Afghanistan:Visabestimmungen und Einreiseregeln für Besucher

Die Zahl der Länder, deren Staatsangehörige vor der Einreise in dieses Land ein Visum beantragen müssen, beträgt 198.

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Afghanistan: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:

Afghanistan:Karte der Visumanforderungen

Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.

Afghanistan: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visafreie Einreisebestimmungen

  • Die Visumbefreiung kann gemäß den geltenden Gegenseitigkeitsabkommen Afghanistans auf bestimmte Diplomaten- oder Dienstpässe anwendbar sein. Der Reisende muss einen gültigen Diplomaten- oder Dienstpass besitzen, der im Rahmen der entsprechenden Befreiung anerkannt ist. Die zulässige Aufenthaltsdauer variiert je nach Passtyp und geltendem bilateralen Abkommen.
  • Doppelstaatsbürger, die ihre Verbindung zur afghanischen Staatsbürgerschaft aufrechterhalten und einen ausländischen Pass verwenden, können die Einreisegenehmigung beantragen, indem sie einen gültigen afghanischen Personalausweis oder andere offizielle Dokumente, die die afghanische Staatsbürgerschaft belegen, vorlegen. Personen, die ihre afghanische Identität nicht nachweisen können, müssen mit ihrem ausländischen Pass ein Visum beantragen.
  • Für Kinder afghanischer Herkunft unter 18 Jahren, die einen ausländischen Pass besitzen, können die Geburtsurkunde sowie Kopien der afghanischen Pässe oder afghanischen Personalausweise der Eltern angefordert werden. Für den Antrag auf Einreisegenehmigung müssen ein ausgefülltes Antragsformular und eine Kopie des ausländischen Passes vorgelegt werden.

Anforderungen für die Beantragung eines E-Visums

  • Das Online-E-Visum-System Afghanistans akzeptiert derzeit Anträge für Tourismus, Kurzbesuche, Kulturreisen und Familien- oder Freunde-Besuche. Der Antragsteller muss ein Konto im E-Afghans-Portal erstellen, das Online-Formular ausfüllen, die erforderlichen Unterlagen hochladen und die Zahlungen über das System abschließen.
  • Ein klares und vollständiges Scanbild der biografischen Datenseite des elektronischen oder maschinenlesbaren Passes muss hochgeladen werden. Der Pass muss mindestens sechs Monate gültig sein. Da der in der offiziellen Erklärung verwendete Ausdruck zum Beginn der Gültigkeit nicht klar ist, wird empfohlen, dass der Antragsteller sicherstellt, dass sein Pass ab dem geplanten Einreisedatum mindestens sechs Monate gültig ist.
  • Das Foto muss farbig, mit weißem Hintergrund und den Maßen 35 x 45 Millimeter sein.
  • Eine klare Kopie des nationalen Personalausweises oder der Aufenthaltserlaubnis des Antragstellers im Land seines Wohnsitzes ist, soweit anwendbar, vorzulegen.
  • Ist der Antragsteller unter 18 Jahre alt, müssen klare Kopien der Pässe der Eltern vorgelegt werden.
  • Der Name, das Geburtsdatum, die Passnummer und andere persönliche Daten im Antragsformular müssen vollständig mit den hochgeladenen Dokumenten übereinstimmen. Unscharfe, beschnittene, unleserliche, abgelaufene oder widersprüchliche Dokumente können zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeit oder zur Ablehnung des Antrags führen.
  • Der Antrag unterliegt einem zweistufigen Gebührensystem. Bei der Antragstellung werden eine Servicegebühr von 8 USD und eine Zahlungsabwicklungsgebühr von 0,25 USD erhoben. Die Gesamtzahlung zu Beginn beträgt 8,25 USD und ist nicht erstattungsfähig. Der Zahlungslink wird per E-Mail oder über das Antragsportal bereitgestellt. Die Nichtzahlung der Anfangsgebühr innerhalb von 48 Stunden führt zur automatischen Schließung des Antrags.
  • Nach Genehmigung des Antrags wird die restliche Visumgebühr bezahlt. Für allgemeine Anträge beträgt die restliche Gebühr 120 USD und die Zahlungsabwicklungsgebühr 3,71 USD. Die Gesamtzahlung in der zweiten Stufe für einen Standardantrag beträgt 123,71 USD. Für einige Antragsteller kann eine abweichende Gebühr gelten. Die Nichtzahlung der Restgebühr innerhalb von sieben Tagen nach Genehmigung führt zur Schließung des Antrags.
  • Bei der Express-Bearbeitungsoption wird eine zusätzliche Gebühr von 50 USD erhoben. Für allgemeine Anträge beträgt die Gesamtsumme der zweiten Stufe inklusive restlicher Visumgebühr, Expressgebühr und Zahlungsabwicklungsgebühr 175,26 USD. Die Gebühren sind nicht erstattungsfähig; nur bestätigte Doppelzahlungen können geprüft werden.
  • Die Standardbearbeitungszeit beträgt bei vollständigen Anträgen ein bis vier Wochen. Die Express-Bearbeitungszeit kann bis zu einem Werktag betragen. Unvollständige Unterlagen, Sicherheitsüberprüfungen, zusätzliche Überprüfungen, Auslastung, Feiertage oder zusätzliche Dokumentenanforderungen können die Bearbeitungszeit verlängern.
  • Das E-Visum ist ab dem Ausstellungsdatum 90 Tage gültig. Es ist für einen einmaligen Eintritt gültig und erlaubt einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ab dem Einreisedatum. Das E-Visum kann nur bei der Einreise über den internationalen Flughafen Kabul verwendet werden.
  • Das genehmigte E-Visum muss über das Antragsportal oder als E-Mail-Anhang heruntergeladen werden. Das elektronische Visum muss während der Reise zugänglich sein und bei der Einreisekontrolle vorgelegt werden.
  • Die zuständige Behörde kann zusätzliche Unterlagen, Erläuterungen, Überprüfungen oder Sicherheitskontrollen verlangen.

Anforderungen für das Visum bei der Einreise

  • Das Visum bei der Einreise (Visa on Arrival) wird in den offiziellen Visumkategorien Afghanistans aufgeführt.
  • Bevor man sich auf ein Visum bei der Einreise verlässt und die Reise antritt, muss eine schriftliche Bestätigung vom afghanischen Außenministerium oder der zuständigen afghanischen diplomatischen Vertretung eingeholt werden.

Anforderungen für die Beantragung eines Konsularvisums

  • Der Antrag auf ein Konsularvisum muss über das Online-Konsularsystem Afghanistans gestartet werden. Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt, übermittelt, ausgedruckt und zusammen mit den anderen Unterlagen bei der Botschaft oder dem Konsulat, bei dem der Antrag gestellt wird, eingereicht werden. Einige Vertretungen verlangen, dass das Formular am Computer ausgefüllt und vom Antragsteller unterschrieben wird.
  • Der Antragsteller muss seinen Originalpass und eine Kopie des Passes vorlegen. Der Pass muss mindestens sechs Monate gültig sein und freie Seiten für das Visumverfahren enthalten.
  • In der Regel werden zwei identische, aktuelle, farbige Passfotos mit weißem Hintergrund verlangt. Die Fotos müssen direkt von vorne aufgenommen sein, das Gesicht und beide Ohren zeigen und in die entsprechenden Felder des Antragsformulars eingeklebt werden. Die Online-Upload-Anforderungen der Vertretungen variieren. Einige offizielle Vertretungen verwenden das Maß 35 x 45 Millimeter mit dem Format JPG oder PNG, während andere nur ein Passfoto verlangen. Daher sind die technischen Anforderungen der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, maßgeblich.
  • Eine Kopie des nationalen Personalausweises und ein Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts im Land der Antragstellung können verlangt werden. Diese Bedingung variiert je nach Botschaft oder Konsulat, bei dem der Antrag gestellt wird. Einige Vertretungen akzeptieren nur Anträge von Personen, die rechtmäßig in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaft sind.
  • Bei touristischen Anträgen können ein Anschreiben, das den Reisezweck erläutert, eine Hotelreservierung, ein Flugticket oder eine Flugreservierung sowie eine Einladung oder Referenzinformationen von einer Person in Afghanistan verlangt werden. Das Einladungs- oder Referenzschreiben kann den vollständigen Namen, die Kontaktdaten, die Adresse der einladenden Person sowie eine Kopie des afghanischen Personalausweises oder Passes enthalten.
  • Bei Anträgen für Familien- oder Freundesbesuche können der vollständige Name, die Adresse, die Kontaktdaten der zu besuchenden Person sowie eine Kopie des afghanischen Personalausweises oder Passes verlangt werden. Bei institutionellen Besuchen kann ein offizielles Einladungsschreiben der betreffenden Einrichtung in Afghanistan angefordert werden.
  • Bei Anträgen für Geschäfts- und Handelszwecke muss ein Dokument des aktuellen oder zukünftigen Arbeitgebers oder der betreffenden Organisation vorgelegt werden, das den Reisezweck bestätigt. Eine vom afghanischen Außenministerium ausgestellte Autorisierung oder Referenznummer kann verlangt werden. Dokumente wie Gesellschaftsgründungsurkunde, Gewerbeschein, Import-/Exportdokument, Firmenschreiben, geschäftliche Einladung aus Afghanistan und Firmenadresse können je nach Vertretung und Visumtyp angefordert werden.
  • Bei Einreisevisa für Erwerbszwecke können das Bestätigungs- oder Referenzschreiben des afghanischen Außenministeriums und Arbeitgeberunterlagen verlangt werden. Journalisten müssen möglicherweise das Schreiben ihrer Nachrichtenorganisation sowie Kopien ihres Passes und Presseausweises vorlegen. In dem Schreiben der Organisation müssen der Zweck der Nachrichtentätigkeit, die Ankunfts- und Abreisedaten, die Aufenthaltsdauer, die zu besuchenden Orte, die Adresse in Afghanistan und die zu treffenden Personen angegeben werden.
  • Ein Kontoauszug kann bei bestimmten Visumkategorien oder bei bestimmten Vertretungen verlangt werden.
  • Touristenvisa und Standard-Kurzzeit-Konsularvisa werden meist mit einer Gültigkeit von drei Monaten, einmaliger Einreise und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen ausgestellt. Bei einigen Vertretungen kann die Aufenthaltsdauer für Besuchervisa zwischen einem und drei Monaten variieren. Geschäftsvisa können für 90 Tage, sechs Monate, ein Jahr oder bei einigen Vertretungen bis zu drei Jahre mit mehrfacher Einreise ausgestellt werden. Die genaue Gültigkeit, Aufenthaltsdauer und Anzahl der Einreisen werden je nach Visumtyp und der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, festgelegt.
  • Für ein Standard-Touristenvisum wurde bei einigen offiziellen Vertretungen eine Gebühr von 80 USD veröffentlicht, für ein Arbeits- oder Einreisevisum 100 USD. Die Gebühren für Geschäftsvisa variieren je nach Gültigkeitsdauer. Für beschleunigte Bearbeitung können zusätzliche Gebühren anfallen.
  • Bei einigen Vertretungen beträgt die Standardbearbeitungszeit drei bis fünf Werktage, und eine noch am selben Tag abgeschlossene Eilbearbeitung wird gegen eine zusätzliche Gebühr angeboten. Diese Fristen sind vertretungsspezifisch und stellen keine zentrale Bearbeitungszeit für alle Anträge dar.
  • Die Vertretung kann vom Antragsteller verlangen, persönlich zu erscheinen, einen Termin zu vereinbaren, zusätzliche Unterlagen vorzulegen, an einem Vorstellungsgespräch teilzunehmen oder eine Vorabgenehmigung der zuständigen Behörden in Afghanistan einzuholen. Die Liste der Unterlagen variiert je nach Wohnsitzland, Reisezweck, Visumtyp und der diplomatischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.

Anforderungen für das Transitvisum

  • Das Transitvisum wird in den offiziellen Visumkategorien Afghanistans aufgeführt.
  • Transitreisende müssen vor der Reise bei der afghanischen Botschaft oder dem Konsulat, bei dem sie den Antrag stellen werden, die persönliche Dokumentenliste und die Frage, ob ein vorheriges Visum erforderlich ist, bestätigen lassen.