Sudan:Visabestimmungen
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Sudan Karte der Visabestimmungen
Sudan: Visabestimmungen
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Konsularvisum-Antragsanforderungen
- Die offiziellen Vertretungen des Sudan stellen Konsularvisa für touristische Besuche, Familien- oder Privatbesuche, geschäftliche Tätigkeit, Erwerbstätigkeit, humanitäre Hilfe, Bildung, diplomatische oder offizielle Aufgaben und andere geeignete Reisezwecke aus. Die Antragsvoraussetzungen variieren je nach Botschaft oder Konsulat, bei dem der Antrag gestellt wird, und je nach Reisezweck.
- Der Antragsteller muss ein ausgefülltes und unterschriebenes Einreisevisumformular einreichen. In dem Formular können Angaben wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepasstyp und -nummer, Ausstellungs- und Ablaufdatum des Reisepasses, Beruf, Telefonnummer, Wohnadresse, Reisezweck, Adresse im Sudan, Sponsor oder Geschäftskontakt im Sudan, geplantes Einreisedatum, beantragte Aufenthaltsdauer und frühere Sudanbesuche verlangt werden. Das Antragsformular enthält eine Auswahl zwischen Einmal- und Mehrfacheinreisevisum.
- Im Formular der Vertretung in Berlin gibt es separate Optionen für Normalpass, Diplomatenpass, Dienstpass, Reiseausweis der Vereinten Nationen und andere Reisedokumente. Ob jedes Reisedokument akzeptiert wird, hängt jedoch von der Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, und der Zustimmung der sudanesischen Behörden ab.
- Der Reisepass muss zum geplanten Einreisedatum noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Vertretung in Berlin verlangt zudem drei freie Seiten im Reisepass. Da auf den von anderen Vertretungen veröffentlichten Seiten keine einheitliche Anzahl freier Seiten angegeben ist, ist dies in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Es wurde keine zentrale einheitliche Anforderung zu beschädigten Reisepässen, maschinenlesbaren Reisepässen oder biometrischen Reisepässen veröffentlicht.
- Eine Fotokopie oder ein Scan der Seite mit den Personaldaten des Reisepasses ist vorzulegen. Einige Vertretungen verlangen das Original und eine Kopie des Reisepasses. Bei diplomatischen oder offiziellen Anträgen kann das Original des Reisepasses erst nach Erhalt der Einreisegenehmigung des sudanesischen Außenministeriums angefordert werden.
- Die Anzahl der Fotos variiert je nach Antragszentrum. Die Vertretungen in Berlin und Washington verlangen ein Passfoto, die Vertretungen in Stockholm und Dubai zwei Passfotos. Die genauen Maße, die Hintergrundfarbe, das Aufnahmedatum, das Dateiformat und andere technische Eigenschaften des Fotos sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Der Antragsteller muss möglicherweise nachweisen, dass er im Land des Antrags rechtmäßig seinen Wohnsitz hat. Von Personen, die nicht Staatsangehörige des Landes sind, in dem der Antrag gestellt wird, wird eine Kopie des gültigen Aufenthaltstitels verlangt. Bei Anträgen in Dubai muss der Antragsteller in den Vereinigten Arabischen Emiraten wohnhaft sein und der Aufenthaltstitel muss noch mindestens zwei Monate gültig sein. Personen, die sich nur mit Besucherstatus in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufhalten, müssen vor dem Antrag eine Einreisegenehmigung der sudanesischen Behörden einholen.
- Bei Anträgen für touristische Besuche und Familienbesuche kann ein unterschriebenes Schreiben eines Sponsors im Sudan nebst dessen Ausweisdokument vorgelegt werden. Der Name, die aktuelle Adresse, die Telefonnummer und die Unterschrift des Sponsors werden verlangt. Falls kein Sponsor vorhanden ist, kann eine Bestätigung mit den Buchungsdetails eines Hotels im Sudan oder ein Schreiben eines im Sudan registrierten Reisebüros mit den Reisedetails akzeptiert werden.
- Bei touristischen Anträgen über Berlin wird ein Einladungsschreiben eines im Sudan legal registrierten und autorisierten Touristikunternehmens verlangt. Der Antrag kann auch von einem Touristikunternehmen, einem Reisebüro oder einer Privatperson im Sudan bei der Abteilung für Grenzen und Ausländer des Innenministeriums eingereicht werden. Die dabei erhaltene Einreisegenehmigungsnummer muss über das sudanesische Außenministerium an die betreffende Vertretung übermittelt werden.
- Bei touristischen Visumanträgen in Dubai werden eine Hotelbuchung und eine vorläufige Flugbuchung verlangt. Auch die Vertretung in Stockholm verlangt eine Kopie des Flugtickets. Ob ein Flugticket oder eine Reisebuchung in allen Antragszentren obligatorisch ist, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Bei Anträgen für geschäftliche Zwecke, Erwerbstätigkeit oder humanitäre Hilfe ist ein Schreiben des Sponsors oder Arbeitgebers vorzulegen. In dem Schreiben sind die Art der Tätigkeit, der Reisezweck, die Aufenthaltsdauer, wer die finanziellen Verantwortlichkeiten trägt und die Kontakte im Sudan anzugeben. Ein Einladungsschreiben des einladenden Unternehmens im Sudan mit Angaben zur Art der Tätigkeit, den Daten und den Kontaktdaten kann ebenfalls verlangt werden.
- Bei geschäftlichen Anträgen in Dubai wird ein Nicht-Einwands-Schreiben des Sponsors oder Arbeitgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten verlangt. Falls der Antragsteller Firmeninhaber, Investor oder Teilhaber ist, kann eine Kopie der Gewerbelizenz vorgelegt werden. Außerdem ist ein Einladungsschreiben der sponsernden Institution im Sudan erforderlich.
- Von Personen, die humanitäre Hilfe leisten, wird eine von der sudanesischen Humanitären Hilfskommission ausgestellte Eignungs- oder Genehmigungsbescheinigung verlangt. Diese Bescheinigung kann über das Büro der entsendenden Organisation im Sudan beschafft werden.
- Bei Anträgen zu Bildungszwecken ist ein Annahme- oder Einladungsschreiben der Universität oder Bildungseinrichtung im Sudan vorzulegen.
- Bei Anträgen mit Diplomaten-, Sonder- oder Dienstpass ist eine Note oder ein offizielles Schreiben des betreffenden Außenministeriums, der Botschaft, des Konsulats oder der zuständigen Behörde erforderlich. Das Original des Reisepasses kann erst nach Erhalt der Einreisegenehmigung des sudanesischen Außenministeriums ausgehändigt werden. In einigen Vertretungen werden diplomatische und offizielle Visa kostenlos ausgestellt.
- Von Personen sudanesischer Herkunft, die mit einem fremden Reisepass reisen, können der sudanesische Reisepass, die Nationalnummernbescheinigung, der sudanesische Personalausweis oder der sudanesische Ausweis eines Elternteils oder Geschwisters verlangt werden. Einige Vertretungen verlangen zudem den Ausweis eines Sponsors im Sudan.
- Bei Privatbesuchsanträgen ist eine Kopie des Reisepasses des Sponsors im Sudan vorzulegen. Falls der Sponsor Ausländer ist, kann auch eine Kopie seiner sudanesischen Aufenthaltserlaubnis verlangt werden. Von Antragstellern, die zwecks Begleitung einer sudanesischen Familie reisen, wird eine Kopie des Reisepasses des Sponsors im Sudan verlangt.
- Der Nachweis finanzieller Mittel kann durch Kontoauszüge oder eine Erklärung über die finanziellen Möglichkeiten verlangt werden. Wie viele Monate der Kontoauszug umfassen muss und welcher Mindestbetrag auf dem Konto erforderlich ist, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Es wurde keine allgemeine Verpflichtung zu einer Reisekrankenversicherung für touristische oder geschäftliche Reisen veröffentlicht. Der Mindestdeckungsbetrag der Versicherung ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Bei einigen geschäftlichen Anträgen wird verlangt, dass das sponsernde Unternehmen schriftlich erklärt, die Verantwortung für die Gesundheitskosten des Antragstellers zu übernehmen.
- Bei Anträgen für touristische Reisen auf dem Landweg werden ein Schreiben mit Angabe des Besuchszwecks und der geplanten Reiseroute, eine Kopie des internationalen Führerscheins sowie der Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung mit Kennzeichen und Fahrgestellnummer verlangt.
- Von minderjährigen Antragstellern können ein Reiseerlaubnisformular für Kinder, die Ausweisdokumente der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds und je nach Familienstand eine Heirats- oder Scheidungsurkunde verlangt werden. Für Kinder, die ohne ihre Eltern reisen, ist ein von beiden Elternteilen unterschriebenes Nicht-Einwands-Schreiben sowie die Ausweisdokumente der Eltern vorzulegen. Reist das Kind nur mit einem Elternteil, kann von dem anderen Elternteil eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung verlangt werden.
- Im Antragsformular von Berlin gibt es Felder für den rechten und linken Daumenabdruck. Auch die Vertretung in Stockholm erwähnt ein Antrags- und Fingerabdruckformular. Ob die Abnahme von Fingerabdrücken von allen Antragstellern und bei allen Vertretungen obligatorisch ist, ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Auch eine allgemeine persönliche Vorstellungspflicht wurde nicht veröffentlicht.
- Es gibt keine aktuelle und zentrale Liste von obligatorischen Impfbescheinigungen oder Gesundheitszeugnissen. Die Vertretung in Washington verlangt für das Einreisevisum keine Gelbfieber- und Cholera-Impfungen. Die aktuellen Gesundheitsbestimmungen sollten vor der Reise bei der zuständigen sudanesischen Vertretung gesondert erfragt werden.
- Die Antragsgebühr und die Zahlungsmethode variieren je nach Vertretung. Daher sind sie in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Die Vertretung in Washington gibt für das Einreisevisum 154 US-Dollar an; sie akzeptiert Postanweisungen, Firmenschecks oder Bankschecks, jedoch keine persönlichen Schecks. Bei persönlicher Antragstellung wird Bargeld akzeptiert, Kredit- und Bankkarten werden nicht akzeptiert. Bei der Vertretung in Berlin können die Gebühren per Banküberweisung oder persönlich mit Karte bezahlt werden; bei postalischen Anträgen wird kein Bargeld akzeptiert. Die gezahlten Gebühren können bei Rücknahme oder Ablehnung des Antrags nicht erstattet werden.
- Die offizielle Bearbeitungszeit variiert je nach Vertretung und Antragsart. Die Vertretung in Washington gibt etwa 10 Werktage an, die Vertretung in Dubai zwei bis fünf Werktage, die Vertretung in Doha für normale Anträge etwa 48 Stunden. In Berlin werden für einige Geschäftsanträge zwei bis drei Wochen veranschlagt, für touristische Anträge auf dem Landweg sechs bis zwölf Wochen. Da es keine einheitliche zentrale Bearbeitungszeit für alle Anträge gibt, ist diese in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die Gültigkeitsdauer des Visums und die maximal zulässige Aufenthaltsdauer werden durch das ausgestellte Visum bestimmt. Im Antragsformular muss die gewünschte Aufenthaltsdauer eingetragen und zwischen Einmal- und Mehrfacheinreisevisum gewählt werden. Die Vertretung in Berlin veröffentlicht separate Gebührenkategorien für Sechsmonats- und Zwölfmonats-Mehrfachvisa. Eine für alle Antragsteller geltende einheitliche maximale Aufenthaltsdauer ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Es wurde keine einheitliche Beschränkung veröffentlicht, dass das Visum nur an bestimmten Flughäfen, Häfen oder Grenzübergängen verwendet werden kann. Die bei Konsularanträgen erhaltene Einreisegenehmigung oder Bestätigungsnummer hat den Charakter einer Vorabgenehmigung der sudanesischen Behörden, nicht eines elektronischen Visums. Ein auf nationaler Ebene herunterladbares elektronisches Visumdokument oder ein elektronisches Reisegenehmigungssystem wurde in offiziellen Quellen nicht bestätigt.
Transitvisum-Anforderungen
- Das Transitvisum ist eine separate Visumart, die von der konsularischen Vertretung für Reisende ausgestellt wird, die durch den Sudan in ein anderes Land weiterreisen und das sudanesische Hoheitsgebiet betreten. Im Antragsformular ist als Reisezweck „Transit“ auszuwählen, und das Formular ist vollständig auszufüllen und zu unterschreiben.
- Der Reisepass muss zum geplanten Einreisedatum in den Sudan noch mindestens sechs Monate gültig sein. Die Vertretung in Berlin verlangt drei freie Passseiten. Eine für alle Vertretungen geltende einheitliche Anzahl freier Seiten für Transitanträge ist in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Der Antragsteller muss eine Kopie des Reisepasses und die von der Vertretung festgelegte Anzahl Passfotos vorlegen. Die Anzahl der Fotos, deren Maße, Hintergrundfarbe und technische Eigenschaften sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Im Antragsformular sind das Zielland nach dem Sudan, das geplante Ankunftsdatum im Sudan und das Ausreisedatum aus dem Sudan anzugeben. Der Antragsteller muss über ein gültiges Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine andere offizielle Einreisegenehmigung für das Zielland verfügen. Die Reiseroute und die Buchung des Anschlussfluges oder der Anschlussbeförderung können ebenfalls verlangt werden.
- Die von der Vertretung in Ottawa veröffentlichte Transitivisumkategorie wird für Aufenthalte von einem bis sieben Tagen ausgestellt. Dass dies die für alle Antragsorten geltende nationale Höchstdauer ist, wurde nicht durch eine zentrale und aktuelle Quelle bestätigt, daher ist sie in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt.
- Die Transitvisumgebühr, die Zahlungsmethode und die Bearbeitungszeit variieren je nach Vertretung. Sie sind in der zentralen offiziellen Quelle nicht eindeutig festgelegt. Der Antrag ist vor der Reise bei der zuständigen sudanesischen Botschaft oder dem Konsulat zu stellen, und die Reise darf erst angetreten werden, nachdem das Visum in den Reisepass eingetragen wurde.
Sudan: Wichtige Reiseziele
Khartum ist die Hauptstadt Sudans und besitzt den wichtigsten internationalen Flughafen des Landes. Omdurman und Port Sudan sind weitere bedeutende Städte. Die meisten Reisenden gelangen über Khartum ins Land.
Kulturell und historisch beeindrucken die Pyramiden von Meroe und die antiken Stätten von Naqa. Die Küstenregion am Roten Meer bietet Erholungsmöglichkeiten und Tauchgebiete. Der Nil prägt die landwirtschaftlich genutzten Gebiete.
Eine typische Reiseroute führt von Khartum zu den Pyramiden im Norden oder zur Küstenstadt Port Sudan. Inlandsflüge und Straßenverbindungen erleichtern die Fortbewegung. Viele Besucher kombinieren Nil- und Meeresküstenabschnitte.
