Brunei Darussalam:Visabestimmungen

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Brunei Darussalam Karte der Visabestimmungen

Brunei Darussalam: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Anforderungen für die visumfreie Einreise

  • Der Reisende muss einen von der bruneiischen Regierung anerkannten gültigen Reisepass oder ein Reisedokument mitführen. Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise in das Land noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Reisepass ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Es wurde keine separate zentrale Anforderung für beschädigte Reisepässe, maschinenlesbare Reisepässe oder biometrische Reisepässe veröffentlicht, die für alle Reisenden gilt.
  • Der Reisende muss über ein Rück- oder Weiterreiseticket, das die Ausreise aus Brunei belegt, sowie über ausreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts im Land verfügen. Mit welchem Dokument die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen ist, wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und welcher Mindestbetrag auf dem Konto erforderlich ist, wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Einwanderungsbeamte können bei Bedarf den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit verlangen.
  • Vor der Einreise nach Brunei ist die Registrierung des E-Arrival Card abzuschließen. Für die Registrierung sind ein gültiger Reisepass oder ein individuelles Reisedokument, die Reiseinformationen des Fluges oder des verwendeten Fahrzeugs sowie die Unterkunftsdetails in Brunei erforderlich. Im Portal ist ein Konto zu erstellen und das Konto mit einem Einmalpasswort zu aktivieren. Nach Abschluss der Registrierung wird eine Referenznummer generiert.
  • Der E-Arrival Card Vorgang muss innerhalb von drei Tagen vor der Ankunft abgeschlossen werden. Diese Registrierung ist kein Visum oder keine elektronische Reisegenehmigung und ersetzt nicht die Visumpflicht eines visumpflichtigen Reisenden. Ob die Referenznummer in gedruckter oder digitaler Form mitgeführt werden muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • An der Einwanderungskontrolle ist ein gültiger Reisepass oder ein Reisedokument vorzulegen. Die Einreise in das Land und die Dauer des Aufenthalts unterliegen der Beurteilung durch die Einwanderungsbehörde am Einreiseort. Die maximale visumfreie Aufenthaltsdauer variiert je nach Art des verwendeten Reisepasses und der anwendbaren Visumbefreiungsregelung; es gibt keine einheitliche Dauer für alle Reisenden.
  • Der durch die Visumbefreiung zulässige Reisezweck kann je nach Reisepasstyp und der entsprechenden Regelung variieren. Für bezahlte Beschäftigung oder Tätigkeiten, die eine Arbeitserlaubnis erfordern, ist ein entsprechendes Arbeitsvisum und eine Arbeitserlaubnis erforderlich.
  • Zur Reisekrankenversicherung wurde auf der zentralen Visumklassifizierungsseite keine einheitliche Checkliste für alle visumfreien Reisenden veröffentlicht. Einige offizielle bruneiische Vertretungen verlangen eine Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt und eine Deckung von mindestens 10.000 Brunei-Dollar pro Person bietet. Da die Anwendung dieser Anforderung je nach Vertretung, Art der Reise oder aktueller Einreisepraxis variieren kann, sollte vor der Reise die zuständige offizielle Vertretung kontaktiert werden.
  • Von Reisenden, die aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet kommen oder ein solches Gebiet durchreisen, kann ein gültiges internationales Gelbfieberimpfzertifikat verlangt werden. Bei Reisenden über einem Jahr kann das Fehlen eines Zertifikats bei Ankunft aus einem Endemiegebiet oder bei Durchreise durch diese Gebiete innerhalb der vorangegangenen sechs Tage zur Verweigerung der Einreise, zu einer ärztlichen Untersuchung oder zu einer gesundheitlichen Überwachung führen.
  • Für minderjährige Reisende wurde keine zentrale Checkliste veröffentlicht, die für alle Reisenden Geburtsurkunde, elterliche Einverständniserklärung oder besondere Begleitdokumente vorsieht. Diese Dokumente können je nach Situation des Reisenden, den Beförderungsregeln und der Beurteilung durch die Einwanderungsbehörde verlangt werden.

Anforderungen für das Visum bei der Ankunft

  • Der Antrag auf ein Visum bei der Ankunft erfolgt bei der Einreise nach Brunei unter Verwendung des Formblatts 19. Die offizielle Visumseite gibt an, dass das Formblatt an Reisende auf Flügen nach Brunei verteilt wird. Der Antragsteller muss die im Formblatt geforderten persönlichen Daten, Reisepass- und Reiseinformationen vollständig angeben.
  • Ein Visum bei der Ankunft kann an den Einwanderungskontrollstellen in Brunei erhältlich sein. Die Praxis ist nicht auf einen bestimmten Flughafen beschränkt. Die Berechtigung des Reisenden für ein Visum bei der Ankunft wird jedoch anhand des Reisepasstyps und der offiziellen Visumkategorie bestimmt.
  • Die Gebühr für ein einmaliges Visum bei der Ankunft beträgt 20 Brunei-Dollar. Die Gebühr für ein mehrfaches Visum bei der Ankunft beträgt 30 Brunei-Dollar. Die auf der allgemeinen Seite für Visa bei der Ankunft akzeptierten Zahlungsmethoden, die Möglichkeit der Kartenzahlung oder die Annahme von Fremdwährungen sind nicht genau angegeben.
  • Der Reisende muss einen von Brunei anerkannten Reisepass oder ein Reisedokument mitführen, das zum Zeitpunkt der Einreise nach Brunei noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die Anzahl der für ein Visum bei der Ankunft erforderlichen leeren Reisepassseiten ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Der Reisende muss über ein Rück- oder Weiterreiseticket, Unterkunftsdetails in Brunei und ausreichende finanzielle Mittel für die Aufenthaltsdauer verfügen. Der Zeitraum des Kontoauszugs und der Mindestfinanzbetrag sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Vor der Einreise nach Brunei ist die Registrierung des E-Arrival Card abzuschließen. Während der Registrierung werden Reisepass-, Reise- und Unterkunftsangaben gemacht und nach Abschluss des Vorgangs wird eine Referenznummer generiert. Der E-Arrival Card ersetzt kein Visum bei der Ankunft.
  • Die Gültigkeitsdauer des Visums bei der Ankunft und die maximal zulässige Aufenthaltsdauer variieren je nach Reisepasstyp und der für den Reisenden geltenden Visumregelung bei der Ankunft. Es wurde keine einheitliche Aufenthaltsdauer für alle Antragsteller eines Visums bei der Ankunft in der zentralen offiziellen Quelle veröffentlicht.
  • Die Anzahl und Größe der Fotos, die Hintergrundfarbe, biometrische Daten, ein Vorstellungsgespräch, der Krankenversicherungsschutz und zusätzliche Dokumente für Kinder sind für das Visum bei der Ankunft in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Die Einwanderungsbehörde kann bei der Einreise zusätzliche Informationen oder Unterlagen verlangen.
  • Reisende, die aus einem Gebiet mit Gelbfieberrisiko kommen oder ein solches Gebiet durchreisen, müssen ein internationales Gelbfieberimpfzertifikat gemäß den geltenden Gesundheitsvorschriften mitführen.

Anforderungen für den Antrag auf ein Konsulatsvisum

  • Der Visumantrag muss bei der nächstgelegenen bruneiischen Botschaft, dem Hochkommissariat oder einer anderen zuständigen Auslandsvertretung gestellt werden. Befindet sich in dem Land, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz hat, eine bruneiische Vertretung, kann die persönliche Einreichung des Antrags mit den erforderlichen Unterlagen verlangt werden. In Ländern ohne Vertretung können die Unterlagen per sicherer Kurierpost mit einem vorfrankierten und mit der Adresse des Antragstellers versehenen Rückumschlag gesendet werden.
  • Jeder Antragsteller muss ein separates Visumantragsformular ausfüllen. Das aktuelle Formular ist in Druckbuchstaben auszufüllen, zu datieren und vom Antragsteller zu unterschreiben. Das Formular ist kostenlos.
  • Im Formular werden der vollständige Name, die aktuelle und frühere Staatsangehörigkeit, der Familienstand, das Geschlecht, das Geburtsdatum und der Geburtsort, der Beruf, die Wohnadresse, die Religion, die Reisepass- oder Personalausweisnummer, der Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum, das Ablaufdatum, der Einreisezweck und die Kontaktadresse in Brunei abgefragt.
  • Bei Privatbesuchen sind der Name, die Adresse und die Beziehung des Gastgebers zum Antragsteller anzugeben; bei Geschäfts- oder Berufsbesuchen der Name und die Adresse des zu besuchenden Unternehmens; bei Anträgen zu Beschäftigungszwecken der Name und die Adresse des Arbeitgebers; bei Transitanträgen das Zielland.
  • Im Formular sind auch die den Antragsteller begleitenden und im Reisedokument eingetragenen Personen, die Art des beantragten Visums, frühere Einreiseverweigerungen oder Abschiebungen, Angaben zu Vorstrafen, die geplante Aufenthaltsdauer, das vorgesehene Einreisedatum, frühere Besuche in Brunei und die für die Reise zur Verfügung stehenden Geldmittel anzugeben. Die zuständige Behörde kann den Nachweis finanzieller Mittel verlangen.
  • Für ein Besuchsvisum für soziale oder touristische Zwecke sind das ausgefüllte Antragsformular, der Reisepass, zwei aktuelle farbige Passfotos, ein bestätigtes Rückflugticket, eine Hotelreservierung oder die Adresse des Aufenthalts in Brunei sowie die Kontaktdaten des Antragstellers vorzulegen.
  • Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise nach Brunei noch mindestens sechs Monate gültig sein. Je nach Antragskategorie und Vertretung kann das Original oder eine Kopie des Reisepasses verlangt werden. Einige Anträge erfordern die Abgabe des Originalreisepasses bei der Vertretung, um bearbeitet werden zu können.
  • Die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Reisepass ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Da in den Checklisten der offiziellen Auslandsvertretungen unterschiedliche Anforderungen wie drei, vier oder sechs leere Seiten bestehen können, ist die aktuelle Checkliste der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, maßgeblich.
  • Die zentralen Anforderungen verlangen zwei aktuelle, farbige Passfotos. Die Maße in Zentimetern, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum, das Dateiformat und die digitalen technischen Spezifikationen der Fotos sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Einige Auslandsvertretungen können zusätzliche Anforderungen wie weißen oder blauen Hintergrund stellen.
  • Bei Geschäftsbesuchsanträgen ist dem Antragsformular ein Antrags- und Unterstützungsschreiben des Bürgen oder des Unternehmens in Brunei beizufügen. Je nach Art der Tätigkeit können ein Unterstützungsschreiben der zuständigen öffentlichen Stelle oder des eingetragenen Unternehmens in Brunei, eine Genehmigung der Veranstaltung oder der Geschäftstätigkeit, die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen sowie Unternehmensunterlagen, die belegen, dass der Antragsteller Geschäftsmann ist, verlangt werden.
  • Das Original und eine Kopie des Personalausweises des Bürgen für den Geschäftsbesuch können vorgelegt werden. Ist der Bürge Ausländer, können das Original und eine Kopie seines Reisepasses verlangt werden. Die Gewerbelizenz des Bürgen oder des Unternehmens sowie Unterlagen, die die Geschäftstätigkeit des Antragstellers in seinem Heimatland belegen, können ebenfalls angefordert werden.
  • Bei Anträgen für Berufsbesuche sind ein Antragsschreiben des Bürgen oder des Unternehmens in Brunei, ein Unterstützungsschreiben der bruneiischen Regierung oder des betreffenden Unternehmens, ein Projektschreiben oder ein Auftragsschreiben, die erforderlichen Arbeitsunterlagen und ein Arbeitgeberschreiben, das die berufliche Qualifikation des Antragstellers bestätigt, vorzulegen.
  • Der Antrag auf ein Visum für Geschäfts- und Berufsbesuche ist in einigen Fällen von einem in Brunei eingetragenen Unternehmen, einer öffentlichen Stelle oder einem öffentlichkeitsnahen Unternehmen im Namen des Antragstellers bei der Einwanderungs- und Personenstandsbehörde zu stellen. Nach Ausstellung des Genehmigungsschreibens schließt der Antragsteller das Visumverfahren bei der nächstgelegenen bruneiischen Auslandsvertretung ab.
  • Bei Visa für Beschäftigung, Studium und abhängige Familienangehörige kann eine vorherige Einwanderungsgenehmigung des Arbeitgebers, der Bildungseinrichtung oder des Familienpaten in Brunei erforderlich sein. Für diese Kategorien werden zweckbezogene zusätzliche Dokumente wie Arbeitserlaubnis, Zulassungsschreiben, ärztliche Untersuchung, Nachweis der Familienzugehörigkeit oder Patenschaftsunterlagen verlangt. Für all diese Dokumente gibt es keine einheitliche zentrale Checkliste, die für alle Antragsteller gilt.
  • Die zentrale Antragsgebühr für ein Besuchsvisum für soziale Zwecke beträgt 20 Brunei-Dollar oder den Gegenwert. Ob die Gebühr erstattungsfähig ist, der Gegenwert in Landeswährung und die akzeptierte Zahlungsmethode können je nach Vertretung variieren. Es gibt Vertretungen, die Bargeld, Postanweisung oder Bankscheck akzeptieren, aber in der zentralen offiziellen Quelle ist keine einheitliche Zahlungsmethode für alle Vertretungen angegeben.
  • Bei der Antragskategorie, die eine Vorprüfung und Weiterleitung an die bruneiischen Behörden erfordert, beträgt die angegebene Bearbeitungszeit 14 Werktage, wobei der Tag der Antragstellung nicht mitgezählt wird. Bei direkter bearbeiteten Anträgen für soziale Besuche wird auf der zentralen Seite eine Bearbeitungszeit von drei Werktagen angegeben, ebenfalls ohne den Tag der Antragstellung.
  • Bei Geschäfts- und Berufsbesuchsanträgen, die von einem Unternehmen oder einer Einrichtung in Brunei gestellt werden, beträgt die übliche Bearbeitungszeit im Hauptsitz der Einwanderungsbehörde und in der Zweigstelle Kuala Belait drei Werktage; in der Zweigstelle Temburong fünf Werktage. Fälle, die eine zusätzliche Prüfung erfordern, können länger dauern.
  • Auslandsvertretungen können je nach lokaler Arbeitsbelastung und der Notwendigkeit, die Akte nach Brunei zu senden, unterschiedliche Bearbeitungszeiten haben. Es gibt keine zentrale Frist für alle Vertretungen, wann der Antrag vor der Reise gestellt werden muss. Einige Vertretungen verlangen eine Antragsfrist von zwei Wochen, 30 Tagen oder länger.
  • Ein einmaliges Visum kann nur für eine Einreise verwendet werden, ein mehrfaches Visum für mehrere Einreisen während seiner Gültigkeitsdauer. Die Erteilung eines mehrfachen Visums ist nicht automatisch und hängt vom Antragszweck, den eingereichten Unterlagen und der Beurteilung durch die Einwanderungsbehörde ab.
  • Eine einheitliche Visumgültigkeitsdauer und maximale Aufenthaltsdauer für alle Konsulatsvisa sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Einige offizielle Auslandsvertretungsseiten geben an, dass das Visum maximal drei Monate gültig sein kann, aber die tatsächliche Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer wird auf dem Visumaufkleber, im Genehmigungsschreiben und in der bei der Einreise erteilten Erlaubnis angegeben.
  • Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und der Mindestkontostand sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Einige Vertretungen verlangen länderspezifische Kontoauszüge, Steuerbescheide, Einkommensnachweise oder Mindestguthaben. Diese Beträge sind nicht universell für alle Antragsteller.
  • Die Reisekrankenversicherung und der Mindestdeckungsbetrag sind auf den zentralen Visumkategorieseiten nicht genau angegeben. Einige offizielle Vertretungen verlangen eine Versicherung mit einer Deckung von mindestens 10.000 Brunei-Dollar, die den gesamten Aufenthaltszeitraum, Notfallbehandlung und Krankenhausaufenthalt abdeckt. Bei Arbeits-, Studenten- oder Langzeitvisa können andere Deckungsbeträge gelten.
  • Nationaler Personalausweis, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, frühere Reisepässe, alte Visa, Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts und Dokumente, die die familiäre Bindung belegen, können von einigen Vertretungen oder für bestimmte Visumarten verlangt werden. Diese sind in der zentralen Checkliste für soziale Besuche nicht für alle Antragsteller verpflichtend.
  • Die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Legalisation oder Apostille für nicht in englischer Sprache ausgestellte Dokumente variieren je nach Vertretung. Einige Vertretungen verlangen eine notariell beglaubigte englische Übersetzung aller nicht englischen Dokumente. In der zentralen offiziellen Quelle wurde keine einheitliche Übersetzungs- oder Apostilleregel veröffentlicht, die für alle Vertretungen gilt.
  • Eine Anforderung zur Abnahme von Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Daten wird auf den zentralen Seiten für Kurzzeitvisa nicht erwähnt. Die Auslandsvertretung kann bei Bedarf ein Telefon- oder persönliches Vorstellungsgespräch mit dem Antragsteller führen und zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern.
  • Für Kinder können Geburtsurkunde, Ausweise der Eltern, Nachweis der Familienzugehörigkeit und eine elterliche Einverständniserklärung je nach Vertretung und Reisebedingungen verlangt werden. Es wurde keine einheitliche zentrale Dokumentenliste veröffentlicht, die für alle minderjährigen Antragsteller gilt.
  • Nach Erteilung des Visums ist die Registrierung des E-Arrival Card getrennt durchzuführen. Bei der Registrierung werden gültige Reisepass-, Reise- und Unterkunftsangaben in Brunei gemacht. Der E-Arrival Card ersetzt kein Konsulatsvisum.
  • Von Antragstellern, die aus einem Gelbfieber-Endemiegebiet kommen oder ein solches Gebiet durchreisen, wird ein gültiges internationales Impfzertifikat verlangt. Die zuständige Vertretung kann je nach Gesundheitsrisiken im Herkunftsland auch ein Polio-Impfzertifikat oder andere Gesundheitsdokumente verlangen; diese Anforderungen sind nicht universell für alle Antragsteller.
  • Die Ausstellung eines Visums gewährt kein unbedingtes Recht auf Einreise nach Brunei. Die endgültige Zulassung, die Aufenthaltsdauer und die Einreisebedingungen werden bei der Ankunft im Land durch den Einwanderungsbeamten festgelegt.

Anforderungen für das Transitvisum

  • Ein Transitvisum wird nur auf dem internationalen Flughafen von Brunei ausgestellt. Es wurde keine offizielle Praxis für die Ausstellung von Transitvisa an Landgrenzen, Seehäfen oder anderen Flughäfen veröffentlicht.
  • Der Reisende muss auf dem Luftweg über Brunei in ein Drittland reisen. Es sind ein gültiger Reisepass, ein bestätigtes Weiterflugticket und, falls erforderlich, ein gültiges Visum für das Zielland vorzulegen.
  • Der Reisende muss während der Transitzeit über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Mit welchen Dokumenten die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen ist oder welcher Mindestbetrag erforderlich ist, wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Das Transitvisum gestattet einen Aufenthalt von höchstens 72 Stunden ab Ausstellungsdatum. Der Reisende muss die Reise in das Drittland innerhalb dieser Frist fortsetzen.
  • Die Gebühr für das Transitvisum beträgt 5 Brunei-Dollar und ist in der Landeswährung zu entrichten. Andere Zahlungsmethoden sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Das Transitvisum kann nicht verlängert werden. Die Option für einmalige oder mehrfache Einreise wird auf der Seite mit den Transitvisumbedingungen nicht genannt.
  • Die Berechtigung für ein Transitvisum kann je nach Staatsangehörigkeit des Reisenden, Reisepasstyp oder gültigem Aufenthaltstitel aus bestimmten Ländern variieren. Diese Berechtigung ist anhand der persönlichen Reisedokumente zu prüfen.
  • Die offizielle Seite zum Transitvisum stellt lediglich die Anforderung eines gültigen Reisepasses und gibt keine separate sechsmonatige Gültigkeitsdauer des Reisepasses für Transitreisende an. Für leere Reisepassseiten, Fotos, Krankenversicherung, biometrische Daten und Dokumente für Kinder wurden keine spezifischen zentralen Anforderungen für das Transitvisum veröffentlicht.
Bevölkerung
469,775(2026 geschätzt)
Amtssprache
Malaiisch
Regierungsform
Absolute Monarchie
Kontinent
Asien
Hauptstadt
Bandar Seri Begawan
Währung
Brunei-Dollar
Fläche
5.765 km²
Telefonvorwahl
+673

Brunei Darussalam: Wichtige Reiseziele

Die Hauptstadt Bandar Seri Begawan ist das politische und wirtschaftliche Zentrum Bruneis. Der Brunei International Airport dient als wichtigster internationaler Ankunftspunkt für Reisende.

Kulturelle Höhepunkte sind die prächtige Sultan-Omar-Ali-Saifuddin-Moschee und das traditionelle Wasserdorf Kampong Ayer. Der Ulu-Temburong-Nationalpark bietet unberührte Regenwälder und eine reiche Tierwelt.

Viele Besucher beginnen ihre Reise in Bandar Seri Begawan und unternehmen einen Ausflug in den Temburong-Distrikt, der nur per Boot erreichbar ist. Von Brunei aus lassen sich auch Ziele im malaysischen Teil Borneos wie Sabah und Sarawak erkunden.