Portugal:Visabestimmungen

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Portugal Karte der Visabestimmungen

Portugal: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Anforderungen für die visumfreie Einreise

  • Der Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein von Portugal und anderen Schengen-Staaten anerkanntes gültiges Reisedokument mit sich führen. Unionsbürger können mit einem gültigen nationalen Personalausweis oder Reisepass einreisen. Einige Visumbefreiungen gelten nur für Inhaber biometrischer Reisepässe; daher ist die spezifische Anforderung bezüglich des Reisepasstyps unter Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit des Reisenden und des von ihm mitgeführten Reisedokuments zu prüfen.
  • Bei visumfreien Kurzreisen muss der Reisepass mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein. Die Anzahl der freien Seiten im Reisepass, die Akzeptanz beschädigter Reisepässe und die Anforderung eines maschinenlesbaren Reisepasses sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Der visumfreie Kurzaufenthalt darf insgesamt 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum nicht überschreiten. Diese Dauer gilt für Tourismus, Besuche von Familie oder Freunden, Geschäftstreffen, Konferenzen und ähnliche kurzfristige Zwecke. Die visumfreie Einreise gewährt kein Recht auf Erwerbstätigkeit oder langfristigen Aufenthalt.
  • Grenzbeamte können zusätzliche Dokumente verlangen, die den Reisezweck und die Erfüllung der Einreisebedingungen belegen. Dazu können die Rückreise- oder Weiterreisebuchung, ein Nachweis der Unterkunft, ein Einladungsschreiben oder eine Verpflichtungserklärung, ein Reiseplan, ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und eine gültige Reisekrankenversicherung gehören. Es wird empfohlen, Kopien der Unterlagen während der Reise mitzuführen.
  • Ein einheitlicher Mindestkontostand, ein einheitlicher Zeitraum für Kontoauszüge oder eine einheitliche Versicherungsdeckung für alle visumbefreiten Reisenden ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die angeforderten Nachweise können je nach Reisedauer, Reisezweck und Unterkunftsregelung bewertet werden.
  • Das Einreise-/Ausreisesystem (Entry/Exit System) wird in Portugal an den Luft- und Seegrenzen vollständig angewendet. Die kurzzeitigen Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die dem System unterliegen, werden elektronisch erfasst. Bei der ersten Erfassung können vier Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild abgenommen werden. Das System ersetzt den traditionellen Passstempel durch elektronische Ein- und Ausreiseregistrierungen.
  • Über die mobile App „Travel to Europe“ können persönliche Daten, Reiseinformationen, ein kurzer Fragebogen zu den Einreisebedingungen sowie die voraussichtlichen Ankunftsdaten bis zu 72 Stunden vor der Reise erfasst werden. Der am Ende des Vorgangs erstellte QR-Code kann an geeigneten Grenzübergängen an automatischen Kontrollpunkten verwendet werden. Die Nutzung der App ist freiwillig und ersetzt nicht die standardmäßige Grenzkontrolle.

Anforderungen für die Beantragung eines Konsularvisums

  • Das Konsularvisumsystem Portugals umfasst Kurzzeit-Schengen-Visa, vorübergehende Aufenthaltsvisa und nationale Visa zu Aufenthaltszwecken. Die erforderlichen Unterlagen können je nach Staatsangehörigkeit, Land des rechtmäßigen Aufenthalts, Reisezweck, Aufenthaltsdauer und der diplomatischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, variieren.
  • Im Online-Portal ist es möglich, ein Konto zu erstellen, das Antragsformular auszufüllen, Fragen zur Bestimmung des geeigneten Visumtyps zu beantworten, Dokumente hochzuladen und einen Termin zu vereinbaren. Allerdings gilt die Online-Registrierung allein nicht als offizieller Visumantrag. Der Antrag wird erst durch die Einreichung der Unterlagen beim Konsulat oder einem ermächtigten Antragszentrum formell gestellt.
  • Beim Hochladen von Dokumenten über das Portal muss das Foto im JPG-Format vorliegen und maximal 30 KB groß sein. Andere Dokumente müssen im PDF-Format sein und jede Datei darf 2 MB nicht überschreiten. Es können maximal vier Dokumentendateien angehängt werden. Es wird empfohlen, die Dokumente in Schwarzweiß und mit einer Auflösung von 150 dpi zu scannen. Diese technischen Anforderungen gelten nur für den Online-Dokumentenupload.
  • Für ein Kurzzeit-Schengen-Visum muss für jeden Antragsteller ein separates Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei Minderjährigen oder Personen, die rechtlich nicht geschäftsfähig sind, muss das Formular von einem Elternteil oder dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.
  • Es ist ein Passfoto vorzulegen. Es wurde kein einheitlicher zentraler technischer Standard bezüglich der genauen Maße des physischen Fotos, des Hintergrunds und des Aufnahmedatums veröffentlicht. In der zentralen offiziellen Quelle ist dies nicht eindeutig festgelegt. Die aktuellen Fotoanweisungen der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, sind gesondert zu prüfen.
  • Das Original und gültige Reisedokument muss mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig sein. Es werden Fotokopien früherer Reisepässe und Visa verlangt. Ob der Reisepass in den letzten zehn Jahren ausgestellt wurde, die Anzahl der freien Seiten und welche Seiten des aktuellen Reisepasses kopiert werden sollen, ist in der zentralen Dokumentenliste nicht eindeutig festgelegt. Einige Konsulate verlangen in ihren lokalen Checklisten einen in den letzten zehn Jahren ausgestellten Reisepass, mindestens zwei freie Visaseiten sowie Kopien der Seiten mit Lichtbild, persönlichen Daten und Unterschrift. Diese Einzelheiten sind je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, zu überprüfen.
  • Stellt der Antragsteller den Antrag von einem Land aus, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, muss er seinen rechtmäßigen Aufenthalt oder seinen regulären Status in diesem Land nachweisen. Wie lange die Aufenthaltserlaubnis noch gültig sein muss, ist auf der zentralen Kurzzeitvisum-Seite nicht als einheitliche Frist angegeben und kann je nach Vertretung variieren.
  • Eine Hin- und Rückreisebuchung ist vorzulegen. Während der Prüfung des Antrags oder bei der Grenzkontrolle können zusätzliche Nachweise wie Rückflugticket, Weiterreiseticket und Reiseroute verlangt werden. Ein detaillierter täglicher Reiseplan ist für alle Antragsteller nicht als zentrale Anforderung festgelegt.
  • Eine Hotelreservierung oder ein anderer Nachweis der Unterkunft ist vorzulegen. Wenn der Antragsteller bei einem Verwandten wohnt, können ein Nachweis der familiären Bindung und eine unterschriebene Verpflichtungserklärung verlangt werden. Ist die Person, die die Unterkunft bereitstellt oder die Verpflichtungserklärung unterzeichnet, nicht portugiesischer Staatsangehöriger, muss sie einen Nachweis ihres rechtmäßigen Status in Portugal erbringen. Es können zusätzliche Nachweise zur Eignung der Unterkunft verlangt werden.
  • Bei Geschäftsreisen oder kommerziellen Reisen muss ein Einladungsschreiben den Reisezweck, die Ankunfts- und Abreisedaten, die einladende Organisation und die verantwortliche Person angeben. Bei wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen, religiösen, politischen oder wirtschaftlichen Veranstaltungen können eine Registrierungsbestätigung, eine Teilnahmebestätigung oder eine Eintrittskarte verlangt werden. Bei medizinischen Reisen sind ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit der Behandlung und die Annahme des Antragstellers durch die entsprechende Einrichtung nachweist, sowie ein finanzieller Nachweis, dass die Behandlungskosten gedeckt werden können, vorzulegen.
  • Eine Arbeitsbescheinigung, Gehaltsangaben und Kontoauszüge der letzten drei Monate sind vorzulegen. Die Unterlagen müssen die finanzielle Leistungsfähigkeit für die Aufenthaltsdauer und die Rückreise belegen. Die von Studenten, Selbstständigen oder Firmeninhabern verlangten Schul-, Firmen- oder Steuerunterlagen können je nach lokaler Checkliste und Situation des Antragstellers variieren.
  • Für die Einreise nach Portugal mit einem Schengen-Visum gilt für die finanzielle Leistungsfähigkeit ein Maßstab von 75 Euro pro Einreise und 40 Euro pro Aufenthaltstag. Alternativ kann eine von einem portugiesischen Staatsangehörigen oder einer in Portugal rechtmäßig ansässigen Person unterzeichnete Verpflichtungserklärung vorgelegt werden.
  • Die Reisekrankenversicherung muss in allen Schengen-Staaten und für die gesamte Dauer des geplanten Aufenthalts oder Transits gültig sein. Die Versicherung muss Kosten für medizinische Rückführung, dringende medizinische Hilfe und dringende Krankenhausbehandlung abdecken und eine Deckung von mindestens 30.000 Euro gewährleisten. Ausnahmen bestehen für Inhaber diplomatischer Pässe, bestimmte Familienangehörige mit Freizügigkeitsrecht und Antragsteller eines Flughafentransitvisums.
  • Beim ersten zulässigen Schengen-Visumantrag muss der Antragsteller persönlich erscheinen und seine zehn Fingerabdrücke sowie ein Lichtbild abgeben. Bereits im Visa-Informationssystem (VIS) gespeicherte Fingerabdrücke können wiederverwendet werden, wenn sie nicht älter als 59 Monate sind. Kinder unter 12 Jahren, Personen, bei denen die Abnahme von Fingerabdrücken physisch nicht möglich ist, und bestimmte Mitglieder offizieller Delegationen sind von der Fingerabdruckpflicht befreit.
  • Das Formular eines Minderjährigen ist je nach Reisegestaltung von einem Elternteil, beiden Eltern oder dem gesetzlichen Vormund zu unterzeichnen. Reist das Kind nicht mit beiden Eltern, ist die Einverständniserklärung des nicht reisenden Elternteils oder der nicht reisenden Eltern erforderlich. Die Unterschrift ist nach den Regeln des Aufenthalts- oder Herkunftslandes zu beglaubigen; das Dokument ist vom portugiesischen Konsulat zu legalisieren oder gegebenenfalls mit einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen zu versehen. Auch eine Gerichtsentscheidung wird akzeptiert. Pro Kind wird nur eine Reiseeinverständniserklärung akzeptiert. Geburtsurkunde, Reisepässe der Eltern und Sorgerechtsdokumente können in den lokalen Listen einiger Vertretungen zusätzlich verlangt werden.
  • Ein Antrag auf ein Kurzzeit-Schengen-Visum kann frühestens sechs Monate vor der geplanten Reise gestellt werden und muss in der Regel spätestens 15 Kalendertage vor der Reise eingereicht werden. Berufliche Seeleute können den Antrag neun Monate im Voraus stellen. Die normale Entscheidungsfrist für zulässige Anträge beträgt 15 Kalendertage. In Einzelfällen, die eine eingehende Prüfung erfordern, kann diese Frist auf bis zu 45 Kalendertage verlängert werden.
  • Die allgemeine Gebühr für ein Kurzzeit-Schengen-Visum beträgt 90 Euro. Für Kinder über 6 und unter 12 Jahren gilt eine ermäßigte Gebühr von 45 Euro. Für bestimmte Antragsteller, Reisezwecke und Erleichterungsabkommen können Ermäßigungen oder Befreiungen gelten. Die Gebühr kann in Euro, in der Währung des Landes, in dem der Antrag gestellt wird, oder in einer in diesem Land üblichen Währung erhoben werden. Bei lokaler Währung wird der Wechselkurs der Europäischen Zentralbank zugrunde gelegt. Ein ermächtigter externer Dienstleister kann zusätzlich eine Servicegebühr erheben. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Ein Kurzzeit-Schengen-Visum wird für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen ausgestellt. Es kann für eine oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Es kann für Zwecke wie Tourismus, Familienbesuch, Geschäftstätigkeit, kurzfristige Saisonarbeit, Transit und ähnliche Zwecke erteilt werden. Die genauen Gültigkeitsdaten des Visums und die Anzahl der zulässigen Einreisen sind auf dem Visumaufkleber angegeben.
  • Die Ausstellung eines Visums garantiert nicht automatisch ein Recht auf Einreise in das Land. Grenzbeamte können zusätzlich zum Reisepass und Visum erneut einen Rückflugticket, Unterkunftsnachweis, Einladung, finanziellen Nachweis, Versicherung und Dokumente zur Bestätigung des Reisezwecks verlangen.
  • Bei Anträgen auf ein nationales Visum für einen vorübergehenden Aufenthalt oder zu Aufenthaltszwecken muss das nationale Visumantragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Formulare von Minderjährigen und Personen, die rechtlich nicht geschäftsfähig sind, werden vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben.
  • Es sind zwei identische, aktuelle, passförmige und den Antragsteller eindeutig identifizierende Fotos vorzulegen. Eines der Fotos wird dem Formular beigefügt. Die genauen Maße und die Hintergrundfarbe der Fotos sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Der Reisepass oder ein anderes akzeptables Reisedokument muss mindestens drei Monate über das voraussichtliche Rückreisedatum hinaus gültig sein. Eine Fotokopie der Seite mit den biografischen Daten des Reisepasses ist vorzulegen. Ein zentraler Standard zur Anzahl der freien Seiten, zum Ausstellungsdatum des Reisepasses und zu beschädigten Reisepässen ist nicht eindeutig festgelegt.
  • Stellt der Antragsteller den Antrag von einem Land aus, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, muss er seinen rechtmäßigen Status in diesem Land nachweisen. Die Aufenthaltserlaubnis oder der Nachweis des rechtmäßigen Status muss länger gültig sein als das beantragte Visum.
  • Es ist eine gültige Reisekrankenversicherung vorzulegen, die Kosten für dringende medizinische Hilfe und mögliche Rückführung abdeckt. Eine allgemeine Mindestversicherungsdeckung für nationale Visa ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Besteht ein gültiges Gesundheitsabkommen zwischen Portugal und dem Herkunftsland des Antragstellers, kann eine Befreiung von der Versicherungspflicht gewährt werden.
  • Antragsteller über 16 Jahre müssen ein Führungszeugnis aus dem Land ihrer Staatsangehörigkeit oder aus dem Land, in dem sie seit mehr als einem Jahr ansässig sind, vorlegen. Das Dokument muss gegebenenfalls mit einer Apostille nach dem Haager Übereinkommen versehen oder legalisiert sein. Das Ausstellungsdatum, die Übersetzungssprache und etwaige Notariatsanforderungen können je nach lokaler Checkliste der aufgesuchten Vertretung variieren.
  • Bei einem Antrag auf ein vorübergehendes Aufenthaltsvisum wird eine Kopie des Rückreisedokuments verlangt. In der zentralen allgemeinen Dokumentenliste für Aufenthaltsvisa ist ein Rückflugticket nicht als gemeinsame Voraussetzung für alle Antragsteller aufgeführt.
  • Der Antragsteller eines nationalen Visums muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts in Portugal verfügt oder diese nach der Einreise erwerben kann. Der Maßstab für das Jahr 2026 wird auf der Grundlage des monatlichen Mindestlohns von 920 Euro unter Berücksichtigung der Sozialversicherungsabzüge berechnet, nicht vor Abzug der Abzüge. Für die erste erwachsene Person werden 100 % dieses Betrags, für jede weitere erwachsene Person 50 % und für Kinder und unterhaltsberechtigte Personen 30 % zugrunde gelegt.
  • Ein Stipendium, eine Ausbildungsbeihilfe, ein Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsvertragsangebot, ein Gesellschaftsvertrag, ein Dienstleistungsvertrag oder ein schriftliches Dienstleistungsangebot können als Nachweis finanzieller Mittel anerkannt werden. Sofern die aufnehmende Einrichtung oder ein in Portugal rechtmäßig ansässiger Sponsor die Verantwortung übernimmt, kann eine Verpflichtungserklärung verwendet werden. Der erforderliche Betrag kann je nach Reisezweck und Aufenthaltsdauer reduziert oder in bestimmten Fällen aufgehoben werden. Ein einheitlicher Zeitraum für Kontoauszüge, der für alle Arten nationaler Visa gilt, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Je nach Reisezweck werden zusätzliche Dokumente verlangt. Für Arbeitsanträge können ein Arbeitsvertrag, ein Arbeitsvertragsangebot, ein Dienstleistungsvertrag oder bei reglementierten Berufen ein Berufsqualifikationsnachweis verlangt werden; für Bildungsanträge eine Zulassungs- oder Einschreibebestätigung; für Forschungs- und hochqualifizierte Tätigkeiten eine Einladung oder ein Vertrag der aufnehmenden Einrichtung; für Unternehmertum ein Nachweis über Investitionen, finanzielle Mittel und einen Geschäftsplan; für Praktika und Freiwilligentätigkeiten ein Annahme- oder Ausbildungsvertrag; für medizinische Reisen ein ärztlicher Bericht und eine Annahmebestätigung der Behandlungseinrichtung; für familienbasierte Anträge Dokumente zum Nachweis der familiären Bindung. Unterkunfts- und Sponsorenunterlagen können je nach Visumzweck ebenfalls verlangt werden.
  • Reist der minderjährige Antragsteller nicht mit beiden Elternteilen, sind eine Einverständniserklärung der Eltern oder eine Gerichtsentscheidung sowie eine Kopie des Ausweisdokuments des Elternteils vorzulegen. Die Beglaubigung der Unterschrift, eine Legalisierung beim Konsulat oder eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen können erforderlich sein.
  • Die Gebühr für einen nationalen Visumantrag beträgt 110 Euro. Für Kinder unter 6 Jahren sowie für bestimmte Anträge auf Familienzusammenführung, Stipendien, hochqualifizierte Forschung und gesundheitliche Zusammenarbeit kann eine Gebührenbefreiung gewährt werden. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Die normale Entscheidungsfrist für ein vorübergehendes Aufenthaltsvisum beträgt 30 Tage. Die normale Entscheidungsfrist für ein Aufenthaltsvisum und ein Visum zur qualifizierten Arbeitssuche beträgt 60 Tage. Eine gemeinsame Höchstfrist, wie viele Monate vor der Reise der Antrag gestellt werden kann, ist auf der zentralen nationalen Visumseite nicht eindeutig festgelegt; es wird lediglich empfohlen, den Antrag rechtzeitig im Voraus zu stellen.
  • Ein vorübergehendes Aufenthaltsvisum wird für Aufenthalte von weniger als einem Jahr ausgestellt, ist für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig und berechtigt zur mehrfachen Einreise. Ein Aufenthaltsvisum ist vier Monate gültig und berechtigt zu zwei Einreisen. Der Inhaber eines Aufenthaltsvisums muss innerhalb dieser Frist bei AIMA einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen.
  • Das für nationale Visumanträge geltende Verfahren für Biometrie und Vorstellungsgespräch ist auf den zentralen Seiten nicht als einheitliche gemeinsame Regel für alle Antragsarten beschrieben. Das Konsulat kann zusätzliche Dokumente, persönliche Vorsprache, ein Gespräch oder andere Überprüfungen verlangen.

Anforderungen für ein Transitvisum

  • Ein Flughafentransitvisum erlaubt es dem Reisenden, im internationalen Transitbereich eines Flughafens von einem Flugzeug in ein anderes umzusteigen, ohne in den Schengen-Raum einzureisen. Die Anforderung eines Transitvisums kann je nach Staatsangehörigkeit, Reisepasstyp, vorhandenen Visa oder Aufenthaltstiteln des Reisenden variieren.
  • Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Bei Minderjährigen oder Antragstellern, die rechtlich nicht geschäftsfähig sind, muss das Formular vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden.
  • Es ist ein Passfoto vorzulegen. Die genauen Maße, die Hintergrundfarbe und das Aufnahmedatum des Fotos sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Das Original-Reisedokument muss mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein. Fotokopien früherer Reisepässe und Visa sind vorzulegen. Die erforderliche Anzahl freier Seiten ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Eine Transportbuchung und ein Rück- oder Weiterreiseticket sind vorzulegen. Verlangt das endgültige Zielland ein Visum oder eine andere Einreiseerlaubnis, ist das gültige Visum oder die Einreiseerlaubnis den Antragsunterlagen beizufügen.
  • Stellt der Antragsteller den Antrag von einem Land aus, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, muss er seinen rechtmäßigen Aufenthalt oder seinen regulären Status in diesem Land nachweisen.
  • Eine Arbeitsbescheinigung, Gehaltsangaben und Kontoauszüge der letzten drei Monate sind vorzulegen. Die Unterlagen müssen belegen, dass die Transit- und Rückreise finanziert werden können. Ein Mindestkontostand ist für Transitvisa als separater zentraler Betrag nicht eindeutig festgelegt.
  • Antragsteller eines Flughafentransitvisums sind von der Verpflichtung zur Vorlage einer Reisekrankenversicherung für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum befreit.
  • Der Antragsteller muss persönlich bei dem für sein Aufenthaltsgebiet zuständigen Konsulat erscheinen. Die Unterlagen sind im Original und in Kopie vorzulegen. Hält es das Konsulat für erforderlich, kann es innerhalb von zwei Wochen nach dem Antragsdatum ein Vorstellungsgespräch durchführen und zusätzliche Dokumente anfordern.
  • Transitvisumanträge sind in der Regel frühestens sechs Monate und spätestens 15 Kalendertage vor der Reise einzureichen. Die normale Entscheidungsfrist beträgt 15 Kalendertage ab dem zulässigen Antrag und kann in Fällen, die eine eingehende Prüfung erfordern, auf bis zu 45 Tage verlängert werden.
  • Die allgemeine Schengen-Visumgebühr von 90 Euro gilt auch für Transitvisumanträge. Je nach Alter, Status des Antragstellers oder geltenden Erleichterungsregelungen können Ermäßigungen oder Befreiungen bestehen. Die Zahlungsmethode variiert je nach dem Konsulat oder dem ermächtigten Antragszentrum, bei dem der Antrag gestellt wird.
Bevölkerung
10,395,362(2026 geschätzt)
Amtssprache
Portugiesisch; regionale Amtssprache: Mirandesisch
Regierungsform
Semipräsidentielle Republik
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Lissabon
Währung
Euro
Fläche
92.225 km²
Telefonvorwahl
+351

Portugal: Wichtige Reiseziele

Lissabon, die Hauptstadt Portugals, ist der wichtigste internationale Ankunftspunkt des Landes. Porto im Norden ist das zweite große urbane Zentrum und bekannt für seine Weinproduktion. Faro dient als Tor zur Algarve, der beliebten Küstenregion im Süden.

Portugal bietet eine reiche kulturelle Geschichte, lebendige Städte und eine abwechslungsreiche Küstenlandschaft. Die Inselgruppen Madeira und Azoren sind beliebte Ziele für Naturliebhaber. Geschäftsreisende konzentrieren sich häufig auf die Großräume Lissabon und Porto.

Viele Besucher verbinden eine Reise durch das Land mit Aufenthalten in Lissabon und Porto, die durch eine schnelle Zugverbindung verbunden sind. Von der Algarve aus lassen sich Ausflüge ins Landesinnere oder entlang der Küste unternehmen. Eine Rundreise kann auch die Weinregion Douro-Tal einschließen.