Costa Rica:Visabestimmungen

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Costa Rica Karte der Visabestimmungen

Costa Rica: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Der Reisende muss einen von Costa Rica anerkannten gültigen Reisepass oder ein Reisedokument vorlegen. Das Dokument muss gemäß den Normen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation maschinenlesbar oder biometrisch sein und sich in gutem Zustand befinden. Die Mindestgültigkeit des Reisepasses beträgt am Tag der Einreise mindestens einen Tag oder mindestens 90 Tage, je nach der offiziellen visumfreien Einreisegruppe, der der Reisende unterliegt. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Ein Rück- oder Weiterreiseticket, das die Ausreise aus dem Land belegt, muss vorgelegt werden. Dieses Dokument kann ein vorab gekauftes Flugticket, ein Busticket zur Ausreise aus dem Land oder ein Kreuzfahrtpassagiernachweis sein. Die Rück- oder Weiterreise muss vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer erfolgen.
  • Für jeden legalen Aufenthaltsmonat oder jeden Monatsteil muss eine finanzielle Leistungsfähigkeit in Höhe von mindestens 100 US-Dollar nachgewiesen werden. Der Einwanderungsbeamte kann den Reisenden auffordern, diese Möglichkeit nachzuweisen. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss und eine bestimmte Methode zur Angabe eines Kontostands werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Die Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise vom Einwanderungsbeamten festgelegt. Je nach anwendbarer visumfreier Einreisegruppe können maximal 180 Kalendertage oder maximal 30 Kalendertage gewährt werden. Der Beamte kann einen kürzeren Zeitraum festlegen. Die Obergrenze von 180 Tagen ist grundsätzlich nicht verlängerbar; für einen Aufenthalt von 30 Tagen kann unter der geltenden Gesetzgebung ein Verlängerungsantrag möglich sein.
  • Stützt sich die Visumbefreiung auf ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines anderen Landes, muss das Dokument die in der aktuellen Richtlinie festgelegten Anforderungen an Dokumenttyp, Anzahl der Einreisen und Restgültigkeitsdauer erfüllen. Die geltenden Bedingungen variieren je nach Ausstellerland des Dokuments, Art des Dokuments und dem ursprünglichen Visastatus des Reisenden.
  • Reisende, die aus einem Gebiet mit Gelbfieberrisiko kommen und nicht unter eine Befreiung fallen, müssen das Internationale Gelbfieberimpfzertifikat vorlegen, das belegt, dass die Impfung mindestens zehn Tage vor dem Einreisedatum verabreicht wurde. Für Personen, die das Risikogebiet verlassen haben und mindestens sechs Tage in einem nicht risikobehafteten Land verbracht haben und in dieser Zeit kein Fieber entwickelt haben, kann eine Ausnahmeregelung gelten. Personen, die ihre Reise fortsetzen, ohne den internationalen Transitbereich zu verlassen, sind von der Impfzertifikatspflicht befreit. Von ausländischen Reisenden mit einem gesundheitlichen Zustand, der eine Impfung ausschließt, kann ein gültiges ärztliches Attest verlangt werden, das von der zuständigen Gesundheitsbehörde des Ausreiselandes bestätigt wurde.
  • Für die allgemeine visumfreie Einreise werden eine Hotelreservierung, eine Reisekrankenversicherung und der Mindestdeckungsbetrag der Versicherung in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.

Antragsvoraussetzungen für das Konsularvisum

  • Der Antrag ist grundsätzlich persönlich bei dem für das Land, dessen Staatsangehöriger oder rechtmäßiger Bewohner der Antragsteller ist, zuständigen konsularischen Vertretung Costa Ricas zu stellen. Das Konsulat kann eine Aufenthaltserlaubnis oder einen Identitätsnachweis verlangen, die den rechtmäßigen Aufenthalt des Antragstellers im Aufenthaltsland belegen. In einigen Ländern kann ein autorisiertes digitales Dokumentenübermittlungssystem genutzt werden; an anderen Orten werden die Dokumente physisch eingereicht. Die digitale Dokumentenübermittlung bedeutet kein elektronisches Visum. Das genehmigte Visum wird in den Reisepass oder das anerkannte Reisedokument eingeklebt.
  • Das an den Konsul von Costa Rica gerichtete und unterschriebene Antragsschreiben muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer, Wohnort, Reisezweck, voraussichtliche Aufenthaltsdauer, ungefähres Ein- und Ausreisedatum, Beruf oder Tätigkeit, genaue Adresse der Unterkunft in Costa Rica, Geburtsdatum und -ort, Kontaktdaten für Mitteilungen, Datum und Unterschrift.
  • Nach Einreichung der Unterlagen muss das offizielle Antragsformular leserlich und deutlich, ohne Durchstreichungen, Radierungen oder Korrekturen, ausgefüllt werden. Das Formular wird dem Konsulat übergeben. Das Verfahren des Konsulats bezüglich Terminvereinbarung, physischer Abgabe oder digitaler Übermittlung gilt zusätzlich.
  • Der Reisepass oder das von Costa Rica anerkannte Reisedokument muss am voraussichtlichen Einreisedatum mindestens 180 Tage gültig sein. Im zentralen allgemeinen Verfahren wird eine Kopie aller Seiten des Reisepasses verlangt. Da einige Vertretungen oder Sonderverfahren möglicherweise nur die biografische Seite und die verwendeten Visaseiten anfordern, ist die aktuelle Checkliste des zuständigen Konsulats maßgeblich. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Dem Antrag sind beizufügen: eine Reservierung für ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein Nachweis über die finanziellen Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Aufenthalts und ein gültiges polizeiliches Führungszeugnis. Liegt das Führungszeugnis in einer anderen Sprache als Spanisch vor, ist eine spanische Übersetzung beizufügen. Bei der Einreise in das Land gilt zusätzlich die Anforderung einer finanziellen Leistungsfähigkeit von mindestens 100 US-Dollar pro Monat oder Monatsteil. Wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss und welcher feste Kontostand bei der Antragstellung vorliegen muss, wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • In Fällen, in denen öffentliche Urkunden aus dem Ausland bei der Generaldirektion für Einwanderung und Ausländer Costa Ricas verwendet werden sollen, kann eine Apostille oder konsularische Beglaubigung sowie eine amtliche spanische Übersetzung erforderlich sein. Die der Visumstelle vorgelegten ausländischen Bescheinigungen sind in der Regel ab Ausstellungsdatum sechs Monate gültig. Die Apostillierung, Legalisation und Übersetzung des Dokuments können je nach dem Konsulat, bei dem der Antrag gestellt wird, und der Visumart variieren.
  • Im Verfahren des beschränkten Visums kann der Antrag vom Antragsteller, einem in Costa Rica ansässigen Verwandten oder einem bevollmächtigten Vertreter an die Kommission für Beschränkte Visa gerichtet werden. Der Antrag muss vor einem zuständigen Beamten unterschrieben oder notariell beglaubigt werden. Verlangt werden können: eine beglaubigte, erforderlichenfalls mit Apostille oder Legalisation versehene und ins Spanische übersetzte Kopie des gesamten Reisepasses; der Identitätsnachweis der antragstellenden Person; Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und des Sponsors; ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland oder dem Land des letzten dreijährigen Aufenthalts des Antragstellers; sowie Dokumente, die die familiäre Bindung und den Familienstand belegen. Die Kommission kann zudem eine Sicherheitsleistung verlangen, deren Höhe im Beschluss mitgeteilt wird.
  • Bei einem Standard-Konsularvisum beträgt die Entscheidungsfrist nach Einreichung der vollständigen Unterlagen 30 Kalendertage. Bei einem Antrag auf ein beschränktes Visum kann die Prüfungs- und Entscheidungsfrist der Kommission bis zu 90 Tage betragen. Das Vorliegen unvollständiger Unterlagen oder die Notwendigkeit zusätzlicher Prüfungen kann die Frist beeinflussen.
  • Das genehmigte Konsular- oder beschränkte Visum muss innerhalb von drei Monaten nach der Benachrichtigung in den Reisepass eingeklebt werden. Nach der Einklebung muss das Visum innerhalb von maximal 60 Kalendertagen genutzt werden. Das allgemeine Touristenvisum ist ein Einmalvisum, und die bei der Einreise gewährte Aufenthaltsdauer beträgt maximal 30 Kalendertage. Nach den geltenden Bestimmungen kann ein Antrag auf Verlängerung des Aufenthalts gestellt werden.
  • Der Status als Tourist oder Kurzzeitgeschäftsreisender berechtigt nicht zur Ausübung einer entgeltlichen oder gewinnbringenden Erwerbstätigkeit in Costa Rica. Reisende zu Zwecken der Bildung, Forschung, religiösen Tätigkeit, Familienzusammenführung, des vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalts müssen die für ihren Reisezweck geltenden separaten Visums- und Dokumentenanforderungen für den vorübergehenden Aufenthalt erfüllen.
  • Der Konsul kann bei Zweifeln am Inhalt oder der Echtheit eines Dokuments Erläuterungen, zusätzliche Unterlagen oder ein persönliches Gespräch verlangen. Die Abgabe von Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Daten wird in der zentralen offiziellen Quelle nicht als verpflichtend für alle Touristenvisumanträge angegeben.
  • Für minderjährige Antragsteller wurde keine einheitliche zentrale Checkliste für Touristenvisa veröffentlicht, die für alle Konsulate gilt. In Fällen, die auf einem familiären oder gesetzlichen Vertretungsverhältnis beruhen, können Geburtsurkunde, Sorge- oder Vertretungsdokument, Ausweise der Eltern und eine Einverständniserklärung verlangt werden. Die genaue Liste wird nach Art des Antrags und dem zuständigen Konsulat festgelegt.
  • Die Anzahl der Fotos, das Fotoformat, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum, das Dateiformat und die technischen Spezifikationen werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Eine verpflichtende Reisekrankenversicherung und der Mindestdeckungsbetrag für das allgemeine Touristenvisum werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Die Gebühr wird nach dem geltenden konsularischen Gebührentarif entrichtet und der Zahlungsbeleg vorgelegt; der genaue Betrag, die akzeptierte Zahlungsmethode und wie viele Tage vor der Reise der Antrag gestellt werden muss, werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
  • Die Erteilung eines Visums begründet kein unbedingtes Recht auf Einreise in das Land. Der Reisende muss bei der Grenzkontrolle in der Lage sein, den gültigen Reisepass, das Rück- oder Weiterreiseticket, ausreichende finanzielle Mittel und gegebenenfalls das Gelbfieberzertifikat erneut vorzulegen.

Voraussetzungen für das Visum bei Ankunft

  • Das Visum bei Ankunft im costa-ricanischen Recht ist kein allgemeines System, bei dem der Reisende ohne Visum zum Grenzübergang reisen und dort einen Antrag stellen kann. Vor der Reise wird eine Genehmigung des Konsulats oder der zuständigen Einwanderungsbehörde eingeholt; das Visum wird erst bei der Ankunft in den Reisepass eingeklebt.
  • Dieses Verfahren kann für Personen verwendet werden, die der Konsularvisumpflicht unterliegen und in deren Aufenthaltsland es kein konsularisches Vertretung Costa Ricas gibt, oder für Antragsteller, die ausnahmsweise nachweisen, dass eine persönliche Antragstellung bei dem zuständigen Konsulat unmöglich ist. In Fällen eines beschränkten Visums muss die Vorabgenehmigung von der Kommission für Beschränkte Visa erteilt werden.
  • Das an den Konsul von Costa Rica gerichtete und unterschriebene Antragsschreiben muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer, Wohnort, Reisezweck, voraussichtliche Aufenthaltsdauer, ungefähres Ein- und Ausreisedatum, Beruf, genaue Adresse in Costa Rica, Geburtsdatum und -ort, Kontaktdaten für Mitteilungen, Datum und Unterschrift.
  • Ein mindestens 180 Tage gültiger und von Costa Rica anerkannter Reisepass oder ein Reisedokument sowie eine Kopie aller Seiten des Dokuments sind vorzulegen. Ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit für die Aufenthaltsdauer, ein gültiges polizeiliches Führungszeugnis und gegebenenfalls eine spanische Übersetzung sind vorzulegen.
  • Dem Antrag ist ein von der in Costa Rica ansässigen Einrichtung oder Organisation, die die Einreise des Reisenden beantragt, ausgestelltes, unterschriebenes und beglaubigtes Schreiben beizufügen. Auch die Quittung über die Zahlung der Konsulargebühr muss in den Unterlagen enthalten sein.
  • Die Unterlagen können per E-Mail, Kurier oder auf anderen vom Konsul festgelegten offiziellen Kommunikationswegen übermittelt werden. Im Falle der Genehmigung erhält der Antragsteller eine Verwaltungsentscheidung, die klarstellt, dass das Visum bei der Ankunft eingeklebt wird. Vor der Reise ist die erforderliche Koordination mit dem Beförderungsunternehmen vorzunehmen.
  • Das Visum kann an einem internationalen Flughafen, Hafen, Marina oder an einem Landgrenzübergang durch einen mit konsularischer Befugnis ausgestatteten Einwanderungsbeamten eingeklebt werden. Ohne Vorabgenehmigungsentscheidung kann an der Grenze kein Visum beantragt werden.
  • Die Fotoanforderungen, die Bearbeitungszeit, die genaue Gebühr, die akzeptierte Zahlungsmethode und die Anzahl der freien Seiten im Reisepass werden in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen oder ein Gespräch verlangen.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Der Antrag auf ein Flughafentransitvisum ist bei dem für das Herkunftsland, den rechtmäßigen Aufenthaltsort oder das Drittland, in dem sich der Antragsteller befindet, zuständigen konsularischen Vertretung Costa Ricas zu stellen. Dieses Visum ist nur für Reisende erforderlich, die nach der aktuellen Richtlinie der Transitvisumpflicht unterliegen.
  • Das an den Konsul von Costa Rica gerichtete und unterschriebene Antragsschreiben muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer, Wohnort, Beruf, Geburtsdatum und -ort, ungefähres Ankunfts- und Abreisedatum, voraussichtliche Transitdauer am Flughafen, die zu nutzende(n) Fluggesellschaft(en), endgültiges Reiseziel, das Konsulat, in dem das Visum eingeklebt werden soll, Kontaktdaten für Mitteilungen, Datum und Unterschrift.
  • Eine Kopie der biografischen Seite des von Costa Rica anerkannten Reisepasses oder Reisedokuments, das mindestens 180 Tage gültig ist, ist vorzulegen. Eine Flugreservierung, die das endgültige Reiseziel angibt, ein Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und ein polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunfts- oder Aufenthaltsland, das die letzten zehn Jahre abdeckt, werden verlangt. Verlangt das Endbestimmungsland ein Visum, so ist auch ein gültiges Visum dieses Landes vorzulegen.
  • Falls während des Transits die Einwanderungskontrolle passiert wird, der internationale Transitbereich verlassen wird oder die für den betreffenden Reisenden zulässige Transitdauer überschritten wird, muss ein dem Touristenstatus entsprechendes Konsular- oder beschränktes Visum eingeholt werden. Die Anwendung der Transitdauer kann je nach Visastatus des Reisenden und den geltenden Sonderbestimmungen variieren.
  • Ein genehmigtes Transitvisum muss innerhalb von drei Monaten nach der Genehmigung in den Reisepass eingeklebt werden. Das eingeklebte Transitvisum muss innerhalb von 60 Kalendertagen genutzt werden, und der Aufdruck im Reisepass gibt an, dass es sich um ein Transitvisum handelt.
  • In der aktuellen Richtlinie gibt es zudem eine Landtransitregelung, die nur für eine speziell bestimmte Staatsangehörigkeit und für Reisen zu Arbeits- oder Geschäftszwecken gilt. In diesem Verfahren werden ein Transitantragsformular, die Quittung über die Konsulargebühr, Tickets mit den Ein- und Ausreisedaten, ein Arbeitgeberschreiben mit Angabe der Position des Arbeitnehmers, der Beschäftigungsdauer und des Gehalts verlangt. Ist der Arbeitgeber ein Unternehmen, ist ein Nachweis über seine rechtliche Existenz beizufügen. Von Selbstständigen wird eine von einem befugten Wirtschaftsprüfer ausgestellte Einkommensbescheinigung verlangt. Ein polizeiliches Führungszeugnis und ein am Einreisedatum mindestens 90 Tage gültiger Reisepass in einwandfreiem Zustand sind vorzulegen.
  • Das spezielle Landtransitvisum kann für eine einfache oder doppelte Transitdurchreise ausgestellt werden. Die Transitdurchreise muss innerhalb von maximal 48 Stunden ab der Einreise nach Costa Rica abgeschlossen sein. Die erste Einreise muss innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellung des Visums erfolgen. Bei einem doppelten Transitvisum muss die zweite Einreise innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einreise erfolgen.
  • Für das Flughafentransitvisum werden die Anzahl und die technischen Spezifikationen der Fotos, die genaue Antragsgebühr, die Zahlungsmethode und die zentrale Bearbeitungszeit in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. Der Konsul kann zusätzliche Unterlagen anfordern, wenn er dies für die Prüfung für erforderlich hält.
Bevölkerung
5,174,789(2026 geschätzt)
Amtssprache
Spanisch
Regierungsform
Präsidialrepublik
Kontinent
Nordamerika
Hauptstadt
San José
Währung
Costa-Rica-Colón
Fläche
51.180 km²
Telefonvorwahl
+506

Costa Rica: Wichtige Reiseziele

San José ist die Hauptstadt und das wichtigste Einfallstor nach Costa Rica, mit dem internationalen Flughafen Juan Santamaría als zentralem Ankunftspunkt. Liberia im Nordwesten dient als zweites Drehkreuz für die Region Guanacaste.

Costa Rica ist bekannt für seine reiche Biodiversität, aktive Vulkane wie den Arenal und traumhafte Strände an der Pazifik- und Karibikküste. Nationalparks wie Manuel Antonio ziehen Besucher mit ihrer Tierwelt und Wanderwegen an.

Typische Reiserouten verbinden San José mit der Pazifikküste, etwa nach Manuel Antonio oder Guanacaste, oder führen zur Vulkanregion Arenal. Die Karibikseite mit Puerto Limón bietet eine entspannte Atmosphäre und afrokaribische Kultur.