Belarus:Visabestimmungen
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Belarus Karte der Visabestimmungen
Belarus: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Anforderungen für die visumfreie Einreise
- Das Recht auf visumfreie Einreise hängt von der Staatsangehörigkeit des Reisenden, der Art des verwendeten Reisepasses, dem Grenzübergang, über den die Einreise erfolgt, und dem genutzten visumfreien Einreiseprogramm ab. Der Reisende muss einen gültigen Reisepass oder ein anderes von Belarus anerkanntes Reisedokument mit sich führen.
- Das Reisedokument muss mindestens 90 Tage über das geplante Ausreisedatum aus Belarus hinaus gültig sein. Das Dokument muss über freie Seiten verfügen, auf denen Ein- und Ausreisestempel angebracht werden können. Die genaue Anzahl der erforderlichen freien Seiten für die visumfreie Einreise ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Der Reisende muss über eine in Belarus gültige Krankenversicherung verfügen. Der Versicherungsnachweis muss den Namen, die Adresse und die Kontaktdaten der Versicherungsgesellschaft, den Namen des Versicherten, den Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer der Police enthalten. Die Versicherung muss Belarus oder die ganze Welt abdecken, für die gesamte Reisedauer gültig sein und eine Deckung von mindestens 10.000 Euro bieten. Einem Reisenden ohne gültige Versicherung kann an der Grenze der Kauf einer belarussischen Krankenversicherung angeboten werden.
- Bei Aufenthalten von weniger als einem Monat muss der Reisende über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens zwei Grundeinheiten pro Tag verfügen. Bei Aufenthalten von einem Monat oder länger wird ein monatliches Mindestmaß an finanziellen Mitteln in Höhe von 50 Grundeinheiten verlangt. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Bargeld, Bankkarte, Reiseschecks oder andere von den Grenzbehörden akzeptierte Dokumente nachgewiesen werden.
- Bei der visumfreien Einreise über internationale Flughäfen muss ein normaler Reisepass verwendet werden. Die Aufenthaltsdauer im Rahmen dieses Programms beträgt maximal 30 Tage. Flüge aus Russland oder mit Weiterflug nach Russland gelten als Inlandsflüge und können bei dieser visumfreien Einreiseregelung nicht genutzt werden.
- Bei einigen Reisenden wird ein zuvor genutztes und noch gültiges Mehrfachvisum eines Drittstaates sowie ein Flugticket verlangt, das die Ausreise aus Belarus innerhalb von 30 Tagen belegt. Diese zusätzliche Bedingung variiert je nach Staatsangehörigkeit.
- Das visumfreie Einreiseprogramm für Flughäfen kann nicht für Arbeit, Langzeitstudium oder Aufenthalt genutzt werden. Besucher, die sich länger als 10 Werktage in Belarus aufhalten, müssen sich melderechtlich anmelden. Hotels, Sanatorien und ähnliche registrierte Unterkünfte nehmen die Anmeldung ihrer Gäste in der Regel direkt vor.
- Beim regionalen visumfreien Tourismusprogramm für die Gebiete Brest und Grodno muss der Reisende ein von einem autorisierten belarussischen Reiseveranstalter ausgestelltes visumfreies Einreisedokument mit sich führen. Die touristischen Dienstleistungen müssen vor der Reise gebucht werden, der Reisende muss ein gültiges Reisedokument und eine Krankenversicherung vorlegen. Die Aufenthaltsdauer in diesem Programm beträgt maximal 15 Tage, und die Ein- und Ausreise darf nur über die im Programm festgelegten Grenzübergänge erfolgen.
- Reisende, die von einem vorübergehenden allgemeinen visumfreien Einreiseprogramm Gebrauch machen, müssen Grenzübergänge mit internationalem Status nutzen. Die Gesamtaufenthaltsdauer variiert je nach den Bedingungen des jeweiligen Programms und der Staatsangehörigkeit, darf jedoch bei der vorübergehenden europäischen visumfreien Einreiseregelung 90 Tage innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten.
- Die visumfreie Einreise berechtigt nicht zur Aufnahme einer Arbeit, eines Studiums oder zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis. Personen, die zu diesen Zwecken reisen, müssen vorab das entsprechende Visum einholen.
- Bei der Einreise mit einem Privatfahrzeug können der Fahrzeugschein, der Führerschein und eine in Belarus gültige Kfz-Haftpflichtversicherung verlangt werden. Gebühren und zusätzliche Dokumente für die Einreise mit dem Fahrzeug variieren je nach Grenzübergang und Fahrzeugtyp.
Anforderungen für das E-Visum
- Der Antrag auf ein E-Visum muss über die offizielle elektronische Dienstleistungsplattform E-Pasluga von Belarus gestellt werden. Der Antragsteller muss ein Konto auf der Plattform erstellen, seine Identität bestätigen und die persönlichen Daten sowie Reiseinformationen im Antragsformular vollständig und korrekt eingeben.
- Das E-Visum wird nur auf den Namen des einzelnen Antragstellers und als Einreisevisum ausgestellt. Die maximal zulässige Aufenthaltsdauer beträgt 30 Tage. Das E-Visum kann für die im offiziellen System angegebenen Reisezwecke verwendet werden, wie Tourismus, Privatbesuch, Geschäftsreise, Teilnahme an wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder bildungsbezogenen Veranstaltungen sowie Kurzzeitpraktika.
- Der Antrag muss mindestens sieben Kalendertage vor dem geplanten Einreisedatum nach Belarus gestellt werden. Die offizielle Bearbeitungszeit beträgt bis zu sieben Kalendertage. Das Ergebnis des Antrags wird dem Antragsteller im PDF-Format auf seinem elektronischen Dienstleistungskonto übermittelt.
- Bei der Antragstellung ist kein Einladungsschreiben oder anderes Visumunterstützungsdokument erforderlich, wie es bei einem klassischen Konsulatsvisum verwendet wird. Allerdings müssen die im System angeforderten persönlichen Daten, Passinformationen und Reiseinformationen vollständig eingegeben werden. Falsche, unvollständige oder widersprüchliche Angaben können zur Ablehnung des Antrags führen.
- Die Servicegebühr für das E-Visum beträgt 6 Euro pro Antragsteller. Zusätzlich kann eine Konsulargebühr in Höhe von 35 Euro, 60 Euro oder eine Befreiung je nach Staatsangehörigkeit und Alter erhoben werden. Der Gesamtbetrag wird bei der Einreichung des Antrags in einer einzigen Transaktion bezahlt. Die akzeptierten Kartenarten und anderen Zahlungsmethoden sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Der Antragsteller muss bei der Einreise nach Belarus seinen gültigen normalen Reisepass vorlegen. Der Reisepass muss mindestens 90 Tage über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein und ausreichend freie Seiten für Grenzstempel enthalten.
- Der Reisende muss über eine Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 10.000 Euro, die für die gesamte Aufenthaltsdauer in Belarus gültig ist, sowie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
- Das bestätigte E-Visum-Dokument muss ausgedruckt und bei der Einreise nach Belarus, bei der Ausreise aus dem Land und während des gesamten Aufenthalts zusammen mit dem Reisepass mitgeführt werden. Es sollte sich nicht allein auf eine auf dem Telefon gespeicherte elektronische Kopie verlassen werden.
- Das E-Visum kann an internationalen Straßen-, Eisenbahn- und Fluggrenzübergängen von Belarus verwendet werden. Allerdings kann die Einreise nach Belarus aus Russland mit einem belarussischen E-Visum aufgrund der technischen Besonderheiten der Grenzkontrollsysteme der beiden Länder möglicherweise nicht genutzt werden.
- Die Ausstellung eines E-Visums garantiert nicht das Recht auf Einreise in das Land. Die endgültige Entscheidung über die Einreise wird von der Grenzkontrollbehörde getroffen.
- Die Anzahl der hochzuladenden Passseiten, das Fotoformat, der Hintergrund des Fotos, das Dateiformat, die maximale Dateigröße sowie die genaue Anzahl der erforderlichen freien Seiten im Pass sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben. In der allgemeinen Dienstbeschreibung der Plattform, die ohne Anmeldung zugänglich ist, wird keine gemeinsame und detaillierte Dokumenten-Upload-Checkliste für alle Antragsteller veröffentlicht.
Anforderungen für das Visum bei der Einreise (Visa on Arrival)
- Ein Visum bei der Einreise kann nur von der Abteilung für die Aufnahme von Ausländern des Außenministeriums am Internationalen Flughafen Minsk ausgestellt werden. An anderen Land-, Eisenbahn- oder Fluggrenzübergängen besteht kein allgemeines Visum-bei-Einreise-System.
- Die Berechtigung für ein Visum bei der Einreise hängt von der Staatsangehörigkeit des Antragstellers, seinem rechtmäßigen Aufenthaltsland, dem Vorhandensein einer diplomatischen Vertretung von Belarus in diesem Land und dem Reisezweck ab.
- Die einladende belarussische Organisation oder Person muss das Original und eine Kopie des Visumunterstützungsdokuments mindestens zwei Werktage vor der Ankunft des Reisenden bei der zuständigen Einheit am Flughafen Minsk abgeben. Eine gestempelte Kopie des von der zuständigen Einheit bearbeiteten Dokuments muss an den Reisenden übermittelt werden. Die Fluggesellschaft kann diese Kopie bei der Abfertigung verlangen.
- In Notfällen wie schwerer Krankheit oder Tod einer nahestehenden Person kann es gestattet werden, die unterstützenden Dokumente direkt bei der Ankunft vorzulegen.
- Der Antragsteller muss ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular, ein aktuelles Foto, einen gültigen Reisepass, ein dem Reisezweck entsprechendes Visumunterstützungsdokument, eine Krankenversicherung und einen Nachweis über die Zahlung der Visumgebühr vorlegen.
- Das Foto muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen, farbig und im Format 35 × 45 Millimeter sein. Das Gesicht muss etwa 70-80 % der Fotofläche einnehmen, der Hintergrund muss hell und gleichmäßig sein.
- Der Reisepass muss echt und unbeschädigt sein, ein Foto des Inhabers enthalten, mindestens zwei freie Seiten für das Visum aufweisen und mindestens 90 Tage über das geplante Ausreisedatum aus Belarus hinaus gültig sein.
- Bei Personen, die zu Studienzwecken kommen, und bei Antragstellern für ein Gruppenvisum kann die Anwesenheit eines Vertreters der einladenden Bildungseinrichtung oder Organisation am Flughafen verlangt werden.
- Auf Flügen aus Russland wird kein Visum bei der Einreise ausgestellt. Da auf diesen Flügen keine belarussische Grenzkontrolle durchgeführt wird, muss der Reisende das erforderliche belarussische Visum vor der Reise einholen.
- Die Standardgebühr für ein Konsulatsvisum beträgt 60 Euro. Bei Visa, die bei der Einreise ausgestellt werden, kann die Standardgebühr je nachdem, ob der Antragsteller in seinem Staatsangehörigkeits- oder Aufenthaltsland über eine belarussische diplomatische Vertretung verfügt, um 50 % oder 200 % erhöht werden. Die genaue Gebühr wird nach den Umständen des Falls festgelegt.
- Die akzeptierten Zahlungsmethoden für das Visum bei der Einreise und die genaue Bearbeitungszeit am Flughafen sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Der zuständige Beamte kann zusätzliche Dokumente anfordern, ein Gespräch mit dem Antragsteller führen, die beantragte Anzahl der Einreisen oder die Gültigkeitsdauer des Visums verkürzen oder den Antrag ablehnen. Ein zuvor vorgelegtes Einladungsdokument garantiert nicht die endgültige Erteilung des Visums.
Anforderungen für das Konsulatsvisum
- Der Antragsteller muss bei der zuständigen Botschaft oder dem Konsulat von Belarus ein vollständig ausgefülltes und persönlich unterschriebenes Visumantragsformular einreichen. Das Formular kann auf Weißrussisch, Russisch oder Englisch ausgefüllt werden. Die Angaben müssen lesbar, konsistent und vollständig sein; nicht zutreffende Felder sind mit 'nicht zutreffend' zu kennzeichnen. Der Reisezweck ist klar und detailliert anzugeben, nicht mit allgemeinen Formulierungen.
- Es ist ein aktuelles Farbfoto beizufügen. Das Foto muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein, die Maße 35 × 45 Millimeter haben und einen hellen, gleichmäßig ausgeleuchteten Hintergrund aufweisen. Das Gesicht muss 70–80 % des Fotos einnehmen. Sonnenbrillen und das Gesicht bedeckende Accessoires sind nicht erlaubt. Kopfbedeckungen aus religiösen oder ethnischen Gründen dürfen die Sichtbarkeit des Gesichts nicht beeinträchtigen.
- Der Original-Reisepass ist vorzulegen. Der Reisepass muss ein Foto des Inhabers enthalten, echt und unbeschädigt sein und keine eingerissenen Seiten oder nicht genehmigte Änderungen aufweisen. Der Reisepass muss mindestens zwei freie Visaseiten enthalten und mindestens 90 Tage über das geplante Ausreisedatum aus Belarus hinaus gültig sein.
- Der Antragsteller muss eine in Belarus gültige Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 10.000 Euro vorlegen. Die Versicherung muss den gesamten Aufenthaltszeitraum abdecken, und die Police muss die Angaben zur Versicherungsgesellschaft und zur versicherten Person deutlich enthalten.
- Es ist ein Visumunterstützungsdokument vorzulegen, das den Reisezweck belegt. Die Art des geforderten Dokuments variiert je nach Visumkategorie.
- Bei Geschäftsreisen wird ein offizielles Unterstützungsschreiben der in Belarus ansässigen juristischen Person verlangt. Bei kulturellen, wissenschaftlichen, sportlichen, bildungsbezogenen oder humanitären Veranstaltungen kann ein Schreiben der entsprechenden belarussischen Organisation oder die Genehmigung der zuständigen staatlichen Behörde angefordert werden.
- Bei Privatbesuchen kann ein von der belarussischen Einwanderungsbehörde ausgestelltes Einladungsdokument verlangt werden. In Fällen wie Besuch naher Verwandter, schwerer Krankheit oder Todesfall, Eigentumsbesitz, medizinischer Behandlung oder Gerichtsverfahren können Dokumente verwendet werden, die die familiäre Bindung, den Gesundheitszustand, das Eigentum oder die offizielle Aufforderung belegen.
- Für ein Touristenvisum kann ein von einem lizenzierten Tourismusunternehmen, Hotel, Sanatorium, einer Gesundheitseinrichtung oder einem ländlichen Tourismusbetrieb in Belarus ausgestelltes Tourismusunterstützungsdokument verlangt werden. Je nach Situation des Antragstellers können auch eine Hotelbuchung oder eine Veranstaltungskarte akzeptiert werden. Ein kurzfristiges Touristenvisum wird in der Regel für eine oder zwei Einreisen und für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ausgestellt.
- Bei Anträgen zu Studienzwecken ist das Einladungsdokument der Bildungseinrichtung in Belarus vorzulegen, das die erforderlichen Einwanderungsgenehmigungen enthält.
- Bei Anträgen zu Erwerbszwecken wird eine notariell beglaubigte Kopie der spezifischen Arbeitserlaubnis oder eine offizielle Information über die entsprechende Arbeitserlaubnis verlangt.
- Bei langfristigen Visa für private, geschäftliche, Erwerbs- oder andere Zwecke können zusätzliche Nachweise verlangt werden, wie die Nutzung früherer belarussischer Visa, eine langfristige Geschäftsbeziehung, eine familiäre Bindung oder ein ständiges Reisebedürfnis. Ein langfristiges Mehrfachvisum kann unter geeigneten Umständen für bis zu fünf Jahre ausgestellt werden. Die beantragbare Dauer hängt von den zuvor genutzten belarussischen Visa und dem Reisezweck ab.
- Stellt der Antragsteller den Antrag außerhalb seines Heimatlandes, kann er verpflichtet sein, eine Aufenthaltserlaubnis, ein langfristiges Visum oder ein ähnliches Dokument vorzulegen, das seinen rechtmäßigen Aufenthalt in dem Land, in dem er sich befindet, belegt. Diese Bedingung variiert je nach der konsularischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
- Für minderjährige Antragsteller können eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde und Kopien der Reisepässe der Eltern oder gesetzlichen Vertreter verlangt werden. Das Antragsformular muss von einem Elternteil oder gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden. Eine allgemeine Anforderung einer elterlichen Einverständniserklärung für Kinder, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht genau angegeben.
- Die Notwendigkeit einer Übersetzung, notariellen Beglaubigung, Legalisation oder Apostille der Dokumente variiert je nach Dokumentenart und der konsularischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird. Es wurde keine einzige zentrale Regel für Übersetzungen oder Apostillen veröffentlicht, die für alle Anträge gilt.
- Die Standardgebühr für ein Konsulatsvisum beträgt in der Regel 60 Euro. Für einige Antragsteller kann aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Alters oder internationaler Abkommen eine Gebühr von 35 Euro oder eine Gebührenbefreiung gelten. Bei der beschleunigten Bearbeitung verdoppelt sich die Konsulargebühr in der Regel.
- Die Standardbearbeitungszeit beträgt fünf Werktage. Die Bearbeitungszeit für die beschleunigte Bearbeitung beträgt zwei Werktage. Benötigt das Konsulat zusätzliche Zeit für die Prüfung des Antrags, kann es die Bearbeitungszeit verlängern.
- Die Zahlungsmethode variiert je nach Botschaft oder Konsulat, bei dem der Antrag gestellt wird. Einige Vertretungen akzeptieren nur Überweisungen, andere Zahlungen in bar oder in lokaler Währung. Der Antragsteller sollte vor der Zahlung die aktuellen Anweisungen der betreffenden Vertretung überprüfen.
- Ein kurzfristiges Visum des Typs C kann für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden, und die Gesamtaufenthaltsdauer beträgt in der Regel bis zu 90 Tage. Ein langfristiges Visum des Typs D kann für eine Gültigkeit von mehr als 90 Tagen ausgestellt werden und unter geeigneten Umständen bis zu fünf Jahre gültig sein.
- Die Anzahl der Monate, die der angeforderte Kontoauszug abdecken muss, der feste Mindestbetrag, der auf dem Konto vorhanden sein muss, sowie die Anforderungen an Gehaltsabrechnung, Arbeitsbescheinigung, Reiseplan, Flugticket und Hotelbuchung sind nicht in einer gemeinsamen zentralen Checkliste für alle Visumarten festgelegt. Diese Dokumente können je nach Reisezweck, Situation des Antragstellers und der konsularischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, zusätzlich angefordert werden.
- Die Abnahme von Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Daten ist nicht als zentrale und universelle Voraussetzung für alle Konsulatsvisumanträge festgelegt. Das Konsulat kann den Antragsteller zu einem Vorstellungsgespräch laden und zusätzliche Dokumente anfordern.
Anforderungen für das Transitvisum
- Bei einem Antrag auf ein Transitvisum sind die allgemeinen Dokumente für ein Konsulatsvisum vorzulegen. Dazu gehören das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, ein aktuelles Foto im Format 35 × 45 Millimeter, ein gültiger Reisepass mit mindestens zwei freien Seiten, eine Krankenversicherung und die Konsulargebühr.
- Der Antragsteller muss das erforderliche Visum für das endgültige Zielland vorlegen. Besteht ein visumfreies Einreiserecht für das endgültige Zielland, muss ein bestätigtes Flug-, Bahn- oder Busticket oder ein anderes Transportdokument vorgelegt werden, das die Weiterreise über Belarus belegt.
- Während des Transits muss der Reisende eine Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 10.000 Euro, die in Belarus gültig ist, mit sich führen. Für die finanzielle Leistungsfähigkeit muss er über Mittel in Höhe von mindestens fünf Grundeinheiten pro Tag des Transitaufenthalts verfügen.
- Ein Transitvisum des Typs B kann für eine, zwei oder mehrere Einreisen ausgestellt werden. Die Gesamtgültigkeitsdauer des Visums kann bis zu einem Jahr betragen. Die Aufenthaltsdauer in Belarus bei jedem einzelnen Transit darf, außer in Fällen von erzwungenen Aufenthalten, zwei Tage nicht überschreiten.
- Ein Reisender, der auf einem internationalen Flughafen in Belarus den Flug wechselt, kann von der Transitvisumpflicht befreit sein, sofern er den ausgewiesenen internationalen Transitbereich des Flughafens nicht verlässt, die Einreisedokumente für das endgültige Zielland mit sich führt und über einen bestätigten Anschlussflug verfügt, der innerhalb von 24 Stunden abfliegt.
- In Fällen von erzwungenen Aufenthalten wie Flugannullierung, Naturkatastrophe, medizinischem Notfall oder einer Panne am Transportmittel kann die Transitdauer von der zuständigen Behörde nach den Umständen des Vorfalls beurteilt werden.
- Die Gebühr für das Transitvisum unterliegt dem allgemeinen Gebührensystem für Konsulatsvisa. Die Standardgebühr beträgt in der Regel 60 Euro, kann jedoch je nach Staatsangehörigkeit, Alter, bilateralen Abkommen und Antrag auf beschleunigte Bearbeitung variieren.
Belarus: Wichtige Reiseziele
Die Hauptstadt Minsk ist das wichtigste Tor nach Belarus und verfügt über den internationalen Flughafen Minsk. Weitere bedeutende Städte sind Brest, Grodno und Wizebsk, die jeweils eigene Sehenswürdigkeiten bieten.
Kulturell interessant sind die UNESCO-Welterbestätten wie der Mirski-Schlosskomplex und die Residenz der Radziwiłłs in Njaswisch. Minsk ist zudem ein wichtiges Wirtschafts- und Bildungszentrum mit mehreren Universitäten.
Eine typische Route führt von Minsk nach Brest, entlang der historischen Route, und weiter nach Grodno oder Wizebsk. Die Städte sind gut mit Bahn und Bus verbunden, was Reisen im Land erleichtert.
