Ruanda:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 1. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 108. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 89.

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Ruanda: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Ruanda:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Ruanda: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Voraussetzungen für die visumfreie Einreise

  • Der von der Visumbefreiung profitierende Reisende muss einen von Ruanda anerkannten, echten und gültigen Reisepass oder ein Reisedokument mitführen. Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Standardbesuche im Rahmen der Visumbefreiung sind einfach. Eine Erwerbstätigkeit ist untersagt. In einigen Befreiungsregelungen ist ein Statuswechsel erlaubt, während er in bestimmten Sondereinreisebestimmungen nicht möglich ist. Die zulässige Aufenthaltsdauer kann je nach der vom Reisenden in Anspruch genommenen Befreiung oder regionalen Einreisebestimmung 30 Tage, 90 Tage oder bis zu sechs Monate betragen.
  • Die Einreise im Rahmen der Visumbefreiung ist kostenfrei.
  • Von Reisenden, die direkt aus einem Gebiet ohne Gelbfieberrisiko und ohne aktiven Gelbfieberausbruch kommen, wird kein Gelbfieberimpfzertifikat verlangt. Reisende aus einem Gebiet mit Gelbfieberrisiko oder aktivem Ausbruch müssen ein gültiges Gelbfieberimpfzertifikat vorlegen. Das Zertifikat von Reisenden, die sich in einem Gebiet mit aktivem Ausbruch aufgehalten haben, muss mindestens 10 Tage Gültigkeit seit der Impfung erreicht haben. Ein ungültiges Zertifikat kann zu Quarantäne führen, das Fehlen des Zertifikats zu einer Impfung bei der Einreise. Die Kosten für Quarantäne und Impfung trägt der Reisende.
  • Im Rahmen der am 22. Mai 2026 in Kraft getretenen vorläufigen Ebola-Maßnahmen ist die Einreise von ausländischen Reisenden, die in den 30 Tagen vor der geplanten Einreise nach Ruanda in die Demokratische Republik Kongo gereist sind oder durch dieses Land durchgereist sind, nicht gestattet. Ausländer mit gültigem Aufenthaltsrecht in Ruanda können einreisen; unterliegen jedoch der obligatorischen Quarantäne, wenn sie dieselbe Reisevorgeschichte haben.
  • Ein COVID-19-Test, ein zusätzlicher COVID-19-Test bei der Einreise und ein Passenger Locator Form sind keine allgemeinen Einreisebedingungen. Auch das Tragen einer Gesichtsmaske ist allgemein nicht vorgeschrieben.

Voraussetzungen für die E-Visum-Beantragung

  • Der Online-Visumantrag wird über den Dienst „Visa Application“ im staatlichen Serviceportal Irembo gestellt. Der Antragsteller kann den Vorgang auch ohne Erstellung eines Irembo-Kontos durchführen.
  • Bei der Antragstellung müssen die Staatsangehörigkeit und die Art des Reisedokuments ausgewählt werden; die Angaben zum Antragsteller, demografische Angaben, Angaben zum Wohnsitz, die beantragte Visumart und Reiseinformationen sind in das System einzugeben. Das Abgabe- oder Bearbeitungsbüro kann vom System anhand der Wohnsitzangaben des Antragstellers bestimmt werden. Es müssen eine gültige Telefonnummer, eine E-Mail-Adresse oder beides angegeben werden.
  • Vor dem Absenden des Antrags muss bestätigt werden, dass die angegebenen Informationen korrekt sind, und das elektronische Bestätigungskästchen muss angeklickt werden.
  • Bei allen Online-Anträgen können folgende Unterlagen gemeinsam verlangt werden: eingescanntes Foto mit weißem Hintergrund, eingescannte Kopie der biografischen Seite des Reisepasses und ein Antragsschreiben. Das Foto muss im JPG-Format und maximal 500 KB groß sein. Die biografische Seite des Reisepasses muss im PDF-Format und maximal 500 KB groß sein. Das Antragsschreiben und andere unterstützende Dokumente müssen im PDF-Format und maximal 500 KB groß sein.
  • Der Reisepass oder das anerkannte Reisedokument muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Zusätzliche Unterlagen variieren je nach gewählter Visumart. Das System kann nach Eingabe von Reisezweck, Wohnsitzangaben und beantragter Visumart weitere Dokumente anfordern. Daher sollten Dokumente außer dem Antragsschreiben, dem Foto und der biografischen Seite des Reisepasses nicht als universell für alle Antragsteller angesehen werden.
  • Für Zwecke wie Tourismus, Familienbesuch, Konferenz, Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten, medizinische Behandlung, Gruppentourismus, Arbeitssuche, offizieller Besuch und regionaler Tourismus gibt es verschiedene Besuchervisa. Ob eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist, Statuswechsel, Verlängerung, Anzahl der Einreisen und Gültigkeitsdauer werden je nach gewähltem Visum festgelegt.
  • Das Urlaubsvisum ist für eine einmalige Einreise 30 Tage gültig und kostet 50 USD. Das mehrmalige Urlaubsvisum ist 90 Tage gültig und kostet 70 USD. Das Konferenzvisum ist einmalig und 30 Tage gültig und kostet 50 USD. Das Visum zur medizinischen Behandlung ist einmalig und 90 Tage gültig und kostet 30 USD. Das Gruppentourismusvisum ist einmalig und 30 Tage gültig und kostet 150 USD. Das Ostafrika-Touristenvisum ist mehrmalig, 90 Tage gültig und kostet 100 USD.
  • Wird das Ostafrika-Touristenvisum über Ruanda beantragt, muss die erste Einreise über Ruanda erfolgen. Das Visum darf nur für touristische Reisen zwischen den am Abkommen teilnehmenden Ländern verwendet werden und berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit.
  • Die Antragsgebühren variieren je nach Visumart. Der Antragsteller kann als Zahlungswährung USD oder Ruandische Franc wählen. Bei gebührenpflichtigen Anträgen wird eine Zahlungsnummer generiert. Die Zahlung kann offline über die Bank of Kigali oder online mit Visa und MasterCard erfolgen. Kostenfreie Anträge werden ohne Zahlungsvorgang direkt an die Generaldirektion für Einwanderung und Auswanderung gesendet.
  • Die auf der zentralen Irembo-Dienstseite angegebene Online-Bearbeitungszeit beträgt vier Tage. Es ist nicht gesondert angegeben, wie viele Tage vor der Reise der Antrag mindestens gestellt werden muss. Nach Abschluss der Bearbeitung wird eine Benachrichtigung über den Antragsstatus gesendet.
  • Die Visumzustimmung hebt die Regeln für das Gelbfieberzertifikat oder die geltenden vorläufigen Ebola-Einreisebeschränkungen nicht auf.

Voraussetzungen für das Visum bei Ankunft

  • Für ein Visum bei Ankunft ist keine vorherige Online-Beantragung vor der Reise erforderlich. Der Vorgang kann am internationalen Flughafen Kigali und an den Landgrenzübergängen Ruandas durchgeführt werden.
  • Der Reisende muss einen von Ruanda anerkannten gültigen Reisepass oder ein echtes Reisedokument mitführen. Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Die Art des Visums bei Ankunft wird nach dem Reisezweck gewählt. Die wichtigsten bei der Ankunft angebotenen Visa sind Urlaubs-, Konferenz-, Gruppentourismus-, Ostafrika-Gemeinschaftstourismus- und Transitvisa. Einige spezielle Besuchervisa können je nach Reisezweck auch am Einreiseort ausgestellt werden.
  • Das einmalige Urlaubsvisum ist 30 Tage gültig und kostet 50 USD. Das mehrmalige Urlaubsvisum ist 90 Tage gültig und kostet 70 USD. Das Konferenzvisum ist 30 Tage gültig und kostet 50 USD. Die Gebühr für das Gruppentourismusvisum beträgt 150 USD. Das Ostafrika-Touristenvisum ist 90 Tage gültig, mehrmalig und kostet 100 USD. Das Transitvisum ist maximal 72 Stunden gültig und kostet 30 USD.
  • Damit das Gruppentourismusvisum am Grenzübergang ausgestellt werden kann, muss möglicherweise die vorherige Zustimmung der Generaldirektion für Einwanderung und Auswanderung vorgelegt werden. Es kann die Bedingung gelten, dass die Gruppenmitglieder gemeinsam ein- und ausreisen.
  • Wird das Ostafrika-Touristenvisum an einem ruandischen Einreiseort ausgestellt, muss der erste Einreiseort der Reise Ruanda sein. Dieses Visum dient touristischen Reisen und berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit.
  • Bei Zahlungen für Visa bei Ankunft können Visa-, MasterCard- und American Express-Karten verwendet werden. Es besteht auch die Möglichkeit der mobilen Zahlung mit MTN Mobile Money. Nach Abschluss der Zahlung wird eine Quittung ausgestellt.
  • Bei Ankunft gestellte Anträge werden beim zuständigen Bearbeitungsbüro am Einreiseort abgeschlossen. Es wurde keine gesonderte Bearbeitungszeit veröffentlicht. Das Ablaufdatum der Einreisegenehmigung wird auf dem Visumdokument oder dem Reisepassstempel angezeigt.
  • Der Einwanderungsbeamte kann aufgrund des Reisezwecks oder der gewählten Visumart zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern.
  • Die Erteilung eines Visums bei Ankunft hebt die Regeln für das Gelbfieberzertifikat oder die geltenden vorläufigen Ebola-Einreisebeschränkungen nicht auf.

Voraussetzungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums

  • Ein Konsulatsvisum kann über die für das Wohnsitzland oder die Wohnsitzregion des Antragstellers zuständige ruandische Botschaft oder Hohe Kommission eingeholt werden. Anträge können je nach Vertretung persönlich, per Post oder auf einem anderen von der betreffenden Vertretung festgelegten Weg angenommen werden.
  • Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass oder ein anerkanntes Reisedokument vorlegen. Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Ruanda noch mindestens sechs Monate gültig sein. Einige Vertretungen verlangen auch eine Kopie des Reisepasses.
  • Das Konsulatsantragsformular muss vollständig ausgefüllt werden. Anzahl der Fotos und detaillierte technische Anforderungen variieren je nach Vertretung. Einige Vertretungen verlangen ein aktuelles Farbfoto mit weißem Hintergrund, während andere zwei Fotos verlangen. Einige Auslandsvertretungen schreiben vor, dass die Ohren und alle Gesichtszüge deutlich sichtbar sein müssen, kein Hut getragen werden darf oder das Foto nur mit Klebstoff auf dem Formular befestigt werden darf.
  • Abhängig von der angesuchten Vertretung können ein unterschriebenes Antragsschreiben, das den Reisezweck erläutert, ein Einladungsschreiben, eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises der einladenden Person, eine Hotelreservierung, eine Bestätigung des Rückflugs oder ein Reiseplan, ein Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und ein Zahlungsbeleg verlangt werden.
  • Das Einladungsschreiben muss die vollständige Adresse und Telefonnummer der einladenden Person oder Organisation enthalten. Einige Vertretungen verlangen auch einen Reisepass, Personalausweis oder Aufenthaltsbescheinigung der einladenden Person, aus dem hervorgeht, dass sie ruandischer Staatsbürger oder Inhaber eines gültigen Aufenthaltsrechts in Ruanda ist. Ist keine einladende Person vorhanden, kann eine Hotelreservierung akzeptiert werden.
  • Einige Vertretungen verlangen lediglich einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel.
  • Bei postalischen Anträgen kann ein bereits frankierter, mit der Adresse des Antragstellers versehener und nachverfolgbarer Rückumschlag verlangt werden. Einige Vertretungen akzeptieren aus Sicherheitsgründen nur bestimmte Kurierdienste oder Einschreiben.
  • Die Gebühren, Zahlungswährung und Zahlungsmethoden variieren je nach angesuchter Vertretung. Einige Vertretungen akzeptieren Überweisungen oder direkte Einzahlungen bei der Bank und nehmen kein Bargeld, keine persönlichen Schecks oder Kreditkarten an. Andere Vertretungen akzeptieren Zahlungsanweisungen oder Barschecks. Der Zahlungsbeleg muss den Antragsunterlagen beigefügt werden. Bearbeitungsgebühren sind in der Regel nicht erstattungsfähig.
  • Die Bearbeitungszeit des Konsulats variiert je nach Vertretung. Einige Vertretungen geben eine Bearbeitungszeit von fünf Arbeitstagen an, andere von sieben Arbeitstagen. Der Antrag sollte unter Berücksichtigung der Auslastung und der Postlaufzeit rechtzeitig vor der Reise gestellt werden.
  • Die betreffende Vertretung kann je nach den Reiseumständen des Kindes einen Nachweis des Familienverhältnisses oder der elterlichen Erlaubnis verlangen.
  • Für Dokumente, die nicht in Englisch, Französisch oder Kinyarwanda verfasst sind, sind die Anweisungen der angesuchten Vertretung maßgeblich.
  • Ein Konsulatsvisum hebt die Regeln für das Gelbfieberzertifikat oder die geltenden vorläufigen Ebola-Einreisebeschränkungen nicht auf. Auch wenn ein Visum erteilt wurde, kann die Einreise aufgrund aktueller Gesundheitsmaßnahmen verweigert oder eine Quarantäne verhängt werden.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Ein Transitvisum wird für Reisende ausgestellt, die über Ruanda in ein anderes Land weiterreisen. Der Antrag kann am Einreiseort, online über Irembo oder an einem anderen von der Generaldirektion für Einwanderung und Auswanderung festgelegten Ort gestellt werden.
  • Der Reisende muss einen von Ruanda anerkannten echten Reisepass oder ein Reisedokument mitführen. Das Dokument muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Das Transitvisum ist einmalig, berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit und kann nicht in einen anderen Einwanderungsstatus umgewandelt werden.
  • Das Standard-Transitvisum ist maximal 72 Stunden gültig und kostet 30 USD. Für Reisende, die unter eine Visumbefreiungsregelung fallen, kann die Gebühr entfallen.
  • Bei der Online-Beantragung eines Transitvisums werden ein JPG-Foto mit weißem Hintergrund, eine PDF-Kopie der biografischen Seite des Reisepasses und ein Antragsschreiben im PDF-Format verlangt. Die maximale Größe jeder Datei beträgt 500 KB. Weitere, von der gewählten Art des Transitvisums abhängige Unterlagen können vom System zusätzlich angefordert werden.
  • Einer Person, die aufgrund einer Flugplanänderung, schlechten Wetters oder eines anderen vom Reisenden nicht zu vertretenden Grundes nicht weiterreisen kann, kann am Einreiseort eine kostenlose spezielle Transitgenehmigung erteilt werden. Diese Genehmigung ist einmalig und darf 72 Stunden nicht überschreiten. Sie kann unter außergewöhnlichen Umständen verlängert werden.
  • Die angesuchte Auslandsvertretung oder der Grenzbeamte kann zusätzliche Unterlagen zur Bestätigung der Weiterreise verlangen.
  • Transitreisende unterliegen ebenfalls den Gesundheitsmaßnahmen bezüglich Gelbfieber und der vorläufigen Ebola-Maßnahmen. Insbesondere die Durchreise durch die Demokratische Republik Kongo innerhalb der 30 Tage vor der Einreise nach Ruanda wird im Rahmen der vorläufigen Ebola-Einreisebeschränkung gewertet.