Papua-Neuguinea:Visabestimmungen

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Papua-Neuguinea Karte der Visabestimmungen

Papua-Neuguinea: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

E-Visum-Antragsvoraussetzungen

  • Der E-Visum-Antrag darf nur über das offizielle elektronische Visumportal der Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde von Papua-Neuguinea gestellt werden. Der Antragsteller muss ein Konto im Portal erstellen, die dem Reisezweck entsprechende Visumklasse auswählen, das Online-Formular vollständig ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen hochladen und die fällige Gebühr elektronisch bezahlen. Die im elektronischen System angebotenen Visumarten variieren nach Tourismus, Verwandtenbesuch, Sport, Journalismus, kurzfristige Geschäftsreise, Sonderbefreiung, Unterhaltungsaktivitäten, eingeschränkte Erwerbstätigkeit und bestimmte Arbeits- oder Aufenthaltszwecke.
  • Der Reisepass muss ab dem geplanten Reisedatum mindestens sechs Monate gültig sein. Dem Antrag ist eine Kopie der biografischen Datenseite des Passes beizufügen, die die persönlichen Daten und das Foto enthält. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Pass, die Verpflichtung zu einem biometrischen Reisepass, die Anforderung an maschinenlesbare Reisepässe und besondere Regeln für beschädigte Pässe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Für Antragsteller, die zu Tourismus, unabhängiger Reise oder Freundesbesuch reisen, werden ein Anschreiben des Antragstellers, die biografische Datenseite des Passes und ein Reiseplan, der das Rückreise- oder Weiterreiseticket zeigt, verlangt. Der Antragsteller muss außerdem nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung seiner Kosten im Land verfügt.
  • Von Reisenden mit Pauschalreise wird ein Anschreiben des bei der Tourismusförderungsbehörde und der Investitionsförderungsbehörde von Papua-Neuguinea registrierten Reiseveranstalters oder Sponsors, die biografische Datenseite des Passes und ein Reiseplan mit Rückreise- oder Weiterreiseticket verlangt.
  • Bei Anträgen auf Verwandtenbesuch sind ein Anschreiben des Antragstellers, die biografische Datenseite des Passes, ein Reiseplan mit Rückreise- oder Weiterreiseticket und eine Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Bei Visumarten, die auf der Unterstützung eines Sponsors, Veranstaltungsorganisators, Geschäftspartners oder einer anderen Stelle im Land beruhen, wird zusätzlich ein Sponsor- oder Einladungsschreiben verlangt. Inhalt des Schreibens und Sponsornachweise variieren je nach gewählter Visumklasse.
  • Ein Kontoauszug ist für alle Besucheranträge nicht als absolute Notwendigkeit veröffentlicht. Die zuständige Behörde kann bei Bedarf einen persönlichen Kontoauszug verlangen. Der angeforderte Kontoauszug kann im Original und mit Stempel und Unterschrift der Bank auf jeder Seite erforderlich sein. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und der Mindestbetrag auf dem Konto sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Das Vorhandensein einer Unterkunft, das Fehlen negativer Sicherheitseinträge, guter Charakter und körperliche sowie geistige Gesundheit gehören zu den allgemeinen Einreisebedingungen. Es gibt keine aktuelle und zentrale Dokumentenliste, die eine Hotelreservierung für alle E-Visum-Arten als obligatorisch ausweist.
  • Vom Antragsteller kann je nach Reisezweck und Aufenthaltsdauer ein ärztliches Attest oder ein Führungszeugnis der örtlichen Polizeibehörden verlangt werden. Liegen eine Vorstrafe oder ein laufendes Strafverfahren vor, ist dies im Antrag offenzulegen. Es gibt keine aktuelle zentrale Regelung, die ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis für alle Kurzzeitbesucheranträge als obligatorisch vorschreibt.
  • Im Antragsformular sind persönliche Daten, Staatsangehörigkeit, Passdaten, Beruf, Reisedaten, Flug- oder Schiffsdaten, Ein- und Ausreisepunkte, Adresse in Papua-Neuguinea, Notfallkontakt, Reisezweck, geplante Aufenthaltsdauer und Art der Kostendeckung anzugeben. Richtige Angaben sind zu früheren Besuchen, anderen Pässen, Namensänderungen, strafrechtlichen Verurteilungen, Abschiebungen oder Einreiseverweigerungen sowie relevanten Gesundheitszuständen zu machen.
  • Bei Verwendung eines Papierantragsformulars ist für jeden Inhaber eines eigenen Passes ein separates Formular auszufüllen. Der Antrag für ein Kind unter 16 Jahren ist von beiden Elternteilen zu unterschreiben. Das Formular ist vom Antragsteller, Elternteil oder gesetzlichen Vormund zu unterschreiben und zu datieren.
  • Das Papierformular enthält zwar ein Fotofeld, jedoch sind die Anzahl der geforderten Fotos, das Maß, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und die technischen Eigenschaften in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch das akzeptierte Fotodateiformat, die Pixelgröße und die maximale Dateigröße bei der elektronischen Beantragung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Es ist keine allgemeine Bedingung veröffentlicht, die die Vorlage des Personalausweises des Antragstellers vorschreibt. Es gibt keine universelle zentrale Auflage, die bei Antragstellung aus dem Wohnsitzland eine Aufenthaltserlaubnis oder einen legalen Aufenthaltsnachweis von allen Antragstellern verlangt.
  • Es besteht keine aktuelle zentrale Auflage, die eine Reisekrankenversicherung für alle E-Visum-Inhaber vorschreibt. Die Mindestversicherungssumme ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Es ist keine einzige zentrale Regel veröffentlicht, die für alle Visumklassen zur Übersetzung der Unterlagen ins Englische, notariellen Beglaubigung, Apostillierung oder Legalisation anwendbar wäre. Je nach Art des Dokuments, Antragszweck und der bearbeitenden diplomatischen Vertretung kann eine zusätzliche Beglaubigung verlangt werden.
  • Die grundlegende Einwanderungsdienstgebühr für Besucher-, unabhängige Touristen-, Pauschalreise- und Verwandtenbesuchsvisa wird im veröffentlichten Gebührenverzeichnis mit Null angegeben. Für diese über das elektronische Portal gestellten Anträge wird eine Online-Antragsgebühr von 50 US-Dollar erhoben. Bei Visa für Journalisten, Sportler, Geschäftsreisen, Erwerbstätigkeit, Bildung oder besondere Zwecke wird zusätzlich die entsprechende Einwanderungsdienstgebühr der gewählten Klasse erhoben. Der genaue Gesamtbetrag variiert je nach gewählter Visumklasse.
  • Die Gebühren können über das Online-Zahlungssystem oder EFTPOS mit Kreditkarte oder Visa-Debitkarte bezahlt werden. American Express wird nicht akzeptiert und Barzahlung ist nicht möglich. Bei Ablehnung des Antrags wird die gezahlte Gebühr nicht erstattet.
  • Die veröffentlichte Standardbearbeitungszeit beträgt bei Erfüllung aller Bedingungen 10 Werktage. Obwohl einige berechtigte E-Visa in sehr kurzer Zeit ausgestellt werden können, ist diese Zeit nicht garantiert. In Kategorien außerhalb von Daueraufenthalt und Statuswechsel kann gegen eine zusätzliche Gebühr von 2.000 US-Dollar ein prioritärer Bearbeitungsservice innerhalb von 24–48 Stunden verfügbar sein. Wie viele Tage vor der Reise der Antrag genau gestellt werden muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Das Besuchervisum wird in den meisten Fällen für einen einmaligen Aufenthalt von 60 Tagen ab Einreisedatum ausgestellt. Bei den Klassen der Einfachen Besuchererlaubnis gibt es Optionen für einen einmaligen Aufenthalt von 30 und 60 Tagen. Die genaue Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer wird anhand der Umstände des Antragstellers und des ausgestellten Visumdokuments bestimmt.
  • Die ausgestellte Einreiseerlaubnis muss innerhalb von sechs Monaten ab Ausstellungsdatum für die erste Einreise genutzt werden. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Einreise, wird die Erlaubnis ungültig und ein neuer Antrag ist erforderlich.
  • Der Reisezweck des E-Visum-Inhabers ist auf die im Visum erlaubten Aktivitäten beschränkt. Mit einem Touristen- oder Besuchervisum darf keine bezahlte oder unbezahlte Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Reisende, die zu Erwerbszwecken unterwegs sind, müssen vor der Reise die entsprechende Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum einholen.
  • Ein genehmigtes Visum gewährt kein bedingungsloses Einreiserecht. Die zuständige Behörde kann beim Antrag oder bei der Grenzkontrolle zusätzliche Unterlagen, Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, Reiseplan, ärztliches Attest, polizeiliches Führungszeugnis oder eine den Antragszweck stützende Erklärung verlangen. Verstoß gegen die Einreisebedingungen, unzureichende finanzielle Mittel, Sicherheitsrisiko, gefährliche Krankheit oder falsche Angaben können zur Annullierung des Visums oder zur Verweigerung der Einreise führen.
  • Alle Reisenden, die über den internationalen Flughafen Jacksons in das Land einreisen, einschließlich Kinder und Säuglinge, müssen die digitale Ankunftskarte von Papua-Neuguinea ausfüllen. Die Karte muss innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft im Land, einschließlich des Ankunftsdatums, übermittelt werden. Im Formular werden Passdaten, Flugnummer, Ankunftsdatum, Adresse in Papua-Neuguinea, Reisezweck, Gesundheitserklärung, Gepäck- und Verbotsgegenstandserklärung sowie die E-Mail-Adresse für den Versand der Bestätigung verlangt. Die Angaben sind in Englisch auszufüllen.
  • Die Bestätigung der digitalen Ankunftskarte ist zusammen mit dem Reisepass dem Grenzbeamten vorzuzeigen. Ein Ausdruck der Bestätigung ist nicht erforderlich; die auf dem Telefon oder einem anderen Gerät heruntergeladene Bestätigung kann vorgezeigt werden. Reisende ohne Internetzugang können das Formular an den Kiosken am internationalen Flughafen Jacksons ausfüllen. Die digitale Ankunftskarte ist kostenlos und ersetzt kein Visum.

Voraussetzungen für das Visum bei Ankunft

  • Das Visum bei Ankunft kann nur von Inhabern von Pässen genutzt werden, die von der Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsbehörde in den aktuellen Berechtigungsrahmen aufgenommen wurden. Die Berechtigung variiert je nach Staatsangehörigkeit und in einigen Fällen nach diplomatischem, offiziellem, Dienst- oder Sonderpasstyp. Der Reisende sollte vor der Reise seinen aktuellen Status in der offiziellen Liste für Visa bei Ankunft prüfen.
  • Der Reisepass muss ab dem geplanten Reisedatum mindestens sechs Monate gültig sein. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Pass, die Anforderung an biometrische Pässe und besondere Bedingungen für beschädigte Pässe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Das Visum bei Ankunft kann für Tourismus, Urlaub, Besichtigungen, Besuche zu sozialen oder Unterhaltungszwecken sowie für Besuche von Freunden oder Verwandten genutzt werden. Eine bezahlte oder unbezahlte Erwerbstätigkeit ist nicht gestattet. Für Geschäftsreisen, Erwerbstätigkeit, Bildung, Journalismus, Filmaufnahmen oder andere besondere Aktivitäten ist vorab ein dem Reisezweck entsprechendes Visum einzuholen.
  • Vom Reisenden können ein Rückreise- oder Weiterreiseticket, ein Reiseplan und ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung seiner Kosten im Land verlangt werden. Der Reisende muss über die Berechtigung zur Einreise in das nächste Land verfügen. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und der Mindestsaldo sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Es gibt keine zentrale Checkliste, die eine Hotelreservierung für alle Reisenden mit Visum bei Ankunft als obligatorisch vorschreibt. Allerdings gehört das Vorhandensein einer Unterkunft für den Reisenden zu den allgemeinen Einreisebedingungen.
  • Der für alle Reisenden gemeinsame Gebührenbetrag für das Visum bei Ankunft ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die genaue Aufenthaltsdauer der bei Ankunft erteilten Besuchserlaubnis kann je nach der für den Passinhaber geltenden Erlaubnisklasse und der Entscheidung des Grenzbeamten variieren. Bei den Klassen der Einfachen Besuchererlaubnis gibt es Optionen für einen einmaligen Aufenthalt von 30 oder 60 Tagen.
  • Der Visum-bei-Ankunft-Dienst ist nur an autorisierten Einreisepunkten nutzbar. Aktuelle offizielle Bekanntmachungen zu Visa bei Ankunft nennen insbesondere den internationalen Flughafen Jacksons und den Grenzübergang Wutung. An anderen Einreisepunkten kann die Verfügbarkeit je nach Berechtigungsgruppe des Reisenden und geltender Regelung variieren.
  • Die allgemein festgelegten internationalen Einreisepunkte von Papua-Neuguinea sind der internationale Flughafen Jacksons, Daru, Wutung und der Flughafen Kagamuga in Mount Hagen. Ein Besucher oder Geschäftsreisender, der über einen anderen Punkt einreisen möchte, muss im Voraus eine gültige Einreiseerlaubnis besitzen.
  • Reisende mit Visum bei Ankunft, die über den internationalen Flughafen Jacksons einreisen, müssen die digitale Ankunftskarte innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft ausfüllen. Für Kinder und Säuglinge ist ebenfalls eine separate Registrierung erforderlich. Die Bestätigung kann elektronisch vorgezeigt werden; ein Ausdruck ist nicht erforderlich.
  • Die Erteilung eines Visums bei Ankunft unterliegt der Beurteilung durch den Grenzbeamten. Der Beamte kann ein Rückreiseticket, einen Reiseplan, die Aufenthaltsadresse, finanzielle Leistungsfähigkeit oder andere den Reisezweck stützende Unterlagen verlangen. Die Aufnahme in die Berechtigungsliste allein gewährt kein bedingungsloses Einreiserecht.

Voraussetzungen für das Konsulatsvisum

  • Personen, die nicht unter das elektronische Visum oder das Visum bei Ankunft fallen oder den Papierantragsweg nutzen müssen, können ihren Antrag vor der Reise bei der diplomatischen Vertretung oder Konsularbehörde von Papua-Neuguinea einreichen. Anträge können auch im PDF-Format an die offizielle E-Mail-Adresse für neue Einreiseanträge gesendet werden, um sie an die zuständige diplomatische Vertretung weiterzuleiten.
  • Der Antragsteller muss das Antragsformular für die Einreiseerlaubnis vollständig ausfüllen und unterschreiben. Für jede Person, die mit einem eigenen Pass reist, ist ein separates Formular erforderlich. Für ein Kind unter 16 Jahren müssen beide Elternteile das Formular unterschreiben.
  • Im Formular sind Reisezweck, beantragte Aufenthaltsdauer, persönliche Daten, Staatsangehörigkeit, Geburtsdaten, Familienstand, Beruf, Passnummer, Ausstellungs- und Ablaufdatum des Passes, Ein- und Ausreisedaten, Flug- oder Schiffsdaten, Wohnadresse, Adresse in Papua-Neuguinea und Notfallkontakt anzugeben. Es ist darzulegen, wie die Kosten durch Gehalt, persönliche Mittel, Firmensponsoring oder familiäre Unterstützung gedeckt werden.
  • Der Antragsteller muss frühere Reisen nach Papua-Neuguinea, andere verwendete Namen und Pässe, strafrechtliche Anklagen oder Verurteilungen, eine Vorgeschichte von Abschiebung oder Einreiseverweigerung sowie Umstände, die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen könnten, wahrheitsgemäß angeben. Das Formular ist zu unterschreiben, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu bestätigen.
  • Der Reisepass muss ab dem geplanten Reisedatum mindestens sechs Monate gültig sein. Eine Kopie der biografischen Datenseite des Passes ist vorzulegen. Die Anzahl der freien Seiten, die Verpflichtung zu biometrischen Pässen und die allgemeinen Bedingungen für beschädigte Pässe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Bei Tourismus- oder Besuchsanträgen sind ein Anschreiben des Antragstellers, ein Reiseplan mit Rückreise- oder Weiterreiseticket und ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen. Bei Pauschalreisen wird ein Schreiben des registrierten Reiseveranstalters oder Sponsors verlangt. Für Zwecke wie Verwandtenbesuch, Geschäftsreise, Sport, Journalismus, Film, Forschung, Bildung, Freiwilligentätigkeit oder Erwerbstätigkeit werden zusätzlich dem Reisezweck entsprechende Schreiben des Sponsors, der Einladung, des Arbeitgebers, der Zulassung oder der behördlichen Genehmigung verlangt.
  • Das Papierantragsformular enthält ein Feld für ein Foto. Die Anzahl der Fotos, das Maß, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und andere technische Eigenschaften sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Das Vorhandensein einer Unterkunft und die Fähigkeit des Reisenden, seine Kosten im Land zu decken, müssen gegeben sein. Es ist keine standardmäßige Hotelreservierung, kein Kontoauszugszeitraum und kein fester Mindestsaldo für alle Anträge veröffentlicht. Verlangt die zuständige Behörde einen Kontoauszug, kann das Originaldokument mit Bankstempel und Unterschrift auf jeder Seite verlangt werden.
  • Ein ärztliches Attest und ein polizeiliches Führungszeugnis können je nach Visazweck und Aufenthaltsdauer verlangt werden. Bei Erwerbstätigkeits- und einigen Langzeitkategorien kommen zusätzliche Unterlagen wie ärztliche Untersuchung, Lungenröntgen, HIV-Test, polizeiliches Führungszeugnis und Arbeitserlaubnis zur Anwendung. Diese Unterlagen sind nicht universell für alle Kurzzeitbesucheranträge.
  • Für Kinder muss für jeden Inhaber eines eigenen Passes ein separater Antrag gestellt werden. Das Formular für Kinder unter 16 Jahren wird von beiden Elternteilen unterschrieben. Es gibt keine aktuelle zentrale Dokumentenliste, die die Vorlage einer Geburtsurkunde oder notariellen Einverständniserklärung für alle Kurzzeitkinderanträge vorschreibt. Bei Anträgen, die auf familiärer Bindung oder abhängigem Status beruhen, können Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und eine Kopie des Passes oder Visums des Hauptvisuminhabers verlangt werden.
  • Es ist keine gemeinsame zentrale Auflage veröffentlicht, die für alle Vertretungen zur Übersetzung, notariellen Beglaubigung, Legalisation oder Apostillierung von Dokumenten gilt. Die aufgesuchte diplomatische Vertretung kann je nach Ausstellungsland des Dokuments und Dokumentenart eine zusätzliche Beglaubigung verlangen.
  • Die Antragsgebühren variieren je nach gewählter Visumklasse. Die Grundgebühr für die Klassen Besucher, unabhängiger Tourist, Pauschalreise und Verwandtenbesuch wird im veröffentlichten Gebührenverzeichnis mit Null angegeben. Für Visa für Journalisten, Geschäftsreisen, Bildung, Erwerbstätigkeit, Unterhaltung und besondere Zwecke wird die entsprechende Einwanderungsdienstgebühr erhoben. Diplomatische Vertretungen akzeptieren kein Bargeld; die Gebühr ist über das Online-Zahlungssystem zu entrichten und die Quittung dem Antrag beizufügen.
  • Die Standardbearbeitungszeit beträgt bei Erfüllung aller Anforderungen 10 Werktage. Zusätzliche Prüfungen, Gesundheits- oder Sicherheitskontrollen, Überprüfung des Sponsors und Anforderungen fehlender Unterlagen können die Frist verlängern. Eine verbindliche und für alle Vertretungen geltende Frist, wie viele Tage vor der Reise der Antrag gestellt werden muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Das Visum oder die Einreiseerlaubnis muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausstellungsdatum für die erste Einreise genutzt werden. Besuchervisa werden in den meisten Fällen für einen einmaligen Aufenthalt von 60 Tagen ausgestellt; die genaue Gültigkeit, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsdauer sind auf dem ausgestellten Dokument angegeben.
  • Bei Einreise über den internationalen Flughafen Jacksons ist die digitale Ankunftskarte innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft auszufüllen und die Bestätigung zusammen mit dem Pass dem Grenzbeamten vorzuzeigen. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich.
Bevölkerung
10,947,848(2026 geschätzt)
Amtssprache
Englisch, Tok Pisin, Hiri Motu, Gebärdensprache Papua-Neuguineas
Regierungsform
Parlamentarische konstitutionelle Monarchie
Kontinent
Ozeanien
Hauptstadt
Port Moresby
Währung
Papua-neuguineischer Kina
Fläche
462.840 km²
Telefonvorwahl
+675

Papua-Neuguinea: Wichtige Reiseziele

Port Moresby ist die Hauptstadt und das wichtigste Einreisetor für internationale Besucher. Die Stadt bietet kulturelle Sehenswürdigkeiten wie das Nationalmuseum. Lae und Mount Hagen sind bedeutende Zentren im Landesinneren.

Papua-Neuguinea ist bekannt für seine kulturelle Vielfalt mit über 800 Sprachen. Die Inseln Neubritannien und Neirland bieten traumhafte Küsten, während das Hochland mit traditionellen Festen lockt.

Die meisten Reisenden beginnen in Port Moresby und nutzen Inlandsflüge, um entlegene Gebiete zu erreichen. Beliebte Routen kombinieren die Kokoda-Wanderung mit einem Abstecher zu den Trobriand-Inseln.