Marokko:Visabestimmungen

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Marokko Karte der Visabestimmungen

Marokko: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Anforderungen für die visafreie Einreise

  • Für den touristischen Besuch ist ein gültiger Reisepass mitzuführen. Der Reisepass muss mindestens die gesamte geplante Aufenthaltsdauer in Marokko abdecken. Die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Reisepass wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch die Anforderung eines maschinenlesbaren oder biometrischen Reisepasses sowie die detaillierten Akzeptanzkriterien für beschädigte Reisepässe werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die visafreie touristische Aufenthaltsdauer beträgt maximal 90 Tage. Reisende, die länger bleiben möchten, können vor Ablauf der aktuellen Genehmigung bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlängerung beantragen. Wird dem Verlängerungsantrag stattgegeben, kann eine zusätzliche Zeit von bis zu 90 Tagen gewährt werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Verlängerung automatisch erteilt wird.
  • Der für die visafreie Reise nutzbare Reisepasstyp, das Reisedokument und etwaige Sonderbefreiungen variieren je nach persönlicher Situation des Reisenden. Der endgültige Einreisestatus muss durch eine Online-Zulässigkeitsprüfung verifiziert werden, bei der Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsland, Reisepasstyp, Geburtsdatum, Reisezweck und Angaben zu anderen bestehenden Visa eingegeben werden.
  • Es wurde keine für alle visafreien Reisenden einheitliche Checkliste mit Hin- und Rückflugticket, Hotelreservierung, Einladungsschreiben, Kontoauszug oder Reisekrankenversicherung veröffentlicht. Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, der Mindestbetrag und der Versicherungsschutz werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Foto, Fingerabdrücke, biometrische Daten oder eine Online-Vorabanmeldung sind nicht als standardmäßige Voraussetzung für die visafreie Einreise veröffentlicht. Die Einreisebefreiung hebt die Befugnis der Grenzbehörden nicht auf, die Dokumente und Reisebedingungen des Reisenden zu prüfen.

Anforderungen für die elektronische Reisegenehmigung

  • Vor dem Antrag auf eine elektronische Reisegenehmigung muss die Zulässigkeitsprüfung auf der Plattform Accès Maroc abgeschlossen werden. Das System bewertet Angaben zur Staatsangehörigkeit, zum Aufenthaltsland, zum Geburtsdatum, zum Reisepasstyp, zum Reisezweck und dazu, ob ein anderes gültiges Visum vorliegt, und legt das weitere Verfahren individuell fest.
  • Der Antragsteller muss auf der Plattform ein Konto eröffnen oder sich mit einem bestehenden Konto anmelden. Nach Abschluss der Registrierung wird eine Bestätigungsnachricht an die E-Mail-Adresse gesendet. Der Antrag auf eine elektronische Reisegenehmigung wird über das bestätigte Konto erstellt.
  • Im Antrag sind persönliche Daten, Kontaktdaten, die Passnummer, das Ausstellungsland des Reisepasses sowie Gültigkeitsangaben einzugeben. Auch Angaben zum Beruf und zu den zuletzt besuchten Ländern können verlangt werden.
  • Im Reiseabschnitt sind das geplante Ankunftsdatum, die voraussichtliche Aufenthaltsdauer, das Transportmittel und der zu nutzende Einreise- oder Transitgrenzübergang anzugeben. Auch die Angaben zur Finanzierung der Reise, zur verwendeten Finanzierungsmethode, zum Hotel oder Gastgeber in Marokko, zur Unterkunftsadresse, Telefon und E-Mail sind in das Formular einzutragen.
  • Bei Transit sind das endgültige Zielland, das Vorliegen einer Einreiseerlaubnis für dieses Land und die Gültigkeitsdaten der bestehenden Erlaubnis abzufragen. Es sind nur die Felder auszufüllen, die auf die Situation des Antragstellers zutreffen.
  • Dem Antrag sind ein Foto, die Seite des Reisepasses mit den Identitätsdaten und, falls vom System verlangt, ein Nachweis des Aufenthalts beizufügen. Im offiziellen Antragsleitfaden werden für Fotos die Formate PNG, JPEG und JPG; für die Passseite die Formate PNG, JPEG, JPG und PDF angegeben. Im visuellen Leitfaden wird eine Grenze von 2 MB pro Datei angezeigt.
  • Das genaue Maß des Fotos, die Hintergrundfarbe und das maximale Aufnahmedatum werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Auch die erforderliche Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses in Tagen und die Anzahl der benötigten leeren Seiten werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Nachdem alle Pflichtfelder ausgefüllt und die Dokumente hochgeladen wurden, muss der Antrag bestätigt werden. Da der Bestätigungsvorgang nicht rückgängig gemacht werden kann, sollte der Antragsteller vorher die Richtigkeit der Angaben und Anhänge überprüfen.
  • Bei Antragserstellung wird eine Bestätigung per E-Mail gesendet. Der Status des Antrags kann über das Konto auf der Plattform verfolgt werden. Wenn die zuständige Behörde zusätzliche Informationen oder Dokumente anfordert, kann der Antrag online vervollständigt werden. Die genehmigte Genehmigung kann von der Plattform heruntergeladen werden.
  • Die Bearbeitungszeit der elektronischen Reisegenehmigung, die Gültigkeitsdauer, die maximal zulässige Aufenthaltsdauer und die Gebühr werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Es wurde auch keine zentrale Anweisung veröffentlicht, dass das Bestätigungsdokument ausschließlich in gedruckter oder ausschließlich in digitaler Form mitgeführt werden muss.

Anforderungen für den E-Visum-Antrag

  • Der Antragsteller muss zunächst auf der Plattform Accès Maroc durch Eingabe von Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsland, Geburtsdatum, Reisepasstyp, Reisezweck und Angaben zu anderen bestehenden Visa die E-Visum-Zulässigkeit prüfen. Die Liste der Dokumente variiert je nachdem, welchen Zulässigkeitsweg der Antragsteller nutzt.
  • Für den E-Visum-Antrag wird nur ein gewöhnlicher Reisepass (Reisepass für allgemeine Zwecke) akzeptiert. Diplomaten-, Dienst- und Sonderpässe sowie Reisedokumente, die Flüchtlingen, Staatenlosen oder anderen Kategorien ausgestellt wurden, werden für den E-Visum-Antrag nicht akzeptiert. Personen mit solchen Dokumenten müssen sich an die für ihren Wohnort zuständige marokkanische Botschaft oder das Generalkonsulat wenden.
  • Der gewöhnliche Reisepass muss zum Zeitpunkt des E-Visum-Antrags mindestens 90 Tage gültig sein. Die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Reisepass wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Der Antragsteller muss eine aktive E-Mail-Adresse eingeben und über den ihm zugesandten sicheren Link auf das Online-Antragsformular zugreifen. Vor Fortsetzung des Antrags müssen die Reisebedingungen nach Marokko gelesen und akzeptiert werden.
  • Die Angaben zu Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Passnummer und Dokumentengültigkeitsdaten im Antragsformular sind genau so einzutragen, wie sie im Reisepass stehen. Beruht die Zulässigkeit auf einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum eines anderen Landes, sind auch die Nummer und Gültigkeitsdaten dieser Dokumente vollständig einzugeben.
  • Dem Antrag ist ein innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommenes, farbiges Foto in guter Qualität mit den Maßen 35 × 45 Millimeter beizufügen. Das Foto muss die Gesichtszüge deutlich zeigen und den Standards der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation entsprechen. Die Hintergrundfarbe wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Eine klare farbige Kopie der Seiten des Reisepasses, die die Identitäts- und Gültigkeitsdaten zeigen, muss hochgeladen werden. Das Hochladen anderer Seiten des Reisepasses wird nicht als allgemeine Voraussetzung angegeben.
  • Antragsteller, deren Zulässigkeit auf ihrem Aufenthaltsstatus beruht, müssen eine klare farbige Kopie der Vorder- und Rückseite ihrer Aufenthaltskarte oder Aufenthaltserlaubnis vorlegen. Das Aufenthaltsdokument muss zum Zeitpunkt des E-Visum-Antrags mindestens 180 Tage gültig sein. Quittungen über Antrag, Verlängerung oder Erneuerung der Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnisse, Reisedokumente und Sonderbescheinigungen werden nicht als gültige Aufenthaltserlaubnis akzeptiert.
  • Antragsteller, deren Zulässigkeit auf einem Visum eines anderen Landes beruht, müssen eine klare farbige Kopie dieses Visums hochladen. Das zugrunde liegende Visum muss nicht elektronisch sein, mehrfach einreiseberechtigt sein und zum Zeitpunkt des E-Visum-Antrags mindestens 90 Tage gültig sein. Welches Visum oder welche Aufenthaltserlaubnis verwendet werden kann, wird durch die persönliche Zulässigkeitsprüfung bestimmt.
  • Bei Anträgen zu Geschäftszwecken ist ein Dokument zum Nachweis des Reisezwecks vorzulegen. Bei Reisen im Zusammenhang mit öffentlichen Ausschreibungen kann die Empfehlung des zuständigen Ministeriums, bei privaten Ausschreibungen das Schreiben der Berufskammer, bei Messe- oder Ausstellungsteilnahme die Einladung des Veranstalters oder eine Einladung eines Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmens in Marokko akzeptiert werden. Die zuständige Behörde kann auch einen anderen geeigneten Nachweis eines Geschäftszwecks prüfen.
  • Die Antragsanhänge sind im Format JPG, JPEG oder PDF zu erstellen, und jede Datei darf 1 MB nicht überschreiten. Anträge von Familien oder Gruppenreisen können in derselben Datei zusammengefasst werden. Es können maximal zehn Anträge in eine Datei aufgenommen werden.
  • Nach Bestätigung des Antrags erfolgt die Zahlung durch Auswahl der Option Standard- oder Expressbearbeitung. Die Zahlung erfolgt per Bankkarte durch Weiterleitung zur Zahlungsseite der Generalstaatskasse des Königreichs Marokko. Ein bestätigter und bezahlter Antrag kann nicht storniert werden, und es kann keine Rückerstattung der Gebühr verlangt werden.
  • Auf dem Zahlungsbildschirm des offiziellen Benutzerhandbuchs werden für die Standardbearbeitung 770 marokkanische Dirham und für die Expressbearbeitung 1.100 marokkanische Dirham angezeigt. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Antrags auf dem Zahlungsbildschirm angezeigte aktuelle Betrag.
  • Die offizielle Bearbeitungszeit für das Standard-E-Visum beträgt 72 Stunden auf der Grundlage marokkanischer Arbeitstage. Die Bearbeitungszeit für Expressanträge beträgt 24 Stunden. Anträge mit unvollständigen Unterlagen, falschen Angaben oder solche, die eine zusätzliche Prüfung erfordern, können von diesen Fristen abweichen.
  • Das E-Visum ist ab Ausstellungsdatum maximal 180 Tage gültig. Das E-Visum ist für die einmalige Einreise bestimmt und erlaubt einen ununterbrochenen Aufenthalt von höchstens 30 Tagen in Marokko. Die durch mehrere E-Visa gewährten Aufenthaltszeiten können nicht kombiniert werden. Nach Ablauf der mit dem ersten E-Visum gewährten Frist muss Marokko verlassen werden, bevor ein neues E-Visum genutzt werden kann.
  • Das E-Visum kann nur für Tourismus oder Geschäftszwecke genutzt werden. Der Inhaber eines E-Visums kann auf der Grundlage dieses Dokuments keine Aufenthaltserlaubnis in Marokko beantragen.
  • E-Visum-Inhaber unter 18 Jahren können nur in Begleitung eines Elternteils oder ihres gesetzlichen Vertreters nach Marokko einreisen. Es wurde keine universelle Online-Dokumentenliste für Minderjährige bezüglich Geburtsurkunde, Sorgerechtsbescheinigung oder Einverständniserklärung veröffentlicht.
  • Das E-Visum-Dokument muss beim Boarding, an der marokkanischen Grenzübergangsstelle und bei Kontrollen im Land zur Vorlage bereitgehalten werden. Ob das Dokument zwingend in gedruckter oder ausschließlich in digitaler Form vorzulegen ist, wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Bei der Grenzkontrolle können zusätzlich zum Reisepass und E-Visum die im Antrag verwendete Aufenthaltserlaubnis oder das Visum eines anderen Landes, das Rückreiseticket, der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel sowie eine den Reisezeitraum abdeckende Krankenhaus- und Rückführungsversicherung aus medizinischen Gründen verlangt werden.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch eine internationale Bankkarte oder durch Bargeldäquivalent von mehr als 70 Euro pro Person und Aufenthaltstag nachgewiesen werden. Wie viele Monate der Kontoauszug abdecken muss, wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die Reiseversicherung muss die gesamte Aufenthaltsdauer abdecken und die Risiken Krankenhausaufenthalt und medizinisch bedingte Rückführung umfassen. Der genaue Mindestdeckungsbetrag der Versicherung wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die Erteilung eines E-Visums begründet kein definitives Einreiserecht. Die Grenzbehörde kann die Einreise einer Person verweigern, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt oder die erforderlichen Nachweise nicht erbringen kann. Die Abgabe falscher Angaben oder die Vorlage gefälschter Dokumente kann zu Sanktionen führen.

Anforderungen für das Visum bei der Einreise

  • Das Visum bei der Einreise ist kein standardmäßiges und allen Reisenden offenstehendes Visumprogramm. Die marokkanischen Sicherheitsbehörden können in Ausnahmefällen an den Grenzübergangsstellen ein Kurzzeit- oder Transitvisum ausstellen.
  • Ein Antragsteller, der in einem Land ohne marokkanische diplomatische Vertretung lebt, muss möglicherweise vor der Reise über die für dieses Land akkreditierte marokkanische diplomatische Vertretung oder einen befugten Honorarkonsul vorgehen. Die Ankunft an der Grenzübergangsstelle ohne vorherige Genehmigung oder Zuweisung bedeutet nicht, dass ein Visum ausgestellt wird.
  • Die Ausnahmefälle, in denen ein Antrag angenommen wird, die Form der erforderlichen Vorabgenehmigung, die Passgültigkeit, die Anzahl der Fotos, der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, der Unterkunftsnachweis, das Einladungsschreiben und die Belege werden je nach den Besonderheiten des Falls und der Anweisung der zuständigen Behörde festgelegt. Es wurde keine zentrale Checkliste veröffentlicht, die für alle Antragsteller bezüglich dieser Elemente anwendbar ist.
  • Die maximale Aufenthaltsdauer, die Anzahl der Einreisen, die Gebühr, die Zahlungsmethode und die Bearbeitungszeit des bei der Einreise ausgestellten Kurzzeitvisums werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Für Genehmigungen, die zu Transit-Zwecken an der Grenze ausgestellt werden, gilt eine Obergrenze von 72 Stunden pro Transit.
  • Die Möglichkeit eines Visums bei der Einreise sollte nicht als alternativer oder garantierter Antragsweg für Reisende betrachtet werden, die zur vorherigen Beantragung eines Visums verpflichtet sind.

Anforderungen für den Konsulatsvisum-Antrag

  • Der Antrag auf ein Konsulatsvisum ist bei der für das Aufenthaltsland des Antragstellers zuständigen marokkanischen Botschaft, dem Generalkonsulat oder dem von der jeweiligen Vertretung festgelegten Antragsweg zu stellen. Die Terminvereinbarung, die persönliche Antragstellung, die Post oder die Nutzung eines bevollmächtigten Vermittlers können je nach Vertretung variieren.
  • Der Antragsteller muss ein ausgefülltes Visumantragsformular vorlegen. Die persönlichen Daten, Passdaten, der Familienstand, der Beruf, der Reisezweck, die Adresse in Marokko, die geplanten Ein- und Ausreisedaten sowie die Angaben zu den finanziellen Möglichkeiten im Formular müssen korrekt und vollständig sein. Das Formular muss vom Antragsteller datiert und unterschrieben werden.
  • Zu den gemeinsamen Kernunterlagen gehören zwei Farbfotos mit weißem Hintergrund, die die Gesichtszüge deutlich zeigen. In den von den diplomatischen Vertretungen veröffentlichten allgemeinen Listen wird das Fotomäß mit 4 × 3 Zentimetern angegeben. Das maximale Aufnahmedatum des Fotos und andere technische Merkmale können je nach Vertretung variieren.
  • Es sind ein Personalausweis, eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Dokument, das die aktuelle Adresse und den rechtmäßigen Aufenthalt im Land des Antrags nachweist, vorzulegen. Die erforderliche Mindestrestgültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis zum Zeitpunkt des Antrags wird in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Es ist ein gültiger Reisepass oder ein akzeptables Reisedokument vorzulegen. Die Gültigkeitsdauer des Dokuments muss länger sein als die geplante Aufenthaltsdauer in Marokko. Eine Fotokopie der Seiten des Reisepasses, die die Identitäts- und Gültigkeitsdaten zeigen, ist beizufügen.
  • Die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Reisepass, das maximale Alter des Reisepasses in Bezug auf das Ausstellungsdatum, die Anforderung eines biometrischen Reisepasses und die Kriterien für beschädigte Reisepässe werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Bei Touristenanträgen können ein Kontoauszug zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel, eine bestätigte Rückreisebuchung, eine Reiseversicherung und eine Hotelreservierung oder ein von einem Reiseveranstalter ausgestellter Unterkunftsgutschein verlangt werden. Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, und der Mindestbetrag auf dem Konto werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Bei Geschäftsreisen können eine Einladung eines Unternehmens oder einer Geschäftseinrichtung in Marokko, ein Schreiben einer Berufsorganisation, ein Nachweis der Geschäftsbeziehung, ein Dokument über ein Treffen oder eine Veranstaltung oder andere Unterlagen, die den geschäftlichen Zweck der Reise belegen, verlangt werden.
  • Bei Anträgen zu Privat- oder Familienbesuchen kann ein vom in Marokko lebenden Angehörigen oder Garanten unterzeichnetes und gegebenenfalls beglaubigtes Einladungsschreiben oder eine Kostenübernahmeerklärung verlangt werden. Die Identität, Adresse, der Reisepass oder die Aufenthaltsbescheinigung sowie der Nachweis der finanziellen Möglichkeiten der einladenden Person können gemäß der Checkliste der Vertretung verlangt werden.
  • Bei Anträgen zu Erwerbstätigkeit, Studium, Investition, medizinischer Behandlung, Konferenz, kultureller Aktivität, offiziellem Auftrag und Familienzusammenführung sind zusätzliche, auf den Reisezweck zugeschnittene Unterlagen vorzulegen. Dazu können der Arbeitsvertrag, die Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung, Firmenunterlagen, das ärztliche Attest, die offizielle Beauftragungsurkunde oder die Vorabgenehmigung der zuständigen marokkanischen Behörde gehören.
  • Bei Anträgen für Kinder können die Unterschrift des Elternteils oder gesetzlichen Vertreters auf dem Formular, die Geburtsurkunde, die Ausweise der Eltern, das Sorgerechtsdokument und die Einverständniserklärung des nicht reisenden Elternteils verlangt werden. Die genaue Liste der Dokumente variiert je nach der den Antrag entgegennehmenden Vertretung.
  • Ob die Dokumente eine Übersetzung, notarielle Beglaubigung, Apostille oder konsularische Legalisierung erfordern, hängt vom Ausstellungsland des Dokuments, dem Antragszweck und der Praxis der Vertretung ab. Es wurde keine einzige zentrale Regel für Übersetzung und Beglaubigung veröffentlicht, die auf alle Anträge anwendbar ist.
  • Ein Kurzzeitvisum kann für einen einzigen ununterbrochenen Kurzbesuch oder für mehrere Kurzbesuche ausgestellt werden. Die Kurzaufenthaltsdauer kann zwischen 1 und 90 Tagen liegen, und das Visum kann für die einmalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden.
  • Ein Langzeitvisum ist für die mehrfache Einreise bestimmt und kann eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten bis maximal einem Jahr haben. Das Aufenthaltsrecht bei jeder Einreise mit einem Langzeitvisum und die Verpflichtung, in Marokko eine Aufenthaltskarte zu beantragen, sind nach den im Visum angegebenen Bedingungen und dem Aufenthaltszweck zu beurteilen.
  • Die Gebühr für das Konsulatsvisum, die akzeptierten Zahlungsmethoden, der Zeitpunkt des Antrags vor der Reise und die Standardbearbeitungszeit variieren je nach Vertretung. Diese Angaben werden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig gemacht.
  • Es wurde keine zentrale Regel veröffentlicht, dass Fingerabdrücke oder andere biometrische Daten für alle Konsulatsvisum-Anträge verpflichtend sind. Es ist möglich, dass der Antragsteller persönlich vorgeladen, zu einem Vorstellungsgespräch gebeten oder zur Vorlage zusätzlicher Dokumente aufgefordert wird.
  • Die Vorlage aller Unterlagen bedeutet nicht, dass das Visum zwangsläufig erteilt wird. Einige Anträge können der Vorabgenehmigung der zentralen Einheit des Außenministeriums unterliegen.
Bevölkerung
38,762,441(2026 geschätzt)
Amtssprache
Arabisch, Tamazight
Regierungsform
Parlamentarische konstitutionelle Monarchie
Kontinent
Afrika
Hauptstadt
Rabat
Währung
Marokkanische Dirham
Fläche
446.550 km²
Telefonvorwahl
+212

Marokko: Wichtige Reiseziele

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