Bahrain: Einreisebestimmungen für BesucherLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:DatenstatusLetzte Prüfung:Letzte Aktualisierung:
Bahrain:Karte der Visumanforderungen
Erfahren Sie, welche Staatsangehörigen für die Einreise in dieses Land ein Visum benötigen und welche visumfrei einreisen können.
Bahrain: Erforderliche Unterlagen und Voraussetzungen für Visum und Einreise
Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.
Anforderungen für die visumfreie Einreise
- Reisende, die von der visumfreien Einreise profitieren, können mit ihrem gültigen nationalen Personalausweis nach Bahrain einreisen. Bei Verwendung eines Reisepasses muss das Dokument für die Reisedauer gültig sein. Der bei der Einreise verwendete Personalausweis oder das Reisedokument muss dem Reisenden gehören, gültig und an der Grenzkontrolle überprüfbar sein.
- Dennoch können die Grenzbehörden die Vorlage eines gültigen Reise- oder Ausweisdokuments verlangen.
Anforderungen für den e-Visum-Antrag
- Der Antragsteller muss zunächst auf der offiziellen Eignungsseite angeben, ob er über eine gültige GCC-Aufenthaltsgenehmigung oder ein Besuchervisum verfügt, sowie den Reisezweck, den detaillierten Besuchsgrund und die im Reisepass angegebene Staatsangehörigkeit auswählen. Das System erstellt auf der Grundlage dieser Informationen personalisiert die dem Antragsteller angebotenen Visumtypen und die jeweiligen Bedingungen. Daher gibt es keine einzige universelle Dokumentenliste, die für alle Antragsteller gilt.
- Wenn ein geeigneter Visumtyp angezeigt wird, muss das Online-Antragsformular ausgefüllt, die vom System angeforderten Dokumente hochgeladen und die erste Antragszahlung per Kreditkarte getätigt werden. Die bei Abschluss des Antrags vergebene Antragsreferenznummer ist aufzubewahren. Der Antrag wird von der NPRA geprüft, und die Entscheidung wird an die bei der Antragstellung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Nach der Genehmigung muss die erforderliche zweite Zahlung über den Bereich „Pay for Application“ des offiziellen Portals abgeschlossen werden.
- Im zentralen Dienstleistungskatalog werden für bestimmte Besucher-e-Visum-Typen eine Passkopie, ein Rückflugticket, eine Hotelreservierung und ein auf den Namen des Antragstellers ausgestellter Kontoauszug der letzten drei Monate verlangt. Der Kontoauszug muss in englischer Sprache vorliegen. Je nach Visumtyp kann ein regelmäßiges monatliches Einkommen zwischen 300 und 500 Bahrain-Dinar oder ein verfügbarer Saldo von 150 Bahrain-Dinar pro Tag des Besuchs verlangt werden. Diese finanzielle Bedingung gilt nicht universell für alle e-Visum-Typen und sollte anhand des im Antragssystem angebotenen Visumtyps überprüft werden.
- Bei e-Visum-Anträgen zum Zweck des Familienbesuchs werden Kopien offizieller Dokumente verlangt, die die familiäre Verbindung nachweisen. Diese Dokumente können Geburtsurkunden, Heiratsurkunden oder ähnliche offizielle Verwandtschaftsdokumente sein.
- Bei bestimmten e-Visum-Anträgen auf der Grundlage einer GCC-Aufenthaltsgenehmigung muss eine Kopie der Aufenthaltsgenehmigung vorgelegt werden, und die Aufenthaltsgenehmigung muss am Antragsdatum noch mindestens drei Monate gültig sein. Bei diesen Anträgen werden ebenfalls eine Passkopie, ein Rückflugticket, eine Hotelreservierung und ein englischer Kontoauszug der letzten drei Monate verlangt.
- Jeder Antragsteller muss einen eigenen, auf seinen Namen ausgestellten Reisepass verwenden. Für Angehörige, die im Pass eines Elternteils oder einer anderen Person eingetragen sind, kann kein Antrag über denselben Pass gestellt werden.
- Das genehmigte e-Visum muss über den Visumprüfbereich des offiziellen Portals angezeigt und ausgedruckt werden. Bei der Einreise in das Land muss derselbe Reisepass verwendet werden, der für den e-Visum-Antrag verwendet wurde. Vor der Genehmigung des e-Visums wird kein physisches Visumetikett oder -stempel in den Pass eingedruckt.
- Wenn falsche Angaben oder fehlende Dokumente festgestellt werden, kann dem Antragsteller eine Korrekturmitteilung gesendet werden. Nach der Mitteilung können nur die fehlerhaften Angaben und die fehlenden Dokumente korrigiert werden. Wird die Korrektur nicht innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Mitteilung abgeschlossen, kann dies zur Annullierung des Antrags führen.
- Die normale e-Visum-Prüfung dauert etwa drei bis fünf Werktage. Außergewöhnliche Anträge können länger dauern.
- Die veröffentlichten Gebühren für bestimmte Besucher-e-Visum-Typen variieren je nach Visumtyp. Für ein zweiwöchiges Einreise-Besucher-e-Visum werden eine Antragsgebühr von 4 Bahrain-Dinar und eine Visumgebühr von 9 Bahrain-Dinar erhoben; für bestimmte dreimonatige Mehrfacheinreise-e-Visa insgesamt 29 Bahrain-Dinar; für ein einjähriges Mehrfacheinreise-Besucher-e-Visum 44 Bahrain-Dinar und für ein fünfjähriges Mehrfacheinreise-Besucher-e-Visum 64 Bahrain-Dinar. Im Falle einer Ablehnung des Antrags wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet. Zahlungen erfolgen per Kreditkarte über ein sicheres Zahlungssystem.
- Die Gültigkeitsdauer des Visums, die zulässige Aufenthaltsdauer im Land, das Recht auf einmalige oder mehrfache Einreise und die Verlängerungsmöglichkeit variieren je nach gewähltem Visumtyp. Die genaue Gültigkeits- und Aufenthaltsdauer sollte dem Bereich „See Conditions“ entnommen werden, der nach Abschluss des personalisierten Eignungsverfahrens angezeigt wird.
- Der Besitz eines e-Visums garantiert nicht definitiv das Recht auf Einreise in das Land. Der Reisende muss bei der Ankunft alle Einreisebedingungen des betreffenden Visums erfüllen. Die endgültige Entscheidung über die Einreise liegt im Ermessen des Einwanderungsbeamten an der Grenze.
Anforderungen für das Visum bei Ankunft
- Die Eignung für ein Visum bei Ankunft sollte vor der Reise über das offizielle Eignungssystem überprüft werden. Das System bewertet das Vorhandensein einer gültigen GCC-Aufenthaltsgenehmigung oder eines Besuchervisums, den Reisezweck, den detaillierten Besuchsgrund und die im Pass angegebene Staatsangehörigkeit und zeigt an, ob ein Anspruch auf ein Visum bei Ankunft besteht.
- Der Reisende muss mit einem gültigen und auf seinen Namen ausgestellten Reisepass reisen. Die Anzeige eines Anspruchs auf ein Visum bei Ankunft im System bedeutet keine garantierte Einreise in das Land. Der Reisende muss bei der Ankunft alle Bedingungen des betreffenden Visumtyps erfüllen, und die endgültige Entscheidung wird vom Einwanderungsbeamten getroffen.
- Das Nationale Portal von Bahrain gibt an, dass ein Visum bei Ankunft am internationalen Flughafen von Bahrain ausgestellt werden kann.
- Die für ein Visum bei Ankunft möglicherweise verlangten Bedingungen wie Rückflugticket, Nachweis der Unterkunft, Nachweis der finanziellen Mittel, Visum oder Aufenthaltsgenehmigung eines anderen Landes können je nach Situation des Reisenden und angebotenem Visumtyp variieren. Die genauen Bedingungen sollten den nach dem personalisierten Eignungsergebnis angezeigten Visumbedingungen entnommen werden.
- Diese Informationen variieren je nach dem bei der Eignungsprüfung angebotenen Visumtyp.
Anforderungen für den Antrag auf ein Konsulatsvisum
- Reisende, die nicht für ein Visum bei Ankunft geeignet sind oder kein e-Visum direkt erhalten können, müssen das Einreisevisum vor der Reise über die für ihr Aufenthaltsland zuständige Botschaft Bahrains, einen Sponsor in Bahrain oder über einen autorisierten Antragsweg einholen.
- Wenn der Antrag über eine Botschaft abgewickelt wird, muss der Antragsteller das von der für sein Aufenthaltsland zuständigen diplomatischen Vertretung Bahrains angeforderte Antragsformular und die erforderlichen Dokumente einreichen. Die Dokumente, Gebühren und das Antragsverfahren können je nach der konsultierten Vertretung, dem Aufenthaltsland, dem Reisezweck und dem Visumtyp variieren.
- Für Personen, die kein Visum direkt erhalten können, kann ein in Bahrain ansässiges Unternehmen, eine Institution oder ein bahrainischer Staatsbürger als Sponsor den Antrag stellen. Für bestimmte zentrale Verfahren für gesponserte Besuchervisa werden ein Service-Antragsformular, der Originalpass des Besuchers, der gültige Handelsregisterauszug des sponsernden Unternehmens oder der Personalausweis des persönlichen Sponsors sowie der Personalausweis der den Antrag stellenden oder bevollmächtigten Person verlangt. Die veröffentlichte Gebühr für dieses gesponserte Verfahren beträgt 34 Bahrain-Dinar, die Bearbeitungszeit beträgt fünf Werktage. Diese Bedingungen gelten nur für das betreffende gesponserte Besuchervisumverfahren und nicht für alle Konsulatsvisa.
- Bei bestimmten im Voraus ausgestellten Visaverfahren für geschäftliche Zwecke werden ein Antragsformular, eine Passkopie, ein gültiger Handelsregisterauszug, ein Firmenschreiben mit Angabe des Besuchszwecks, der Personalausweis der den Antrag stellenden oder bevollmächtigten Person sowie ein Nachweis über den Beruf des Besuchers verlangt. Die veröffentlichte Gebühr für dieses Verfahren beträgt 25 Bahrain-Dinar, die Bearbeitungszeit beträgt fünf Werktage. Die Bedingungen gelten nur für den betreffenden Geschäftsvisumtyp.
- Diese Informationen sollten bei der zuständigen Botschaft oder dem den Antrag stellenden Sponsor bestätigt werden.
Anforderungen für das Transitvisum
- Wenn die Transitzeit auf dem Flughafen in Bahrain acht Stunden nicht überschreitet und der Reisende den Transitraum des Flughafens nicht verlässt, ist kein Transitvisum erforderlich. Der Reisende darf während dieser Zeit nicht durch die Einwanderungskontrolle gehen, um in das Land einzureisen, und darf den Flughafen nicht verlassen.
- Wenn die Transitzeit acht Stunden überschreitet oder der Reisende den Transitraum des Flughafens verlässt, kann ein Visum erforderlich sein. Transitvisa können auf Antrag lizenzierter Hotels, Unternehmen oder anderer autorisierter kommerzieller Einrichtungen ausgestellt werden.
- Die genauen Dokumente werden von der lizenzierten Einrichtung, die den Antrag stellt, und der NPRA festgelegt.


