Kosovo:Visabestimmungen
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Kosovo Karte der Visabestimmungen
Kosovo: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Voraussetzungen für die visafreie Einreise
- Der Reisende muss einen gültigen und von den kosovarischen Behörden anerkannten Reisepass, Reiseausweis oder, falls ein anwendbarer Regierungsbeschluss dies zulässt, einen gültigen biometrischen Personalausweis mitführen. Das Dokument darf nicht abgelaufen, gefälscht, verändert, auf eine andere Person ausgestellt, nicht anerkannt oder so stark beschädigt sein, dass die Identitätsfeststellung ernsthaft beeinträchtigt wird.
- Die zusätzliche Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses über das geplante Ausreisedatum hinaus ist für die visafreie Einreise in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist für die visafreie Einreise in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die Verwendung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses ist für alle visafreien Reisenden nicht als universelle Voraussetzung angegeben.
- Der Kurzaufenthalt beträgt im Allgemeinen maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Beruht die Befreiung auf einem gültigen mehrfachen Schengen-Visum oder einem von einem Schengen-Staat ausgestellten gültigen biometrischen Aufenthaltstitel, so muss dieses Dokument am Tag der Einreise gültig sein und der Aufenthalt im Kosovo darf 15 Tage nicht überschreiten.
- Die Grenzpolizei kann vom Reisenden verlangen, den Reisezweck, die Aufenthaltsbedingungen, die Unterkunftsregelung, die Rückkehr oder die Weiterreise in ein Drittland sowie das Vorhandensein ausreichender finanzieller Mittel nachzuweisen. Zu diesem Zweck können ein Unterkunftsnachweis oder eine Gastgebereinladung, ein Reiseplan, eine organisierte Tourbuchung, ein Rück- oder Hin- und Rückflugticket, eine Veranstaltungseinladung, eine Anmeldebescheinigung oder andere den Reisezweck belegende Dokumente verlangt werden.
- Ausreichende finanzielle Mittel können durch Bargeld, Reiseschecks, international anerkannte Zahlungsmittel oder Kreditkarten, Bankguthaben, einen anderen originären Finanznachweis, eine bestätigte Sponsorenerklärung oder eine Garantieerklärung des Gastgebers nachgewiesen werden. Auch die Bezahlung der Rückreise- oder Weiterreisekosten kann bei der Bewertung berücksichtigt werden. Der tägliche oder gesamte Mindestgeldbetrag ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Der Reisende darf keinem gültigen Einreise- oder Aufenthaltsverbot im Kosovo unterliegen; er darf keine Gefahr für die Staatssicherheit, die öffentliche Ordnung oder die öffentliche Gesundheit darstellen. Die Visumbefreiung gewährt kein bedingungsloses Recht auf Einreise in das Land, und die endgültige Entscheidung wird bei der Grenzkontrolle getroffen.
Voraussetzungen für das Visum bei der Einreise
- Die Visumerteilung an der Grenze ist nicht das allgemeine Antragsverfahren, sondern eine Ausnahme von der Regel der vorherigen Visumbeschaffung bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Ein Einreisevisum kann nur aus humanitären Gründen, im staatlichen oder nationalen Interesse oder im Rahmen der internationalen Verpflichtungen des Kosovo in Betracht gezogen werden.
- Der Antragsteller muss Unterlagen vorlegen, die die Gründe dafür belegen, dass er nicht rechtzeitig bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung ein Visum beantragen konnte, und dass die Einreise unvorhersehbar und zwingend erforderlich ist. Die Nichtvorlage ausreichender Nachweise über einen vorherigen Visumantrag oder über die zwingenden und unvorhersehbaren Gründe für die Einreise kann zur Ablehnung des Antrags führen.
- Ein gültiger Reisepass, Reiseausweis oder ein anderes Dokument, das die Grenzüberschreitung ermöglicht, muss vorgelegt werden. Der Antragsteller muss den Reisezweck, die Aufenthaltsbedingungen, die geplante Aufenthaltsdauer, die Unterkunft, ausreichende finanzielle Mittel und die Möglichkeit der Rückkehr in das Herkunftsland oder der Weiterreise in ein Drittland, in das er zugelassen wird, nachweisen. Es darf kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot bestehen, und der Antragsteller darf keine Gefahr für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung, die öffentliche Gesundheit oder die auswärtigen Beziehungen darstellen.
- Bei Anträgen im staatlichen Interesse oder im Rahmen internationaler Verpflichtungen ist ein offizielles Schreiben des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Diaspora erforderlich. Das Schreiben muss den Zweck und die Bedingungen der Reise, die Aufenthaltsdauer, den Aufenthaltsort und Informationen zum Rückflugticket enthalten. Dem Schreiben ist eine Kopie des gültigen Reisedokuments oder des anderen Dokuments, das für die Grenzüberschreitung verwendet wird, beizufügen.
- Das Standard-Visumantragsformular wird ausgefüllt. Während des Verfahrens können Fotos gemacht, Fingerabdrücke abgenommen und die Daten im Kosovo-Visuminformationssystem gespeichert werden. Eine Reisekrankenversicherung ist normalerweise Teil der Bewertung; es kann jedoch eine Ausnahme gewährt werden, wenn es aus humanitären Gründen oder im staatlichen Interesse nicht möglich ist, die Versicherung an der Grenze abzuschließen.
- Ein Visum an der Grenze kann nur an den durch Regierungsbeschluss festgelegten Grenzübergangsstellen der Kategorie A erteilt werden. Der mit einem Einreisevisum zulässige Aufenthalt beträgt maximal 15 Tage, abhängig vom Reisezweck und den Reisebedingungen. Ist im Reisedokument kein Platz für das Visumetikett vorhanden, kann das Visum auf einem separaten Blatt ausgestellt werden.
- Die Bearbeitungsgebühr für das Grenzvisum entspricht der Gebühr, die für das entsprechende Visum bei diplomatischen oder konsularischen Vertretungen erhoben wird, und wird am Grenzübergang bezahlt. Ein separater und fester Betrag für die Grenzeinreisegebühr ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen, Kinder unter sechs Jahren und Personen im Rahmen internationaler Verpflichtungen können von der Gebühr befreit werden. In individuellen Fällen aus humanitären, kulturellen, sportlichen Gründen oder wenn ein wichtiges öffentliches Interesse besteht, kann die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden.
- Die offizielle Bearbeitungsdauer des Antrags sowie die akzeptierten Zahlungsmittel (Bar, Karte oder andere) sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
Voraussetzungen für den Visumantrag bei der konsularischen Vertretung
- Der Antrag ist grundsätzlich bei der kosovarischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung zu stellen, die für den rechtmäßigen Wohnsitz des Antragstellers zuständig ist. Ist keine zuständige Vertretung vorhanden oder wohnt der Antragsteller nicht im Zuständigkeitsbereich der Vertretung, kann die Annahme des Antrags bei einer anderen Vertretung beantragt werden, indem eine Einladung einer kosovarischen Behörde, die Teilnahme an einer internationalen Tagung, ein dringender Geschäftsbesuch, humanitäre Gründe oder ähnliche berechtigte Gründe vorgelegt werden. Die Form des Nachweises des rechtmäßigen Wohnsitzes kann je nach Vertretung variieren.
- Der Antragsteller muss einen Termin vereinbaren und grundsätzlich persönlich erscheinen. Der Termin soll innerhalb von zwei Wochen nach dem Antrag auf einen Termin vergeben werden. In dringenden und begründeten Fällen kann der Antrag auch ohne Termin oder sofort angenommen werden.
- Der Antrag kann frühestens drei Monate vor dem geplanten Besuchsbeginn gestellt werden. Inhaber eines gültigen Mehrfachvisums können einen neuen Antrag sechs Monate vor Ablauf ihres derzeitigen Visums stellen.
- Das Visumantragsformular muss vollständig ausgefüllt und im Original unterschrieben werden. Für jede Person, die in demselben Reisedokument eingetragen ist, muss ein separates Antragsformular ausgefüllt werden. Das Formular eines minderjährigen Antragstellers muss von dessen Elternteil, Eltern oder gesetzlichem Vormund unterschrieben werden. Die Voraussetzung einer Geburtsurkunde oder einer notariell beglaubigten elterlichen Zustimmung ist für Kurzaufenthaltsanträge in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben; die zuständige Vertretung kann zusätzliche Dokumente zum Nachweis der Familienbeziehung oder der Reiseerlaubnis verlangen.
- Eine Kopie des Reisedokuments ist vorzulegen. Das Dokument muss nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Kosovo noch mindestens drei Monate gültig sein, mindestens zwei freie Seiten enthalten und in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein. Bei Mehrfacheinreiseanträgen wird die Gültigkeit unter Berücksichtigung des letzten geplanten Ausreisedatums bewertet. Welche Seiten des Reisepasses außer der biografischen Seite zu kopieren sind, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Ein gefälschtes, verändertes, verfälschtes oder auf eine andere Person ausgestelltes Reisedokument wird nicht akzeptiert. Die Verwendung eines biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepasses ist für alle konsularischen Visumanträge in der zentralen amtlichen Quelle nicht als universelle Voraussetzung angegeben.
- Ein in den letzten Monat aufgenommenes und den ICAO-Standards entsprechendes Foto ist vorzulegen. Die Abmessungen des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Format (gedruckt oder digitale Datei), die Pixelauflösung und andere technische Merkmale sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Der Antragsteller muss Dokumente zum Nachweis des Reisezwecks vorlegen. Je nach Reisezweck können eine Einladung eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung, ein Tagungs- oder Konferenznachweis, ein Nachweis der Geschäftsbeziehung, ein Eintrittsnachweis für eine Messe oder einen Kongress, eine Einschreibungsbescheinigung einer Bildungseinrichtung, ein Studentenausweis, ein Kurszertifikat, eine Veranstaltungseinladung, eine Eintrittskarte, eine Anmeldung, ein Programm oder ähnliche Unterlagen verlangt werden.
- Für die Unterkunft ist eine Hotel- oder Unterkunftsreservierung, eine Gastgebereinladung, die Unterkunftsadresse oder ein finanzieller Nachweis, dass die Unterkunftskosten gedeckt werden können, vorzulegen. Bei touristischen oder privaten Besuchen können eine Buchung einer organisierten Reise, ein Reiseplan und ein Rück- oder Hin- und Rückflugticket verlangt werden. Der Kauf eines Flugtickets ist nicht als universelle Voraussetzung für alle Anträge angegeben; die zuständige Vertretung entscheidet über die ausreichende Vorlage einer Buchung oder eines anderen Rückkehrnachweises.
- Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kosten für den Aufenthalt im Kosovo, die Unterkunft und die Rückreise oder die Durchreise in ein Drittland, in das er zugelassen wird, zu decken. Es können Kontoauszüge, Einkommens- oder Arbeitsbescheinigungen, Gehaltsbescheinigungen, Arbeitsverträge, Sponsorenunterlagen oder andere finanzielle Nachweise verlangt werden. Wie viele Monate Kontoauszüge erforderlich sind und welcher Mindestbetrag auf dem Konto vorhanden sein muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Wird ein Einladungs- oder Sponsorenformular verlangt, muss angegeben werden, ob das Dokument für die finanzielle Unterstützung, die private Unterkunft oder beides ausgestellt wurde. Es müssen Angaben zur einladenden Person (ob Privatperson, Unternehmen oder Organisation), deren Identität und Kontaktdaten, Angaben zu den eingeladenen Personen, die Unterkunftsadresse, der Zweck und die Dauer des Aufenthalts sowie gegebenenfalls die familiäre Beziehung zum Antragsteller enthalten sein. Nachweise über die finanzielle Leistungsfähigkeit des Sponsors können gesondert verlangt werden.
- Eine Reisekrankenversicherung, die im Kosovo gültig ist und den gesamten Aufenthalt abdeckt, ist vorzulegen. Die Versicherung muss mögliche Kosten für die medizinisch bedingte Rückführung, die medizinische Notfallversorgung, die Notfallbehandlung im Krankenhaus und den Tod während des Aufenthalts abdecken. Der Mindestdeckungsbetrag der Versicherung richtet sich nach dem von der Zentralbank des Kosovo festgelegten Betrag; der genaue Betrag ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Bei Anträgen auf ein Einmal- oder Mehrfachvisum ist ein entsprechender Versicherungsnachweis erforderlich. Bei einem Mehrfachvisum kann die Versicherung für die erste geplante Reise vorgelegt werden, und es kann eine Erklärung abgegeben werden, dass die Verpflichtung bekannt ist, auch für spätere Reisen eine gültige Versicherung zu besitzen. Für Inhaber von Diplomatenpässen und bestimmte Berufsgruppen, die aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über einen anderen geeigneten Versicherungsschutz verfügen, kann eine Ausnahme gewährt werden.
- Beim ersten Visumantrag für den Kosovo muss der Antragsteller persönlich erscheinen; dabei wird sein Foto gescannt oder aufgenommen und es werden zehn Fingerabdrücke abgenommen. Bei Kindern unter zwölf Jahren, Personen, bei denen die Abnahme der Fingerabdrücke physisch nicht möglich ist, und bestimmten Mitgliedern offizieller Delegationen werden keine Fingerabdrücke abgenommen. Biometrische Daten aus einem früheren Antrag können wiederverwendet werden, wenn sie innerhalb von 59 Monaten im System gespeichert wurden; bei begründeten Zweifeln an der Identität können erneut Fingerabdrücke abgenommen werden.
- Die diplomatische oder konsularische Vertretung kann den Antragsteller zu einem Vorstellungsgespräch einladen und zusätzliche Unterlagen zum Reisezweck, zur finanziellen Situation, zur Unterkunft, zur Rückkehrabsicht oder zur Echtheit des Dokuments verlangen.
- Alle unterstützenden Unterlagen müssen in eine der Amtssprachen des Kosovo oder ins Englische übersetzt werden. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Eine universelle Notariatsbeglaubigung, Apostille oder Legalisation ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht für alle Kurzzeit-Visumanträge angegeben. Bei aufenthaltszweckbezogenen Unterlagen für ein D-Visum kann eine Notariatsbeglaubigung oder eine spezielle Übersetzung erforderlich sein.
- Das C-Visum ist für Kurzzeitbesuche und -aufenthalte bestimmt. Der zulässige Aufenthalt beträgt maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Die Gültigkeitsdauer des C-Visums kann bis zu fünf Jahren betragen. Das Visum kann für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Für ein Mehrfachvisum mit einer Gültigkeit von sechs Monaten bis fünf Jahren können Nachweise über die Notwendigkeit häufiger oder regelmäßiger Reisen sowie über die rechtmäßige Nutzung früherer Visa und die Zuverlässigkeit des Antragstellers verlangt werden.
- Die Antragsgebühr für ein C-Visum beträgt 40 Euro. Die Gebühr wird auf das von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, angegebene Bankkonto gezahlt. Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen, Kinder unter sechs Jahren sowie Studenten, Schüler und sie begleitende Lehrer, die zu Bildungs- oder Berufsbildungszwecken reisen, können von der Gebühr befreit werden. Andere Zahlungsmethoden als Banküberweisung sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Das D-Visum ist mit dem Langzeitaufenthalt und dem Aufenthaltstitelverfahren verbunden. Es wird ausgestellt, nachdem das Innenministerium bestätigt hat, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllt. Das D-Visum ist für eine einmalige Einreise und drei Monate gültig. Die Antragsgebühr beträgt 80 Euro.
- Für das D-Visum sind zusätzlich zu den allgemeinen Visumunterlagen auf den Aufenthaltszweck bezogene Dokumente vorzulegen. Bei Familienzusammenführung können eine Heirats- oder Geburtsurkunde, ein Adoptions- oder Vormundschaftsdokument, ein gültiger Ausweis des Sponsors, Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit, ein Wohnsitznachweis oder ein notariell beglaubigter Mietvertrag, ein polizeiliches Führungszeugnis und eine Krankenversicherung verlangt werden.
- Bei Hochschulstudien können eine Immatrikulationsbescheinigung einer akkreditierten Bildungseinrichtung, Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit, eine genaue Unterkunftsadresse, ein Nachweis, dass kein Ermittlungsverfahren läuft, und eine Krankenversicherung verlangt werden. Für wissenschaftliche Forschung ist zusätzlich eine Einladung der lizenzierten Einrichtung und eine Vereinbarung erforderlich, die den Zweck der Forschung, die Pflichten der Parteien sowie Beginn und Ende der Forschung enthält.
- Bei Anträgen zum Zweck der Erwerbstätigkeit können ein Arbeitsvertrag, Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit, ein Nachweis, dass kein Ermittlungsverfahren läuft, ein Firmenregisterauszug und Informationen über das Unternehmen, ein Berufsbildungs- oder Qualifikationsnachweis und eine Krankenversicherung verlangt werden. Von Antragstellern, die selbstständig sind, kann kein Arbeitsvertrag verlangt werden. Der Berufsqualifikationsnachweis kann im Original oder in notariell beglaubigter und übersetzter Kopie verlangt werden.
- Falls in dem Herkunftsland des Antragstellers offiziell eine Epidemie ausgerufen wurde, kann für bestimmte D-Visums- oder Aufenthaltstitelzwecke ein Impfnachweis verlangt werden. Diese Voraussetzung gilt nicht universell für alle Antragsteller.
- Die endgültige Bearbeitungsdauer für Visumanträge ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die konsularische Behörde kann je nach Reisezweck, Visumart, Wohnsitz oder der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, zusätzliche Unterlagen und ein Gespräch verlangen. Die Visumerteilung allein begründet kein Recht auf Einreise in das Land. Gegen eine Ablehnung kann innerhalb von acht Kalendertagen über die Vertretung, bei der der Antrag gestellt wurde, Einspruch eingelegt werden.
Voraussetzungen für das Transitvisum
- Die kosovarische Gesetzgebung erkennt die Kategorien A (Flughafentransitvisum) und B (Transiteinreisevisum für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet) an.
- Ein Flughafentransitvisum wird grundsätzlich nicht von einem Reisenden verlangt, der umsteigt, ohne den internationalen Transitbereich zu verlassen. Der Aufenthalt im Transitbereich ist auf 24 Stunden begrenzt und kann bei Bedarf verlängert werden. Die Regierung kann jedoch für bestimmte Reisedokument- oder Passagierkategorien eine Flughafentransitvisumpflicht einführen.
- Für einen Antrag auf ein Flughafentransitvisum vom Typ A sind ein gültiges Reisedokument, Angaben zum geplanten Flug und zur Reiseroute, Unterlagen, die die Weiterreise zum endgültigen Bestimmungsort nach dem Flughafentransit belegen, und Informationen vorzulegen, die die Beurteilung ermöglichen, dass keine Einreise in das Hoheitsgebiet des Kosovo erfolgt. Ein Ticket, eine Buchung oder ein anderer Nachweis, der die Weiterreise zum endgültigen Bestimmungsort belegt, kann verlangt werden.
- Wird nachgewiesen, dass mehrere oder regelmäßige Flughafentransite erforderlich sind und dass frühere Visa rechtmäßig genutzt wurden, kann ein Mehrfachvisum A mit einer Gültigkeit von bis zu sechs Monaten ausgestellt werden.
- Für ein Transiteinreisevisum vom Typ B können ein gültiges Reisedokument, eine Reiseroute, ein Nachweis über die Zulassung zum Land nach dem Kosovo, die erforderlichen Einreise- oder Transitvisa, ein Aufenthaltstitel, ein Ticket für die Weiterreise und ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Transitdauer verlangt werden. Die mit dem Visum zulässige Aufenthaltsdauer ist auf die für den Transit erforderliche Zeit beschränkt. Bei mehreren Transitvorgängen kann ein B-Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 180 Tagen ausgestellt werden.
- Wird ein außergewöhnliches Transitvisum an der Grenze beantragt, muss der Antragsteller über die erforderlichen gültigen Visa für alle Transitländer und das endgültige Bestimmungsland verfügen. Die Reise muss einen direkten Transit durch das Kosovo darstellen. Die Grenzpolizei kann die Zulassung zu einem Drittland bei den Grenzbehörden des betreffenden Landes überprüfen.
- Ein Transitvisum an der Grenze kann nur an den durch die Regierung festgelegten Grenzübergangsstellen der Kategorie A erteilt werden. Die zulässige Dauer beschränkt sich auf die Zeit, die zur Durchführung des Transitvorgangs erforderlich ist.
- Eine separate konsularische Gebühr, die genaue Bearbeitungsdauer, das Fotoformat und die für den zentralen Antrag zu verwendenden Zahlungsmethoden sind für das Transitvisum in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die Gebühr für ein an der Grenze erteiltes Transitvisum entspricht dem für das entsprechende Visum bei diplomatischen oder konsularischen Vertretungen vorgesehenen Betrag und wird am Grenzübergang bezahlt.
Kosovo: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Pristina ist das zentrale Tor zu Kosovo und beherbergt den internationalen Flughafen. Weitere bedeutende Städte sind Prizren, Peja und Gjakova, die jeweils eigene historische und kulturelle Schwerpunkte bieten.
Kosovo bietet kulturelle Höhepunkte wie die mittelalterlichen Klöster, die zum UNESCO-Welterbe zählen, und die lebendige Altstadt von Prizren. Die Universität Pristina zieht Studierende aus der Region an.
Viele Reisende verbinden einen Besuch in Kosovo mit Nachbarländern wie Albanien, Nordmazedonien und Montenegro. Innerhalb des Landes ermöglichen Busverbindungen die Erkundung der wichtigsten Städte.
