gesamten Aufenthalt in Nordmazedonien abdeckt. Die Versicherung muss die Kosten abdecken, die durch Rückführung aus medizinischen Gründen, medizinische Notfallhilfe und notfallmäßige Krankenhausbehandlung entstehen können. Der Mindestversicherungsschutz ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Das Kurzzeitvisum C kann für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen ausgestellt werden. Die allgemeinen Bedingungen für die Erteilung des Visums als Einmal- oder Mehrfachvisum sowie die genaue Gültigkeitsdauer sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Die Antragsgebühr für ein Kurzzeit- oder Transitvisum Typ C beträgt 60 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren beträgt die Gebühr 35 Euro.
  • Das Langzeitvisum Typ D kann nach einer positiven Entscheidung des Innenministeriums über die Erteilung einer vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Der Antragsteller muss die dem Zweck des vorübergehenden Aufenthalts entsprechenden Dokumente vorlegen.
  • Das D-Visum kann für Beschäftigung, Studium, Studentenaustausch, Fach- oder Berufsausbildung, praktische Ausbildung, Freiwilligentätigkeit, wissenschaftliche Forschung, medizinische Behandlung, Unterkunft in einer Pflegeeinrichtung, Familienzusammenführung und humanitäre Zwecke verwendet werden. Der gewährte vorübergehende Aufenthalt darf nur für den genehmigten Zweck genutzt werden.
  • Die Gebühr für ein Langzeitvisum Typ D beträgt 70 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren beträgt die Gebühr 35 Euro. Die genaue Gültigkeitsdauer des D-Visums, die Anzahl der erlaubten Einreisen und die maximale Aufenthaltsdauer im Land sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Die akzeptierte Zahlungsmethode für die Antragsgebühr und die Methode der Währungsumrechnung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Die Zahlungsmethode ist bei der diplomatisch-konsularischen Vertretung zu erfragen, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Die offizielle Bearbeitungszeit für ein Konsulatsvisum ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben. Die Verpflichtung, den Antrag mindestens 15 Tage im Voraus zu stellen, bedeutet nicht, dass die Entscheidung zwingend innerhalb von 15 Tagen getroffen wird.
  • In der allgemeinen Antragsliste sind biometrischer Reisepass, maschinenlesbarer Reisepass, Fingerabdrücke, Gesichtsbiometrie oder ein obligatorisches Vorstellungsgespräch nicht ausdrücklich genannt. Die zuständige Vertretung kann je nach Art des Antrags ein persönliches Gespräch oder zusätzliche Erläuterungen verlangen; ein für alle geltendes zentrales Verfahren wurde hierfür nicht veröffentlicht.
  • Es wurde keine allgemeine zentrale Regel veröffentlicht, die vorschreibt, dass alle Dokumente übersetzt, legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden müssen. Für Garantie- und private Einladungsschreiben ist eine notarielle Beglaubigung ausdrücklich erforderlich. Die Übersetzungs- oder Beglaubigungsanforderungen für andere Dokumente können je nach Visumzweck und der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, variieren.
  • Der Antrag eines minderjährigen Antragstellers muss persönlich von einem Elternteil oder Vormund eingereicht werden. Es wurde keine detaillierte zentrale Checkliste veröffentlicht, die auf alle Anträge in Bezug auf Geburtsurkunde, Zustimmung des anderen Elternteils, Sorgerechtsentscheidung oder Dokumente zum Nachweis der familiären Bindung anwendbar ist.
  • Ein Impfausweis oder ein allgemeiner Gesundheitsbericht ist nicht für alle Kurzzeitvisumanträge vorgeschrieben. Bei D-Visumanträgen können je nach medizinischer Behandlung oder Zweck des vorübergehenden Aufenthalts zusätzliche Gesundheitsdokumente verlangt werden.
  • Betriebe, die entgeltliche Unterkunftsdienstleistungen anbieten, müssen die Unterkunft des Ausländers innerhalb von 12 Stunden melden. Der Aufenthalt eines Ausländers, der in einer privaten Unterkunft wohnt, muss innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden.

Voraussetzungen für Transitvisa

  • Nordmazedonien wendet zwei getrennte Arten von Transitvisa an: das Flughafentransitvisum Typ A für den internationalen Flughafentransitbereich und das Kurzzeit- und Transitvisum Typ C für die Durchreise durch das Staatsgebiet.
  • Das Transitvisum Typ C kann für einen Transitaufenthalt von maximal fünf Tagen im Hoheitsgebiet Nordmazedoniens verwendet werden. Die genaue Dauer, die das Flughafentransitvisum Typ A erlaubt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht gesondert angegeben.
  • Der Antrag auf ein Transitvisum muss frühestens sechs Monate und spätestens 15 Tage vor der geplanten Reise persönlich bei der zuständigen diplomatisch-konsularischen Vertretung eingereicht werden. Der Antrag eines Minderjährigen muss persönlich von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund gestellt werden.
  • Das anerkannte Reisedokument muss nach der Transitzeit noch mindestens drei Monate gültig sein, innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt worden sein und mindestens zwei leere Visaseiten enthalten.
  • Es ist ein Farbfoto im Format 35 × 45 Millimeter mit weißem Hintergrund und deutlich sichtbarem Gesicht vorzulegen. Das Aufnahmedatum des Fotos und andere Druckeigenschaften sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Das Antragsformular muss ordentlich und leserlich ausgefüllt werden. Die Art der Unterzeichnung des Formulars ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Es sind Dokumente vorzulegen, die die Transitroute, das Transportmittel und die Absicht der Weiterreise von Nordmazedonien in ein Drittland belegen. Ob ein Dokument, das die Berechtigung zur Einreise in das nächste Land nachweist (falls ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist), verlangt wird, kann je nach Route und der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, festgelegt werden.
  • Es müssen ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen werden, um die Kosten des Aufenthalts, der Rückreise oder der Weiterreise in ein Drittland zu decken. Kreditkarte oder Kontoauszug können akzeptiert werden. Der Mindestsaldo und der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Es ist eine gültige Reisekrankenversicherung vorzulegen. Die Versicherung muss die gesamte geplante Transitzeit sowie die Kosten für medizinische Rückführung, medizinische Notfallhilfe und notfallmäßige Krankenhausbehandlung abdecken. Der Mindestversicherungsschutz ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Für das Transitvisum Typ C ist in der zentralen Liste auch ein notariell beglaubigtes Garantie- oder Einladungsschreiben aufgeführt. Wie das Dokument je nach Art der Transitreise angewendet wird, ist bei der diplomatischen Vertretung zu erfragen, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Die Gebühr für ein Transitvisum Typ C beträgt 60 Euro. Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren beträgt die Gebühr 35 Euro. Die Zahlungsmethode ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
  • Die separate Dokumentencheckliste, die Gebühr, die Gültigkeitsdauer und die offizielle Bearbeitungszeit des Flughafentransitvisums Typ A sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht genau angegeben.
Bevölkerung
1,804,063(2026 geschätzt)
Amtssprache
Mazedonisch, Albanisch
Regierungsform
Parlamentarische Republik
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Skopje
Währung
Mazedonische Denari
Fläche
25.713 km²
Telefonvorwahl
+389

Nordmazedonien: Wichtige Reiseziele

Skopje ist die Hauptstadt und das wichtigste Einreisetor. Ohrid und Bitola sind bedeutende Städte im Land.

Das Land bietet kulturelle Schätze wie den Ohridsee und antike Ruinen. Weinregionen und Berglandschaften ziehen Besucher an.

Reisende kombinieren oft Skopje mit Ohrid und erkunden die südwestliche Region. Inlandsflüge und Busse verbinden die größeren Städte.