Palästina:Visabestimmungen

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Palästina Karte der Visabestimmungen

Palästina: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Anforderungen für visumfreie Einreise

  • Reisende, die ausschließlich das Westjordanland besuchen und keine vorherige Visumspflicht haben, können grundsätzlich ohne Voranmeldung am Grenzübergang Allenby-Brücke eintreffen. Der Reisende unterliegt am Grenzübergang einem Antrag auf eine B/2-Besuchsgenehmigung für das Westjordanland und einer Einreiseprüfung. Das an der Grenze ausgestellte Dokument ist kein Visum an einem unabhängigen Grenzübergang, sondern eine Einreisegenehmigung für das Westjordanland.
  • Der Reisepass muss zum Zeitpunkt des Antrags noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch eine Verpflichtung zu einem biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Das Antragsformular muss am Computer ausgefüllt werden. Im Formular sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer, Gültigkeitsdatum des Reisepasses, andere im Besitz befindliche Reisepässe oder Reisedokumente, Kontaktdaten sowie Informationen über Verwandte ersten Grades im Westjordanland anzugeben.
  • Das geplante Einreisedatum, der Reisezweck, die Aufenthaltsdauer, die Unterkunft und die mitreisenden Personen sind anzugeben. Für jede mitreisende Person ist ein separater Antrag erforderlich.
  • Vorstrafen, sicherheitsrelevante Vorfälle, laufende Ermittlungen, frühere Besuche, frühere Verstöße gegen Visum- oder Genehmigungsauflagen sowie frühere Einreiseverweigerungen müssen wahrheitsgemäß und vollständig angegeben werden. Falls eine einladende Person, Organisation oder ein Arbeitgeber vorhanden ist, müssen Name, Adresse, Identitätsdaten, die Beziehung zum Antragsteller und andere relevante Informationen in das Formular eingetragen werden.
  • Dem Antrag sind Kopien aller gültigen Reisepässe sowie gegebenenfalls alter Reisepässe beizufügen. Wird der Antrag im Namen einer anderen Person gestellt, ist eine Vollmacht vorzulegen.
  • Reisende, bei denen zuvor die Einreise verweigert wurde, die straf- oder sicherheitsrechtliche Einträge haben, sich unrechtmäßig in Israel oder im Westjordanland aufgehalten haben oder bei denen in den letzten fünf Jahren eine finanzielle Sicherheitsleistung zur Auflage der Einreise gemacht wurde, sollten sich nicht auf einen Direktantrag an der Grenze verlassen. Diese Personen müssen vor der Reise eine Vorabstimmung mit COGAT vornehmen.
  • Anträge, die einer Vorabgenehmigung bedürfen, müssen mindestens 45 Tage vor der geplanten Einreise eingereicht werden. In Ausnahme- und humanitären Fällen kann eine kürzere Frist akzeptiert werden; der Antrag darf jedoch nicht weniger als 48 Stunden vor dem Einreisezeitpunkt gestellt werden. Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen werden erst bearbeitet, wenn sie vervollständigt sind. Werden die Mängel nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen behoben, wird die Akte geschlossen und ein neuer Antrag ist erforderlich.
  • Die schriftliche Entscheidung über den Vorantrag wird innerhalb von 45 Tagen nach Einreichung des vollständigen Antrags mitgeteilt. Die Vorabgenehmigung ist keine Garantie für die tatsächliche Einreise. Die endgültige Entscheidung wird nach etwaigen Befragungen und Kontrollen am Grenzübergang getroffen.
  • Bei spezifischen Genehmigungen für das Westjordanland kann im Reisepass oder Reisedokument ein Vermerk angebracht werden, dass die Genehmigung nur für das Westjordanland gilt. Diese Genehmigung berechtigt nicht zum freien Aufenthalt in Israel.
  • Die kurzfristige B/2-Besuchsgenehmigung kann für maximal drei Monate erteilt werden. Sie darf nicht für bezahlte oder unbezahlte Beschäftigung genutzt werden. Die auf der Genehmigung angegebene Gültigkeitsdauer, der Reisezweck und andere Auflagen sind einzuhalten.
  • Die Besuchsgenehmigung erlischt in der Regel mit dem Verlassen der internationalen Grenzübergangsstelle durch den Reisenden. Für eine Wiedereinreise ist eine neue Genehmigung erforderlich. Eine spezielle Mehrfacheinreisegenehmigung unterliegt einem separaten Antrag und einer Gebühr; der Antrag muss mindestens 45 Tage im Voraus gestellt werden. Die Mehrfachgenehmigung gilt nur für die Einreise über die Allenby-Brücke. Eine spezielle Einreise in das Westjordanland über den Ben-Gurion-Flughafen erfordert einen vorherigen individuellen Antrag und eine Ausnahmegenehmigung.
  • Die zuständige Behörde kann je nach den Umständen des Falls ein Rückflugticket, eine Verpflichtung zum Aufenthalt an bestimmten Orten, eine Erklärung zur Akzeptanz der Genehmigungsbedingungen oder eine Bank- oder Geldkaution verlangen. Wird eine Kaution verlangt, werden Höhe und Einzahlungsmethode in der individuellen Entscheidung mitgeteilt.
  • Für den Standard-Kurzbesuch sind die Anzahl und das Format der Fotos, das Format der Hotelbuchung, der Zeitraum des Kontoauszugs, der Mindestbetrag der finanziellen Mittel, die Reisekrankenversicherung, der Mindestversicherungsschutz, der Impfausweis und die Anzahl der freien Reisepassseiten in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Visumbefreite Reisende, die Israel und das Westjordanland in derselben Reise besuchen, unterliegen den Einreisebestimmungen der israelischen Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde und nicht dem speziellen Allenby-Verfahren für das Westjordanland. Auf dieser Route muss vor der Reise eine ETA-IL eingeholt werden.
  • ETA-IL, eine israelische Einreisegenehmigung oder eine Besuchsgenehmigung für das Westjordanland berechtigt nicht zur Einreise in den Gazastreifen. Einreisen von Ausländern in den Gazastreifen erfordern je nach Reisezweck, Sicherheitslage und Status des Reisenden eine vorherige Koordinierung mit COGAT und eine individuelle Genehmigung. Für einen allgemeinen touristischen Gazastreifen-Antrag sind die Standardliste der Dokumente, die Gebühr, die Bearbeitungszeit und die maximale Aufenthaltsdauer in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.

Anforderungen für die elektronische Reisegenehmigung

  • ETA-IL muss von visumbefreiten Reisenden, die über Israel einreisen oder Israel und das Westjordanland in derselben Reise besuchen, vor der Reise eingeholt werden. Bei Einreisen in das Westjordanland ausschließlich über die Allenby-Brücke gilt das separate COGAT-Verfahren.
  • Der Antrag muss über das offizielle Online-Portal gestellt werden. Der Antragsteller muss seine E-Mail-Adresse bestätigen; die Daten des für die Reise zu verwendenden Reisepasses, persönliche und Kontaktdaten, Reisedetails sowie die Antworten auf die Eignungsfragen in das System eingeben.
  • Der Reisende muss mit dem Reisepass reisen, der im ETA-IL-Antrag verwendet wurde. Der Reisepass muss nach dem geplanten Ankunftsdatum noch mindestens drei Monate gültig sein. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Bei Ausstellung eines neuen Reisepasses oder Reisedokuments oder bei Änderung des Namens, des Geschlechts oder der Staatsangehörigkeit muss ein neuer ETA-IL-Antrag gestellt werden.
  • Die Antragsgebühr beträgt 25 Israelische Schekel. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte und die Gebühr ist nicht erstattungsfähig.
  • Der Antrag muss vor der Reise abgeschlossen werden, und es ist eine Bearbeitungszeit von bis zu 72 Stunden für die Entscheidung einzuplanen. Anträge, die eine zusätzliche Prüfung erfordern, können länger dauern.
  • ETA-IL ist ab dem Datum der Genehmigung zwei Jahre oder bis zum Ende der Gültigkeit des Reisepasses gültig; maßgeblich ist das früher endende Datum. Sie kann während der Gültigkeitsdauer für mehrere Reisen verwendet werden.
  • Die erlaubte Aufenthaltsdauer pro Besuch beträgt höchstens 90 Tage. Die genaue Einreise- und Aufenthaltsdauer wird bei der Grenzkontrolle festgelegt. Für einen längeren Aufenthalt muss gesondert bei der Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde ein Antrag gestellt werden.
  • Reisende, die über ein gültiges israelisches Visum verfügen, müssen für dieselbe Reise keine separate ETA-IL einholen. Die ETA-IL-Genehmigung ersetzt nicht die Grenzkontrolle und garantiert keine Einreise in das Land.
  • Die elektronische Genehmigung und die Antrags-E-Mail müssen während der Reise zugänglich sein. Ob die Genehmigung zwingend in ausgedruckter Form mitgeführt werden muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Für ETA-IL sind die Anzahl und das Format der Fotos, ein Kontoauszug, der Mindestbetrag finanzieller Mittel, die Unterkunftsreservierung, eine Reisekrankenversicherung, der Versicherungsschutz, ein Einladungsschreiben und zusätzliche Dokumente für Kinder in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • ETA-IL ist keine Einreisegenehmigung für den Gazastreifen. Für die Durchreise in den Gazastreifen ist eine gesonderte vorherige Koordinierung mit COGAT und eine individuelle Genehmigung erforderlich.

Anforderungen für die E-Visum-Beantragung

  • Das eVisa-B2 kann nur von Reisenden genutzt werden, denen bei der offiziellen Eignungsprüfung ein elektronisches Antragsrecht eingeräumt wird. Die Eignung wird nach Auswahl von Staatsangehörigkeit, Wohnsitzland und Antragsort festgestellt. Es ist nicht davon auszugehen, dass das elektronische System allen visumpflichtigen Reisenden offensteht.
  • Dieses Visum kann für die Einreise über Israel und den gemeinsamen Besuch Israels und des Westjordanlandes genutzt werden. Erfolgt die Einreise in das Westjordanland ausschließlich über die Allenby-Brücke, ist zusätzlich das spezielle Genehmigungsverfahren von COGAT für das Westjordanland zu prüfen.
  • Der Antragsteller muss auf dem offiziellen Portal seine E-Mail-Adresse bestätigen, Reisedaten eingeben, Pass- und persönliche Daten vervollständigen, die erforderlichen Dokumente hochladen und die Antragsgebühr bezahlen.
  • Es müssen ein gültiger Reisepass oder ein gültiges Reisedokument, ein Passfoto, ein Rück- oder Weiterreiseticket, eine für die gesamte Aufenthaltsdauer in Israel gültige Krankenversicherung sowie ein Nachweis der Unterkunft oder eine Hotelbuchung vorgelegt werden.
  • Im Rahmen der allgemeinen Einreisebestimmungen muss der Reisepass visumpflichtiger Reisender nach dem Ankunftsdatum noch mindestens sechs Monate gültig sein. Eine allgemeingültige Anforderung an die Anzahl freier Seiten und an einen biometrischen oder maschinenlesbaren Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die Größe des Fotos, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum, das Dateiformat und die Dateigröße sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Es wurde keine universelle Liste veröffentlicht, die für alle elektronischen Anträge gilt, wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss, welcher Mindestkontostand, Arbeitsbescheinigung, Gehaltsbescheinigung, Sponsorenunterlagen und Einladungsschreiben erforderlich sind. Das Antragssystem kann je nach Reisezweck und persönlicher Situation zusätzliche Dokumente anfordern.
  • Die Antragsgebühr für das eVisa-B2 beträgt 105 Israelische Schekel und ist nicht erstattungsfähig. Die akzeptierten Kartentypen und etwaige zusätzliche lokale Servicegebühren können auf dem Antragsbildschirm oder von der den Antrag bearbeitenden Vertretung angezeigt werden.
  • Die Gültigkeit des Visums kann je nach konsularischer Entscheidung bis zu 90 Tage betragen. Die bei der Einreise erlaubte Aufenthaltsdauer wird von der Grenzkontrolle festgelegt und kann bis zu maximal 90 Tage betragen.
  • Auf dem zentralen offiziellen Portal ist keine verbindliche Bearbeitungszeit für alle Antragsteller veröffentlicht. In Fällen, die eine zusätzliche Prüfung erfordern, kann der Antragsteller aufgefordert werden, persönlich im Konsulat oder im autorisierten Antragszentrum zu erscheinen.
  • Das Ergebnis des elektronischen Visums und das Genehmigungsdokument können an die bei der Antragstellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet werden. Das Dokument muss während der Reise zusammen mit dem Reisepass zugänglich sein. Ob das Mitführen eines Ausdrucks erforderlich ist, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Das eVisa-B2 gewährt kein automatisches Einreiserecht. Der Reisepass, der Reisezweck, die Unterkunft, die Rückreiseplanung und andere Einreisevoraussetzungen können an der Grenze erneut geprüft werden.
  • Das eVisa-B2 berechtigt nicht zur Einreise in den Gazastreifen. Ausländer, die in den Gazastreifen reisen möchten, müssen zusätzlich eine vorherige Koordinierung mit COGAT und eine dem Reisezweck entsprechende individuelle Genehmigung einholen.

Anforderungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums

  • Reisende, die über Israel einreisen und ein Visum im Voraus benötigen, müssen bei der für ihr Wohnsitzland zuständigen israelischen Botschaft oder Konsulat ein B/2-Kurzbesuchervisum beantragen.
  • Das B/2-Visum kann für Tourismus, Familien- oder Freunde besuche, medizinische Besuche, Geschäftsgespräche und kurzfristige nicht-akademische Bildungszwecke genutzt werden. Dieses Visum berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit.
  • Das Visumantragsformular muss vollständig ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben werden. Ein Termin ist zu vereinbaren, und der Antragsteller muss persönlich bei der für sein Wohnsitzland zuständigen Vertretung erscheinen. Die persönliche Antragstellung kann Ausnahmen unterliegen, die im Ermessen des Konsularbeamten liegen.
  • Nach der allgemeinen Einreisebestimmung wird verlangt, dass der Reisepass visumpflichtiger Reisender nach dem Ankunftsdatum noch mindestens sechs Monate gültig ist. Die konsularische Antragsseite fordert zudem, dass das Reisedokument nach Ablauf der Visumsgültigkeit noch mindestens drei Monate gültig ist.
  • Vom Antragsteller können der Originalpass, eine Kopie der persönlichen Datenseite des Passes und bei einigen Vertretungen auch frühere Reisepässe verlangt werden. Die Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Reisepass ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Es sind zwei identische und aktuelle Farbfotos vorzulegen. Die Fotos müssen im Format 5 × 5 cm, mit weißem Hintergrund und mit einer vollständigen Vorderansicht des Gesichts sein. Wie alt das Foto maximal sein darf, ist auf der zentralen allgemeinen Seite nicht eindeutig angegeben.
  • Es ist ein Kontoauszug der letzten mindestens drei Monate vorzulegen. Der erforderliche Mindestbetrag auf dem Bankkonto ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Es ist eine Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers des Antragstellers vorzulegen. Von selbstständigen Antragstellern, Firmeninhabern, Studenten, Rentnern oder nicht erwerbstätigen Antragstellern können unterschiedliche Dokumente verlangt werden, die ihre Situation und die Reisefinanzierung darlegen. Die genaue Liste variiert je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Die Unterkunft während des Besuchs ist anzugeben. Eine Hotelbuchung, ein Nachweis über eine Mietunterkunft oder bei Aufenthalt in einer Privatunterkunft ein Einladungsschreiben mit Adresse und Kontaktdaten der einladenden Person kann verlangt werden.
  • Es muss ein Hin- und Rückflugticket oder eine Reservierung vorliegen. Die Vorlage des Tickets zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung ist möglicherweise nicht bei jeder Vertretung zwingend erforderlich.
  • Es ist eine Reisekrankenversicherung vorzulegen, die den gesamten Aufenthalt in Israel abdeckt. Der Mindestversicherungsschutz ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Stellt der Antragsteller den Antrag in einem Land, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, kann eine gültige Aufenthaltserlaubnis oder ein Nachweis des legalen Aufenthalts in dem betreffenden Land verlangt werden.
  • Bei Privatbesuchen können ein Einladungsschreiben und eine Kopie des Reisepasses, des israelischen Personalausweises oder des gültigen Aufenthaltstitels der einladenden Person verlangt werden. Bei Geschäftsreisen können ein Schreiben der einladenden Firma und eine Entsendungsbescheinigung des Arbeitgebers des Antragstellers verlangt werden. Das genaue Format des Einladungsschreibens variiert je nach Vertretung.
  • Bei minderjährigen Antragstellern kann die schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder des gesetzlichen Vormunds verlangt werden. Ist ein Elternteil nicht persönlich im Konsulat anwesend, können eine notariell beglaubigte und mit Apostille versehene Zustimmungserklärung, die Geburtsurkunde, Kopien der Reisepässe der Eltern, ein Sorgerechtsbeschluss oder eine Scheidungsurkunde verlangt werden. Die genaue Form dieser Anforderungen variiert je nach der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Es wurde keine universelle Verpflichtung zur Übersetzung, notariellen Beglaubigung oder Apostille für alle Dokumente der allgemeinen Dokumentenliste veröffentlicht. Die Übersetzung von Dokumenten in Fremdsprachen sowie die Form der Beglaubigung von Personenstandsurkunden und Dokumenten zu Kindern werden von der Vertretung festgelegt, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Die Antragsgebühr und die akzeptierte Zahlungsmethode variieren je nach Land und Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird. In der zentralen amtlichen Quelle ist keine verbindliche Gebühr und keine einheitliche Zahlungsmethode für alle Anträge angegeben.
  • Die offizielle Bearbeitungszeit variiert je nach Vertretung und Situation des Antragstellers. Während einige Vertretungen für Standardanträge eine Bearbeitungszeit von ein bis fünf Arbeitstagen angeben, kann sich die Bearbeitungszeit bei Fällen, die eine zusätzliche Sicherheits- oder Verwaltungsprüfung erfordern, auf etwa 30 Arbeitstage oder länger erstrecken. Es ist keine einheitliche zentrale Bearbeitungszeit für alle Vertretungen eindeutig angegeben.
  • Das Visum ist in der Regel ab dem Ausstellungsdatum bis zu drei Monate für die Einreise gültig. Die tatsächliche Aufenthaltsdauer bei der Einreise wird vom Grenzbeamten festgelegt und beträgt in der Regel maximal 90 Tage. Ob das Visum für die einmalige oder mehrfache Einreise gilt, hängt von der konsularischen Entscheidung, der Gültigkeit des Reisepasses und der Situation des Antragstellers ab.
  • Ein Reisender, der ausschließlich in das Westjordanland reist und eine vorherige Genehmigung benötigt, muss über die diplomatische Vertretung Israels in seinem Land einen Antrag bei COGAT stellen. Der Antrag muss mindestens 45 Tage vor dem geplanten Einreisedatum eingereicht werden.
  • Bei dem speziellen Vorantrag für das Westjordanland sind ein am Computer ausgefülltes Einreiseformular, ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass, Kopien aller gültigen und früheren Reisepässe, Reisezweck, Aufenthaltsdauer, Unterkunftsadresse, Kontaktdaten, frühere Besuche, Einreiseverweigerungen, Erklärungen zu straf- und sicherheitsrechtlichen Angelegenheiten sowie Angaben zur einladenden Person oder Organisation vorzulegen.
  • Wird der Antrag im Namen einer anderen Person gestellt, ist eine Vollmacht erforderlich. Jede mitreisende Person muss einen separaten Antrag einreichen. Wird eine unvollständige Akte nicht innerhalb von 30 Arbeitstagen vervollständigt, ist ein neuer Antrag erforderlich.
  • Die Frist für die schriftliche Entscheidung über den Vorantrag für das Westjordanland beträgt 45 Tage. Auch wenn im Rahmen einer humanitären Ausnahme eine kürzere Frist akzeptiert wird, muss der Antrag mindestens 48 Stunden vor der Einreise gestellt werden.
  • Für die spezielle Genehmigung für das Westjordanland sind die Fotoanforderungen, die Antragsgebühr, die Zahlungsmethode, der Kontoauszug, der Mindestbetrag finanzieller Mittel, der Krankenversicherungsschutz und die Anzahl der freien Reisepassseiten in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Dokumente, ein Gespräch, ein Rückflugticket, eine Reisebeschränkung oder eine finanzielle Sicherheit verlangen.
  • Ein Standard-Konsulatsvisum B/2 oder eine Besuchsgenehmigung für das Westjordanland berechtigt nicht zur Einreise in den Gazastreifen. Einreisen von Ausländern in den Gazastreifen unterliegen einem separaten COGAT-Verfahren, einer vorherigen Koordinierung, einer individuellen Sicherheitsüberprüfung und der Bedingung, dass der Reisezweck in eine der anerkannten Kategorien fällt. Für ein allgemeines touristisches Gazastreifenvisum oder einen Konsulatsantrag gibt es keine aktuelle, zentrale und öffentlich zugängliche Checkliste.
Bevölkerung
5,692,790(2026 geschätzt)
Amtssprache
Arabisch
Regierungsform
Begrenzte selbstverwaltete präsidentiell-parlamentarische Behörde
Kontinent
Asien
Hauptstadt
Jerusalem / Ramallah
Währung
Israelische Neue Schekel
Fläche
6.020 km²
Telefonvorwahl
+970

Palästina: Wichtige Reiseziele

Die wichtigsten Städte in Palästina sind Ramallah, Bethlehem und Jericho. Ramallah dient als administratives Zentrum, während Bethlehem für seine religiöse Bedeutung bekannt ist. Der Hauptzugang erfolgt meist über den Grenzübergang nach Israel oder über Jordanien.

Kulturell und historisch bietet Palästina zahlreiche Sehenswürdigkeiten wie die Geburtskirche in Bethlehem und die antiken Ruinen von Jericho. Auch das Tote Meer und die Altstadt von Hebron sind beliebte Ziele für Besucher.

Reisende kombinieren häufig Städte wie Ramallah, Bethlehem und Jericho zu einer Rundreise. Die Fortbewegung erfolgt meist mit Taxi oder Bus, wobei die Entfernungen zwischen den Orten überschaubar sind.