Kasachstan:Visabestimmungen
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Kasachstan Karte der Visabestimmungen
Kasachstan: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Anforderungen für visumfreie Einreise
- Der Reisende muss einen gültigen und maschinenlesbaren Reisepass oder ein anderes von Kasachstan anerkanntes Grenzübertrittsdokument besitzen. Reisepässe, deren Gültigkeitsdauer nachträglich durch Stempel, Zusatzblatt, handschriftlichen Eintrag, Aufkleber oder ähnliche Methoden verlängert wurde, werden nicht als gültiges Reisedokument anerkannt.
- Die genaue Mindestrestgültigkeitsdauer, die der Reisepass bei der Einreise für den visumfreien Aufenthalt aufweisen muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist für visumfreie Reisende in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die zulässige Aufenthaltsdauer variiert je nach Reisepasstyp und geltendem Abkommen. Im Rahmen der einseitigen Visumbefreiung ist ein Aufenthalt von maximal 30 Kalendertagen pro Einreise gestattet. Die Gesamtaufenthaltsdauer darf innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen 90 Tage und innerhalb eines Kalenderjahres 120 Tage nicht überschreiten. Die visumfreien Aufenthaltszeiten aufgrund bilateraler Abkommen können abweichen.
- Die visumfreie Einreise kann zu zulässigen Zwecken wie Touristenbesuch, Privatbesuch und kurzfristigen Geschäftsreisen genutzt werden. Für einen Aufenthalt, der über die zulässige Dauer hinausgeht, für Erwerbstätigkeit, Studium oder andere langfristige Aktivitäten muss ein dem Reisezweck entsprechender Visums- oder Aufenthaltstitel eingeholt werden.
- Die aufnehmende Person, das Hotel, der Beherbergungsbetrieb, der Arbeitgeber oder eine andere berechtigte Stelle ist verpflichtet, die Ankunft des Reisenden innerhalb von drei Werktagen den Einwanderungsbehörden zu melden. Der Reisende muss die Meldung nicht persönlich bei der Einwanderungsbehörde abgeben. Für die Meldung müssen dem aufnehmenden Teil Passdaten, die tatsächliche Unterkunftsadresse, das Ankunftsdatum, der Reisezweck und die geplante Aufenthaltsdauer mitgeteilt werden.
- Eine Verpflichtung aller Reisenden bei visumfreier Einreise zur Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets, einer Hotelreservierung, eines Kontoauszugs, eines bestimmten Mindestbetrags oder einer Reisekrankenversicherung ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig genannt.
Anforderungen für die elektronische Reisegenehmigung
- Die elektronische Reisegenehmigung wird elektronisch über die mobile App QazETA beantragt. Das System befindet sich derzeit in der Pilotphase. Während der Pilotphase wird die Beantragung der Genehmigung empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Die verbindliche Einführung ist schrittweise zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
- Der Antrag muss spätestens 72 Stunden vor der geplanten Reise über die mobile App eingereicht werden. Die Genehmigung ist ab Ausstellungsdatum 180 Tage gültig. Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung bestimmt nicht die Dauer des Aufenthalts im Land; die zulässige Aufenthaltsdauer wird separat nach den geltenden visumfreien Einreiseregeln berechnet.
- Der Antragsteller muss ein Konto in der QazETA-App erstellen, die Registrierung mit einem an sein Telefon gesendeten Einmalbestätigungscode abschließen und den Dienst für die elektronische Reisegenehmigung auswählen.
- Ein Foto des gültigen Reisepasses oder Reisedokuments muss innerhalb der App aufgenommen werden. Die automatisch vom System ausgelesenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Ausstellungs- und Ablaufdatum des Dokuments sind zu überprüfen und zu bestätigen.
- Im Antrag werden Angaben wie Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Reisezweck, Art der Einreise, Abreiseland, geplante Ein- und Ausreisedaten sowie Name, Vorname und Telefonnummer einer Notfallkontaktperson abgefragt. Die App kann auch Fragen zum Krankenversicherungsstatus, zu aktuellen Gesundheitsinformationen und zur Zollerklärung stellen.
- Je nach dem von der App erstellten Antrag kann das Hochladen von Flugtickets, Unterkunftsreservierungen oder anderen unterstützenden Dokumenten verlangt werden. Diese Dokumente sind nicht als universelle und automatische Verpflichtung für alle Antragsteller festgelegt.
- Inhaber diplomatischer oder Dienstpässe, Mitglieder offizieller Delegationen und in Kasachstan akkreditierte diplomatische Vertreter sind von der elektronischen Reisegenehmigung befreit.
- Die elektronische Reisegenehmigung garantiert keinen Zugang zum Land. Die endgültige Zulassungsentscheidung wird bei der Grenzkontrolle durch die zuständige Behörde getroffen.
- Die Antragsgebühr, die akzeptierte Zahlungsmethode und die genaue offizielle Bearbeitungszeit sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch ob die elektronische Genehmigung in ausgedruckter Form mitgeführt werden muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Anforderungen für die E-Visum-Beantragung
- Der E-Visum-Antrag wird über die QazETA-App oder das kasachische Visa- und Migrationsportal gestellt. Das aktuelle System stellt nur einmalige E-Visa aus. Das E-Visum kann in offiziell definierten Kategorien wie Dienstleistung, Investition, bestimmte Geschäftsreisen, digitaler Nomade, Privatbesuch, Tourismus und medizinische Behandlung genutzt werden.
- Vor Antragstellung muss die einladende Partei in Kasachstan eine elektronische Einladung von den regionalen Polizeibehörden des Innenministeriums einholen. Der Antragsteller muss die ihm übermittelte Einladungsnummer in das elektronische System eingeben. Ob eine Befreiung von der Einladungspflicht besteht, kann je nach Visumkategorie und Status des Antragstellers variieren.
- Der Antragsteller muss ein Konto im System erstellen; die Einladungsnummer, Reisepassnummer, das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit und andere auf dem Antragsbildschirm erforderliche persönliche Daten eingeben. Die eingegebenen Daten sind durch Abgleich mit dem Reisepass zu bestätigen und die Zahlungsinformationen sind in das System einzugeben.
- Der vorgelegte Reisepass oder das anerkannte Reisedokument darf keine Zweifel an seiner Echtheit und Zugehörigkeit zum Inhaber aufkommen lassen. Der Reisepass darf keine Radierungen, Korrekturen, herausgelöste oder abgetrennte Seiten aufweisen. Der Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des beantragten Visums hinaus gültig sein. Reisepässe, deren Gültigkeit nachträglich durch Stempel, zusätzliche Dokumente oder handschriftliche Vermerke verlängert wurde, werden nicht akzeptiert.
- Das E-Visum gilt nur für die Person, auf die es ausgestellt ist. Andere im selben Reisepass eingetragene oder den Antragsteller begleitende Personen können das E-Visum nicht nutzen; für jeden berechtigten Reisenden ist eine separate Genehmigung einzuholen. Bei einem Reisepasswechsel kann das alte E-Visum nicht verwendet werden und es ist ein neuer Antrag erforderlich.
- Das genehmigte E-Visum muss aus dem persönlichen Konto heruntergeladen und ausgedruckt und bei der Passkontrolle vorgelegt werden. Die Ein- und Ausreise mit dem E-Visum ist nur an den offiziellen Grenzkontrollpunkten internationaler Flughäfen in Kasachstan möglich. Das E-Visum kann nicht an Landgrenzübergängen, Eisenbahngrenzübergängen oder Einreisepunkten ohne internationalen Flughafenstatus verwendet werden.
- Die E-Visum-Gebühr wird je nach Visumkategorie über das elektronische System erhoben. Eine einheitliche Gebühr für alle E-Visum-Kategorien ist in der aktuellen zentralen QazETA-Mitteilung nicht eindeutig festgelegt. Auch die akzeptierten Kartentypen und anderen Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Gezahlte Konsulargebühren sind nicht rückerstattbar.
- Die genaue Bearbeitungszeit für alle E-Visum-Kategorien im aktuellen QazETA-System ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Ob für das E-Visum zusätzlich ein Foto hochgeladen werden muss, sowie die Maße, der Hintergrund, das Aufnahmedatum, das Dateiformat und die technischen Abmessungen des Fotos sind in der aktuellen zentralen QazETA-Mitteilung nicht eindeutig spezifiziert. Die auf dem Antragsbildschirm individuell angeforderten Dokumente sind vorzulegen.
- Kontoauszüge, Mindestbeträge, Arbeitgeberbescheinigungen, Reisekrankenversicherungen, Unterkunfts- und Flugreservierungen sowie andere unterstützende Dokumente variieren je nach gewählter Visumkategorie und Reisezweck. Es wurde keine universelle Liste unterstützender Dokumente veröffentlicht, die auf alle E-Visum-Antragsteller anwendbar ist.
Anforderungen für die Beantragung eines Konsularvisums
- Der Antrag ist bei der zuständigen kasachischen Botschaft oder dem Konsulat zu stellen. Die für die Annahme des Antrags zuständige Vertretung kann sich nach dem Land des rechtmäßigen Wohnsitzes des Antragstellers und dem Zuständigkeitsbereich des betreffenden Konsulats richten. Einige Vertretungen können eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Nachweis des rechtmäßigen Wohnsitzes im Land der Antragstellung verlangen.
- Das Visumantragsformular ist auf Kasachisch, Russisch oder Englisch, handschriftlich lesbar oder am Computer auszufüllen. Alle Fragen sind vollständig zu beantworten und das Formular ist vom Antragsteller persönlich zu unterschreiben. Die Antragsunterlagen für minderjährige Kinder werden von deren gesetzlichen Vertretern eingereicht.
- Dem Antragsformular ist ein Farb- oder Schwarz-Weiß-Foto im Format 3,5 × 4,5 Zentimeter beizufügen. Das Foto muss das aktuelle Aussehen des Antragstellers zeigen, das Gesicht muss von vorne und deutlich erkennbar sein. Dunkle Brillen sind nicht zu tragen. Dauerhaft getragene religiöse oder nationale Kopfbedeckungen sind zulässig, sofern die Person auch auf dem Passfoto mit derselben Kopfbedeckung abgebildet ist. Das genaue Aufnahmedatum, die Hintergrundfarbe, das digitale Dateiformat und die Dateigröße des Fotos sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht einheitlich für alle Konsulate festgelegt.
- Ein gültiger Diplomaten-, Dienst- oder Reisepass oder ein anderes von Kasachstan anerkanntes Grenzübertrittsdokument ist vorzulegen. Der Reisepass muss mindestens zwei freie Visaseiten enthalten und mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des beantragten Visums hinaus gültig sein.
- Der Reisepass darf keine Radierungen, Korrekturen, verdächtigen Einträge, herausgelöste oder abgetrennte Seiten aufweisen. Reisepässe, deren Gültigkeit nachträglich durch Stempel, Aufkleber, Zusatzblatt, handschriftliche Einträge oder andere Änderungen verlängert wurde, werden nicht akzeptiert. Der Reisepass muss maschinenlesbar sein und den internationalen Reisedokumentstandards entsprechen.
- Welche Seiten des Reisepasses in Kopie vorzulegen sind, ist nicht zentral für alle Vertretungen festgelegt. Das aufgesuchte Konsulat kann Kopien der Seite mit den Personaldaten, früherer Visa, Ein- und Ausreisestempel oder der Aufenthaltserlaubnis verlangen.
- Im Antrag sind die Nummer und das Ausstellungsdatum der beim Innenministerium oder Außenministerium registrierten Einladung anzugeben. Der Einladende muss diese Informationen an den Antragsteller weiterleiten. Fälle, in denen ein Antrag ohne Einladung gestellt werden kann, variieren je nach Status des Antragstellers und Visumkategorie.
- Je nach Reisezweck können ein Schreiben der einladenden Einrichtung, eine Verbalnote, ein Arbeitsvertrag, eine Arbeitserlaubnis, ein Firmenschreiben, ein Handelsvertrag, ein Annahme- oder Einladungsschreiben der Bildungseinrichtung, eine Bescheinigung der medizinischen Einrichtung, ein Nachweis der familiären Bindung, eine Genehmigung für religiöse Aktivitäten, ein Adoptionsdokument oder andere kategorienspezifische Unterlagen verlangt werden.
- Die Dokumentenlisten für Tourismus, Privatbesuch, Geschäfte, Erwerbstätigkeit, Bildung, Familienzusammenführung, Investition, medizinische Behandlung und andere Visumarten unterscheiden sich voneinander. Das zentrale System Kasachstans erstellt keine einheitliche universelle Dokumentencheckliste für alle Konsularvisa.
- Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Hin- und Rückflugtickets, einer Hotelreservierung, eines täglichen Reiseplans, eines Arbeitgeber- oder eines Studentennachweises ist in der zentralen amtlichen Quelle für alle Visumkategorien nicht eindeutig festgelegt. Diese Unterlagen können je nach Reisezweck und der Checkliste der aufgesuchten Vertretung angefordert werden.
- Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, und ein gemeinsamer Mindestbetrag, der auf den Konten aller Antragsteller vorhanden sein muss, sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die Anforderung an die finanzielle Leistungsfähigkeit variiert je nach Visumkategorie.
- Für das Neo-Nomad-Visum ist der Nachweis eines stabilen monatlichen Einkommens von mehr als 3.000 US-Dollar durch Kontoauszüge der letzten sechs Monate, eine Steuererklärung, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine für die gesamte beantragte Visumsdauer gültige Krankenversicherung erforderlich. Für andere Visumkategorien gelten derselbe Betrag und dieselbe Dokumentenliste nicht automatisch.
- Ein gemeinsamer Deckungsbetrag für die Reisekrankenversicherung, der für alle Konsularvisumarten gilt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die Versicherungspflicht und der Umfang richten sich nach der gewählten Visumkategorie.
- Die Unterlagen Minderjähriger sind von den Eltern oder dem gesetzlichen Vormund einzureichen. Je nach Visumart und Konsulat können die Geburtsurkunde, Kopien der Ausweise oder Reisepässe der Eltern, das Sorgerechtsdokument und eine notariell beglaubigte Einwilligung der Eltern verlangt werden. Bei einigen Kinder-Visa zu Bildungszwecken wird die notariell beglaubigte schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter sowie eine Übersetzung des Dokuments ins Kasachische oder Russische verlangt.
- Für von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente mit offiziellem Siegel kann eine Apostille oder Konsularbeglaubigung erforderlich sein. Die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille und Legalisation variieren je nach Ausstellungsland des Dokuments, Dokumententyp und aufgesuchtem Konsulat.
- Bei Visumanträgen wird ein Fingerabdruckverfahren durchgeführt. Im Ausland Antragstellende geben ihre Fingerabdrücke in den Konsularabteilungen der kasachischen Botschaften ab. Das nach dem Fingerabdruckverfahren ausgestellte Dokument wird der Visumsakte beigefügt. Auch begleitende Familienmitglieder, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, bei der Visumbeantragung Fingerabdrücke abzugeben. Der Antragsteller kann aufgefordert werden, persönlich zu erscheinen oder an einem Vorstellungsgespräch teilzunehmen.
- Die Gebühr für ein einmaliges Konsularvisum beträgt mit Ausnahme von Touristen- und Transitvisa 80 US-Dollar. Die Gebühr für ein mehrfaches Visum beträgt mit Ausnahme von Touristen- und Transitvisa 200 US-Dollar. Ein einmaliges Touristenvisum kostet 60 US-Dollar, ein mehrfaches Touristenvisum 90 US-Dollar. Die Gebühren sind nicht rückerstattbar.
- Der Zahlungsbeleg im Original ist der Antragsakte beizufügen. Die akzeptierte Zahlungsmethode, das Bankkonto, die lokale Währung und die Wechselkursanwendung variieren je nach aufgesuchter diplomatischer Vertretung. Eine einheitliche Zahlungsmethode für alle Konsulate ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Nach Einreichung eines vollständigen Antrags beträgt die offizielle Bearbeitungszeit maximal fünf Werktage. Bei geeigneten elektronischen Portaldiensten ist die Bearbeitungszeit mit einem Werktag angegeben. Bei Sicherheitsüberprüfungen, behördenübergreifender Koordination oder unvollständigen Unterlagen können vor Abschluss der Bearbeitung zusätzliche Informationen angefordert werden.
- Eine einheitliche Frist für den frühestmöglichen oder spätestmöglichen Zeitpunkt der Antragstellung vor der Reise ist in der zentralen amtlichen Quelle für alle Visumkategorien nicht eindeutig festgelegt. Bei Einladungsverfahren kann die Einladung für einen Privatbesuch frühestens ein Jahr und spätestens fünf Werktage vor der geplanten Einreise; andere Anträge oder Verbalnoten können frühestens 90 Kalendertage und spätestens fünf Werktage vorher eingereicht werden.
- Die Gültigkeitsdauer des Visums, die zulässige Aufenthaltsdauer und ob es einmalig oder mehrfach ist, richten sich nach der gewählten Kategorie. Der Antragsteller darf nur den im Visum angegebenen Reisezweck, die Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen nutzen.
- Die vollständige Vorlage der Unterlagen bedeutet nicht, dass das Visum zwingend erteilt wird. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen, Fingerabdrücke oder ein Vorstellungsgespräch anfordern und den Antrag aus den im Gesetz genannten Gründen ablehnen.
Anforderungen für das Transitvisum
- Reisende, die über Kasachstan in ein anderes Land reisen und der Transitvisumpflicht unterliegen, müssen einen Antrag in der Kategorie B13 stellen. Die Erforderlichkeit eines Transitvisums kann je nach Reisepasstyp, Reiseroute, genutztem Grenzübergang und ob der Reisende den Transitraum verlässt, variieren.
- Der Antragsteller muss ein unterschriebenes Transitvisum-Antragsformular und ein Schreiben zur Erläuterung des Reisezwecks vorlegen. Das Formular ist leserlich und in Großbuchstaben auszufüllen.
- Ein aktuelles, farbiges Foto im Format 3,5 × 4,5 Zentimeter ist erforderlich. In einigen offiziellen konsularischen Checklisten wird ein weißer Hintergrund, direkter Blick in die Kamera, kein Lächeln, keine Sonnenbrille und keine Kopfbedeckung verlangt. Für aus religiösen oder ethnischen Gründen getragene Kopfbedeckungen kann eine Ausnahme gelten. Die genauen Fotoanforderungen können je nach aufgesuchter Vertretung variieren.
- Der Reisepass muss mindestens zwei freie Seiten enthalten und mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des beantragten Transitvisums hinaus gültig sein. Eine Fotokopie des Reisepasses ist ebenfalls vorzulegen.
- Ein bestätigtes Weiterreiseticket sowie ein gültiges Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine andere Genehmigung, die das Recht auf Einreise in das endgültige Zielland belegt, sind vorzulegen. Bei der Durchreise auf dem Landweg können der Führerschein, die Fahrzeugzulassung und andere das genutzte Fahrzeug betreffende Dokumente verlangt werden.
- Das einmalige B13-Transitvisum kann bis zu 90 Tage gültig sein und erlaubt einen Aufenthalt von maximal fünf Tagen für die Durchreise in eine Richtung durch Kasachstan. Das mehrfache Transitvisum kann bis zu 180 Tage gültig sein und erlaubt einen Aufenthalt von maximal fünf Tagen pro Durchreise in jede Richtung.
- Die Gebühr für ein einmaliges Transitvisum beträgt 20 US-Dollar, für ein mehrfaches Transitvisum 90 US-Dollar. Gezahlte Gebühren sind nicht rückerstattbar. Die akzeptierte Zahlungsmethode und die Anwendung der lokalen Währung variieren je nach aufgesuchtem Konsulat.
- Die allgemeine offizielle Bearbeitungszeit für einen vollständigen Antrag beträgt maximal fünf Werktage. Eine einheitliche zentrale Frist für den Zeitpunkt der Antragstellung vor der Reise, die speziell für Transitvisa gilt, ist nicht eindeutig festgelegt.
- Eine Verpflichtung aller Reisenden bei Transitanträgen zur Vorlage eines Kontoauszugs, eines Mindestbetrags oder eines bestimmten Reisekrankenversicherungsschutzes ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig genannt. Das zuständige Konsulat kann je nach Route oder persönlichen Umständen zusätzliche Unterlagen und ein Vorstellungsgespräch verlangen.
Kasachstan: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Astana und die größte Stadt Almaty sind die wichtigsten Ankunftspunkte für Reisende in Kasachstan. Der internationale Flughafen Almaty dient als zentrales Tor für Besucher aus aller Welt.
Das Land beeindruckt mit einer Mischung aus moderner Architektur in Astana und traditioneller Kultur in Städten wie Turkestan. Die endlose Steppe und die schneebedeckten Gipfel des Tien-Shan bieten unvergessliche Naturerlebnisse.
Viele Besucher kombinieren einen Aufenthalt in Almaty mit einer Zugfahrt nach Astana, um die Weite des Landes zu erleben. Von dort aus bieten sich Ausflüge in die Bergregionen oder zu den historischen Stätten an der Seidenstraße an.
