Malawi:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 47. Die Zahl der Länder mit visumfreier Einreise beträgt 42. Die Zahl der Länder mit Visum bei Ankunft beträgt 109.

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Malawi: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Malawi:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Malawi: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Der Reisende, der von der visumfreien Einreise profitiert, muss einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten über das Ankunftsdatum in Malawi hinaus besitzen. Die maximale Aufenthaltsdauer im Rahmen der Visumbefreiung beträgt bis zu 90 Tage.
  • Die Visumbefreiung gilt nur für die Einreise in das Land. Für eine Erwerbstätigkeit, einen längerfristigen Aufenthalt, eine Ausbildung oder eine andere genehmigungspflichtige Tätigkeit muss die entsprechende Aufenthalts-, Arbeits- oder Ausbildungsgenehmigung zusätzlich eingeholt werden.
  • Der Reisende kann bei der Grenzkontrolle verpflichtet werden, den Reisezweck und die Erfüllung der Einreisebedingungen darzulegen. Der Einwanderungsbeamte kann den Reisenden überprüfen, ein Gespräch führen und die Einreise in das Land verweigern, falls festgestellt wird, dass die Einreisebedingungen nicht erfüllt sind.

E-Visa-Antragsvoraussetzungen

  • Der Antrag wird online über das offizielle E-Visa-Portal Malawis gestellt. Neue Nutzer müssen ein Konto mit einer gültigen E-Mail-Adresse erstellen, sich in ihr Konto einloggen und das elektronische Antragsformular ausfüllen.
  • Der Antragsteller muss die Angaben auf der Seite mit den Personaldaten des Reisepasses korrekt in das Formular übertragen. Reisedaten, Reisezweck, das verwendete Reisedokument und andere Reiseinformationen werden ebenfalls in das System eingegeben. Der bei der Antragstellung verwendete Reisepass muss auch bei der Einreise nach Malawi verwendet werden. Bei Reisen mit einem anderen Reisepass stimmen die Angaben auf dem E-Visum nicht mit dem Reisedokument überein.
  • Im Portal werden nach Auswahl der Staatsangehörigkeit, der Visumart, der Art des Reisedokuments, des Reisezwecks, des voraussichtlichen Einreisedatums und des voraussichtlichen Ausreisedatums personalisierte Informationen zu Eignung und erforderlichen Dokumenten erstellt. Die Dokumentenliste kann je nach Reisezweck wie Geschäftsreise, Familienbesuch, medizinische Reise, religiöser Zweck, Ausbildung und Tourismus variieren. Dokumente, die nicht in der personalisierten Liste aufgeführt sind, sollten nicht als universelle Verpflichtung für alle Antragsteller betrachtet werden.
  • Dokumente wie Reisepass, Foto und ggf. Aufenthaltsgenehmigung müssen als gescannte Datei hochgeladen werden. Mit Kamera oder Telefon aufgenommene Dokumentenfotos werden nicht akzeptiert.
  • Ob eine Aufenthaltsgenehmigung, ein Einladungsschreiben, eine Hotelreservierung, eine Flugreservierung, ein Kontoauszug, eine Arbeitsbescheinigung, eine Schüler-/Studentenbescheinigung, Geschäftsunterlagen, eine BehandlungBescheinigung oder Sponsorenunterlagen erforderlich sind, wird vom System auf der Grundlage der vom Antragsteller gewählten Staatsangehörigkeit, des Reisedokuments, der Visumart und des Reisezwecks bestimmt. Es wurde keine einzige universelle Liste von unterstützenden Dokumenten veröffentlicht, die für alle Antragsteller gilt.
  • Für einen minderjährigen Antragsteller muss der Elternteil oder der gesetzliche Vormund das offizielle Zustimmungsformular ausfüllen und unterschreiben. In dem Formular werden der Name des Kindes, das Geburtsdatum, die Passnummer und das Verhältnis zum Kind angegeben. Ist die zustimmende Person nicht der leibliche Elternteil, muss ein Nachweis über das gesetzliche Sorgerecht beigefügt werden.
  • Nach Abschluss des Antrags werden die Visagebühr und eine etwaige Bearbeitungs- oder Servicegebühr online bezahlt. Die Zahlung erfolgt mit Visa oder Mastercard als Kredit- oder Debitkarte und in US-Dollar. Die Gebühren für abgelehnte Anträge werden nicht zurückerstattet.
  • Die Transit-E-Visa-Gebühr beträgt 50 US-Dollar, die Gebühr für ein Sechs-Monate-Mehrfacheinreise-E-Visum 150 US-Dollar und die Gebühr für ein 12-Monate-Mehrfacheinreise-E-Visum 250 US-Dollar. Für ein Einmal-Einreise-E-Visum sind auf der offiziellen E-Visa-FAQ-Seite 50 US-Dollar und auf der zentralen Gebührenseite der Einwanderungsbehörde 75 US-Dollar veröffentlicht. Der vom Portal während der Zahlung angezeigte aktuelle Betrag sollte überprüft werden.
  • E-Visa-Anträge werden normalerweise innerhalb von drei Werktagen bearbeitet. Es wurde keine gesonderte Mindestfrist veröffentlicht, wie viele Tage vor der Reise der Antrag gestellt werden muss. Der Reisende sollte nicht nach Malawi reisen, ohne die E-Visa-Genehmigung erhalten zu haben.
  • Bei Genehmigung des Antrags kann das Bestätigungsschreiben aus dem E-Visa-Konto des Antragstellers heruntergeladen und auch über die E-Mail-Benachrichtigung abgerufen werden. Das Bestätigungsdokument muss heruntergeladen, ausgedruckt und bei der Passkontrolle bei Einreise nach Malawi vorgelegt werden. Es ist obligatorisch, eine Kopie des E-Visa-Bestätigungsschreibens vor der Reise zu beschaffen.
  • Ein Einmal-Einreise-Visum ist ab dem Ausstellungsdatum drei Monate gültig und kann einmal verwendet werden. Mehrfacheinreise-Visa können sechs oder 12 Monate gültig sein und innerhalb der Gültigkeitsdauer für mehrere Einreisen verwendet werden. Die Gültigkeit des E-Visums beginnt am Ausstellungsdatum.
  • Die Gültigkeitsdauer des Visums ist nicht gleichbedeutend mit der Anzahl der Tage, die im Land verbracht werden dürfen. Das Visum berechtigt zur Beantragung der Einreise in das Land; die endgültige Einreise- und Aufenthaltsdauer unterliegt der Beurteilung durch den Einwanderungsbeamten an der Grenze.
  • Das E-Visum ersetzt keine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung. Personen, die in Malawi arbeiten, sich aufhalten oder eine genehmigungspflichtige gewerbliche Tätigkeit ausüben möchten, müssen das entsprechende Genehmigungsverfahren separat durchlaufen.
  • Die vollständige Einreichung des Antrags garantiert weder die Erteilung des Visums noch die Gewährung der Einreisegenehmigung. Die Einwanderungsbehörde kann den Antrag ablehnen und behält sich das Recht vor, den Ablehnungsgrund nicht zu nennen. Bei einem abgelehnten Antrag kann ein neuer Antrag gestellt werden; die Gebühr für den vorherigen Antrag wird nicht erstattet.

Visum bei Ankunft: Anforderungen

  • Das Visum bei Ankunft ist an den festgelegten Einreisepunkten Malawis für berechtigte Reisende im Rahmen der am 24. Februar 2026 in Kraft getretenen offiziellen Bekanntmachung erhältlich. Die Berechtigung für das Visum bei Ankunft variiert je nach Staatsangehörigkeit und offizieller Klassifizierung des Reisenden.
  • Reisende, die für ein Visum bei Ankunft berechtigt sind, sind nicht verpflichtet, vor der Reise ein E-Visum zu beantragen. Es wird jedoch empfohlen, vor der Reise über das offizielle E-Visa-Portal einen Antrag zu stellen, um die Bearbeitungszeit an der Grenze und das Risiko von Verzögerungen zu verringern.
  • Die Erteilung eines Visums bei Ankunft erfolgt nicht automatisch. Der Reisende muss die regulären Einreisebedingungen erfüllen und die Einwanderungskontrolle an der Grenze passieren. Der Einwanderungsbeamte kann die Dokumente, den Reisezweck und die Einreiseberechtigung des Reisenden prüfen und den Visum- oder Einreiseantrag ablehnen, falls festgestellt wird, dass die Bedingungen nicht erfüllt sind.

Transitvisum: Anforderungen

  • Ein Transitvisum wird für die Durchreise durch Malawi in ein anderes Land ausgestellt. Ein Transitvisum ist für höchstens sieben Tage gültig und kann nur einmal verwendet werden.
  • Der Antrag auf ein Transitvisum wird über das offizielle E-Visa-Portal gestellt. Der Antragsteller muss ein Konto erstellen, das elektronische Formular ausfüllen, die Passdaten und Reiseangaben eingeben sowie sein Foto und andere vom System angeforderte Dokumente als gescannte Datei hochladen.
  • Der bei der Antragstellung verwendete Reisepass muss auch für die Transitreise durch Malawi verwendet werden. Reisepass, Foto und gegebenenfalls Dokumente wie die Aufenthaltsgenehmigung sind nicht als Kamerabild, sondern als gescanntes Dokument hochzuladen.
  • Welche Antragsteller ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für das endgültige Zielland, ein Weiterflugticket oder Nachweise über die Weiterreise vorlegen müssen, hängt von der personalisierten Liste ab, die das Portal nach Auswahl von Staatsangehörigkeit, Reisedokument, Reisezweck und Reisedaten erstellt.
  • Die Transitvisumgebühr beträgt 50 US-Dollar. Die Zahlung erfolgt online in US-Dollar per Visa- oder Mastercard-Kredit- oder Debitkarte. Die Gebühr wird bei Ablehnung des Antrags nicht zurückerstattet.
  • Transit-E-Visa-Anträge werden normalerweise innerhalb von drei Werktagen bearbeitet.
  • Nach Genehmigung des Antrags muss das Transit-E-Visa-Bestätigungsschreiben heruntergeladen, ausgedruckt und bei der Passkontrolle am Einreisepunkt vorgelegt werden. Der Reisende sollte die Reise nach Malawi nicht antreten, ohne das Bestätigungsdokument erhalten zu haben.

Aktualisierungsverlauf

  1. NauruMalawi

    Die Pflicht, vor der Reise ein Visum zu beantragen, wurde aufgehoben; die visumfreie Einreise ist jetzt möglich. Der erlaubte Aufenthalt beträgt jetzt 90 Tage.

  2. TuvaluMalawi

    Die Pflicht, vor der Reise ein Visum zu beantragen, wurde aufgehoben; die visumfreie Einreise ist jetzt möglich. Der erlaubte Aufenthalt beträgt jetzt 90 Tage.

  3. SamoaMalawi

    Die Pflicht, vor der Reise ein Visum zu beantragen, wurde aufgehoben; die visumfreie Einreise ist jetzt möglich. Der erlaubte Aufenthalt beträgt jetzt 90 Tage.

  4. St. Kitts und NevisMalawi

    Die Pflicht, vor der Reise ein Visum zu beantragen, wurde aufgehoben; die visumfreie Einreise ist jetzt möglich. Der erlaubte Aufenthalt beträgt jetzt 90 Tage.