Frankreich:Visabestimmungen
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Frankreich: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Anforderungen für den visumfreien Grenzübertritt
- Von der Visumpflicht befreite Reisende, die den Schengen-Kurzzeiteinreiseregeln unterliegen, müssen einen Reisepass oder ein anerkanntes Reisedokument vorlegen, das nach dem geplanten Ausreisedatum noch mindestens drei Monate gültig ist. Das Ausstellungsdatum des Dokuments darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Die Anzahl der im Reisepass erforderlichen freien Seiten ist in der zentralen offiziellen Quelle für den visumfreien Grenzübertritt nicht eindeutig angegeben.
- Der visumfreie Kurzzeitaufenthalt darf insgesamt 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum nicht überschreiten. Frühere Schengen-Aufenthalte werden in diese Berechnung einbezogen. Die Visumbefreiung gewährt kein automatisches Einreiserecht; die Grenzpolizei kann die Einreise verweigern, wenn sie feststellt, dass die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllt sind.
- Der Reisende muss einen Nachweis über die Unterkunft für die gesamte Reisedauer vorlegen können. Bei Hotelaufenthalten kann eine Reservierungsbestätigung verwendet werden, bei Aufenthalten bei einer Privatperson eine von der zuständigen Gemeinde im Voraus genehmigte Unterkunftsbescheinigung. Die private Unterkunftsbescheinigung muss dem eingeladenen Reisenden vor der Reise ausgehändigt werden.
- Die finanziellen Mittel werden je nach Unterkunftsart berechnet. Ein Reisender mit einer gültigen Hotelreservierung muss mindestens 65 Euro pro Tag nachweisen, ein Reisender ohne Hotelreservierung mindestens 120 Euro pro Tag. Deckt die Reservierung nur einen Teil des Aufenthalts ab, werden für die reservierten Tage 65 Euro pro Tag und für die übrigen Tage 120 Euro pro Tag verlangt. Ein Reisender mit einer von der Gemeinde genehmigten privaten Unterkunftsbescheinigung muss mindestens 32,50 Euro pro Tag nachweisen.
- Die finanziellen Mittel können durch Bargeld, Bankkarte oder andere verfügbare finanzielle Mittel nachgewiesen werden. Wie alt der Kontoauszug bei der Einreise sein muss, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Ein Rückflugticket, ein Weiterflugticket in das nächste Land oder ausreichende finanzielle Mittel zum Kauf eines Tickets zum geplanten Rückreisedatum müssen vorgelegt werden können. Bei beruflichen Reisen können Dokumente verlangt werden, die den Beruf, die Position des Reisenden und die Institution oder Organisation, die ihn in Frankreich erwartet, belegen.
- Während der gesamten Kurzzeitreise muss eine gültige Krankenversicherung bestehen. Die Versicherung muss im gesamten Schengen-Raum gültig sein und eine Deckung von mindestens 30.000 Euro umfassen, die Notfallbehandlung, Krankenhauskosten und medizinische Rückführungskosten einschließt. Auch die im Todesfall entstehenden Rückführungskosten müssen abgedeckt sein.
- Die Ein- und Ausreisedaten von Kurzzeitreisenden aus Drittstaaten werden im Einreise-/Ausreisesystem erfasst. Bei der ersten Erfassung können die Angaben des Reisedokuments, Ort und Zeit des Grenzübertritts, das Gesichtsbild und Fingerabdrücke erhoben werden. Bei Kindern unter zwölf Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen. Die Weigerung, die obligatorischen biometrischen Daten erfassen zu lassen, kann zur Verweigerung der Einreise führen.
- Eine verpflichtende Impfbescheinigung, die Anforderung eines maschinenlesbaren Reisepasses oder die Verpflichtung zur ausschließlichen Verwendung eines biometrischen Reisepasses für die allgemeine Kurzzeiteinreise ist in den zentralen offiziellen Einreise-Seiten nicht als gemeinsame Voraussetzung für alle Reisenden angegeben.
Anforderungen für die Beantragung eines Konsulatsvisums
- Der Antragsteller muss zunächst im France-Visas-Visumassistenten seine Staatsangehörigkeit, den verwendeten Reisepasstyp, das Land des rechtmäßigen Aufenthalts, das zu besuchende französische Gebiet, die Reisedauer und den Reisezweck eingeben. Auf der Grundlage dieser Informationen generiert das System den erforderlichen Visumstyp, eine personalisierte Dokumentenliste und die anfallende Gebühr. Es gibt keine einheitliche universelle Dokumentenliste, die für alle Kurz- und Langzeitvisumanträge gilt.
- Das Antragsformular muss online über France-Visas ausgefüllt werden. Das generierte Antragsformular und die Antragsquittung müssen ausgedruckt und zum Termin mitgebracht werden. Die Datums- und Unterschriftsfelder im Formular müssen vom Antragsteller oder seinem bevollmächtigten gesetzlichen Vertreter ausgefüllt werden. Bei Fehlern im Formular muss ein korrigiertes neues Formular erstellt und ausgedruckt werden.
- Der Antrag ist grundsätzlich bei der für das Land des rechtmäßigen Aufenthalts des Antragstellers zuständigen französischen Konsularbehörde oder einer offiziell ermächtigten Antragsstelle zu stellen. Stellt der Antragsteller außerhalb seines Aufenthaltslandes einen Antrag, kann die zuständige Behörde eine Erklärung, warum der Antrag nicht im Land des rechtmäßigen Aufenthalts eingereicht werden kann, sowie einen Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts verlangen.
- Bei Schengen-Reisen muss Frankreich das einzige Reiseziel oder das Hauptreiseziel nach Aufenthaltsdauer sein. Kann das Hauptreiseziel nicht bestimmt werden, ist der Antrag bei der zuständigen Behörde des ersten Schengen-Staates, in den eingereist wird, zu stellen.
- Das Original und eine Kopie des Reisepasses oder Reisedokuments sind vorzulegen. Das Dokument muss in gutem Zustand sein, darf nicht älter als zehn Jahre sein und muss mindestens zwei freie Seiten enthalten. Bei einem Kurzzeitvisumantrag muss der Reisepass nach dem geplanten Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein. Bei einem Langzeitvisumantrag muss der Reisepass nach dem Ablaufdatum des beantragten Visums noch mindestens drei Monate gültig sein. In dokumentierten Notfällen kann eine begrenzte Ausnahme für das Langzeitvisum gewährt werden.
- Dem Antrag sind zwei aktuelle Passfotos gemäß ICAO-Standards beizufügen. Das Foto muss 35 bis 40 Millimeter breit sein; die Gesichtslänge vom Kinn bis zur Stirn muss zwischen 32 und 36 Millimetern liegen und etwa 70–80 % des Fotos ausmachen. Die Hintergrundfarbe des Fotos, das genaue Aufnahmedatum und das digitale Dateiformat sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Die Originale und Kopien der Dokumente, die dem im Antragsformular angegebenen Reisezweck und der persönlichen Situation entsprechen, sind vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht auf Französisch oder Englisch verfasst sind, kann eine Übersetzung ins Französische verlangt werden. Ob ein Dokument eine Apostille, Legalisation oder notarielle Beglaubigung erfordert, hängt von der Art des Dokuments, dem Ausstellungsland und dem Antragszweck ab.
- Bei Kurzzeit-Touristen- oder Privatbesuchsanträgen werden Nachweise über Unterkunft, Transport, finanzielle Mittel und Krankenversicherung verlangt. Eine Hotelreservierung, Hin- und Rückflug oder Anschlussflug, Reiseplan sowie die in der personalisierten Checkliste angegebenen weiteren Dokumente sind vorzulegen.
- Wird bei einer Privatperson übernachtet, muss die einladende Person eine von ihrer Wohngemeinde bestätigte Unterkunftsbescheinigung einholen. Der Antragsteller muss das Original der Bescheinigung beim Visumantrag vorlegen und bei der Grenzüberschreitung mit sich führen. Die von der einladenden Person zusätzlich vorzulegenden Identitäts-, Aufenthalts-, Wohn- und Finanzdokumente werden nach der Praxis der Gemeinde und des Konsulats festgelegt.
- Die finanziellen Mittel können durch persönliche Kontoauszüge der letzten drei Monate, die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge von Bank- oder Kreditkarten, Reiseschecks oder ähnliche verfügbare finanzielle Mittel nachgewiesen werden. Werden die Reisekosten von einem Sponsor übernommen, sind die Sponsoring-Dokumente und die Finanznachweise des Sponsors gemäß der personalisierten Checkliste vorzulegen. Eine für alle Antragsarten gültige einheitliche Liste von Sponsoring-Dokumenten ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig angegeben.
- Bei Kurzzeit-Touristen- und Geschäftsreisen ist eine Krankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 30.000 Euro, die im gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Reisedauer gültig ist, obligatorisch. Die Versicherung muss medizinische Rückführung, Notfallbehandlung und Krankenhauskosten abdecken. Inhaber eines Mehrfachvisums müssen bei jeder Reise einen gültigen Versicherungsnachweis mitführen.
- Bei Geschäfts- oder Berufsreisen können ein Einladungsschreiben, ein Veranstaltungsnachweis, ein Arbeitgeberschreiben, eine Arbeitserlaubnis, ein Dienstschreiben, Unternehmensunterlagen oder Dokumente, die die berufliche Tätigkeit belegen, verlangt werden. Bei Anträgen von Studenten, Arbeitnehmern, Selbstständigen, Unternehmensleitern oder Familienbesuchen werden die erforderlichen Dokumente vom System je nach gewähltem Reisezweck individuell generiert.
- Von Frankreich ausgestellte Visa sind biometrisch. Personen über zwölf Jahre, die zum ersten Mal ein biometrisches Visum beantragen, müssen ihren Antrag persönlich einreichen. Bei der Antragstellung werden ein Gesichtsfoto und flach abgenommene zehn Fingerabdrücke erfasst. Wurden in den letzten 59 Monaten bereits Fingerabdrücke für ein biometrisches Schengen-Visum abgegeben, können die früheren Daten wiederverwendet werden. Allerdings muss in der Akte ein aktuelles ICAO-konformes Foto vorhanden sein.
- Bei Kindern unter zwölf Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen. Ob der Minderjährige eine Geburtsurkunde, eine Einverständniserklärung der Eltern, ein Sorgerechtsdokument, Ausweisdokumente der Eltern oder Nachweise der familiären Bindung vorlegen muss, wird anhand der Reiseform, des Visumzwecks und der vom jeweiligen Konsulat erstellten personalisierten Liste bestimmt. Es gibt keine zentrale einheitliche Dokumentenliste für alle Kinderanträge.
- Die allgemeine Antragsgebühr beträgt 90 Euro für Kurzzeitvisa und 99 Euro für Langzeitvisa. Aufgrund von Alter, familiärer Bindung, Reisezweck, internationalen Abkommen oder Sonderstatus kann eine Ermäßigung oder Befreiung gewährt werden. Die Verwaltungsgebühr wird auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags nicht erstattet.
- Werden die Anträge von einem autorisierten externen Dienstleister entgegengenommen, kann eine zusätzliche Servicegebühr erhoben werden. Gemäß der zentralen Regel darf die grundlegende Servicegebühr 45 Euro pro Antrag nicht überschreiten. Die Zahlungswährung, die Akzeptanz von Bargeld oder Karten sowie zusätzliche Servicegebühren variieren je nach Land und Einreichungsstelle.
- Der Kurzzeitvisumantrag muss mindestens zwei Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden und darf nicht früher als sechs Monate vor der Reise gestellt werden. Da die Terminwartezeit nicht in diesem Zeitraum enthalten ist, muss der Antragsteller die örtliche Terminauslastung berücksichtigen.
- Die Entscheidungsfrist für Visumanträge beträgt in der Regel 15 Tage. In besonderen Fällen, die eine eingehende Prüfung, zusätzliche Dokumente, Sicherheitsüberprüfungen oder Rücksprache mit einer anderen Behörde erfordern, kann die Frist auf bis zu 45 Tage verlängert werden. Da die Bearbeitungszeit für Langzeitvisa je nach Reisezweck und zuständigem Konsulat variieren kann, ist in der zentralen offiziellen Quelle keine einheitliche genaue Frist für alle Kategorien angegeben.
- Das Kurzzeit-Schengen-Visum ermöglicht einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Das Visum kann für die einmalige oder mehrfache Einreise ausgestellt werden. Vielreisenden kann bei Erfüllung der Voraussetzungen ein Mehrfachvisum für den Reiseverkehr mit einer Gültigkeit von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ausgestellt werden; dieses Visum hebt die 90/180-Tage-Aufenthaltsgrenze nicht auf.
- Bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten muss ein dem Reisezweck entsprechendes Langzeitvisum eingeholt werden. Die Gültigkeit eines Langzeitvisums kann zwischen drei Monaten und einem Jahr liegen. Für Zwecke wie Tourismus oder Privataufenthalt, Erwerbstätigkeit, Studium, Praktikum und Familienzusammenführung gelten jeweils unterschiedliche Dokumente und Verfahren.
- Das als Aufenthaltstitel geltende Langzeitvisum muss innerhalb von drei Monaten nach Einreise nach Frankreich online bestätigt werden. Ist auf dem Visum vermerkt, dass nach der Ankunft in Frankreich ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden muss, hat der Antragsteller grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten nach der Ankunft einen Antrag bei der zuständigen Präfektur zu stellen.
- Das französische Konsulat kann zur Prüfung des Antrags zusätzliche Dokumente, Bestätigungen, Erläuterungen oder ein persönliches Gespräch verlangen. Die Vorlage eines vollständigen Antrags garantiert weder die Erteilung des Visums noch die unbedingte Einreise an der Grenze.
Anforderungen für das Transitvisum
- Ein Flughafentransitvisum wird für Reisende ausgestellt, die aus einem Land außerhalb des Schengen-Raums anreisen, ohne Verlassen des internationalen Transitbereichs eines französischen Flughafens in ein anderes Land außerhalb des Schengen-Raums weiterreisen und aufgrund ihrer persönlichen Situation transitvisumpflichtig sind. Die Notwendigkeit eines Transitvisums wird anhand der Staatsangehörigkeit, des Reisepasstyps und der im Besitz befindlichen gültigen Visa oder Aufenthaltstitel über den France-Visas-Visumassistenten ermittelt.
- Reist ein Passagier zu einem anderen französischen oder Schengen-Flughafen weiter, gilt er als in den Schengen-Raum eingereist. In Fällen, in denen ein Flughafenwechsel, das Verlassen des Transitbereichs, das Übernachten in einem Hotel oder einer Privatunterkunft erforderlich ist, reicht ein Flughafentransitvisum nicht aus; je nach persönlicher Situation muss ein Kurzzeit-Schengen-Visum beantragt werden.
- Bei einem Transitvisumantrag sind das Online-Formular, die Antragsquittung, der in gutem Zustand befindliche Reisepass oder das Reisedokument, eine Kopie des Dokuments, mindestens zwei freie Seiten und zwei aktuelle ICAO-konforme Fotos vorzulegen. Der Reisepass darf nicht älter als zehn Jahre sein und muss für die gesamte geplante Reise die erforderliche Gültigkeit aufweisen.
- Der Antragsteller muss das Ticket oder die Reservierung vorlegen, die den Anschlussflug und das endgültige Ziel zeigt. Nachweise, dass die Einreisevoraussetzungen des Ziellandes erfüllt sind, sowie gegebenenfalls ein gültiges Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis für dieses Land werden ebenfalls verlangt. Ist während des Transits eine Unterkunft erforderlich, sind Dokumente, die die Unterkunftsbedingungen belegen, vorzulegen.
- Ein Flughafentransitvisum kann als einfache, Hin- und Rückreise oder Mehrfachtransit ausgestellt werden. Die Anzahl der gewährten Einreisen hängt von der Reiseroute, der Begründung und der Entscheidung des Konsulats ab.
- Bei Transitvisumanträgen unterliegen die biometrischen Verfahren der allgemeinen Visumprozedur. Bei erstmaligen Antragstellern über zwölf Jahren werden ein Gesichtsbild und zehn Fingerabdrücke abgenommen. In den letzten 59 Monaten abgenommene geeignete biometrische Daten können wiederverwendet werden. Bei Kindern unter zwölf Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen.
- Die Dokumentenliste für ein Flughafentransitvisum wird vom Visumassistenten generiert, nachdem die persönliche Situation des Antragstellers eingegeben wurde. Die Form des Finanznachweises, die Reisekrankenversicherung, das Einladungsschreiben und zusätzliche Dokumente für Minderjährige sind für alle Transitanträge nicht zentral einheitlich festgelegt.
- Die allgemeine Kurzzeitvisumantragsgebühr beträgt 90 Euro. Die auf den Transitantrag anwendbare Ermäßigung oder Befreiung kann je nach persönlicher Situation variieren. Die Servicegebühr der autorisierten Antragsstelle und die akzeptierte Zahlungsmethode werden nach dem Land bestimmt, in dem der Antrag gestellt wird.
- Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor der geplanten Reise eingereicht werden und darf nicht früher als sechs Monate vor der Reise gestellt werden. Die allgemeine Entscheidungsfrist beträgt etwa 15 Tage, kann sich jedoch in Fällen, die eine zusätzliche Prüfung erfordern, auf bis zu 45 Tage verlängern.
Frankreich: Wichtige Reiseziele
Paris ist das unbestrittene Tor zu Frankreich und gleichzeitig die Hauptstadt des Landes. Weitere bedeutende Städte wie Lyon, Marseille und Nizza bieten vielfältige Anreisemöglichkeiten.
Frankreich begeistert mit einer reichen Kultur, erstklassigen Weinanbaugebieten und traumhaften Mittelmeerküsten. Die französische Riviera und historische Stätten wie die Loire-Schlösser locken zahlreiche Besucher an.
Reisende kombinieren häufig einen Aufenthalt in Paris mit einer Rundreise durch die Provence oder die Alpen. Dank des dichten TGV-Netzes sind Städte wie Bordeaux und Straßburg bequem erreichbar.
