Panama:Visabestimmungen

PanamaInformieren Sie sich über die Visabestimmungen für dieses Land. Letzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Panama Karte der Visabestimmungen

Panama: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Der Reisende muss über einen offiziell zugelassenen Land-, Luft- oder Seegrenzübergang nach Panama einreisen und seinen gültigen Reisepass oder ein anerkanntes Reisedokument vorlegen. Der Reisepass oder das Reisedokument muss am Tag der Einreise nach Panama noch mindestens drei Monate gültig sein.
  • Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Auch die Anforderungen an einen biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass, die Annahmebedingungen für beschädigte Reisepässe und allgemeine Regeln für besondere Notreisedokumente sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Der Reisende muss sich bei der Grenzkontrolle einem Gespräch unterziehen; der Überprüfung von Identität und biometrischen Daten, der Untersuchung der Reisedokumente und gegebenenfalls der Gepäckkontrolle zustimmen. Ein- und Ausreiseinformationen müssen vollständig über eine Einwanderungskarte oder das von der zuständigen Behörde verwendete automatische Registrierungssystem übermittelt werden.
  • Es müssen finanzielle Mittel von mindestens 500 Balboa oder dem Gegenwert in bar nachgewiesen werden, um die Aufenthaltskosten in Panama und die Ausreise zu decken. Reisende unter 18 Jahren sind von dieser allgemeinen finanziellen Anforderung befreit. Auch von Durchreisenden, die den internationalen Transitraum nicht verlassen, wird dieser Nachweis finanzieller Mittel nicht verlangt.
  • Mit welchen Dokumenten die finanziellen Mittel bei der Grenzkontrolle nachzuweisen sind, wird je nach Situation des Reisenden bewertet. Nachweise wie Bargeld, eine verwendbare Kreditkarte oder Bankquellen können akzeptiert werden. Wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss, ist in der zentralen Einreisequelle nicht eindeutig angegeben.
  • Der Reisende muss ein Rückflugticket oder eine Reisebuchung in das nächste Land vorweisen, die die Ausreise aus Panama belegt. Ist für die Einreise in das nächste Land ein Visum oder eine andere Genehmigung erforderlich, muss der Reisende auch dieses Dokument mitführen.
  • Für alle visumfreien Reisenden ist keine allgemein verbindliche Liste mit Hotelbuchungen oder Einladungsschreiben veröffentlicht worden. Die Grenzbehörde kann zusätzliche Unterlagen zur Bestätigung des Reisezwecks, der Unterkunftsadresse, der Aufenthaltsdauer und der Rückreisepläne verlangen.
  • Reisende, die normalerweise ein Visum für Panama benötigen, aber aufgrund eines gültigen Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis eines bestimmten Drittstaates von der Visumpflicht befreit sind, müssen das entsprechende Dokument bei der Einreise vorlegen. Das verwendete Drittstaatsvisum muss für mehrere Einreisen gültig sein, bereits im Hoheitsgebiet des ausstellenden Landes verwendet worden sein und am Tag der Einreise nach Panama noch mindestens sechs Monate gültig sein. Bei der Befreiung aufgrund einer Aufenthaltserlaubnis muss der Aufenthaltstitel gültig sein. Diese Befreiung hängt von der Staatsangehörigkeit, dem Ausstellungsland des Dokuments und der Art des Dokuments ab.
  • Die maximale Aufenthaltsdauer ohne Visum kann je nach Staatsangehörigkeit des Reisenden, Reisepasstyp, anwendbarem Abkommen oder der von der Einreisebehörde gewährten Dauer variieren. Eine einzige maximale Aufenthaltsdauer, die für alle visumfreien Reisenden gilt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Eine allgemeine Verpflichtung zum Abschluss einer Reisekrankenversicherung und ein Mindestversicherungsschutz für alle Reisenden sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Ebenso ist kein allgemeiner Impfausweis oder Gesundheitsbericht als gemeinsames Dokument für alle Reisende veröffentlicht. Der Reisende muss die zum Reisezeitpunkt geltenden Gesundheitsmaßnahmen der panamaischen Gesundheitsbehörden einhalten.
  • Die Visumbefreiung garantiert nicht automatisch das Recht auf Einreise in das Land. Reisenden, gegen die ein Einreisehindernis vorliegt, die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, ihren Einwanderungspflichten nicht nachkommen oder den Reisezweck nicht ausreichend darlegen können, kann die Einreise verweigert werden.

Anforderungen für E-Visum-Anträge

  • Der Online-Antragsweg für Touristenvisa ist für Antragsteller vorgesehen, die in ihrem Staatsangehörigkeits- oder Aufenthaltsland keine diplomatische oder konsularische Vertretung Panamas haben und für die Einreise nach Panama ein Touristenvisum benötigen. Das Antragsrecht richtet sich nach der Staatsangehörigkeit des Antragstellers, dem Aufenthaltsland und dem Vorhandensein einer konsularischen Vertretung.
  • Der Antrag muss über das Online-System des Nationalen Einwanderungsdienstes von Panama gestellt werden, und die im elektronischen Formular angeforderten Angaben zu Person, Reisepass, Aufenthalt, Beruf, Reisezweck, Unterkunft, Kommunikation und früheren Reisen müssen vollständig gemacht werden.
  • Das Formular darf keine Radierungen oder Durchstreichungen enthalten, und kein Feld darf leer gelassen werden. Felder, die für den Antragsteller nicht zutreffen, müssen mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden. Die Richtigkeit der Angaben im Antrag ist im elektronischen Antragsverfahren zu erklären.
  • Eine vollständige und lesbare Kopie des gültigen Reisepasses oder Reisedokuments ist vorzulegen. Das Dokument muss zum Antragszeitpunkt noch mindestens drei Monate gültig sein. Welche Seiten des Reisepasses als separate Dateien hochzuladen sind und die maximale Dateigröße sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Eine Flugbuchung, ein elektronisches Ticket oder eine detaillierte Reiseroute, die die Hin- und Rückreise oder die Weiterreise in das nächste Land belegt, ist vorzulegen. Ist für die Einreise in das nächste Land ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, kann auch eine Kopie davon verlangt werden.
  • Der Personalausweis oder die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers aus dem Aufenthaltsland ist vorzulegen. Lebt der Antragsteller in einem anderen Land als seinem Geburts- oder Staatsangehörigkeitsland, muss er ein gültiges Dokument hochladen, das seinen legalen Aufenthalt in diesem Land belegt.
  • In der standardmäßigen Checkliste für Touristenvisa sind drei aktuelle Fotoabzüge enthalten. Für den Online-Antrag sind jedoch die Pixelmaße, die Hintergrundfarbe, das Dateiformat, die maximale Dateigröße und das Aufnahmedatum des Fotos in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Der Antragsteller muss finanzielle Mittel von mindestens 500 Balboa oder deren Gegenwert nachweisen können. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch eine Bankbescheinigung und den letzten Kontoauszug, eine Kreditkarte und den letzten Kontoauszug, Reiseschecks, Bankschecks, eine Arbeitsbescheinigung und die letzte Gehaltsabrechnung, eine Rentenbescheinigung, eine Steuererklärung, eine kommerzielle Bankreferenz oder ein anderes von der zuständigen Behörde akzeptiertes Einkommensdokument nachgewiesen werden.
  • Wie viele Monate der Kontoauszug für alle Antragsteller umfassen muss, ist in der zentralen Online-Antragsregelung nicht eindeutig festgelegt. In der standardmäßigen zentralen Liste für Touristenvisa wird der Kontoauszug des letzten Monats als ausreichendes Dokument aufgeführt. Die zuständige Behörde kann Kontoauszüge für weitere Zeiträume verlangen.
  • Ist der Antragsteller auf die finanzielle Unterstützung einer anderen Person angewiesen, sind eine Verpflichtungserklärung, die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit des Sponsors und die Dokumente, die das familiäre oder rechtliche Verhältnis zwischen Antragsteller und Sponsor belegen, vorzulegen.
  • Je nach Art der Reise kann eine bestätigte Hotelbuchung oder ein anderer Nachweis der Unterkunft verlangt werden. Bei Antragstellern, die von einer Person in Panama eingeladen werden, können der Personalausweis, eine Kopie des Reisepasses oder der Aufenthaltserlaubnis der einladenden Person sowie eine Strom-, Wasser- oder Telefonrechnung als Adressnachweis angefordert werden.
  • Handelt es sich bei der einladenden Partei um ein Unternehmen, sind der öffentliche Registereintrag des Unternehmens, die Betriebserlaubnis, der Adressnachweis und die gegebenenfalls in der betreffenden Branche erforderlichen Betriebsdokumente vorzulegen. Vom sponsernden Unternehmen oder der sponsernden Person können eine Bankbescheinigung, eine Steuererklärung, ein Nachweis über das Nichtbestehen von Steuerschulden, eine Arbeitsbescheinigung oder ein Sozialversicherungsnachweis verlangt werden.
  • Anträge von Antragstellern unter 18 Jahren müssen von deren Eltern oder der Person, die das Sorgerecht rechtsgültig nachweist, gestellt werden. Gegebenenfalls können die Geburtsurkunde, die Sorgerechtsentscheidung und die Einwilligung des anderen Elternteils verlangt werden. Das Format dieser Dokumente ist in der zentralen Online-Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Es ist festgelegt, dass bei Online-Anträgen die standardmäßige Einwanderungsgebühr von 50 Balboa nicht erhoben wird. Ob eine andere Konsular- oder Verwaltungsgebühr anfällt und welche Zahlungsmethode akzeptiert wird, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Der Antrag unterliegt der Prüfung durch die Einwanderungs- und Sicherheitsbehörden. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen, Bestätigungen oder ein Gespräch verlangen. Ein gemeinsames Vorantragsverfahren für Online-Antragsteller zur Abgabe von Fingerabdrücken oder Gesichtsbiometrie ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Wird der Antrag genehmigt, wird die Reisegenehmigung mit einer Referenznummer an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet. Die elektronische Genehmigung muss ausgedruckt und während der Reise nach Panama in Papierform mitgeführt werden. Es ist keine allgemeine Regel veröffentlicht, dass eine digitale Kopie allein akzeptiert wird.
  • Die standardmäßige Bearbeitungszeit des Online-Antrags, der Zeitpunkt der Antragstellung vor der Reise, die Anzahl der Einreisen, für die die Genehmigung verwendet werden kann, und die genaue Gültigkeitsdauer des elektronischen Dokuments sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer im Touristenstatus beträgt 90 Tage.
  • Die elektronische Bestätigung gewährt kein definitives Einreiserecht in das Land. Die Grenzbehörde kann erneut einen gültigen Reisepass, Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit, ein Rückflugticket, Unterkunftsnachweise und Dokumente zum Reisezweck verlangen.

Anforderungen für Konsularvisum-Anträge

  • Der Antrag auf ein Touristenvisum muss je nach Staatsangehörigkeit und Wohnort des Antragstellers bei der zuständigen panamaischen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat gestellt werden. Einige Anträge werden direkt im Konsulat als Visum mit Stempel bearbeitet, während andere dem autorisierten Visumverfahren unterliegen, das die vorherige Genehmigung des Nationalen Einwanderungsdienstes von Panama erfordert.
  • Der Antragsteller muss das offizielle Touristenvisum-Formular vollständig ausfüllen und unterschreiben. Das Formular darf keine Radierungen oder Durchstreichungen enthalten, kein Feld darf leer gelassen werden, und Felder, die für den Antragsteller nicht zutreffen, müssen mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden.
  • Im Formular sind folgende Angaben zu machen: persönliche Daten, Geburtsdaten, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Wohnanschrift, Kontaktdaten, Beruf, Arbeitgeber, Reisepassdaten, Anschrift der Unterkunft in Panama, Reisebegleiter, geplantes Einreisedatum, Aufenthaltsdauer, Reisezweck, frühere Panama-Visa, frühere Visumablehnungen oder -annullierungen, gültige Visa und Aufenthaltserlaubnisse in anderen Ländern.
  • Der Antragsteller muss das Original und eine vollständige Kopie des gültigen Reisepasses oder Reisedokuments vorlegen. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Antragstellung oder der geplanten Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Da einige diplomatische Vertretungen eine Gültigkeit von sechs Monaten verlangen können, gilt zusätzlich die aktuelle Checkliste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass, die Anforderungen an einen biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass und die besonderen Bedingungen für beschädigte Reisepässe sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • In der zentralen Checkliste für Touristenvisa werden drei aktuelle Fotoabzüge verlangt. Die zentralen Maße, die Hintergrundfarbe und das Aufnahmedatum der Fotos sind nicht eindeutig angegeben. Das aufgesuchte Konsulat kann andere Maße und technische Vorgaben festlegen. Einige Vertretungen verlangen Fotos im Format 2 × 2 Zoll mit weißem Hintergrund; diese Anforderung gilt nur für Anträge im Zuständigkeitsbereich der betreffenden Vertretung.
  • Der Personalausweis oder die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers aus dem Aufenthaltsland ist vorzulegen. Von Personen, die in einem anderen Land als ihrem Staatsangehörigkeitsland einen Antrag stellen, können eine gültige Aufenthaltskarte, eine Arbeitserlaubnis oder ein langfristiges Visum zum Nachweis ihres legalen Aufenthalts verlangt werden.
  • Eine Flugbuchung für Hin- und Rückflug, ein elektronisches Ticket oder eine detaillierte Reiseroute, die die Weiterreise nach Panama belegt, ist vorzulegen. Ist für die Einreise in das nächste Land ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich, ist auch dieses Dokument vorzulegen.
  • Es ist nachzuweisen, dass der Antragsteller über finanzielle Mittel von mindestens 500 Balboa oder deren Gegenwert verfügt. Zu den akzeptierten Nachweisen gehören eine Bankbescheinigung und der letzte Kontoauszug, eine Kreditkarte und der letzte Kontoauszug, Reiseschecks, Bankschecks, eine Arbeitsbescheinigung und die letzte Gehaltsabrechnung, eine Rentenbescheinigung und ein Zahlungsnachweis, die Steuererklärung des letzten Steuerjahres und eine kommerzielle Bankreferenz.
  • Einige Konsulate können Kontoauszüge der letzten drei Monate verlangen. Ein für alle diplomatischen Vertretungen geltender gemeinsamer Zeitraum für Kontoauszüge ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Von Arbeitnehmenden können ein Arbeitgeberschreiben mit Angaben zu Position, Gehalt und Urlaub sowie die letzte Gehaltsabrechnung verlangt werden. Von Selbstständigen oder Firmeninhabern können die Firmenregistrierung, die Betriebserlaubnis, die Steuererklärung und eine Bankreferenz angefordert werden. Rentner müssen ihren Rentenstatus und die regelmäßigen Zahlungen nachweisen.
  • Je nach Art der Reise ist eine bestätigte Hotelbuchung oder ein anderer Nachweis der Unterkunft vorzulegen. Es gibt keine zentrale Regel, die von allen Touristen einen täglichen Reiseplan verlangt.
  • Von Antragstellern, die von einer Person in Panama eingeladen werden, kann ein Einladungsschreiben verlangt werden. Die beglaubigte Kopie des panamaischen Personalausweises der einladenden Person oder, falls es sich um einen Ausländer handelt, die Identitätsseite des Reisepasses sowie der gültige Aufenthaltstitel sind vorzulegen. Die Adresse der einladenden Person kann durch eine Strom-, Wasser- oder Telefonrechnung belegt werden.
  • Handelt es sich bei der einladenden Partei um ein privates Unternehmen, sind der Unternehmensregistereintrag aus dem öffentlichen Register, die Betriebserlaubnis, eine Betriebskostenabrechnung mit der Firmenanschrift und branchenspezifische Geschäftsdokumente vorzulegen. Im Einladungsschreiben sind der Zweck des Besuchs, die Aufenthaltsdauer, die Unterkunftsregelung und wer die Kosten trägt, zu erläutern.
  • Der Sponsor muss möglicherweise eine Bankbescheinigung, einen Einkommensnachweis, die Steuererklärung, einen Nachweis über die Erfüllung der Steuerpflichten, eine Arbeitsbescheinigung, eine Gehaltsabrechnung oder einen Sozialversicherungsnachweis vorlegen. Auch das Verhältnis zwischen Sponsor und Antragsteller ist zu dokumentieren.
  • Wird der Antrag über einen Rechtsanwalt in Panama beim Nationalen Einwanderungsdienst eingereicht, müssen die Vollmacht und der Antrag ordnungsgemäß beglaubigt sein. Für im Ausland ausgestellte Dokumente kann ein Apostille oder eine Legalisierung durch das panamaische Konsulat verlangt werden. Bei diesem Antragsweg können zusätzliche Regeln zur finanziellen Leistungsfähigkeit der einladenden Partei gelten.
  • Ob nicht auf Spanisch verfasste Dokumente übersetzt werden müssen, die Qualifikation des Übersetzers, die notarielle Beglaubigung, die Apostille oder die konsularische Legalisierung richten sich nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, und dem Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Eine für alle Vertretungen geltende zentrale Liste zur Beglaubigung von Dokumenten existiert nicht.
  • Die Angelegenheiten von Antragstellern unter 18 Jahren müssen von deren Eltern oder der Person, die das Sorgerecht rechtsgültig nachweist, wahrgenommen werden. Gegebenenfalls können die Geburtsurkunde, Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern, die Sorgerechtsentscheidung und die notariell beglaubigte Einwilligung des nicht mitreisenden Elternteils verlangt werden.
  • Die zentrale Einwanderungsgebühr für ein Touristenvisum beträgt 50 Balboa. Im Konsularportal des Außenministeriums wird die allgemeine Visumantragsgebühr mit 60 US-Dollar angegeben. Der Gesamtbetrag, die lokale Servicegebühr und die Zahlungsmethode können jedoch je nach der aufgesuchten Vertretung variieren.
  • Einige Vertretungen akzeptieren Banküberweisungen, Bankschecks oder Zahlungsanweisungen, während sie Bargeld oder persönliche Schecks möglicherweise nicht akzeptieren. Eine für alle Vertretungen geltende gemeinsame Zahlungsmethode ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die gezahlten Gebühren können auch bei Ablehnung des Antrags nicht erstattet werden.
  • Eine für alle Vertretungen geltende gemeinsame Frist, wie früh vor der Reise der Antrag gestellt werden muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die Bearbeitung autorisierter Visumanträge kann in einigen Vertretungen bis zu 60 Arbeitstage dauern, die Bearbeitung von Anträgen auf Visum mit Stempel bis zu 30 Arbeitstage. Diese Fristen sind vertretungsspezifisch und können sich aufgrund von Sicherheitsüberprüfungen verlängern.
  • Ein Touristenvisum kann für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen ausgestellt werden. Die Anzahl der Einreisen, für die das Visum verwendet werden kann, der Zeitraum, in dem es nach Ausstellungsdatum verwendet werden kann, und die Bedingungen für ein Mehrfachvisum variieren je nach Staatsangehörigkeit, Visumtyp und Entscheidung der zuständigen Behörde. Eine für alle Antragsteller geltende gemeinsame Regel für Einfach- oder Mehrfacheinreise ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Ein Touristenvisum kann für Tourismus, Besuche bei Familie oder Freunden, Geschäftskontakte, berufliche Besuche, Tagungen, Seminare, Messen, kurzfristige ambulante Behandlungen und ähnliche vorübergehende Besuchszwecke genutzt werden. Für Erwerbstätigkeit, langfristige Ausbildung, Aufenthalt oder bezahlte Tätigkeit ist die entsprechende Einwanderungsgenehmigung einzuholen.
  • Eine allgemein verbindliche Reisekrankenversicherung und ein Mindestversicherungsschutz sind in der zentralen amtlichen Quelle für alle Touristenvisumanträge nicht eindeutig angegeben. Eine allgemeine Impfbescheinigung oder Gesundheitsberichtspflicht ist ebenfalls nicht in der zentralen Checkliste für Touristenvisa enthalten.
  • Es ist keine für alle Vertretungen geltende allgemeine Regel veröffentlicht, dass die routinemäßige Abnahme von Fingerabdrücken oder die Erfassung biometrischer Daten bei einem Konsularantrag verpflichtend ist. Der Antragsteller kann zu einem persönlichen Erscheinen, einem Gespräch oder zur Dokumentenverifikation aufgefordert werden.
  • Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen, Originaldokumente, Erläuterungen, finanzielle Nachweise oder ein Gespräch verlangen. Die Erteilung eines Visums garantiert kein Einreiserecht in das Land; die Grenzbehörde kann die Einreisebedingungen erneut prüfen.

Anforderungen für Transitvisa

  • In Panama gibt es für bestimmte Reisendengruppen die Anforderung, vorab ein Flughafentransitvisum zu beantragen. Ob ein Transitvisum erforderlich ist, hängt von der Staatsangehörigkeit des Reisenden, dem Aufenthaltsstatus, anderen im Besitz befindlichen Visa, dem endgültigen Zielland und davon ab, ob der Reisende den Transitraum verlässt.
  • Reisende, die nicht der besonderen Transitvisumpflicht unterliegen, können ihre Reise fortsetzen, ohne den internationalen Flughafentransitraum zu verlassen und ohne die Umsteigezeit zu überschreiten. Verlässt der Reisende den Transitraum, reist er offiziell in das Land ein oder überschreitet die für den Umstieg erlaubte Zeit, gelten die normalen Einreisebestimmungen.
  • Der Antrag auf ein Transitvisum muss persönlich bei einem zuständigen panamaischen Konsulat gestellt werden. Je nach anwendbarem offiziellem Regime muss der Antrag mindestens 15 oder mindestens 30 Arbeitstage vor der Reise eingereicht werden.
  • Das Antragsformular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Das Formular darf keine Radierungen oder Durchstreichungen enthalten, kein Feld darf leer gelassen werden, und nicht zutreffende Felder sind mit einem entsprechenden Hinweis zu versehen.
  • Im Formular sind folgende Angaben zu machen: persönliche Daten, Staatsangehörigkeit, Geburtsdaten, Reisepassnummer und Gültigkeitsdaten, Wohnanschrift, Telefon und E-Mail, Beruf und Arbeitgeber, mitreisende Personen, endgültiges Zielland, frühere Panama-Visa, frühere Visumablehnungen, gültige Visa in anderen Ländern und Angaben zum legalen Aufenthalt.
  • Je nach anwendbarem Transitregime sind zwei aktuelle Passfotos vorzulegen. Die genauen Maße, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum und die technischen Spezifikationen der Fotos sind in den zentralen Transit-Checklisten nicht eindeutig angegeben.
  • Eine lesbare Kopie des Reisepasses ist vorzulegen. Abhängig vom Transitregime wird verlangt, dass der Reisepass noch mindestens drei oder mindestens sechs Monate gültig ist. Die erforderliche Anzahl freier Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Eine bestätigte Buchung, ein elektronisches Ticket oder eine Reiseroute, die alle Flüge bis zum endgültigen Bestimmungsort zeigt, ist vorzulegen. Ist für die Einreise in das endgültige Zielland ein Visum erforderlich, ist auch eine Kopie des gültigen Visums vorzulegen.
  • Der Personalausweis oder die Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers aus dem Aufenthaltsland ist vorzulegen. In einigen Transitregimen muss dieses Dokument noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Von Reisenden, die im endgültigen Zielland von einer Person oder einem Unternehmen eingeladen werden, kann ein Einladungsschreiben verlangt werden. Der Personalausweis der einladenden Person, ein Adressnachweis und, falls es sich um ein Unternehmen handelt, Registerunterlagen zum Nachweis der juristischen Person können angefordert werden.
  • Ein Transitvisum ermöglicht es dem Reisenden, sich maximal 24 Stunden im internationalen Transitraum aufzuhalten und die Reise innerhalb dieser Zeit fortzusetzen. Das Visum berechtigt nicht zur Einreise nach Panama zu normalen Besuchszwecken oder zum Aufenthalt außerhalb des Transitraums.
  • In einem der anwendbaren Transitregime beträgt die Antragsgebühr 50 Balboa. Im anderen Regime wird ein Zahlungsnachweis verlangt, aber der genaue Betrag ist in der zentralen Checkliste nicht angegeben. Die akzeptierte Zahlungsmethode hängt von dem aufgesuchten Konsulat ab.
  • Für Antragsteller unter 18 Jahren müssen die Eltern oder die Person, die das Sorgerecht rechtsgültig nachweist, den Antrag stellen. Reist das Kind nur mit einem Elternteil, kann die Einwilligung des anderen Elternteils verlangt werden; liegt eine Vormundschaft vor, kann die Sorge- oder Vormundschaftsentscheidung verlangt werden.
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit, Kontoauszug, Hotelbuchung und Reisekrankenversicherung sind in den veröffentlichten zentralen Dokumentenlisten für Transitvisa nicht als allgemeine Pflicht aufgeführt. Der Mindestbetrag und der Versicherungsschutz sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Der Transitantrag unterliegt der Prüfung durch die Einwanderungs- und Sicherheitsbehörden. Das Konsulat kann die Unterlagen elektronisch an den Nationalen Einwanderungsdienst von Panama übermitteln. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen oder ein Gespräch verlangen.
  • Die Gesamtgültigkeitsdauer des Transitvisums nach Ausstellung und die Frage, ob es außer für einen einzigen Umstieg wiederverwendet werden kann, sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
  • Die vorübergehende Transitvisumregelung für bestimmte Reisende wurde bis zum 31. Juli 2026 verlängert. Bei Reisen nach diesem Datum sollte der Gültigkeitsstand der Regelung erneut überprüft werden.
Bevölkerung
4,625,718(2026 geschätzt)
Amtssprache
Spanisch
Regierungsform
Präsidialrepublik
Kontinent
Nordamerika
Hauptstadt
Panama-Stadt
Währung
Panamaische Balboas / US-Dollar
Fläche
74.177 km²
Telefonvorwahl
+507

Panama: Wichtige Reiseziele

Panama-Stadt, die Hauptstadt des Landes, ist der wichtigste internationale Verkehrsknotenpunkt und das wirtschaftliche Zentrum. Der Tocumen International Airport verbindet Panama mit zahlreichen Zielen in Nord- und Südamerika sowie Europa.

Neben der Hauptstadt lockt der Panamakanal als ingenieurtechnisches Wunderwerk zahlreiche Besucher an. Die historische Altstadt von Panama-Stadt, Casco Viejo, bietet koloniale Architektur und lebendige Kultur. Auch die Karibikküste mit ihren Inseln wie Bocas del Toro ist ein beliebtes Reiseziel.

Viele Reisende beginnen ihre Reise in Panama-Stadt, besichtigen den Kanal und reisen dann weiter an die Strände oder in den Regenwald. Von der Hauptstadt aus sind die Inseln des Archipels San Blas oder die vulkanischen Hochlandregionen von Boquete leicht zu erreichen.