Aserbaidschan:Visabestimmungen
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Aserbaidschan Karte der Visabestimmungen
Aserbaidschan: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Allgemeine Einreisebestimmungen
- Bei der Einreise nach Aserbaidschan muss der Reisende einen gültigen Reisepass oder ein anderes nach aserbaidschanischem Recht anerkanntes Grenzübertrittsdokument mitführen. Der Reisezweck muss mit der verwendeten Einreisegenehmigung übereinstimmen und die erlaubte Aufenthaltsdauer darf nicht überschritten werden. Die Angabe falscher oder irreführender Informationen, die Nichteinhaltung des zuvor angegebenen Reisezwecks, ein bestehendes Einreiseverbot oder unbezahlte Einwanderungsstrafen können zur Verweigerung der Einreise in das Land führen.
- Die Einreise auf dem Luftweg ist für Ausländer und Staatenlose möglich. Die Einreise über die Landgrenzen nach Aserbaidschan, mit Ausnahme des Güterverkehrs, bedarf einer vorherigen erforderlichen Genehmigung der zuständigen Behörde innerhalb des Ministerkabinetts. Ausländer und Staatenlose können Aserbaidschan über die Landgrenzen ohne zusätzliche Genehmigung verlassen.
- Personen, die sich länger als 15 Tage in Aserbaidschan aufhalten, müssen ihren Aufenthaltsort registrieren lassen. Für die Registrierung werden das Antragsformular sowie Kopien der Seite mit den Identitätsdaten des Reisepasses oder eines anderen Grenzübertrittsdokuments, gegebenenfalls der Visumseite und der Seite mit dem letzten Einreisestempel vorgelegt. Der Vorgang ist gebührenfrei. Die Unterkunftseinrichtung, der Gastgeber, der aufnehmende Teil oder der Reisende selbst kann den Antrag über das elektronische System, per E-Mail, bei der regionalen Migrationsbehörde oder über das ASAN-Service-Center stellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Der Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein Grenzübertrittsdokument verwenden, das von der für ihn geltenden visumfreien Einreiseregelung anerkannt ist. In einigen Regelungen können normale, diplomatische, Dienst- oder Sonderpässe; für Staatenlose ausgestellte Identitätsdokumente oder nur für die Rückkehr ausgestellte vorläufige Reisedokumente akzeptiert werden. Die Art des verwendbaren Dokuments variiert je nach dem betreffenden Abkommen oder der einseitigen Regelung.
- Die erlaubte Aufenthaltsdauer ist auf die in der für den Reisenden geltenden visumfreien Einreiseregelung angegebene Dauer beschränkt. Für Arbeit, Studium, langfristigen Aufenthalt oder andere besondere Zwecke kann das visumfreie Einreiserecht allein nicht ausreichen; für den Reisezweck kann zusätzlich ein Visum, eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis oder eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein.
- Eine einheitliche Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses für alle Reisende bei visumfreien Einreisen ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Auch die Anforderung einer erforderlichen freien Reisepassseite, eines maschinenlesbaren Reisepasses oder eines biometrischen Reisepasses ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Anforderungen für die E-Visum-Beantragung
- Der Antrag wird ausschließlich online über das offizielle ASAN E-Visum-Portal Aserbaidschans gestellt. Der Standardantrag muss mindestens drei Werktage vor dem geplanten Ankunftsdatum abgeschlossen sein. Das Standard-E-Visum wird innerhalb von drei Werktagen ausgestellt, das dringende E-Visum innerhalb von drei Stunden, einschließlich Feiertagen und arbeitsfreier Tage.
- Während des Antrags werden das Ausstellungsland des Reisedokuments, die Art des zu verwendenden Reisedokuments, das geplante Ankunftsdatum, persönliche Daten und eine gültige E-Mail-Adresse in das System eingegeben. Der lesbare Scan der Seite mit dem Foto und den Identitätsdaten des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss hochgeladen werden. Ein unleserlicher Dokumentenscan, falsche oder unvollständige Angaben und eine fehlerhafte Zahlung können zur Nichtannahme oder Ablehnung des Antrags führen.
- Der Antragsteller mit doppelter oder mehrfacher Staatsangehörigkeit muss die Staatsangehörigkeit und die Dokumentdaten auswählen, die mit dem für die Einreise nach Aserbaidschan zu verwendenden Reisedokument übereinstimmen. Die Verwendung des E-Visums mit einem anderen Reisepass oder Reisedokument ist nicht möglich.
- Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses oder eines anderen Reisedokuments muss mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des E-Visums hinaus betragen. Das Dokument darf nicht beschädigt sein und alle Informationen auf der hochgeladenen Identitätsseite müssen deutlich lesbar sein. Die erforderliche Anzahl freier Seiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Auf dem zentralen Portal wird nicht angegeben, dass für das E-Visum zusätzlich ein Passfoto hochgeladen werden muss. Die Fotogröße, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und die technischen Spezifikationen einer separaten Fotodatei sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Für das Standard-E-Visum wird eine staatliche Gebühr von 20 USD und zusätzlich eine Servicegebühr von 9 USD erhoben. Die Gebühren werden unabhängig vom Ausgang des Antrags nicht erstattet. Die Zahlung kann online mit Visa, Mastercard, UnionPay oder JCB erfolgen, und die Karte muss nicht dem Antragsteller gehören. Die separate Gesamtgebühr für das dringende E-Visum ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Das E-Visum ist für einen einmaligen Eintritt gültig. Es gilt ab Ausstellungsdatum 90 Tage und erlaubt einen Aufenthalt in Aserbaidschan von höchstens 30 Tagen. Das E-Visum berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit. Personen, die eine Erwerbstätigkeit ausüben möchten, müssen ein entsprechendes Arbeitsvisum und die erforderliche Arbeitserlaubnis einholen.
- Das bestätigte E-Visum wird an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet. Das E-Visum muss im A4-Format ausgedruckt werden und bei der aserbaidschanischen Grenzkontrolle zusammen mit dem im Antrag verwendeten Reisepass oder Reisedokument vorgelegt werden. Bei Verlust kann es über das Portal oder per E-Mail erneut ausgedruckt werden.
- Ein Rückflugticket, eine Unterkunftsbestätigung, ein Bankkontoauszug, ein Mindestbetrag finanzieller Mittel, eine Arbeitsbescheinigung, eine Studentenbescheinigung, ein Reiseplan und eine Reisekrankenversicherung sind auf dem zentralen Portal nicht als Pflichtdokumente für das Standard-E-Visum veröffentlicht. Der Zeitraum, den der Kontoauszug abdecken muss, der Mindestkontostand und die Mindestdeckungssumme der Versicherung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Anforderungen für das Visum bei Ankunft
- Das Visum bei Ankunft steht nicht allen Reisenden zur Verfügung. Nur Reisende, die die in der zentralen amtlichen Regelung festgelegten Berechtigungsvoraussetzungen erfüllen, können über das ASAN-Visa-System an den internationalen Flughäfen Aserbaidschans ein Visum erhalten.
- Das bei Ankunft ausgestellte ASAN-Visum ist ein elektronisches Visum für den einmaligen Eintritt und ermöglicht einen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen. Das System kann nur an internationalen Flughäfen verwendet werden; es ist nicht bestätigt, dass es an Landgrenzen, Seehäfen oder anderen Grenzübergängen verwendet werden kann.
- Der Reisende muss seinen gültigen Reisepass, der die Berechtigungsvoraussetzung erfüllt, und gegebenenfalls das diesen Anspruch begründende Belegdokument vorlegen. Bei der Visum- bei-Ankunft-Regelung auf Grundlage einer gültigen ausländischen Aufenthaltserlaubnis kann verlangt werden, dass die betreffende Aufenthaltserlaubnis mehr als sechs Monate gültig ist. Diese Bedingung gilt nur für Anträge, die auf diesem Aufenthaltsstatus beruhen.
- In Fällen, in denen aufgrund des Todes eines Familienmitglieds ein außergewöhnliches Visum bei Ankunft beantragt wird, muss die Sterbeurkunde vorgelegt werden, die die familiäre Bindung und den Tod belegt. Besondere Berechtigungsbedingungen wie ein Direktflug oder das Fehlen einer aserbaidschanischen diplomatischen Vertretung am betreffenden Ort gelten nur für die Reisendengruppen, für die sie vorgesehen sind.
- Die Zahlung erfolgt über das ASAN-Payment-System am Flughafen. Die zentrale staatliche Gebühr für ein Einreisevisum beträgt 20 USD. Ob am Flughafen eine zusätzliche Servicegebühr erhoben wird, der Gesamtbetrag und die akzeptierten Zahlungsmittel sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Eine einheitliche Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses, die für alle berechtigten Reisenden bei einem Visum bei Ankunft gilt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. In einigen Vertretungsangaben zu bestimmten Aufenthaltsstatus wird eine Reisepassgültigkeit von mindestens vier Monaten verlangt, jedoch kann diese Dauer nicht auf alle Anträge auf ein Visum bei Ankunft verallgemeinert werden.
- Es gibt keine zentrale und universelle Liste von Dokumenten, die auf alle Anträge auf ein Visum bei Ankunft anwendbar wäre, hinsichtlich freier Reisepassseite, Foto, Flugreservierung, Hotelreservierung, Kontoauszug, Mindestfinanzieller Mittel, Reisekrankenversicherung und Versicherungsdeckung.
Anforderungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums
- Der Antrag wird bei der aserbaidschanischen diplomatischen Vertretung oder dem Konsulat im Wohnsitzland des Antragstellers oder in einem Drittland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter gestellt. Die Bedingungen für einen Termin, eine Antragstellung per Post und persönliche Abgabe können je nach der aufgesuchten Vertretung variieren.
- Das Visumantragsformular kann elektronisch über das Portal für Visumantragsformulare des Außenministeriums ausgefüllt werden. Der Antragsteller muss die Angaben im Formular vollständig und korrekt eingeben; falls die aufgesuchte Vertretung dies verlangt, muss er das Formular ausdrucken und unterschreiben. Dieses Portal dient ausschließlich der Erstellung des Konsulatsvisumformulars und der Übermittlung an die Vertretung; es handelt sich nicht um das ASAN-E-Visum-System.
- Der Reisepass oder das andere Reisedokument des Antragstellers muss mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des beantragten Visums hinaus gültig sein. Das Original des Dokuments sowie Kopien der Hauptseiten mit den Identitätsdaten werden vorgelegt. Die für alle Anträge erforderliche Anzahl freier Seiten ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Einige Vertretungen können mindestens eine freie Visumseite verlangen.
- Es werden zwei farbige Fotos in der Größe 3 × 4 Zentimeter und gemäß den biometrischen Identitätsstandards vorgelegt. Die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und die digitalen Dateispezifikationen des Fotos sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Da einige Vertretungen unterschiedliche lokale Anforderungen wie 3,5 × 4,5 Zentimeter oder weißen Hintergrund veröffentlichen können, ist die aktuelle Checkliste der aufgesuchten Vertretung anzuwenden.
- Falls der einladende Teil die Gesundheitskosten nicht übernimmt, wird eine Kopie des Reisekrankenversicherungsnachweises vorgelegt. Die Mindestdeckungssumme der Versicherung ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Ein Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr ist vorzulegen. In der zentralen Gebührentabelle beträgt die Gebühr für ein Visum mit einmaligem Eintritt 20 USD, für ein Visum mit mehrfachem Eintritt 350 USD. Abweichende Gebühren aufgrund internationaler Abkommen oder Gegenseitigkeit können angewendet werden. Die Visumgebühr wird bei Ablehnung des Antrags nicht erstattet. Die Zahlung erfolgt in der Regel auf das von der Vertretung festgelegte Bankkonto; ob Überweisung, Karte, Bargeld oder andere Zahlungsmethoden akzeptiert werden, variiert je nach Vertretung.
- Je nach Reisezweck sind Belegdokumente vorzulegen. Bei touristischen Anträgen können einige Vertretungen einen Flugplan, eine Hin- und Rückflugreservierung, eine Hotelreservierung oder einen anderen Unterkunftsnachweis, eine Reiseversicherung und einen Reiseplan verlangen. Bei Anträgen für Geschäftsreisen, Arbeit, Studium, Wissenschaft, Kultur, Sport, humanitäre Hilfe, Privatbesuch oder medizinische Behandlung können eine zweckdienliche Einladung, ein Arbeitgeberschreiben, ein Bildungsnachweis, ein Schreiben einer Gesundheitseinrichtung, ein Organisationsdokument oder andere Nachweise angefordert werden.
- Von Antragstellern, die nicht Staatsangehörige des Wohnsitzlandes sind, kann eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts verlangt werden. Einige Vertretungen fordern eine Arbeitsbescheinigung, eine Gehaltsbescheinigung, eine Studentenbescheinigung oder einen aktuellen Bankkontoauszug. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und der Mindestbetrag sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Bei Visumarten, die eine Einladung erfordern, muss der einladende Teil in Aserbaidschan einen Antrag beim Außenministerium stellen. Bei einer Einladung durch eine juristische Person werden der Reisezweck, die Einladungsdauer, die beantragte Anzahl der Einreisen und die diplomatische Vertretung, an die der Antrag zu senden ist, angegeben. Eine Kopie des Reisepasses der eingeladenen Person, die Registrierungs- und Steuerdokumente der einladenden Organisation, Dokumente zum Nachweis des Einladungszwecks und gegebenenfalls die Vollmacht und das Identitätsdokument des Vertreters werden vorgelegt. Für den Einladungsvorgang ist eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Gebühr in Höhe von 4 aserbaidschanischen Manat erforderlich.
- In der zentralen Regelung wird angegeben, dass für Transit-, Tourismus-, Dienst- und Privatreisevisa kein allgemeiner Einladungsantrag erforderlich ist. Dennoch können einige diplomatische Vertretungen bei Anträgen auf Privatbesuch ein notariell beglaubigtes Einladungsschreiben, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Einladenden und einen Nachweis der Aufenthaltserlaubnis verlangen. In diesem Fall ist die visumsspezifische Checkliste der aufgesuchten Vertretung maßgeblich.
- Für Kinder unter 18 Jahren, die mit einem eigenen Reisepass und ohne Mutter, Vater oder gesetzlichen Vertreter reisen, werden eine notariell beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters und Kopien der Identitätsdokumente der betreffenden Personen vorgelegt. Wenn das Kind nur mit einem Elternteil reist, können die zusätzlich erforderlichen Einverständnisdokumente je nach Vertretung variieren.
- Die notarielle Beglaubigung der Geburtsurkunde ist in der zentralen Regelung ausdrücklich erforderlich. Hinsichtlich der Übersetzung, notariellen Beglaubigung, Apostille oder Legalisation anderer Dokumente wurde keine einheitliche zentrale Regelung veröffentlicht, die für alle Vertretungen gilt. Das für fremdsprachige Dokumente anzuwendende Verfahren ist bei der aufgesuchten Vertretung zu bestätigen.
- Standardanträge für ein Konsulatsvisum werden spätestens innerhalb von 15 Tagen bearbeitet. In dokumentierten Notfällen wie dringender medizinischer Behandlung, schwerer Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen kann die Bearbeitung innerhalb von zwei Werktagen abgeschlossen werden. Einige Vertretungen können je nach Arbeitsbelastung kürzere voraussichtliche Bearbeitungszeiten veröffentlichen, die zentrale Höchstbearbeitungszeit beträgt jedoch 15 Tage.
- Ein Einreisevisum mit einmaligem Eintritt kann höchstens 90 Tage gültig sein. Ein Einreisevisum mit mehrfachem Eintritt kann höchstens zwei Jahre gültig sein. Die im Land erlaubte tatsächliche Aufenthaltsdauer wird auf dem Visum gesondert angegeben und muss nicht mit der allgemeinen Gültigkeitsdauer des Visums übereinstimmen.
- Konsulatsvisa können für Geschäftsreisen, Wissenschaft und Bildung, Erwerbstätigkeit, Tourismus, Kultur und Sport, humanitäre Zwecke, Privatbesuch und medizinische Behandlung ausgestellt werden. Diplomaten- und Dienstvisa werden für Dienstreisen verwendet. Der vom Antragsteller angegebene Zweck muss mit der beantragten Visumsart übereinstimmen.
- In den zentralen Regeln ist keine obligatorische Fingerabdruckregistrierung für alle Antragsteller eines Konsulatsvisums veröffentlicht. Die diplomatische Vertretung kann während der Prüfung des Antrags zusätzliche Dokumente oder ein persönliches Gespräch verlangen.
- Ein Impfzertifikat oder ein allgemeiner Gesundheitsbericht ist in der zentralen Dokumentenliste für ein Standard-Kurzzeit-Konsulatsvisum nicht als Pflichtdokument veröffentlicht. Gesundheitsdokumente, die sich aus dem Reisezweck oder der besonderen Situation des Antragstellers ergeben, können zusätzlich angefordert werden.
Anforderungen für ein Transitvisum
- Transitvisa können für eine einmalige oder zweimalige Durchreise ausgestellt werden. Ein Transitvisum ist höchstens 30 Tage gültig und erlaubt einen Aufenthalt im Hoheitsgebiet Aserbaidschans von höchstens fünf Tagen. Die erlaubte Dauer wird unter Berücksichtigung des verwendeten Verkehrswegs und der Bedingungen der Transitreise auf dem Visum angegeben.
- Das Antragsformular muss über das elektronische Portal ausgefüllt, gemäß den Anweisungen der aufgesuchten Vertretung ausgedruckt und unterschrieben werden. Der Reisepass oder ein anderes Reisedokument sowie eine Kopie der Hauptseite mit den Identitätsdaten werden vorgelegt. Die Gültigkeit des Reisedokuments muss mindestens drei Monate über das Ablaufdatum des beantragten Transitvisums hinaus betragen.
- Es werden zwei farbige Fotos in der Größe 3 × 4 Zentimeter und gemäß den biometrischen Merkmalen vorgelegt. Einige Vertretungen geben zusätzlich die Anforderung eines weißen Hintergrunds an. Das Aufnahmedatum und die digitalen technischen Spezifikationen des Fotos sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Falls für die Einreise in das endgültige Zielland ein Visum erforderlich ist, wird eine Kopie des gültigen Ziellandvisums vorgelegt. Flug-, Zug-, Bus- oder andere Reisetickets oder Buchungen, die den Transport vom Ausgangspunkt bis zum endgültigen Zielland belegen, werden dem Antrag beigefügt, sofern vorhanden.
- Die staatliche Gebühr für ein Transitvisum beträgt 20 USD. Gemäß internationalen Abkommen kann ein abweichender Betrag erhoben werden. Der Zahlungsbeleg wird der Antragsakte beigefügt, und die Gebühr wird bei Ablehnung des Antrags nicht erstattet. Die akzeptierte Zahlungsmethode variiert je nach der aufgesuchten diplomatischen Vertretung.
- Für Antragsteller unter 18 Jahren, die ohne Elternteil oder gesetzlichen Vertreter reisen, werden eine notariell beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, die Einwilligung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters und Kopien der betreffenden Identitätsdokumente vorgelegt.
- Ein Transitvisum kann entbehrlich sein, wenn der Reisende ohne Umsteigen im Transit reist oder mit einem gültigen Recht zur Einreise in das nächste Land und einem Weiterflugticket den speziellen Transitraum des Flughafens ohne Überschreitung von 24 Stunden nicht verlässt. Diese Ausnahme gilt unter der Bedingung, dass der Reisende den Transitraum nicht verlässt und die Streckenbedingungen erfüllt.
- Es gibt keine zentrale Regelung, dass ein Bankkontoauszug, ein Mindestbetrag finanzieller Mittel, eine Hotelreservierung und eine Reisekrankenversicherung für alle Antragsteller eines Transitvisums verpflichtend sind. Der Zeitraum des Kontoauszugs, der Mindestsaldo und die Mindestdeckungssumme der Versicherung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
Aserbaidschan: Wichtige Reiseziele
Baku ist die Hauptstadt und der wichtigste internationale Verkehrsknotenpunkt Aserbaidschans. Der Flughafen Heydar Aliyev dient als zentrales Tor für Reisende. Von hier aus erreichen Besucher schnell andere Teile des Landes.
Kulturelle Höhepunkte umfassen die historische Altstadt von Baku, die Felszeichnungen von Gobustan und die traditionelle Architektur in Sheki. Die Küste des Kaspischen Meeres bietet zudem Erholungsmöglichkeiten.
Viele Reisende beginnen ihre Reise in Baku und erkunden anschließend die nördlichen Regionen wie Quba und Sheki. Eine weitere Route führt in die Weinbauregion um Ganja.
