Dominikanische Republik:Visabestimmungen

Dominikanische RepublikInformieren Sie sich über die Visabestimmungen für dieses Land. Letzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Dominikanische Republik Karte der Visabestimmungen

Dominikanische Republik: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisevoraussetzungen

  • Ein ausländischer Reisender, der zu touristischen Zwecken einreist, muss grundsätzlich einen mindestens sechs Monate gültigen Reisepass besitzen, ein Hin- und Rückreiseticket auf dem Luft-, See- oder Landweg vorlegen können, eine feste Anschrift im Land angeben und nachweisen können, dass er über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung der Reisekosten verfügt. Der für die finanzielle Leistungsfähigkeit erforderliche Mindestbetrag und die Liste der als Standardnachweis akzeptierten Belege sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Hinsichtlich der Passgültigkeit wird eine vorübergehende Ausnahmeregelung angewandt, die nur für bestimmte Staatsangehörigkeiten und touristische Reisen bis zum 31. Dezember 2026 gilt. Bei dieser Ausnahme reicht es aus, dass der Pass während der Reise, des Aufenthalts und der Ausreise aus dem Land gültig ist. Ob die Ausnahme angewandt wird, ist anhand der Staatsangehörigkeit des Reisenden und des Reisezwecks zu prüfen. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Pass sowie die Anforderungen an beschädigte Pässe und maschinenlesbare oder biometrische Pässe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Ausländische Touristen müssen ein Hin- und Rückreiseticket besitzen. Kommerzielle Fluggesellschaften sind verpflichtet, vor der Annahme des Reisenden zum Flug das Hin- und Rückreiseticket zu überprüfen. Diese Verpflichtung gilt nicht für Staatsangehörige der Dominikanischen Republik und Ausländer, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Land haben.
  • Ein Reisender, der ohne Konsularvisum zu touristischen Zwecken einreist, unterliegt, sofern er nicht befreit ist, der Touristenkarte. Die Touristenkarte ist kein Konsularvisum, sondern eine einmalige Steuer- und Einreisebescheinigung, die die visumfreie Einreise zu touristischen Zwecken erlaubt. Die Gebühr beträgt 10 US-Dollar. An Seehäfen und Landgrenzübergängen kann die Zahlung in Höhe von 10 US-Dollar oder 10 Euro akzeptiert werden. Bei Flugreisenden ist der Preis der Touristenkarte im Preis des im Ausland ausgestellten Flugtickets enthalten. Bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg wird die Karte an autorisierten offiziellen Verkaufsstellen erworben.
  • Die Touristenkarte kann nur für eine Einreise verwendet werden und berechtigt zu einem Aufenthalt von höchstens 30 Tagen. Für einen längeren Aufenthalt muss bei der Generaldirektion für Migration eine Verlängerung beantragt und die je nach Aufenthaltsdauer festgelegte Gebühr entrichtet werden. Mit der Touristenkarte dürfen keine Erwerbstätigkeit, keine kommerziellen Aktivitäten, kein reguläres Studium und keine Aktivitäten zu anderen als touristischen Zwecken ausgeübt werden. Auch minderjährige ausländische Touristen unterliegen der Touristenkarte, sofern keine Befreiung vorliegt.
  • Jeder Reisende, der mit einem kommerziellen Flug in das Land einreist oder es verlässt, muss das kostenlose elektronische Einreise-/Ausreiseformular ausfüllen. Das E-Ticket ist keine elektronische Reisegenehmigung und kein E-Visum. Es ist ein obligatorisches Reisendenerfassungsformular, das Migrations-, Zoll- und Gesundheitsinformationen kombiniert. Das Formular muss vor Erreichen des Flugschalters am Flughafen ausgefüllt werden; es kann bereits Monate im Voraus ausgefüllt werden, sobald die Flugdaten bekannt sind.
  • Im E-Ticket-Formular werden folgende Angaben verlangt: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Passnummer, E-Mail-Adresse, Wohnsitzanschrift, Beruf, Familienstand, Flugnummer, Fluggesellschaft, Reisezweck, Aufenthaltsdauer, Ein- und Ausreiseorte sowie Unterkunftsangaben. Bei privaten Unterkünften ist eine vollständige Adresse mit Provinz, Gemeinde, Stadtviertel, Straße und Hausnummer anzugeben. Bei Bedarf werden auch Angaben zu Gepäck, mitgeführtem Bargeld oder Waren, Transitroute, jüngstem Reiseverlauf und eine Gesundheitserklärung ausgefüllt.
  • Bis zu sieben Personen aus derselben Familie, die gemeinsam reisen, können in einem einzigen E-Ticket-Formular erfasst werden. Der das Formular ausfüllende Reisende kann neben sich selbst bis zu sechs Familienmitglieder hinzufügen. Für größere Gruppen ist ein zusätzliches Formular auszustellen. Nach dem Ausfüllen des Einreiseformulars kann ein Screenshot des generierten QR-Codes gemacht oder ein Ausdruck mitgeführt werden. Der QR-Code kann bei der Einreise bei der Zollkontrolle verlangt werden.
  • Für Reisende, die mit Privatflügen, nicht kommerziellen Wasserfahrzeugen, Fähren oder Kreuzfahrtschiffen anreisen, können anstelle des elektronischen Formulars physische Migrations- und Zollformulare verwendet werden. Das zu verwendende Formular variiert je nach Transportmittel.
  • Die Gelbfieber-Impfbescheinigungspflicht variiert je nach Abflugort des Reisenden, seiner letzten Reisehistorie, seinem Alter und der Transitstrecke. Reisende, die dieser Pflicht unterliegen, müssen im Internationalen Impf- oder Prophylaxenachweis nachweisen, dass die Impfung vor dem erforderlichen Zeitpunkt verabreicht wurde. In manchen Praktiken wird verlangt, dass die Impfung mindestens zehn Tage vor der Einreise erfolgt ist. Für Kleinkinder, schwangere Reisende, Kurzzeit-Transitreisende am Flughafen oder Personen mit medizinischen Kontraindikationen können bedingte Ausnahmen gelten; bei medizinischer Ausnahme kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
  • Die Notwendigkeit einer Reisekrankenversicherung und der erforderliche Mindestversicherungsschutz sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsularvisums

  • Der Visumantrag muss bei der für den Wohnsitz des Antragstellers zuständigen oder von ihm ermächtigten Botschaft oder dem Konsulat der Dominikanischen Republik gestellt werden. Auf der zentralen Servicesseite werden die Einreichungswege als persönliche Antragstellung und per E-Mail aufgeführt. Es gibt kein allgemein zugängliches E-Visum-System.
  • Der Antragsteller muss das offizielle Visumformular vollständig ausfüllen und unterschreiben. Je nach der von der Vertretung verwendeten Version kann das Formular am Computer, mit der Schreibmaschine oder in lesbaren Druckbuchstaben ausgefüllt werden. Im Formular werden folgende Angaben gemacht: persönliche Daten, Geburts- und Staatsangehörigkeitsdaten, Beruf, Wohnsitzanschrift, Pass- und Ausweisdaten, Familienstand, Angaben zum Ehepartner, Reisedatum, Aufenthaltsdauer, Reisezweck, Unterkunftsadresse, Arbeitgeber oder Bildungseinrichtung, die Person, die die Kosten trägt, frühere Reisen, vorherige Visa, Visumablehnungen, Arbeits- oder Studienabsicht und mitreisende Personen.
  • Das Formular muss vom Antragsteller unterschrieben werden. Das zentrale Formular enthält Felder für Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers. Bei welchen Visumarten, ab welchem Alter und bei welchen Vertretungen Fingerabdrücke genommen werden, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • In der Regel wird ein von vorne aufgenommenes Foto mit weißem Hintergrund vorgelegt. In verschiedenen Abschnitten der zentralen Visumseite ist das Fotoformat sowohl mit 2 × 2 Zoll als auch mit 4 × 5 Zentimetern angegeben. Daher ist das Fotoformat in der zentralen amtlichen Quelle nicht einheitlich und eindeutig festgelegt und muss bei der jeweiligen Vertretung bestätigt werden. Das Aufnahmedatum, das digitale Dateiformat, die Auflösung und die maximale Dateigröße des Fotos sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Der Originalpass muss mindestens sechs Monate gültig sein. Von Personen, die nicht Staatsangehörige des Landes sind, in dem der Antrag gestellt wird, kann eine lesbare Kopie der gültigen Aufenthaltskarte oder des rechtmäßigen Aufenthaltsnachweises verlangt werden. Je nach Visumart können auch Kopien des nationalen Personalausweises sowie zuvor ausgestellter Visa der Dominikanischen Republik und anderer Länder angefordert werden. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Pass sowie die Anforderungen an beschädigte, maschinenlesbare oder biometrische Pässe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Bei einem Touristenvisumantrag kann ein vom Antragsteller oder seinem Vertreter unterzeichnetes Anschreiben verlangt werden. In dem Schreiben müssen der Name des Antragstellers, sein Wohnort, seine berufliche Tätigkeit, seine finanziellen Mittel und der Reisezweck angegeben werden. Eine aktuelle Hin- und Rückflugreservierung sowie eine Hotelreservierung oder ein Einladungsschreiben mit der Adresse und den Kontaktdaten der Person, die die Unterkunft bereitstellt, sind vorzulegen.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Arbeitsbescheinigung, Bankschreiben, Einlagen- oder Girokontonachweise, Kontoauszüge, Eigentumsnachweise für Immobilien, Unternehmen, Grundstücke oder Fahrzeuge belegt werden. Für ein Touristenvisum werden in der zentralen Kurzcheckliste eine Bankbescheinigung über die Kontoauszüge der letzten drei Monate und ein Arbeitsnachweis genannt. Der erforderliche Mindestbetrag auf dem Bankkonto ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Wenn ein Garant oder Sponsor in der Dominikanischen Republik eingesetzt wird, kann ein notariell beglaubigtes und von der Generalstaatsanwaltschaft legalisiertes Garantieschreiben verlangt werden. Das Garantieschreiben muss bestätigen, dass der Besucher die erlaubte Aufenthaltsdauer nicht überschreiten, keine Aktivitäten außerhalb des Visumzwecks ausüben und dass der Garant gegebenenfalls die Kosten für Rückkehr, Abschiebung oder im Land entstehende Kosten übernehmen wird. Der Personalausweis der Person, die die Garantie unterzeichnet, muss ebenfalls zu den Akten gegeben werden.
  • Wenn die Person, die den Antrag für einen minderjährigen Antragsteller stellt, nicht die Mutter oder der Vater ist, muss eine Genehmigung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds vorgelegt werden. Je nach Art des Antrags und der familiären Beziehung können eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde oder andere Nachweise der familiären Bindung verlangt werden.
  • Je nach Visumart können ein Führungszeugnis aus den Ländern, in denen man in den letzten fünf Jahren gewohnt hat, eine Geburts- oder Heiratsurkunde, ein Arbeitsvertrag, ein Arbeitgeberschreiben, Firmenregistrierungsdokumente, ein Universitätszulassungsschreiben, ein Stipendien- oder Finanzierungsnachweis, ein Diplom, ein Lebenslauf oder ein ärztliches Attest verlangt werden. Diese Unterlagen sind nicht universell für alle kurzfristigen Touristenvisumanträge; sie werden je nach Visumzweck und Situation des Antragstellers festgelegt.
  • Im Ausland ausgestellte Geburts-, Heirats-, Führungszeugnis-, Arbeits- und andere amtliche Dokumente müssen legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden, wenn dies in der Checkliste für die entsprechende Visumart verlangt wird. Dokumente, die nicht auf Spanisch sind, müssen von einem autorisierten beeidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden; erforderlichenfalls müssen sowohl das Originaldokument als auch die Übersetzung legalisiert oder mit einer Apostille versehen werden.
  • Im zentralen konsularischen Gebührentarif betragen die Gebühren: Einmaliges Touristenvisum 100 US-Dollar, mehrfaches Touristenvisum 150 US-Dollar, einmaliges Geschäftsvisum 150 US-Dollar, mehrfaches Geschäftsvisum 200 US-Dollar, mehrfaches Geschäftsvisum zum Zweck der Erwerbstätigkeit 200 US-Dollar, Studentenvisum 100 US-Dollar, Visum für abhängige Familienangehörige 150 US-Dollar, Standard-Aufenthaltsvisum 200 US-Dollar und vorübergehendes Arbeitsvisum 95 US-Dollar. Die Aufenthaltsvisa für Rentner oder Personen mit regelmäßigem Einkommen kosten 200 US-Dollar, das Investorenaufenthaltsvisum 250 US-Dollar. Für Diplomaten-, Dienst- und Anstandsvisa ist die Gebühr im zentralen Tarif mit null angegeben. Die akzeptierten Zahlungsmethoden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt und können je nach Vertretung variieren.
  • Die zentrale offizielle Bearbeitungszeit beträgt 10 bis 20 Werktage. Wie lange vor der Reise der Antrag gestellt werden muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die zuständige Behörde kann den Antragsteller oder den Garanten in der Dominikanischen Republik zu einem Gespräch vorladen, zusätzliche Unterlagen anfordern und das Visum auch dann ablehnen, wenn eine vollständige Akte vorgelegt wurde. Es wird empfohlen, kein nicht erstattungsfähiges Flugticket zu kaufen, bevor die Visumsgenehmigung erteilt wurde.
  • Das einmalige Touristenvisum wird für eine Einreise mit einer Gültigkeit von 60 Tagen ausgestellt, das mehrfache Touristenvisum für zwei Einreisen innerhalb von 60 Tagen. Das einmalige Geschäftsvisum kann für 60 Tage und eine Einreise, das mehrfache Geschäftsvisum für ein Jahr und mehrere Einreisen ausgestellt werden. Das mehrfache Geschäftsvisum zum Zweck der Erwerbstätigkeit kann ein Jahr gültig sein. Das Aufenthaltsvisum ist einmalig und muss innerhalb von 60 Tagen verwendet werden; nach der Einreise müssen die Einwanderungsverfahren abgeschlossen werden. Inhaber bestimmter Arbeits-, Abhängigkeits- und Aufenthaltsvisa müssen sich innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Einreise an die Generaldirektion für Migration wenden.
  • Eine Reisekrankenversicherung, der Mindestversicherungsschutz und ein obligatorischer Standard-Reiseplan für Touristenvisa sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Auch Reisende mit einem Konsularvisum müssen bei kommerziellen Flügen das kostenlose E-Ticket-Formular ausfüllen und die Anforderungen an Hin- und Rückreisetickets sowie die vom Reiseverlauf abhängigen Gesundheitsvorschriften einhalten.
Bevölkerung
11,609,500(2026 geschätzt)
Amtssprache
Spanisch
Regierungsform
Präsidialrepublik
Kontinent
Nordamerika
Hauptstadt
Santo Domingo
Währung
Dominikanische Pesos
Fläche
48.671 km²
Telefonvorwahl
+1809 / +1829 / +1849

Dominikanische Republik: Wichtige Reiseziele

Santo Domingo, die Hauptstadt der Dominikanischen Republik, ist das kulturelle und historische Zentrum des Landes. Der internationale Flughafen Punta Cana ist das wichtigste Tor für Urlauber. Von hier aus gelangen Besucher schnell zu den berühmten Stränden.

Die Kolonialzone von Santo Domingo gehört zum UNESCO-Weltkulturerbe. An der Nordküste lockt Puerto Plata mit seinen Stränden und dem Berg Isabel de Torres. Die Halbinsel Samaná ist bekannt für ihre Buchten und Walbeobachtungen.

Viele Reisende kombinieren einen Aufenthalt in Punta Cana mit einem Besuch der Hauptstadt. Von Santo Domingo aus sind Ausflüge in die Cordillera Central oder an die Südküste möglich. Eine Rundreise entlang der Küsten bietet abwechslungsreiche Landschaften.