Algerien:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 191. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 7.

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Algerien: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Algerien:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Algerien: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Bei Einreisen, die von der Visumbefreiung Gebrauch machen, muss der gültige Reisepass oder das Reisedokument mitgeführt werden, das die Befreiung gewährt. Beruht die Befreiung auf einem Abkommen über Diplomaten-, Dienst-, Amtspässe oder gewöhnliche Reisepässe, muss der Reisende den im Rahmen des Abkommens anerkannten Passtyp verwenden.
  • Diese Bedingungen können je nach dem Abkommen, auf dem die Befreiung beruht, der Passart und der Situation des Reisenden variieren.
  • Im Rahmen der vorübergehenden Erleichterung für im Ausland lebende algerische Staatsangehörige kann bis zum 31. Dezember 2026 zusammen mit einem gültigen ausländischen Reisepass der algerische biometrische und elektronische nationale Personalausweis auch dann verwendet werden, wenn er abgelaufen ist. Ist kein Personalausweis vorhanden, kann zusammen mit einem gültigen ausländischen Reisepass der algerische biometrische Reisepass auch dann vorgelegt werden, wenn er abgelaufen ist.
  • Die Grenzbehörde kann je nach Situation des Reisenden und Einreisezweck zusätzliche Dokumente oder Erläuterungen verlangen.

Voraussetzungen für das Visum bei der Einreise

  • Das bei der Einreise ausgestellte Regularisierungsvisum kann von Touristen genutzt werden, die im Rahmen eines genehmigten Tourismusprogramms in die südlichen Regionen Algeriens reisen. Die Reise muss von einem vom algerischen Ministerium für Tourismus und Handwerk genehmigten Reisebüro organisiert werden.
  • Das Reiseprogramm muss mindestens eine der geeigneten südlichen Provinzen umfassen und das endgültige touristische Reiseziel muss in der südlichen Region liegen. Ein vorübergehender Transit durch die nördlichen Regionen ist möglich; Tourenprogramme außerhalb des Südens unterliegen jedoch dem normalen Konsulatsvisum.
  • Das autorisierte Reisebüro muss die persönlichen Daten des Reisenden und das Reiseprogramm im entsprechenden offiziellen digitalen System registrieren. Nach Abschluss der Prüfung stellt das Büro eine Bordgenehmigung aus, die die Annahme des Reisenden zum Flugzeug oder anderen Verkehrsmitteln nach Algerien ermöglicht. In einigen offiziellen Erklärungen wird angegeben, dass dieses Dokument einen QR-Code enthält.
  • Der Reisende muss vor Reiseantritt die vom autorisierten Büro erhaltene Bordgenehmigung, den gültigen Reisepass und die vom Büro mitgeteilten weiteren Reisedokumente mitführen.
  • Das Regularisierungsvisum kann an internationalen Flughäfen, Landgrenzübergängen oder Häfen in Algerien ausgestellt werden. Die Touristenvisumsgebühr wird bei der Ankunft im Land entrichtet.
  • Auf einigen offiziellen Seiten diplomatischer Vertretungen wird angegeben, dass dieses Visum 30 Tage gültig sein kann. Da jedoch in der zentralen Praxiserklärung festgelegt ist, dass die Aufenthaltsdauer nach der Dauer des genehmigten Tourenprogramms bestimmt wird, sollte die genaue Dauer anhand der Bordgenehmigung und des an der Grenze ausgestellten Visums überprüft werden.
  • Die zuständigen Behörden können unabhängig von der genehmigten Sahara-Tourismus-Praxis in dringenden und außergewöhnlichen Fällen ein Regularisierungsvisum am Grenzübergang ausstellen. Diese Handhabung ist kein standardmäßiges touristisches Visum bei der Einreise. Ohne eine zuvor ausgestellte Bordgenehmigung oder Zustimmung der zuständigen Behörde sollte keine Reise in der Erwartung dieser Ausnahme angetreten werden.
  • Die zuständige Grenzbehörde kann einen gültigen Reisepass, ein Dokument, das den Reisezweck und die Dringlichkeit belegt, einen Nachweis der Unterkunft, ein Rückflugticket, eine Kopie der Seite mit persönlichen Daten und die Visumsgebühr verlangen.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums

  • Visumpflichtige Reisende müssen vor der Reise bei der algerischen Botschaft oder dem algerischen Konsulat in dem Land, in dem sie ihren Wohnsitz haben oder das von der zuständigen Vertretung akzeptiert wird, einen Antrag stellen. Erfolgt der Antrag außerhalb des Herkunftslandes, kann eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein anderer rechtmäßiger Nachweis des Aufenthalts verlangt werden. Anträge aus einem Land, in dem man sich vorübergehend als Tourist aufhält, können abgelehnt werden.
  • Das Visumantragsformular muss klar und vollständig ausgefüllt, ausgedruckt, datiert und vom Antragsteller unterschrieben werden. Einige Vertretungen akzeptieren das Formular nur in elektronischer Form, während andere zwei unterschriebene Exemplare verlangen. Die Anzahl der Formulare und die Ausfüllmethode variieren je nach der angerufenen Vertretung.
  • Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Beantragung noch mindestens sechs Monate gültig sein. Der Reisepass muss in einem ordentlichen Zustand und für die Anbringung des Visums geeignet sein. Eine Verpflichtung zum maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepass ist nicht als gemeinsame Voraussetzung für alle Anträge veröffentlicht worden.
  • Einige offizielle Vertretungen verlangen mindestens eine freie Seite, andere mindestens zwei freie Seiten.
  • Es ist eine Fotokopie des Reisepasses vorzulegen. Einige Vertretungen verlangen nur eine Kopie der Seite mit den persönlichen Daten oder der ersten beiden Seiten, andere verlangen Kopien aller Seiten des Reisepasses. Welche Seiten und wie viele Kopien vorzulegen sind, richtet sich nach der Checkliste der angerufenen Vertretung.
  • Es ist ein aktuelles Passfoto oder biometrisches Lichtbild vorzulegen. Auf den Seiten der offiziellen Vertretungen werden die Maße 35 x 45 Millimeter oder 4,5 x 3,5 Zentimeter verwendet. Die Anzahl der Fotos kann zwischen einem und zwei variieren.
  • Vom Antragsteller kann eine Kopie des nationalen Ausweisdokuments verlangt werden. Personen, die außerhalb ihres Herkunftslandes einen Antrag stellen, müssen eine gültige Aufenthaltserlaubnis, einen Aufenthaltsnachweis, eine Gemeinderegistrierung, einen Mietvertrag oder ein anderes Dokument vorlegen, das ihren rechtmäßigen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich belegt.
  • Bei einem Antrag auf ein Touristenvisum ist eine bestätigte Hotelreservierung oder eine von der örtlichen Gemeinde in Algerien beglaubigte Unterkunftsbescheinigung vorzulegen. Anstelle der Unterkunftsbescheinigung kann ein Dokument eines autorisierten Reisebüros, das die Art der Reise und die zu besuchenden Orte angibt, akzeptiert werden.
  • Wird eine Unterkunftsbescheinigung verwendet, können eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses der einladenden Person sowie ein Nachweis ihres Aufenthalts verlangt werden. Ist die einladende Person ein in Algerien ansässiger Ausländer, müssen Kopien seines Reisepasses und seiner gültigen Aufenthaltserlaubnis vorgelegt werden.
  • Bei einigen Vertretungen muss die Unterkunftsbescheinigung den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und den Geburtsort, die Angaben zum Ausweisdokument, die Adresse und Telefonnummer der einladenden Person sowie den Namen, die Geburtsdaten, die Passdaten und die Aufenthaltsdaten des Besuchers enthalten. Es kann verlangt werden, dass das Dokument kürzlich von der Gemeinde, in der die einladende Person wohnt, beglaubigt wurde.
  • Bei einem touristischen Antrag können ein Hin- und Rückflugticket oder eine Transportreservierung, eine Arbeitsbescheinigung, eine Gehaltsabrechnung, ein Studentenausweis, eine Rentenbescheinigung oder ein anderes Dokument, das den beruflichen Status des Antragstellers belegt, verlangt werden.
  • Ausreichende finanzielle Mittel können durch einen Kontoauszug, eine Einkommensbescheinigung oder eine Erklärung des Sponsors über die finanzielle Verantwortung nachgewiesen werden.
  • Einige Vertretungen verlangen einen Kontoauszug der letzten drei Monate und veröffentlichen für bestimmte Zuständigkeitsbereiche einen Mindesttagesbetrag ohne Hotelkosten. Diese Beträge sind keine gemeinsamen Anforderungen, die für alle Vertretungen gelten.
  • Die Anforderung einer Reisekrankenversicherung variiert je nach Staatsangehörigkeit und der angerufenen Vertretung. Einige Vertretungen verlangen eine Versicherung, die die gesamte Gültigkeitsdauer des Visums abdeckt und Krankheit, Unfall, Krankenhausaufenthalt, medizinische Rückführung und im Todesfall die Überführung der sterblichen Überreste umfasst.
  • Einige Vertretungen wenden in ihrem Zuständigkeitsbereich eine Mindestdeckung von 30.000 Euro an; dieser Betrag ist keine universelle algerische Anforderung für alle Antragsteller.
  • Bei einem Familienbesuchs- oder Familienvisum sind eine von der Gemeinde beglaubigte Einladung oder Unterkunftsbescheinigung, der algerische Ausweis oder Reisepass der einladenden Person, ein Nachweis des Aufenthalts und ein Dokument, das die Familienbeziehung belegt, vorzulegen. Für Ehepartner kann eine Heiratsurkunde oder ein Familienbuch, für Kinder eine Geburtsurkunde verlangt werden.
  • Der Antrag von Antragstellern unter 18 Jahren kann von einem Elternteil oder gesetzlichen Vormund gestellt werden. Eine Geburtsurkunde oder ein Familienbuch mit Fotokopie kann vorgelegt werden. Reist das Kind allein oder nur mit einem Elternteil, kann eine notariell beglaubigte oder bei einem Konsulat unterzeichnete Einverständniserklärung der Eltern verlangt werden.
  • Bei einem Geschäftsvisum sind ein Schreiben des Arbeitgebers des Antragstellers, das seine Position, den Reisezweck und die finanzielle Verantwortung des Unternehmens erläutert, sowie ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners oder der Zweigstelle in Algerien vorzulegen. Das Geschäftsvisum berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit und kann nicht anstelle eines Arbeitsvisums verwendet werden.
  • Bei einem Arbeitsvisum werden eine von der zuständigen Behörde in Algerien ausgestellte Arbeitserlaubnis, ein Arbeitsvertrag und ein Schreiben des Arbeitgebers verlangt, in dem er sich verpflichtet, die Lebenshaltungskosten zu tragen und den Arbeitnehmer nach Beendigung des Vertrags in sein Heimatland zurückzuführen.
  • Bei einem vorübergehenden Arbeitsvisum sind ein Arbeitsvertrag mit einer Dauer von höchstens 90 Tagen, eine vorübergehende Arbeitserlaubnis und die Rückführungsverpflichtung des Arbeitgebers vorzulegen. Überschreitet die Arbeitsdauer 90 Tage, muss ein reguläres Arbeitsvisum beantragt werden.
  • Bei einem Studienvisum werden eine Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung der Bildungseinrichtung in Algerien, gegebenenfalls ein Stipendienbescheid und ein finanzieller Nachweis, dass die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten gedeckt werden, verlangt.
  • Bei einem medizinischen Visum sind ein ärztliches Dokument, das die Krankheit oder Behandlungsbedürftigkeit erläutert, ein Aufnahme- oder Behandlungsschreiben der Gesundheitseinrichtung in Algerien und ein Finanzdokument, das die Deckung der Behandlungskosten belegt, vorzulegen.
  • Für kulturelle, wissenschaftliche, soziale oder sportliche Veranstaltungen werden ein Einladungsschreiben des Organisators, ein Reiseplan und gegebenenfalls ein Nachweis der finanziellen Mittel oder des Beschäftigungsstatus verlangt.
  • Bei einem Pressevisum können ein Schreiben der Presseorganisation, das den Auftrag und den Reisezweck erläutert, ein Presseausweis, gegebenenfalls die Einladung des Partners in Algerien, eine Liste der zu verwendenden Aufnahme- und Aufzeichnungsgeräte, der Besuchsplan, die zu treffenden Personen und die Orte der Aufnahmen vorgelegt werden.
  • Bei Anträgen auf ein Diplomaten- oder Dienstvisum sind eine diplomatische Note, ein Schreiben, das den Auftrag und den Reisezweck angibt, die Einladung der betreffenden algerischen Behörde oder des Veranstalters sowie der entsprechende Diplomaten-, Dienst- oder Amtspass vorzulegen.
  • Von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente können von den diplomatischen oder konsularischen Vertretungen des betreffenden Landes beglaubigt werden müssen. Die Anforderung, die Dokumente ins Arabische oder Französische übersetzen oder einer anderen Beglaubigung unterziehen zu lassen, variiert je nach Ausstellungsland und der angerufenen Vertretung.
  • Die Visumsgebühr variiert je nach Staatsangehörigkeit, Passart, Gültigkeitsdauer des Visums und Anzahl der Einreisen. Die gezahlte Gebühr wird in der Regel nicht zurückerstattet, wenn der Antrag abgelehnt wird oder der Antragsteller die Unterlagen zurückzieht.
  • Die akzeptierte Zahlungsmethode variiert je nach Vertretung. Einige Vertretungen akzeptieren nur Kreditkarte, andere Bargeld in Euro oder lokaler Währung, wieder andere Banküberweisung oder Postanweisung.
  • Die Bearbeitungszeit kann je nach Staatsangehörigkeit, Visumart, Sicherheitsfreigaben und der angerufenen Vertretung variieren. Der Antrag muss rechtzeitig vor der Reise gestellt werden.
  • Die Visen werden meist als Einmalvisum mit einem Aufenthalt von 30 Tagen ausgestellt. Je nach Reisezweck und Bewertung des Antrags können auch Mehrfachvisa erteilt werden. Die genaue Gültigkeitsdauer, die erlaubte Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen werden auf dem ausgestellten Visumetikett angegeben.
  • Die angerufene Vertretung kann bei Bedarf das persönliche Erscheinen des Antragstellers, die Teilnahme an einem Gespräch oder die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen.
  • Die Vorlage der geforderten Visumsunterlagen garantiert nicht die Ausstellung des Visums. Das Konsulat kann zusätzliche Dokumente, Informationen, Überprüfungen oder eine Vorabgenehmigung der zuständigen Behörden in Algerien verlangen.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Das Transitvisum wird für Reisende ausgestellt, die über internationale Flughäfen oder andere Einreisepunkte in Algerien in ein Drittland weiterreisen und der Transitvisumpflicht unterliegen.
  • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt, ausgedruckt, datiert und unterschrieben werden. Die Anzahl der Formularexemplare und die Antragsmethode können je nach Vertretung variieren.
  • Es sind ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass und Kopien des Passes vorzulegen. Einige Vertretungen verlangen mindestens zwei freie Seiten.
  • Es ist ein aktuelles Passfoto vorzulegen. Die Anzahl der Fotos, die Größe und die technischen Spezifikationen variieren je nach der angerufenen Vertretung.
  • Es ist ein bestätigtes Ticket für den Transitflug oder die Transitbeförderung über Algerien vorzulegen. Falls das endgültige Zielland ein Visum verlangt, ist auch eine Kopie des gültigen Ziellandvisums oder der Einreiseerlaubnis den Unterlagen beizufügen.
  • Es können ein Kontoauszug, eine Einkommensbescheinigung oder ein anderer Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Transitzeit verlangt werden.
  • Übersteigt die Transitzeit in Algerien 24 Stunden, verlangen einige Vertretungen eine Hotelreservierung oder einen anderen Nachweis der Unterkunft.
  • Die Anforderung einer Reisekrankenversicherung kann je nach der angerufenen Vertretung und der Situation des Reisenden variieren.
  • Stellt der Antragsteller den Antrag außerhalb seines Herkunftslandes, muss eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Aufenthaltsnachweis vorgelegt werden, die seinen rechtmäßigen Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich belegen.
  • Für minderjährige Antragsteller können eine Geburtsurkunde, ein Familienbuch und gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Eltern verlangt werden.
  • Die mit dem Transitvisum erlaubte Höchstaufenthaltsdauer beträgt sieben Tage. Die genauen Gültigkeitsdaten und die Anzahl der Einreisen werden auf dem ausgestellten Visum angegeben.
  • Die Transitvisumsgebühr und die akzeptierte Zahlungsmethode variieren je nach Staatsangehörigkeit und der angerufenen Vertretung.
  • Die zuständige Vertretung kann zusätzliche Dokumente, eine persönliche Antragstellung oder weitere Erläuterungen verlangen. Unvollständige Anträge können möglicherweise nicht bearbeitet werden.

Aktualisierungsverlauf

  1. Sonderverwaltungsregion HongkongAlgerien

    Der erlaubte Aufenthalt änderte sich von 90 Tage auf 14 Tage.