Jordanien:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 54. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 11. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 133.

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Jordanien: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Jordanien:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Jordanien: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

E-Visum-Antragsvoraussetzungen

  • Der E-Visum-Antrag wird über das elektronische Serviceportal des jordanischen Innenministeriums oder die offizielle mobile App des Ministeriums gestellt. Einzelantragsteller müssen ein elektronisches Konto erstellen, die entsprechende Registrierungsart auswählen und ihr Konto online aktivieren. Für die erstmalige Aktivierung von Institutions- und Firmenkonten kann eine einmalige Antragstellung beim Innenministerium erforderlich sein.
  • Nach dem Einloggen in sein Konto muss der Antragsteller einen neuen Antrag erstellen, die geeignete Visumkategorie und -art auswählen, die Angaben zum Antragsteller und zu den eingeladenen Personen ausfüllen, die vom System geforderten Dokumente hochladen und den Antrag elektronisch einreichen. Die Liste der erforderlichen Dokumente variiert je nach Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Reisezweck, Visumart, ob eine Vorabgenehmigung erforderlich ist, und dem Sponsorstatus. Die im Live-Antragssystem erstellte personenbezogene Dokumentenliste ist maßgeblich.
  • Die Eignung für ein Direkt-E-Visum kann für einige Antragsteller davon abhängen, dass sie über eine mindestens sechs Monate gültige Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land oder ein mindestens sechs Monate gültiges Schengen- oder USA-Visum verfügen. Von Antragstellern, die auf dem Luftweg ausreisen, kann ein Rückflugticket verlangt werden. Diese Bedingungen gelten nicht universell für alle Antragsteller und werden vom System je nach Situation des Antragstellers festgelegt.
  • Bei einem Besuchervisum, das eine Vorabgenehmigung erfordert, muss sich der Besucher zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Jordaniens befinden. Eine Kopie des Reisepasses oder Reisedokuments des Besuchers mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten ist hochzuladen. Wenn der Antragsteller in einem Land wohnt, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, ist eine Kopie der mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltserlaubnis vorzulegen.
  • Wird der Antrag von einem nicht-jordanischen Einladenden oder Sponsor gestellt, wird eine Kopie des Reisepasses des Sponsors verlangt. Wenn der Einladende oder Antragsteller als Ausländer in Jordanien wohnt, ist eine Kopie der gültigen jordanischen Aufenthaltserlaubnis vorzulegen. Wird der Antrag von einem Unternehmen oder einer Institution gestellt, ist eine Kopie der gültigen Gewerbe- oder Tätigkeitsgenehmigung hochzuladen.
  • Das E-Visum-System umfasst Anträge für verschiedene Zwecke wie Besuch, Tourismus, Transit, Erwerbstätigkeit, Bildung und Behandlung. Für jeden Reisezweck können unterschiedliche Genehmigungen und Nachweisdokumente gelten. Die für einen Zweck veröffentlichte Dokumentenliste ist nicht auf andere Visumarten anwendbar.
  • Das Direkt-E-Visum wird nach Eingabe der erforderlichen Informationen und Zahlung der Gebühr elektronisch ausgestellt. Die Bearbeitungszeit für den Direkt-E-Visum-Dienst wird als sofort angegeben. Die Standardbearbeitungszeit für elektronische Anträge mit Vorabgenehmigung beträgt in der Regel 1–14 Werktage. Bei Standardanträgen wird eine Servicegebühr von 2 Jordanischen Dinar pro Person erhoben. Bei der Option für eine Eilbearbeitung wird die Bearbeitungszeit mit fünf Werktagen angegeben, und die Servicegebühr beginnt bei 100 Jordanischen Dinar pro Antrag.
  • Die Optionen und Gebühren für das Direkt-E-Visum sind wie folgt: Einmaliges Visum für drei Monate 40 Jordanische Dinar, zweimaliges Visum für drei Monate 60 Jordanische Dinar, mehrmaliges Visum für sechs Monate 120 Jordanische Dinar, mehrmaliges Visum für ein Jahr 200 Jordanische Dinar und mehrmaliges Visum für fünf Jahre 350 Jordanische Dinar. Für bestimmte Antragsgruppen können abweichende Gebühren gelten; der im Antragsportal erstellte aktuelle Zahlungsbetrag ist maßgeblich.
  • Bei den Gebühren für das Direkt-E-Visum wird keine zusätzliche Servicegebühr erhoben. Die Zahlung kann über eFAWATEERcom, lokale Banken in Jordanien oder Kredit- oder Debitkarten von Mastercard, Visa und American Express erfolgen. Die bei vorab genehmigten Anträgen verfügbaren Zahlungswege werden auf dem Antragsbildschirm angezeigt.
  • Die für das Visum gewählte Gültigkeitsdauer gilt als die Zeitspanne, in der das Visum für die Einreise in das Land genutzt werden kann. Die Aufenthaltsdauer in Jordanien ist dagegen eine separate Zeitspanne, die mit der Einreise beginnt.
  • Der Antrag kann elektronisch verfolgt werden. Die zuständige Behörde kann bei Bedarf zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordern. Falls ein Vorstellungsgespräch verlangt wird, werden Ort und Einzelheiten des Gesprächs im elektronischen Konto angezeigt. Der Antragsteller kann bei Bedarf mit der elektronischen Antragsnummer an die zuständige jordanische diplomatische Vertretung verwiesen werden.
  • Die Bestätigung und das E-Visum können aus dem elektronischen Konto ausgedruckt werden.
  • Personen unter 16 Jahren, die keinen eigenen Reisepass besitzen, können im elektronischen Antrag als Begleitperson zum Visum des Hauptantragstellers hinzugefügt werden.
  • Die auf dem Live-Antragsbildschirm angezeigten Datei- und Bildbedingungen sind maßgeblich.

Voraussetzungen für das Visum bei Einreise

  • Für ein Visum bei Einreise berechtigte Reisende müssen ihren gültigen Reisepass dem Grenzbeamten am autorisierten Einreiseort vorlegen.
  • Die Gebühr für ein einmaliges Visum bei Einreise beträgt 40 Jordanische Dinar. Das Visum ist einen Monat gültig und kann bei der nächsten Polizeidienststelle in Jordanien verlängert werden. Die Gebühr für ein mehrmaliges Visum für sechs Monate beträgt 120 Jordanische Dinar, und dieses Visum kann nicht verlängert werden.
  • Die Visumgebühr ist in der Landeswährung zu entrichten.
  • Ein Visum bei Einreise kann am Queen Alia International Airport und an den Landgrenzübergängen, die diesen Service anbieten, erworben werden. An der King Hussein Bridge / Allenby Grenzübergang wird kein Visum ausgestellt, und das Visum muss im Voraus beantragt werden. Auch am Grenzübergang Wadi Araba wird im Allgemeinen ein vorheriges Visum verlangt. Die aktuelle Praxis des zu nutzenden Grenzübergangs sollte vor der Reise überprüft werden.
  • Die Inanspruchnahme eines Visums bei Einreise kann für einige Antragsteller davon abhängen, dass sie über eine mindestens sechs Monate gültige Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Land oder ein mindestens sechs Monate gültiges Schengen- oder USA-Visum verfügen. Von auf dem Luftweg Ankommenden kann ein Rückflugticket verlangt werden. Diese Bedingungen variieren je nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus und gelten nicht universell für alle Reisenden.
  • Die Erteilung eines Visums bei Einreise begründet kein bedingungsloses Einreiserecht in das Land. Die endgültige Zulassung unterliegt der Prüfung der Dokumente und der Eignung durch die Grenzbehörde.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Der Antrag auf ein Transitvisum wird elektronisch gestellt. Der Antragsteller muss die erforderliche Gebühr bezahlen und die ausgestellte elektronische Bestätigung über das System erhalten.
  • Die Aufenthaltsdauer in Jordanien mit einem Transitvisum beträgt ab dem Zeitpunkt der Einreise maximal 72 Stunden. Die Transitgenehmigung kann nicht verlängert werden.
  • Eine Kopie des Reisepasses oder Reisedokuments des Besuchers mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten ist vorzulegen. Darüber hinaus ist eine Kopie eines gültigen Visums, einer Aufenthaltserlaubnis oder eines gleichwertigen Dokuments hochzuladen, das die Zulassung des Besuchers zum nächsten Reiseland gewährleistet.
  • Wenn der Antragsteller in einem Land wohnt, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, muss er eine Kopie der mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltserlaubnis in seinem Wohnsitzland vorlegen.
  • Wird der Antrag von einer ausländischen Person oder einem Einladenden gestellt, wird ein Dokument verlangt, das den legalen Aufenthalt dieser Person nachweist. Wird der Antrag von einem Unternehmen oder einer Institution gestellt, ist eine Kopie der gültigen Gewerbe- oder Tätigkeitsgenehmigung vorzulegen.
  • Die aktuellen Gebühren- und Bearbeitungsinformationen, die vom elektronischen Antragssystem erstellt werden, sind maßgeblich.
  • Die zuständige Behörde kann während der Prüfung des Antrags zusätzliche Dokumente, Erläuterungen oder ein Vorstellungsgespräch anfordern.