Libyen:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 196. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 2.

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Libyen: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Libyen:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Libyen: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Reisende, die von der Visumbefreiung profitieren, dürfen nur über die von den zuständigen Behörden festgelegten Grenzübergänge nach Libyen einreisen. Die Art des verwendbaren Dokuments variiert je nach dem internationalen Abkommen, der Sondergenehmigung oder dem Status des Reisenden, auf dem die Befreiung beruht. Es muss ein gültiger Reisepass, ein anerkannter Reiseausweis, der den Reisepass ersetzt und dem Inhaber das Recht auf Rückkehr in das ausstellende Land gibt, oder ein im Rahmen der betreffenden Befreiung akzeptierter Personalausweis mitgeführt werden.
  • Falls für die vom Reisenden in Anspruch genommene Befreiung zusätzlich festgelegte Dokument-, Zeit- und Einreiseortbedingungen bestehen, sind diese einzuhalten.
  • Der Ausländer muss den genehmigten Reise- oder Aufenthaltszweck einhalten. Der Zweck der Einreisegenehmigung darf ohne schriftliche Genehmigung der libyschen Behörde für Pass-, Staatsbürgerschafts- und Ausländerangelegenheiten nicht geändert werden.
  • Die allgemeine gesetzliche Regelung sieht vor, dass die darunter fallenden Ausländer innerhalb von sieben Tagen nach Einreise die nächstgelegene Passbehörde aufsuchen und dort die Angaben und Dokumente zu den mit ihnen einreisenden, zur Einreise berechtigten Familienangehörigen vorlegen.

E-Visum-Antragsvoraussetzungen

  • Der E-Visumsantrag wird über die offizielle elektronische Visumplattform Libyens gestellt. Der Antragsteller muss das auf der Plattform ausgewählte elektronische Formular zum Visum- oder Reisezweck vollständig ausfüllen, die angeforderten Informationen angeben und die vom System verlangten Dokumente hochladen.
  • Der für den Antrag verwendete Reisepass oder Reiseausweis, der den Reisepass ersetzt, muss gültig sein, von einer anerkannten zuständigen Behörde ausgestellt worden sein und dem Inhaber das Recht auf Rückkehr in das ausstellende Land geben. Das im Antrag verwendete Reisedokument muss auch bei der Einreise mitgeführt werden.
  • Auf der öffentlichen Startseite des Portals wurde keine detaillierte und universelle Dokumentencheckliste veröffentlicht, die für alle Antragsteller gilt.
  • Die erforderlichen Dokumente können je nach Visumtyp, Reisezweck, Sponsor- oder Einladungssituation und den persönlichen Umständen des Antragstellers variieren.
  • Der Antragsteller muss die während des elektronischen Antrags im System angezeigten aktuellen Gebühren und Visumbedingungen zugrunde legen.
  • Die elektronische Bestätigung und das im Antrag verwendete Reisedokument müssen während der Reise zugänglich gehalten werden.
  • Die Erteilung des E-Visums begründet kein unbedingtes Recht auf Einreise an der Grenze. Die Gültigkeit des Reisedokuments, der Zweck des Visums, die erlaubte Aufenthaltsdauer und die angegebenen Einreisebedingungen können von den Grenzbehörden überprüft werden. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Informationen, weitere Dokumente oder eine Sicherheitsprüfung verlangen.

Voraussetzungen für den Konsularvisumsantrag

  • Ob die Konsularvisumsverfahren derzeit über die Auslandsvertretung oder über die E-Visum-Plattform abgewickelt werden, ist je nach Visumtyp und Praxis der betreffenden libyschen Botschaft oder des Konsulats zu überprüfen. Die verschiedenen libyschen Auslandsvertretungen veröffentlichen unterschiedliche Verfahren in Bezug auf Dokumente, Zahlung und Abgabe.
  • Viele Auslandsvertretungen verlangen bei Anträgen zu Arbeits-, Besuchs- oder Familienzusammenführungszwecken eine vorab eingeholte Visumszustimmung der libyschen Behörde für Pass-, Staatsbürgerschafts- und Ausländerangelegenheiten. Diese Zustimmung wird in der Regel von der einladenden Person, dem Arbeitgeber, dem Unternehmen oder dem Sponsor in Libyen initiiert. Bei Arbeitsanträgen kann zusätzlich ein Schreiben des Sponsorunternehmens oder eine auf Arbeitszwecke lautende Zustimmung der zuständigen libyschen Behörde verlangt werden.
  • Dass der Reisepass zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens sechs Monate gültig ist, wird von vielen offiziellen libyschen Vertretungen verlangt. Einige Vertretungen verlangen mindestens zwei leere Visumseiten. Wie viele Kopien der Seite mit den Personendaten oder anderer Seiten des Reisepasses vorzulegen sind, variiert je nach der konsultierten Vertretung.
  • Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Einige Vertretungen verlangen, dass das Formular mit schwarzer Tinte oder am Computer ausgefüllt wird, andere wiederum, dass das heruntergeladene Formular ausgedruckt und per Post eingereicht wird. Im Antragsformular können Angaben zu persönlichen Daten, früherer Staatsangehörigkeit, Geburtsdaten, Beruf, Bildung, Familienstand, Adresse, Kontaktdaten, Passdaten, Reisezweck, gewünschter Aufenthaltsdauer, Sponsor in Libyen, früheren Libyenreisen, Transportmittel und Referenzen in Libyen abgefragt werden.
  • Die Anzahl und die Eigenschaften der Fotos variieren je nach Vertretung. Einige Vertretungen verlangen zwei Fotos, andere akzeptieren ein Foto. Einige offizielle Vertretungen legen einen weißen Hintergrund fest. Die Vertretung in Abu Dhabi verlangt zwei innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommene Fotos mit den Maßen 50 × 70 Millimeter, während die Vertretung in Washington bei einigen Anträgen ein Foto mit weißem Hintergrund in der Größe 2 × 2 Zoll verlangt.
  • Von Personen, die nicht Staatsangehörige des Landes sind, in dem der Antrag gestellt wird, kann ein gültiger Aufenthaltstitel oder ein Nachweis des legalen Wohnsitzes verlangt werden. Diese Bedingung variiert je nach der konsultierten Vertretung.
  • Bei Anträgen für diplomatische oder offizielle Aufgaben kann eine diplomatische Note verlangt werden. Die Note kann den Namen, Titel, die Funktion des Antragstellers, den Reisezweck, die beantragte Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen enthalten.
  • Bei Anträgen zu geschäftlichen oder Arbeitszwecken kann es erforderlich sein, dass das Sponsorenunternehmen in Libyen bei der zuständigen Behörde eine Visumszustimmung einholt. Die Zustimmung kann die Reisepassnummer des Antragstellers, die beantragte Aufenthaltsdauer und die Angaben zur Sponsorenorganisation enthalten.
  • Bei Anträgen ausländischer Ehegatten oder zur Familienzusammenführung können eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises des libyschen Ehegatten, die schriftliche Zustimmung des Ehegatten und die Heiratsurkunde verlangt werden. Die Bedingung, dass die Heiratsurkunde bei der betreffenden libyschen Vertretung registriert oder beglaubigt sein muss, kann je nach Vertretung variieren.
  • Bei Anträgen zu journalistischen Zwecken können das Antragsformular, eine Kopie des Reisepasses, ein Lebenslauf, ein Unterstützungsschreiben der Medienorganisation und ein Dokument, das die Aktivitäten der Rundfunkanstalt erläutert, verlangt werden.
  • Die zuständige Vertretung kann je nach Visumtyp oder persönlichen Umständen zusätzliche Dokumente, ein Gespräch oder eine Sicherheitsfreigabe verlangen.
  • Die Anforderungen an Übersetzung, notarielle Beglaubigung, konsularische Beglaubigung, Legalisation oder Apostille können je nach Dokumententyp und der konsultierten Vertretung variieren.
  • Die Visumgebühren und Zahlungsmethoden variieren je nach Vertretung, Antragsland, Visumtyp, Gültigkeitsdauer und Anzahl der Einreisen. Die offiziellen Vertretungen verwenden unterschiedliche Methoden wie Banküberweisung, Bankzahlungsbeleg oder Postanweisung.
  • Einige Vertretungen veröffentlichen lokale Bearbeitungszeiten für ihre eigenen Verfahren; diese Zeiten hängen jedoch vom Abschluss der Vorabgenehmigung in Libyen und von zusätzlichen Prüfungen ab.
  • Das allgemeine Gesetz von 1987 sieht vor, dass das Einreisevisum innerhalb von maximal 45 Tagen nach Ausstellung verwendet werden muss und einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten ab dem Datum der Einreise ermöglicht. Allerdings enthalten die von den Auslandsvertretungen veröffentlichten aktuellen Gebühren- und Dienstleistungsseiten unterschiedliche Gültigkeitsdauern wie 30 Tage, 90 Tage, 180 Tage oder ein Jahr sowie Optionen für einfache oder mehrfache Einreise. Der Antragsteller muss die in der Visumszustimmung und im ausgestellten Dokument angegebene aktuelle Gültigkeit, Anzahl der Einreisen und Aufenthaltsdauer zugrunde legen.
  • Die Einreise nach Libyen ist nur über die von den zuständigen Behörden festgelegten Grenzübergänge möglich. Der im Visum angegebene Reise- oder Aufenthaltszweck darf ohne schriftliche Genehmigung der Behörde für Pass-, Staatsbürgerschafts- und Ausländerangelegenheiten nicht geändert werden.

Voraussetzungen für das Transitvisum

  • Das Transitvisum wird für Reisende ausgestellt, die durch libysches Hoheitsgebiet reisen, um in ein anderes Land weiterzureisen. Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer des Inhabers eines Transitvisums in Libyen beträgt 15 Tage ab dem Datum der Einreise.
  • Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass oder einen anerkannten Reiseausweis, der den Reisepass ersetzt, mitführen. Das Reisedokument muss dem Inhaber das Recht auf Rückkehr in das ausstellende Land geben.
  • Im Antragsformular können der Transitgrund, das endgültige Zielland, die beantragte Dauer, das Transportmittel, Angaben zum Sponsor oder zu Referenzen in Libyen, frühere Einreisen nach Libyen sowie die persönlichen Daten und Passdaten des Antragstellers abgefragt werden. Das Formular muss ausgefüllt, datiert und unterschrieben werden.
  • Einige offizielle Auslandsvertretungen verlangen bei allgemeinen Visumsanträgen Reisepass, zwei Fotos, ein ausgefülltes Antragsformular und die Gebühr.
  • Die zuständige Vertretung kann zusätzliche Nachweise wie ein Weiterflugticket, die Reiseroute, das Recht auf Einreise in das Zielland oder den Reisezweck verlangen.
  • Der Transitreisende darf nur in Übereinstimmung mit dem im Transitvisum angegebenen Zweck und der Dauer handeln. Der Transitgrund darf ohne schriftliche Genehmigung nicht in einen anderen Aufenthaltszweck umgewandelt werden. Bei tatsächlicher Einreise in das Land muss die Passkontrolle am festgelegten Grenzübergang abgeschlossen sein.