Kolumbien:Visabestimmungen
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Kolumbien Karte der Visabestimmungen
Kolumbien: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visumfreie Einreisebestimmungen
- Von der Visumpflicht befreite Reisende müssen bei der Einreise nach Kolumbien einen gültigen und aktuellen Reisepass oder ein von den kolumbianischen Behörden anerkanntes anderes Reisedokument vorlegen. Zu den anerkannten Dokumenten können normale Reisepässe, Diplomaten-, Amts- oder Dienstpässe, spezielle Pässe für Staatenlose und Flüchtlinge, gültige vorläufige Reisedokumente sowie im Rahmen der entsprechenden regionalen Abkommen anerkannte Identitätsdokumente gehören.
- Eine feste, für alle Reisende geltende Gültigkeitsdauer des Reisepasses von einer bestimmten Anzahl von Monaten für die Einreise an der Grenze ist auf der zentralen offiziellen Einreisewebsite nicht angegeben. Das Dokument muss zum Reisedatum gültig und verwendbar sein. Auch die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Eine Verpflichtung zu einem biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass für alle Reisende ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Bei der Grenzkontrolle kann die Vorlage eines Rückflugtickets oder eines Weiterflugtickets in das nächste Land sowie gegebenenfalls der Nachweis finanzieller Mittel zur Deckung der Reisekosten verlangt werden. Ein fester Mindestkontostand oder ein täglicher Ausgabebetrag für die Einreise an der Grenze ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Personalien des Reisenden, die Reiseroute, Fluginformationen und die Unterkunftsinformationen in Kolumbien können bei der Grenzkontrolle verlangt werden. Das Check-Mig-Formular kann ab 72 Stunden vor der Reise bis eine Stunde vor dem Flug ausgefüllt werden; auf der zentralen Einwanderungsseite wird es nicht als verpflichtend, sondern als optionale Vorabregistrierung zur Beschleunigung der Verfahren beschrieben.
- Visumfreien Kurzzeitreisenden kann an der Grenzkontrolle eine Passagenehmigung zur Einreise erteilt werden. Diese Genehmigung ist kein Visum bei Ankunft. Sie wird nicht im Voraus beantragt, sondern nach Prüfung und Befragung durch den Grenzbeamten ausgestellt, ist kostenlos und kann zunächst ein Aufenthaltsrecht von höchstens 90 Kalendertagen gewähren.
- In geeigneten Fällen kann die Aufenthaltsdauer durch einen Antrag auf eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis verlängert werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb desselben Kalenderjahres darf ununterbrochen oder in Teilen 180 Tage nicht überschreiten. Der Verlängerungsantrag muss mindestens fünf Werktage vor Ablauf der aktuellen Einreisegenehmigung online gestellt werden.
- Für den Verlängerungsantrag müssen das Online-Antragsformular, eine Kopie des gültigen Reisepasses oder des anerkannten Ausweisdokuments als einzelne PDF-Datei, die gültige Einreisegenehmigung und die den ursprünglichen Einreisezweck belegenden Dokumente vorgelegt werden. Migración Colombia kann zusätzliche Unterlagen oder ausnahmsweise einen persönlichen Antrag verlangen. Die Standardverlängerungsgebühr für das Jahr 2026 beträgt 150.000 kolumbianische Pesos. Nach Zahlung beträgt die angegebene Bearbeitungszeit drei Werktage.
- Reisende, die eine entgeltliche oder gewinnbringende Tätigkeit ausüben, müssen unabhängig vom visumfreien Einreiserecht ein für die Tätigkeit geeignetes Visum einholen.
- Minderjährige Reisende müssen über ein gültiges Reisedokument verfügen. Reist das Kind mit einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter, kann ein Dokument zum Nachweis der familiären Verbindung oder der Vertretungsbefugnis verlangt werden. Wenn das Kind allein, mit einem Elternteil oder einer dritten Person reist, können die Regeln für die Ausreise und die elterliche Zustimmung je nach den Reiseumständen zusätzlich Anwendung finden.
- Die Hotelbuchung selbst, eine Reisekrankenversicherung und ein allgemeiner Impfausweis werden auf der zentralen Einwanderungseinreisewebsite nicht als allgemein verpflichtende Dokumente für alle visumfreien Reisende aufgeführt. Der Grenzbeamte kann jedoch zusätzliche Informationen oder Dokumente zum Reisezweck, zur Unterkunftsplanung, zu den finanziellen Mitteln und zur Rückkehrabsicht verlangen.
E-Visum-Antragsvoraussetzungen
- Kolumbianische Visumanträge werden elektronisch über das offizielle Online-System des Außenministeriums gestellt. Das Antragsformular wird online ausgefüllt, die erforderlichen Dokumente werden in das System hochgeladen, und das genehmigte Visum wird als elektronisches Visum an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet.
- Der Reisepass, das reisepassersetzende Reisedokument oder das von einer anerkannten Behörde ausgestellte Laissez-Passer des Antragstellers muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch mindestens sechs Monate gültig sein. Das Dokument muss in gutem Zustand sein und über freie Seiten verfügen, die gegebenenfalls für das Einbringen eines Visumaufklebers verwendet werden können. Die erforderliche Anzahl freier Seiten ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Eine lesbare Kopie der biometrischen Seite des Reisepasses oder Reisedokuments mit den persönlichen Daten muss hochgeladen werden. Stellt der Antragsteller den Antrag innerhalb Kolumbiens, muss auch der letzte Einreisestempel, der elektronische Einreisedatensatz, die Einreisegenehmigung oder der gültige sichere Durchreiseausweis vorgelegt werden.
- Eine Person, die außerhalb Kolumbiens einen Antrag stellt, muss den Antrag an das kolumbianische Konsulat weiterleiten, das für ihren derzeitigen rechtmäßigen Wohnsitz zuständig ist. Wird der Antrag aus einem anderen Land gestellt, dessen Staatsangehörigkeit der Antragsteller nicht besitzt, wird ein Dokument verlangt, das den rechtmäßigen Aufenthalt oder Wohnsitz in diesem Land belegt.
- Die Dokumente müssen im PDF-Format und lesbar hochgeladen werden. Das Foto muss aktuell, farbig, klar und hochauflösend sein; es muss vor weißem Hintergrund, mit nach vorne gerichtetem Gesicht, neutralem Ausdruck und geöffneten Augen aufgenommen werden. Haare, Hut, Accessoires oder andere Elemente dürfen das Gesicht oder die Erscheinung des Kopfes nicht verdecken. Das Foto muss im JPG-Format und maximal 300 KB groß sein. Die genauen Pixelmaße des Fotos und der Zeitraum, innerhalb dessen es aufgenommen sein muss, sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Unterstützende Dokumente, die keine Reisepässe oder Reisedokumente sind, müssen in der Regel spätestens drei Monate vor dem Datum der Erfassung des Antrags im System ausgestellt worden sein. Bei offiziellen Dokumenten mit längerer Gültigkeitsdauer kann die eigene Gültigkeitsdauer des Dokuments berücksichtigt werden.
- In ausländischen Staaten ausgestellte Dokumente müssen gemäß den einschlägigen Vorschriften mit einer Apostille versehen oder legalisiert sein. Dokumente, die nicht auf Spanisch sind, müssen, sofern keine Ausnahme gewährt wird, offiziell ins Spanische übersetzt werden. Unlesbare, veränderte, unvollständige oder widersprüchliche Dokumente können zur Nichtannahme oder Ablehnung des Antrags führen.
- Für minderjährige Antragsteller müssen eine Geburtsurkunde, ein Personenstandsnachweis, eine gerichtliche Entscheidung oder ein gleichwertiges Dokument, das die Elternschaft, Vormundschaft oder gesetzliche Vertretungsbefugnis belegt, vorgelegt werden. In dem von beiden Elternteilen oder den gesetzlichen Vertretern unterzeichneten Visumantrag ist die Person anzugeben, die für die Betreuung des Kindes in Kolumbien verantwortlich ist. Ist die verantwortliche Person nicht ein Elternteil oder gesetzlicher Vertreter, wird auch eine schriftliche Erklärung verlangt, in der diese Person die Verantwortung übernimmt.
- Die zuständige Behörde kann vom Antragsteller die Originaldokumente, zusätzliche finanzielle oder berufliche Unterlagen, ein Führungszeugnis, Erläuterungen oder andere unterstützende Dokumente verlangen. Der Antragsteller kann zu einem Online- oder persönlichen Gespräch eingeladen werden. Ob Fingerabdrücke oder andere biometrische Daten bei allen Visumanträgen allgemein erhoben werden, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Nach der Erfassung des Antrags muss die Prüfungsgebühr innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erstellung der Zahlungsreferenz entrichtet werden. Die Nichtzahlung innerhalb dieser Frist kann dazu führen, dass der Antrag als zurückgezogen gilt. Die Prüfungsgebühr wird nicht erstattet, selbst wenn der Antrag abgelehnt oder nicht angenommen wird.
- Nach Einreichung des vollständigen Antrags und Zahlung der Prüfungsgebühr beträgt die Entscheidungsfrist höchstens 30 Kalendertage. Wenn eine Sicherheits-, Identitäts- oder Dokumentenüberprüfung bei anderen Behörden erforderlich ist, kann sich die Frist verlängern. Die Nichtbeantwortung einer Aufforderung zur Vorlage zusätzlicher Unterlagen innerhalb der gesetzten Frist kann dazu führen, dass der Antrag als zurückgezogen gilt.
- Bei Genehmigung des Antrags muss die Visumausstellungsgebühr innerhalb von 10 Kalendertagen entrichtet werden. Das elektronische Visum wird nach Zahlung der Ausstellungsgebühr innerhalb von höchstens 10 Werktagen an die registrierte E-Mail-Adresse gesendet. Zur Korrektur eines materiellen Fehlers im Visum muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt des elektronischen Visums ein Antrag gestellt werden.
- Eine verpflichtende Mindestfrist, wie lange vor der Reise der erste Visumantrag gestellt werden muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Der Antrag muss unter Berücksichtigung der regulären Entscheidungsfrist von 30 Tagen, möglicher zusätzlicher Dokumentenanforderungen und der Bearbeitungszeit des elektronischen Visums rechtzeitig gestellt werden.
- Kolumbianische Visa sind in der Regel für mehrere Einreisen gültig und erlauben während ihrer Gültigkeitsdauer mehrere Einreisen und Transitreisen. Die Gesamtgültigkeit des Visums, die bei jeder Einreise erlaubte Aufenthaltsdauer und das Arbeitsrecht variieren je nach gewählter Visumskategorie und Reisezweck.
- Das Mitführen des elektronischen Visums in ausgedruckter Form wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht zur Pflicht gemacht. Der Reisende muss jedoch in der Lage sein, während der Reise auf das verifizierbare elektronische Visum zuzugreifen. Die Erteilung eines Visums garantiert nicht die Einreise nach Kolumbien; die endgültige Einreiseentscheidung wird an der Grenzkontrolle durch den zuständigen Einwanderungsbeamten getroffen.
Konsulatsvisum-Antragsvoraussetzungen
- Antragsteller, die außerhalb Kolumbiens leben und ein Visum im Voraus benötigen, müssen ihren Antrag vollständig online einleiten und an das kolumbianische Konsulat weiterleiten, das für ihren rechtmäßigen Wohnsitz zuständig ist. Wird der Antrag von einem Drittland aus gestellt, können eine gültige Aufenthaltserlaubnis, ein Visum, ein Einreisenachweis oder ein anderes Dokument, das den rechtmäßigen Aufenthalt belegt, verlangt werden.
- Der über das Konsulat abgewickelte Antrag ist kein separates Papier-Visumsystem. Die Antragstellung, der Dokumentenupload, die Prüfung und die Visumausstellung erfolgen über das offizielle elektronische System; das Konsulat ist die zuständige Prüfbehörde für Anträge aus dem Ausland.
- Die vorzulegenden kategoriespezifischen Dokumente variieren je nach gewähltem Besucher-, Migranten- oder Daueraufenthaltsvisum sowie Reisezweck. Es gibt keine einheitliche universelle Dokumentencheckliste, die für alle Visumantragsteller gilt. Der Antragsteller muss die für die gewählte Visumstätigkeit veröffentlichten spezifischen Bedingungen zusammen mit den allgemeinen elektronischen Antragsbedingungen erfüllen.
- Bei der Beantragung eines Besuchervisums zu touristischen Zwecken ist eine schriftliche Erklärung vorzulegen, die den Antragsteller identifiziert und den Zweck, die Teilnehmer, die Dauer, den Ablauf und die Orte der geplanten Tätigkeit beschreibt.
- Erfolgt der Antrag auf Einladung, ist ein Einladungsschreiben vorzulegen, das die Kontaktdaten der einladenden Person, deren physische und elektronische Adresse, die Beziehung zum Antragsteller, die Aufenthaltsdauer und die übernommenen finanziellen Verpflichtungen darlegt. Das Einladungsschreiben muss eine handschriftliche Unterschrift und einen Fingerabdruck enthalten. Die einladende Person muss Angaben zu früher von ihr unterstützten Ausländern machen und sich verpflichten, sicherzustellen, dass der Eingeladene das Land verlässt, und die zuständigen Behörden zu informieren, falls die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten wird.
- Bei einem Touristenvisum ist die finanzielle Leistungsfähigkeit durch die Kontoauszüge der letzten sechs Monate des Antragstellers nachzuweisen. Das durchschnittliche monatliche Einkommen muss mindestens dem 10-fachen des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden kolumbianischen gesetzlichen monatlichen Mindestlohns entsprechen. Je nach den Umständen des Antragstellers können zusätzliche Einkommens-, Beschäftigungs- oder Unternehmensdokumente verlangt werden.
- Der Antragsteller muss eine für die gesamte geplante Aufenthaltsdauer in Kolumbien gültige Krankenversicherung vorlegen. Die Versicherung muss die Risiken Unfall, Krankheit, Geburt oder Mutterschaft, Invalidität, Krankenhausaufenthalt, Tod und Rückführung abdecken. Die erforderliche Mindestdeckungssumme der Versicherung ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Eine Flugreservierung oder Ticketbuchung für die Einreise nach Kolumbien und die Ausreise aus dem Land muss vorgelegt werden. Dass eine Hotelreservierung ein separates universelles Pflichtdokument für alle Touristenvisumanträge ist, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben; jedoch müssen im Reiseplan die Unterkunftsorte und die Adressen, an denen die Aktivitäten stattfinden, angegeben werden.
- Das Besuchervisum zu touristischen Zwecken darf nur für Erholung, Tourismus oder kulturelle Interessenaktivitäten genutzt werden und berechtigt nicht zur Arbeit. Das Visum kann höchstens zwei Jahre gültig sein. Der erlaubte Aufenthalt beträgt in jedem 365-Tage-Zeitraum ab dem Ausstellungsdatum des Visums ununterbrochen oder in Teilen höchstens 180 Tage, und diese Grenze kann nicht verlängert werden.
- Gemäß der Gebührenordnung für 2026 beträgt die standardmäßige Prüfungsgebühr für ein Touristenbesuchervisum 56 US-Dollar oder 44 Euro, und die Ausstellungsgebühr beträgt 52 US-Dollar oder 40 Euro. Die standardmäßige Gesamtsumme beträgt 108 US-Dollar oder 84 Euro. Stempelsteuer und abweichende Gebühren aufgrund von Staatsangehörigkeit, Gegenseitigkeitsregeln oder speziellen Befreiungen sind in diesen Beträgen nicht enthalten.
- Für Zahlungen innerhalb Kolumbiens können PSE, autorisierte Bankkanäle, Servibanca-Geldautomaten und geeignete Kredit- oder Debitkarten verwendet werden. Die bei Anträgen aus dem Ausland akzeptierte Zahlungsmethode variiert je nach Konsulat und Land des Antrags.
- Die Visumbehörde kann das regelmäßige Einkommen, den stabilen Arbeitsplatz, das Eigentum, die familiären Bindungen, den Aufenthaltsstatus und die Absicht des Antragstellers, nach der Reise zurückzukehren, bewerten. Diese Elemente sollten nicht jeweils als separate Pflichtdokumente für alle Anträge angesehen werden; es ist zu beachten, dass das Konsulat je nach den Umständen des Antrags zusätzliche Unterlagen verlangen kann.
Transitvisum-Anforderungen
- Der Antrag auf ein Transitbesuchervisum für den Flughafen muss gemäß den allgemeinen elektronischen Visumantragsbedingungen online gestellt werden. Der Antragsteller muss sein gültiges Reisedokument, eine Kopie der biometrischen Seite, sein digitales Foto und Dokumente, die seinen rechtmäßigen Aufenthalt am Antragsort belegen, vorlegen.
- Transitvisumspezifisch sind die Tickets oder verifizierbaren Buchungen für die Flüge nach Kolumbien und von Kolumbien in ein Drittland vorzulegen. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er in das endgültige Zielland einreisen darf, und falls das Zielland ein Visum verlangt, sein gültiges Visum vorlegen.
- Dieses Visum darf nur für Umsteigeverbindungen im direkten oder sterilen Transitraum desselben internationalen Flughafens genutzt werden. Die Transitdauer beträgt höchstens 24 Stunden. Der Reisende darf während des Transits nicht durch die Grenzkontrolle nach Kolumbien einreisen und nicht zu einem anderen Flughafen wechseln.
- Das Transitvisum für den Flughafen kann höchstens 30 Tage gültig sein und kann innerhalb dieses Zeitraums mehrere Transits erlauben. Zu diesem Visum wird kein Begünstigtenvisum ausgestellt.
- Gemäß der Gebührenordnung für 2026 beträgt die standardmäßige Prüfungsgebühr für ein Transitbesuchervisum für den Flughafen 56 US-Dollar oder 44 Euro, und die Ausstellungsgebühr beträgt 52 US-Dollar oder 40 Euro. Die standardmäßige Gesamtsumme beträgt 108 US-Dollar oder 84 Euro. Stempelsteuer, Befreiungen und besondere Gebühren auf der Grundlage der Gegenseitigkeit sind in diesen Beträgen nicht enthalten.
- Ein separater Mindestversicherungsschutz, ein fester finanzieller Leistungsbetrag oder eine verpflichtende Mindestfrist für die Antragstellung sind für das Transitvisum in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Auch die genauen Pixelmaße des Fotos und die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
Kolumbien: Wichtige Reiseziele
Kolumbiens Hauptstadt Bogotá ist der wichtigste internationale Ankunftspunkt des Landes. Medellín und Cali sind weitere bedeutende Städte, die oft als Ausgangspunkte für Reisen in die Regionen dienen. Die Küstenstadt Cartagena zieht Besucher mit ihrer historischen Altstadt an.
Kulturell bietet Kolumbien eine Mischung aus indigener, afrikanischer und europäischer Tradition. Die Kaffeeregion um das Eje Cafetero ist für ihre Produktion und Landschaften bekannt. An der Karibikküste locken Strände und Inseln wie San Andrés und Providencia.
Viele Reisende kombinieren Bogotá mit Medellín oder Cartagena entlang gut ausgebauter Inlandsflugrouten. Busverbindungen verbinden Städte wie Cali, Bucaramanga und Santa Marta. Eine typische Route führt von der Hauptstadt in die Kaffeezone und weiter zur Küste.
