Komoren: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:DatenstatusLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
Komoren:Karte der Visumanforderungen
Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.
Komoren: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Visabestimmungen bei Ankunft
- Bei der Einreise nach Komoren muss ein gültiger nationaler Reisepass oder ein als Reisepass anerkanntes gültiges Reisedokument vorgelegt werden.
- Zu den bei der Einreise geforderten Dokumenten gehören das Original des Landeausweises, das Original des Hin- und Rückflugtickets, das Original des Reisepasses und der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel. Der Reisende muss über ein gültiges Beförderungsticket verfügen, das ihm die Ausreise aus Komoren bei Ablauf des erlaubten Aufenthalts ermöglicht.
- Die maximale Aufenthaltsdauer mit einem Touristenvisum beträgt 45 Tage. Das Touristenvisum kann nicht für eine entgeltliche oder unentgeltliche Erwerbstätigkeit genutzt werden.
- Im zentralen Gebührentarif ist das 24-Stunden-Einreisevisum kostenlos. Ein Visum mit einer Gültigkeit von bis zu 5 Tagen kostet 6.000 Komoren-Franken, ein Visum für 6–15 Tage 12.000 Komoren-Franken, ein einmaliges Visum für 16–45 Tage 20.000 Komoren-Franken und ein zweimaliges Visum für denselben Zeitraum 30.000 Komoren-Franken. Für ein ein Jahr gültiges Mehrfachvisum gilt ein Tarif von 40.000 Komoren-Franken.
- Personen, die aus Gründen der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Gesundheit, der Staatssicherheit oder der Volkswirtschaft als bedenklich angesehen werden, kann die Einreise verweigert werden.
Antragsvoraussetzungen für das Konsulatsvisum
- Der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen nationalen Reisepasses oder eines als Reisepass anerkannten gültigen Reisedokuments sein. Auch ein Beförderungsticket, das die Ausreise aus Komoren bei Ablauf des erlaubten Aufenthalts ermöglicht, ist erforderlich.
- Die diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Komoren können Touristenvisa, Kurzaufenthaltsvisa, Transitvisa, Diplomatenvisa und Höflichkeitsvisa ausstellen. Ein Touristenvisum erlaubt einen Aufenthalt von höchstens 45 Tagen. Ein Kurzaufenthaltsvisum kann für höchstens drei Monate ausgestellt und einmalig verlängert werden.
- Anträge auf Aufenthalte von mehr als drei Monaten werden über die dem Wohnsitz des Antragstellers nächstgelegene diplomatische oder konsularische Vertretung der Komoren an das Innenministerium weitergeleitet. Über das Langzeitvisum entscheidet der Ministerrat. Eine Person, die mit einem Langzeitvisum einreist, muss innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise einen Aufenthaltstitel beantragen. Der Aufenthaltstitel wird jährlich verlängert.
- Für Anträge auf ein Langzeitvisum als Unternehmer sieht das spezielle amtliche Verfahren drei Passfotos, einen Identitätsnachweis und eine Barzahlung vor. Diese Dokumente gelten ausschließlich für das genannte Verfahren für ein Langzeitvisum zu unternehmerischen Zwecken und sind nicht als universelle Checkliste für andere Reisezwecke zu betrachten.
- Für die Ausfüll- und Unterzeichnungsweise des allgemeinen Antragsformulars, die vorzulegenden Seiten der Passkopie, den Nachweis des Wohnsitzes, den Unterkunftsnachweis, den Kontoauszug, die Arbeits- oder Studienbescheinigung, das Reiseprogramm, die Krankenversicherung, das Einladungsschreiben, die Sponsorenunterlagen, biometrische Daten, das Vorstellungsgespräch, Übersetzungen, notarielle Beglaubigungen, Legalisation und Apostille liegt keine aktuelle zentrale Dokumentencheckliste vor, die auf alle Anträge anwendbar wäre.
- Im zentralen Gebührentarif beträgt das Visum bis zu 5 Tagen 6.000 Komoren-Franken, das Visum für 6–15 Tage 12.000 Komoren-Franken, das einmalige Visum für 16–45 Tage 20.000 Komoren-Franken und das zweimalige Visum für denselben Zeitraum 30.000 Komoren-Franken. Ein ein Jahr gültiges Mehrfachvisum kostet 40.000 Komoren-Franken, ein ein Jahr gültiges und verlängerbares Aufenthaltsvisum 60.000 Komoren-Franken. Die von der jeweiligen Vertretung akzeptierte Zahlungsmethode und die Abrechnungswährung sind gesondert zu bestätigen.
- Die Antragsunterlagen, Gebühren und das lokale Verfahren können je nach Zweck des Antrags und der diplomatischen oder konsularischen Vertretung variieren.
Voraussetzungen für das Transitvisum
- Der Transitreisende muss einen gültigen nationalen Reisepass oder ein als Reisepass anerkanntes gültiges Reisedokument vorlegen. Der Reisende muss im Besitz eines Beförderungstickets sein, das die Ausreise aus Komoren und die Weiterreise in das Zielland ermöglicht.
- Ein Transitvisum kann am Flughafen oder Hafen ausgestellt werden; die maximale Transitdauer beträgt fünf Tage.
- Im zentralen Tarif ist das 24-Stunden-Einreisevisum kostenlos, das bis zu fünf Tage gültige Visum kostet 6.000 Komoren-Franken.


