Saudi-Arabien:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 124. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 6. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 67. Die Zahl der Länder, für die eine elektronische Reisegenehmigung erforderlich ist, beträgt 1.

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Saudi-Arabien: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Saudi-Arabien:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Saudi-Arabien: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Die visumfreie Einreise hängt von der internationalen Vereinbarung, der gegenseitigen Befreiungsregelung oder dem besonderen Rechtsstatus ab, unter den der Reisende fällt. Der Reisende muss bei der Grenzkontrolle einen gültigen Reisepass oder ein Reisedokument vorlegen, das in der betreffenden Regelung anerkannt ist und seine Identität sowie sein Recht auf visumfreie Einreise nachweist.
  • Die anerkannte Dokumentenart, die Mindestgültigkeitsdauer des Dokuments, der zulässige Reisezweck, die Anzahl der Einreisen und die maximale Aufenthaltsdauer können je nach zugrunde liegender Regelung variieren.
  • Das Recht auf visumfreie Einreise stellt keine Garantie für eine bedingungslose Durchreise durch die Grenzkontrolle dar. Der Einreisezweck des Reisenden muss mit der zulässigen Aufenthaltsdauer und den entsprechenden Befreiungsbedingungen übereinstimmen.

Anforderungen an die elektronische Reisegenehmigung

  • Der Antrag auf eine elektronische Reisegenehmigung wird online über das KSA-Visa-System gestellt. Für jeden Reisenden ist ein separater Antrag erforderlich; Kinder und andere minderjährige Reisende werden nicht automatisch zum Antrag eines Erwachsenen hinzugefügt.
  • Im Antrag müssen die gültigen Reisepassdaten, persönlichen Daten, Kontaktdaten und die vom System angeforderten Reiseinformationen vollständig und korrekt eingegeben werden. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Ablehnung des Antrags oder zur Unbrauchbarkeit der Genehmigung führen.
  • Die Gebühr für die elektronische Reisegenehmigung beträgt 50 Saudi-Riyal und ist nicht erstattungsfähig. Die offizielle Bearbeitungszeit wird mit ein bis drei Werktagen angegeben.
  • Die Genehmigung ist mehrfach gültig und 730 Tage gültig. Auf der KSA-Visa-Seite wird die Aufenthaltsdauer mit 180 Tagen angegeben. Ob diese Dauer für einen einzelnen Besuch oder für den gesamten Aufenthalt innerhalb der Gültigkeit der Genehmigung gilt, wird in der öffentlichen zentralen Erklärung nicht weiter ausgeführt.
  • Die elektronische Reisegenehmigung kann für Tourismus, Geschäftsbesuche, Bildung und medizinische Behandlung verwendet werden. Für Arbeiten oder andere Tätigkeiten, die nicht unter die Genehmigung fallen, muss ein entsprechendes Visum eingeholt werden.
  • Die beim Antrag angezeigten personenbezogenen Anweisungen sind zu befolgen.

Anforderungen an die E-Visum-Beantragung

  • Der E-Visum-Antrag wird online über das offizielle Visit Saudi E-Visum-Portal oder KSA Visa gestellt. Der Antragsteller muss ein Konto erstellen und die Pass-, Identitäts-, Kontakt- und Reiseinformationen im Antragsformular korrekt und vollständig eingeben.
  • Der im Antrag verwendete Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Saudi-Arabien noch mindestens sechs Monate gültig sein. Der Reisende muss an der Grenze denselben Reisepass vorlegen, den er im E-Visum-Antrag verwendet hat. Der E-Visum-Antragsprozess wird über die Daten eines normalen oder gewöhnlichen Reisepasses abgewickelt.
  • Es muss ein aktuelles Foto hochgeladen werden. Das Foto muss 200 × 200 Pixel groß sein und die Dateigröße zwischen 5 KB und 100 KB liegen. Gesicht und Schultern müssen in Nahaufnahme sichtbar sein, das Gesicht sollte etwa 70–80 % der Fotofläche einnehmen. Das Foto muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen, zentriert, von vorne und schattenfrei sein. Der Hintergrund muss einfarbig weiß sein. Aus religiösen Gründen getragene Kopfbedeckungen sind erlaubt; das gesamte Gesicht muss jedoch deutlich sichtbar sein.
  • Der Antragsteller muss über eine in Saudi-Arabien gültige, zugelassene Krankenversicherung verfügen. Im Antrag müssen die Unterkunfts- oder Adressinformationen in Saudi-Arabien angegeben werden.
  • Der Antragsteller muss in der Lage sein, seine eigenen Reisekosten zu tragen.
  • Die in der Verordnung festgelegte Grundgebühr für das Touristenvisum beträgt 300 Saudi-Riyal. Zusätzliche Gebühren für digitale Dienstleistungen, Mehrwertsteuer, Versicherungsdienstleistungen und die gewählte Police können in der Zahlungsphase separat ausgewiesen werden. Der genaue zu zahlende Gesamtbetrag wird während des Antrags ermittelt. Nach Einreichung des Antrags werden Gebühren nicht erstattet.
  • Das E-Visum wird per E-Mail zugesandt. Der Reisende muss bei der ersten Einreise einen Ausdruck oder eine zugängliche elektronische Kopie des E-Visums bei sich führen. Bei der Ankunft ist die Erfassung biometrischer Daten obligatorisch.
  • Das E-Visum ist in der Regel ein Jahr gültig, ein Mehrfachvisum, und die insgesamt zulässige Aufenthaltsdauer beträgt maximal 90 Tage. Das Visum kann nicht verlängert werden. Sofern das ausgestellte E-Visum eine abweichende Gültigkeitsdauer oder andere Bedingungen aufweist, gelten die Angaben auf dem Visum.
  • Das E-Visum kann für touristische Reisen, Veranstaltungen, Familien- und Freundesbesuche, Erholung und Umra-Reisen außerhalb der Hadsch-Zeit verwendet werden. Es darf nicht für die Hadsch, eine bezahlte Beschäftigung oder zu Studienzwecken verwendet werden.
  • Die Person, die den Antrag in eigenem Namen stellt, muss mindestens 18 Jahre alt sein. Für eine minderjährige Person muss der Antrag von einem Elternteil, gesetzlichen Vertreter oder einer autorisierten erwachsenen Person gestellt werden.
  • Das Antragssystem kann je nach Situation des Antragstellers zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern.
  • Die E-Visum-Genehmigung stellt keine Garantie für die Einreise in das Land dar. Die endgültige Entscheidung über die Einreise obliegt dem zuständigen Einwanderungsbeamten an der Grenze.

Voraussetzungen für das Visum bei der Ankunft

  • Ein Touristenvisum bei der Ankunft kann für Reisende, die die Voraussetzungen erfüllen, an den Passkontrollstellen an den Grenzübergängen oder an geeigneten elektronischen Servicestellen ausgestellt werden.
  • Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Das Antragsformular und die von der Grenzbehörde verlangten Nachweise sind vorzulegen; die Unterkunfts- oder Adressinformationen in Saudi-Arabien sind anzugeben.
  • Der Reisende muss über eine in Saudi-Arabien gültige, zugelassene Krankenversicherung verfügen. Biometrische Daten können während des Antrags oder bei der Einreise erhoben werden.
  • Beruht die Anspruchsberechtigung für ein Visum bei der Ankunft auf einem von einem anderen Land ausgestellten Besuchervisum, so muss dieses Visum gültig und mindestens einmal für die Einreise in das ausstellende Land verwendet worden sein. Beruht die Anspruchsberechtigung auf einem Daueraufenthaltsstatus in einem fremden Land, so ist der gültige Aufenthaltstitel vorzulegen.
  • Touristen unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Elternteils, eines gesetzlichen Vertreters oder einer vertrauenswürdigen erwachsenen Person reisen.
  • Die Grundgebühr für das Touristenvisum beträgt 300 Saudi-Riyal. Versicherungs-, digitale Dienstleistungs- oder andere Bearbeitungsgebühren können separat erhoben werden.
  • Das Touristenvisum bei der Ankunft kann für Tourismus, Besuche und Umra-Zwecke außerhalb der Hadsch-Zeit verwendet werden. Es darf nicht für die Hadsch oder eine bezahlte Beschäftigung verwendet werden.
  • Die Anzahl der Einreisen, die Gültigkeit und die maximale Aufenthaltsdauer des bei der Ankunft ausgestellten Visums sind auf dem Visum selbst angegeben.

Anforderungen an die Beantragung eines Konsulatsvisums

  • Der Antrag wird auf der KSA-Visa- oder der Visadienstleistungsplattform des Außenministeriums durch Auswahl des geeigneten Visumtyps gestartet. Der Antragsteller muss das Formular vollständig ausfüllen und die Anweisungen der saudi-arabischen Botschaft, des Konsulats oder des autorisierten Visumzentrums, bei dem er den Antrag stellt, befolgen.
  • Für den Antrag auf ein Touristenvisum werden ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, ein ausgefülltes Antragsformular, unterstützende Dokumente, eine in Saudi-Arabien gültige Krankenversicherung sowie die Adresse oder Unterkunftsinformationen im Land verlangt. Biometrische Daten können während des Antrags oder bei der Ankunft im Land erhoben werden.
  • Von Touristen, die auf dem Luftweg reisen, können ein Rückflugticket und ein Flugplan verlangt werden. Für Reisende, die auf dem Land- oder Seeweg einreisen, besteht keine Flugdokumentpflicht. Eine Unterkunftsbuchung oder ein anderer Nachweis der Unterkunft ist vorzulegen.
  • Die persönlichen Daten des Antragstellers und seine Adresse im Wohnsitzland sind anzugeben. Von Arbeitnehmern wird eine Arbeits- oder Tätigkeitsbescheinigung verlangt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch einen Kontoauszug oder eine Gehaltsbescheinigung nachgewiesen werden.
  • Touristen unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Elternteils, eines gesetzlichen Vertreters oder einer vertrauenswürdigen erwachsenen Person reisen. In welchen Fällen eine Geburtsurkunde, eine elterliche Zustimmungserklärung oder ein Sorgerechtsnachweis vorzulegen ist, kann je nach Checkliste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, und der gewählten Visumart variieren.
  • Bei Visa für Familienbesuche, Geschäftsbesuche, Arbeit, Studium oder andere besondere Zwecke können ein Einladungsschreiben, Spendorenunterlagen, Nachweise über familiäre Beziehungen, ein Arbeitsvertrag, Firmenunterlagen oder eine Vorabgenehmigung der zuständigen saudi-arabischen Behörde verlangt werden. Da Inhalt und Form dieser Unterlagen je nach Visumart festgelegt werden, gibt es keine einheitliche universelle Liste, die für alle Konsulatsvisa gilt.
  • Die Größe und technischen Spezifikationen des Fotos, die Anzahl der freien Reisepassseiten, die zu kopierenden Passseiten, der Nachweis des legalen Aufenthalts im Antragsland, die Anforderungen an Übersetzung, Notariatsbeglaubigung, Bestätigung, Legalisation oder Apostille für Dokumente variieren je nach der zuständigen Vertretung und der Visumart.
  • Die Grundgebühr für das Touristenvisum beträgt 300 Saudi-Riyal. Die Gebühren für andere Visumarten, die Versicherungskosten und die Servicegebühren werden im Antragsablauf angezeigt. Die Zahlung erfolgt über die Plattform, nachdem das Formular ausgefüllt und gegebenenfalls der Versicherungsanbieter ausgewählt wurde. Die akzeptierten Zahlungsmethoden können je nach Land oder Servicecenter variieren.
  • Die angestrebte Bearbeitungszeit für den Vertretungsvisumdienst des Außenministeriums beträgt drei Werktage. Bei zusätzlicher Prüfung, Anforderung von Unterlagen oder anderen außergewöhnlichen Vorgängen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
  • Ob das Visum zur einmaligen oder mehrfachen Einreise berechtigt, seine Gültigkeitsdauer, die maximale Aufenthaltsdauer und der Reisezweck, für den es verwendet werden kann, hängen von der gewählten Visumart und den auf dem ausgestellten Visum angegebenen Bedingungen ab.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Saudi-Arabien bietet Transitvisum-Optionen für Transitreisen auf dem Land-, Luft- und Seeweg an. Bei der Beantragung muss die Art des Transits ausgewählt werden, und die vom System angeforderten Informationen zu Reisepass, Transport und Weiterreise sind einzugeben.
  • Das elektronische Stopover-Visum erlaubt die Einreise nach Saudi-Arabien und einen Aufenthalt von maximal 96 Stunden. Für einen längeren Aufenthalt oder einen anderen Reisezweck als den Transit muss ein entsprechendes Besuchervisum eingeholt werden.
  • Der Antragsteller muss möglicherweise seine gültigen Reisepassdaten, die Transitroute und die Buchungsinformationen für die Weiterreise vorlegen.
  • Bei Stopover-Anträgen können Gebühren für den Antragsservice und die Krankenversicherung erhoben werden.
  • Die während des Antrags erstellten personen- und routenspezifischen Anweisungen sind zu befolgen.