Ukraine:Visabestimmungen

UkraineInformieren Sie sich über die Visabestimmungen für dieses Land. Letzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Ukraine Karte der Visabestimmungen

Ukraine: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Der Reisende muss mit einem von der Ukraine anerkannten und gültigen Reisepass oder Reisedokument einreisen. Die für die visumfreie Einreise spezifische Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses und die Anzahl der freien Seiten sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Sofern keine anderweitige Sonderregelung besteht, beträgt die zulässige Aufenthaltsdauer höchstens 90 Tage innerhalb eines beliebigen, rückwärts berechneten Zeitraums von 180 Tagen. Personen, die länger bleiben möchten, müssen vor Ablauf der zulässigen Frist den entsprechenden Aufenthaltstitel oder die entsprechende Aufenthaltsbescheinigung einholen.
  • Der Reisende muss in der Lage sein, bei der Grenzkontrolle den Reisezweck und die Reiseumstände zu erläutern sowie ausreichende finanzielle Mittel für seinen Aufenthalt in der Ukraine und seine Ausreise aus dem Land nachzuweisen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird auf der Grundlage des am Einreisedatum geltenden monatlichen Existenzminimums von 20 multipliziert pro Person berechnet. Bei Aufenthalten von weniger als einem Monat oder nicht vollen Monaten wird der Tagesbetrag berechnet, indem dem geplanten Aufenthalt fünf Tage hinzugefügt werden.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Bargeld, ein Bankdokument, das den Zugang zu Geld in der Ukraine ermöglicht, eine internationale Zahlungskarte und einen Kontoauszug, bezahlte Unterkunft und Verpflegung, einen Tourismusvertrag oder Voucher, eine Garantieerklärung des Einladenden, dass er die Kosten übernimmt, oder einen datierten Rückflug- oder Weiterreiseticket nachgewiesen werden. Die genaue Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Die Grenzbehörde kann die dem Einreisezweck entsprechenden Nachweise, Angaben zur Unterkunft, Einladungs- oder Organisationsdokumente, das Rück- oder Weiterreiseticket sowie andere Nachweise für die Absicht der rechtzeitigen Ausreise aus dem Land prüfen.

Voraussetzungen für die E-Visum-Beantragung

  • Der Antrag wird online über das offizielle E-Visum-System des Außenministeriums der Ukraine gestellt. Der Antragsteller muss im System ein Konto erstellen, das elektronische Formular vollständig ausfüllen, die erforderlichen Dateien hochladen und die Antragsgebühr über das System mit einem bargeldlosen Zahlungsmittel bezahlen. Anträge von Minderjährigen oder Personen, die rechtlich nicht geschäftsfähig sind, werden von ihren Eltern oder gesetzlichen Vertretern gestellt.
  • Dem Antrag müssen eine eingescannte Kopie der Seite des Reisepasses mit den persönlichen Daten, ein Foto des Antragstellers, eine gültige Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro, ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und ein Dokument in ukrainischer oder englischer Sprache zur Bestätigung des Reisezwecks beigefügt werden.
  • Die genaue Größe des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum, das Dateiformat und die technischen Dateigrenzen sind im zentralen amtlichen Gesetzestext nicht eindeutig festgelegt. Das Antragsportal kann beim Hochladen zusätzlich aktuelle technische Bedingungen anwenden.
  • Bei Geschäftsreisen wird eine Einladung einer juristischen Person in der Ukraine oder einer zuständigen Behörde oder ein ausländisches Investitionsdokument vorgelegt; bei touristischen Reisen ein Dokument, das den touristischen Charakter der Reise belegt; bei Privatbesuchen eine persönliche Einladung, ein Dokument, das Eigentum an Immobilien in der Ukraine oder familiäre Bindungen belegt. Für medizinische Behandlung ist eine Einladung einer Gesundheitseinrichtung erforderlich; für kulturelle, wissenschaftliche, bildungsbezogene oder sportliche Zwecke eine Einladung einer zuständigen Behörde oder Organisation; für Medientätigkeiten ein offizielles Ersuchen einer ausländischen Medienorganisation.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird auf der Grundlage des geltenden Existenzminimums berechnet. Nachgewiesen werden kann dies durch Bargeld, ein Dokument über den Zugang zu einem Bankkonto, eine internationale Zahlungskarte und einen Kontoauszug, bezahlte Unterkunft, ein Tourismusdokument, eine Sponsorengarantie oder ein datiertes Rück- oder Weiterreiseticket. Die genaue Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Der Antrag kann frühestens drei Monate vor dem geplanten Einreisedatum gestellt werden. Der Standardantrag muss spätestens drei Werktage, der Eilantrag spätestens einen Werktag vor der geplanten Einreise abgeschlossen sein. Die Standardbearbeitungszeit beträgt drei Werktage, die Eilbearbeitungszeit einen Werktag. Falls die zuständige Behörde eine zusätzliche Prüfung durchführt oder zusätzliche Unterlagen anfordert, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
  • Die Gebühr für ein E-Visum für einmalige Einreise beträgt 20 US-Dollar, für ein E-Visum für zweimalige Einreise 30 US-Dollar. Bei Eilbearbeitung wird der doppelte Normaltarif erhoben. Bei Ablehnung des Antrags wird die Gebühr nicht erstattet.
  • Das E-Visum kann für einmalige oder zweimalige Einreise ausgestellt werden und ist für einen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen gültig. Es kann für Geschäftsreisen, Privatbesuche, Tourismus, medizinische Behandlung, kulturelle, wissenschaftliche, bildungsbezogene, sportliche Zwecke und Tätigkeiten ausländischer Medien ausgestellt werden.
  • Das genehmigte E-Visum wird dem Antragsteller elektronisch zugesandt. Der Reisende muss das E-Visum-Dokument ausdrucken, es bei der Einreise in die Ukraine und bei der Ausreise zusammen mit dem Reisepass dem Grenzbeamten vorlegen und während seines gesamten Aufenthalts in der Ukraine bei sich führen. Das E-Visum kann an Grenzübergängen genutzt werden, die für den internationalen Personenverkehr geöffnet sind.

Voraussetzungen für das Visum bei der Einreise

  • In der Ukraine gibt es kein allgemeines Visum- bei-der-Einreise-System für Touristen oder Reisende mit gewöhnlichen Geschäftsreisen. Die Ausstellung eines Visums am Grenzübergang ist nur auf die im Gesetz aufgeführten Ausnahmefälle auf Nachweis beschränkt.
  • Ein Visum an der Grenze kann in folgenden Fällen in Betracht gezogen werden: bei Besuchen zu diplomatischen oder dienstlichen Zwecken auf offizielles Ersuchen einer staatlichen Stelle der Ukraine, bei Notfallmaßnahmen, bei dringender medizinischer Behandlung, bei Teilnahme an der Beerdigung eines nahen Verwandten, bei Dienstreisen von lizenziertem Flugpersonal, in humanitären Fällen im Zusammenhang mit den außen- oder innenpolitischen Interessen der Ukraine und bei der Durchreise von ausländischem Schiffsersonal durch ukrainische Häfen. Der Antragsteller muss ein offizielles Dokument vorlegen, das das Vorliegen des betreffenden Ausnahmefalls belegt.
  • Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass, ein ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular, ein Farbfoto im Format 35 × 45 Millimeter, eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro, einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einen Zahlungsbeleg vorlegen. Der Reisepass muss nach dem geplanten Ausreisedatum aus der Ukraine noch mindestens drei Monate gültig sein, mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als zehn Jahre sein.
  • Je nach Art des Antrags werden eine offizielle Einladung, ein Ersuchen der zuständigen staatlichen Behörde, ein Dokument der Gesundheitseinrichtung, ein Dokument, das den Todesfall oder die familiäre Bindung belegt, die Besatzungsliste, die Fluglizenz, der Dienstausweis oder Dokumente zum Nachweis der Durchreise vorgelegt. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen oder Erläuterungen anfordern.
  • In den meisten Ausnahmekategorien wird das Visum für einmalige Einreise und höchstens 15 Tage ausgestellt. Das Visum für die Durchreise von ausländischem Schiffsersonal erlaubt einen Aufenthalt von höchstens fünf Tagen. Der Antrag wird am Tag der Vorlage der erforderlichen Unterlagen bearbeitet.
  • Die Gebühr für ein an einem Grenzübergang ausgestelltes Visum beträgt 150 steuerfreie Mindesteinkommenseinheiten. Der aktuelle Gegenwert in ukrainischen Griwna ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums

  • Der Antragsteller muss zunächst das Formular über das offizielle Visumsystem des Außenministeriums der Ukraine ausfüllen und eine Registrierung für die diplomatische Vertretung oder das Konsulat vornehmen, bei der er den Antrag stellen möchte. Der Antrag kann frühestens drei Monate vor dem geplanten Reisedatum gestellt werden.
  • Der Reisepass muss nach dem geplanten Ausreisedatum aus der Ukraine noch mindestens drei Monate gültig sein, mindestens zwei freie Seiten enthalten und darf nicht älter als zehn Jahre sein. Gefälschte, nicht standardgemäße, stark beschädigte oder Reisedokumente, deren Eigentümerschaft nicht bestätigt werden kann, können abgelehnt werden.
  • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben werden. Für jede im selben Reisepass eingetragene Person wird ein separates Formular ausgefüllt. Das Formular eines Minderjährigen wird von seinem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter unterschrieben.
  • Es wird ein Farbfoto im Format 35 × 45 Millimeter vorgelegt. Die Hintergrundfarbe des Fotos, das Aufnahmedatum und andere technische Merkmale sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Dem Antragsteller können biometrische Daten, einschließlich eines Gesichtsbildes und zehn Fingerabdrücke, abgenommen werden. Für Kinder unter zwölf Jahren sowie für Antragsteller, die im Gesetz als diplomatische, dienstliche oder physisch nicht in der Lage, die Biometrie abzugeben, aufgeführt sind, gelten Ausnahmen. Personen, von denen Biometrie abgenommen werden muss, müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung persönlich anwesend sein.
  • Es muss eine Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro vorgelegt werden, die in der Ukraine gültig ist. Bei der Beantragung eines Visums für mehrfache Einreise muss die Versicherung mindestens die erste Reise abdecken. Für Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen können gesetzliche Ausnahmen bestehen.
  • Ausreichende finanzielle Mittel können durch Bargeld, ein Dokument über den Zugang zu einem Bankkonto, eine internationale Zahlungskarte und einen Kontoauszug, bezahlte Unterkunft oder Verpflegung, einen Tourismusvertrag, eine Garantieerklärung des Einladenden oder ein datiertes Rück- oder Weiterreiseticket nachgewiesen werden. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Bei der Beantragung eines Kurzzeitvisums muss ein dem Reisezweck entsprechender Nachweis vorgelegt werden. Dieser Nachweis kann eine detaillierte Einladung einer juristischen Person in der Ukraine, eine notariell beglaubigte persönliche Einladung, eine Einladung einer staatlichen Stelle, ein Tourismusdokument, eine Einladung einer Gesundheitseinrichtung, ein Eigentumsnachweis für Immobilien, ein Investitionsdokument, eine Einladung einer religiösen Organisation, ein Schreiben einer Medienorganisation, ein Ersuchen einer internationalen Organisation oder ein Dokument, das familiäre Bindungen belegt, sein.
  • Die Einladung einer juristischen Person in der Ukraine muss den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit, die Passdaten, die Wohnadresse, den Reisezweck, die geplanten Daten, die beantragte Anzahl der Einreisen, die Adresse in der Ukraine und die Zusage zur Übernahme der Kosten der eingeladenen Person enthalten.
  • Die persönliche Einladung muss notariell beglaubigt sein; sie muss die Ausweis- oder Passdaten des Einladenden, seine Adresse, die Ausweis- und Passdaten des Eingeladenen, den Reisezweck, die Daten, die Anzahl der Einreisen, die Unterkunftsadresse und die Zusage zur Übernahme der Kosten enthalten. Ist der Einladende ein Ausländer oder Staatenloser, werden auch Kopien des Reisepasses und der ukrainischen Aufenthaltserlaubnis beigefügt.
  • Bei der Beantragung eines Langzeitvisums werden je nach Reisezweck eine Arbeitserlaubnis oder ein entsprechender Arbeitsvertrag, eine Aufenthaltsgenehmigung, eine Einladung zu Bildungszwecken, ein Familienzusammenführungsdokument, eine Heiratsurkunde, eine Einladung zu religiösen Aufgaben, ein Dokument über ein technisches Hilfsprojekt, ein Dokument über die Vertretung eines ausländischen Unternehmens, ein Ersuchen einer Presseorganisation, eine Einladung zu Freiwilligentätigkeiten oder Dokumente zur Unternehmensgründung und Investition vorgelegt.
  • In einem fremden Staat ausgestellte amtliche Dokumente über familiäre Bindungen, Heirat und ähnliches müssen legalisiert oder mit einer ordnungsgemäßen Apostille versehen werden, sofern keine Befreiung aufgrund eines internationalen Abkommens oder des ukrainischen Rechts besteht. Die Dokumente werden mit einer beglaubigten Übersetzung ins Ukrainische vorgelegt; ist eine Übersetzung ins Ukrainische nicht möglich, kann eine Übersetzung ins Englische akzeptiert werden.
  • Die Standardbearbeitungszeit beträgt höchstens zehn Werktage. Bei Bedarf einer zusätzlichen Prüfung kann die Frist auf bis zu 30 Werktage verlängert werden. Die Eilbearbeitungszeit beträgt höchstens fünf Werktage.
  • Die grundlegende Konsulargebühr für Transit-, Kurzzeit- und Langzeitvisa beträgt 65 US-Dollar. Aufgrund internationaler Abkommen, Gegenseitigkeit oder gesetzlicher Ausnahmen kann eine abweichende Gebühr erhoben werden. Die Eilbearbeitungsgebühr beträgt das Doppelte der normalen Gebühr. Die von der Konsularbehörde akzeptierte Zahlungsmethode ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt und kann je nach Vertretung variieren.
  • Das Kurzzeitvisum wird für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ausgestellt. Es kann für einmalige, zweimalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden; es wird in der Regel für bis zu sechs Monate oder entsprechend der Gültigkeitsdauer des Nachweisdokuments ausgestellt und kann eine Gültigkeit von bis zu fünf Jahren haben.
  • Das Langzeitvisum Typ D ist für mehrfache Einreisen gültig und hat eine Gültigkeit von 90 Tagen. Dieses Visum wird verwendet, um eine vorläufige oder dauerhafte Aufenthaltsbescheinigung zu erhalten, die einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in der Ukraine ermöglicht.
  • Hält das Konsulat die vorgelegten Unterlagen nicht für ausreichend, kann es zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen oder ein persönliches oder fernmündliches Vorstellungsgespräch anfordern. Die Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, kann je nach Staatsangehörigkeit, legalem Wohnsitz und Reisezweck des Antragstellers zusätzliche lokale Unterlagen anfordern.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Bei der Beantragung eines Transitvisums müssen die allgemeinen Anforderungen an Reisepass, Antragsformular, Foto, Krankenversicherung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Gebühren erfüllt werden, die für Konsulatsvisa gelten.
  • Der Antragsteller muss, falls erforderlich, das gültige Visum für das Zielland, das Flug- oder sonstige Transportticket, das die Durchreise bestätigt, oder ein anderes Dokument vorlegen, das den Transitcharakter der Durchreise durch die Ukraine belegt.
  • Personen, die Güter- oder Personenbeförderung durchführen, müssen ein Dokument vorlegen, das die Transporttätigkeit belegt. Fahrer oder Beförderer im internationalen Straßenverkehr müssen die entsprechende internationale Transportlizenz oder Genehmigungsurkunde vorlegen.
  • Das Transitvisum kann für einmalige, zweimalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer beträgt höchstens ein Jahr. Die zulässige Aufenthaltsdauer für jede Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Ukraine beträgt höchstens fünf Tage.
  • Die Standardbearbeitungszeit beträgt höchstens zehn Werktage, die Eilbearbeitungszeit höchstens fünf Werktage. Bei Durchführung einer zusätzlichen Prüfung kann die Standardbearbeitungszeit auf bis zu 30 Werktage verlängert werden.
  • Die grundlegende Gebühr für ein Transitvisum beträgt 65 US-Dollar. Bei Eilbearbeitung wird der doppelte Normaltarif erhoben. Aufgrund internationaler Abkommen oder gesetzlicher Ausnahmen kann eine abweichende Gebühr erhoben werden.
Bevölkerung
39,535,849(2026 geschätzt)
Amtssprache
Ukrainisch
Regierungsform
Semipräsidentielle Republik
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Kiew
Währung
Ukrainische Hrywen
Fläche
603.550 km²
Telefonvorwahl
+380

Ukraine: Wichtige Reiseziele

Die Hauptstadt Kyjiw ist das politische und kulturelle Zentrum der Ukraine und dient als wichtigster internationaler Ankunftsort über den Flughafen Boryspil. Lemberg im Westen beeindruckt mit seiner gut erhaltenen Altstadt, während Odessa am Schwarzen Meer als bedeutender Hafen und Touristenziel bekannt ist.

Kulturell bietet die Ukraine mit dem Kyjiwer Höhlenkloster und der Sophienkathedrale bedeutende UNESCO-Welterbestätten. Die Karpaten im Westen locken mit Wandermöglichkeiten, und die Schwarzmeerküste lädt zu Erholung am Strand ein.

Reisende nutzen häufig das dichte Eisenbahnnetz, um zwischen den großen Städten wie Kyjiw, Lemberg und Odessa zu pendeln. Eine typische Route verbindet die kulturellen Höhepunkte im Westen mit den Küstenorten im Süden.