Serbien:Visabestimmungen

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Serbien Karte der Visabestimmungen

Serbien: Visabestimmungen

Visabestimmungen können sich ändern. Prüfen Sie aktuelle Angaben stets anhand offizieller Regierungsquellen.

Visumfreie Einreisebestimmungen

  • Der Reisende muss ein gültiges Reisedokument mitführen, das von Serbien beim Grenzübertritt anerkannt wird. Die Einreise mit einem gültigen nationalen Personalausweis ist nur möglich, wenn dies durch das entsprechende internationale Abkommen oder einen Beschluss der serbischen Regierung gestattet ist.
  • Die für visumfreie Einreisen geltende Mindestgültigkeitsdauer des Reisepasses variiert je nach Staatsangehörigkeit, Art des Reisedokuments und der betreffenden Visumbefreiungsregelung. Eine einzige Mindestpassgültigkeit, die für alle visumfreien Reisenden gilt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die Anzahl der erforderlichen leeren Seiten im Reisepass, die Verpflichtung zu maschinenlesbaren Reisepässen und die Anforderung biometrischer Pässe sind für alle visumfreien Reisenden in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Der Reisende muss während seines Aufenthalts in Serbien über finanzielle Mittel in Höhe von mindestens 50 Euro pro Tag verfügen. Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch Bargeld oder Kontoauszüge nachgewiesen werden. Die Anzahl der Monate, die der Kontoauszug abdecken muss, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die Grenzbehörde kann das Rückreise- oder Weiterreiseticket, eine bezahlte Hotelreservierung, die private Unterkunftsadresse, ein Einladungsschreiben zur Erläuterung des Reisezwecks und andere unterstützende Dokumente verlangen.
  • Bei einer Durchreise muss das Recht zur Einreise in das Folgeland bestehen. Falls ein Visum oder eine andere Einreiseerlaubnis für das Folgeland erforderlich ist, muss dieses Dokument gültig sein.
  • Eine Reisekrankenversicherung wird empfohlen. Die empfohlene Police muss für mögliche Gesundheitskosten eine Deckung von mindestens 20.000 Euro bieten. Diese Versicherung ist nicht als obligatorisches Einreisedokument für alle visumfreien Reisenden definiert.
  • Von einem Reisenden, der aus einem von einer Infektionskrankheit oder Epidemie betroffenen Gebiet kommt, kann in Abhängigkeit von der aktuellen Bewertung des serbischen Gesundheitsministeriums ein Impfzertifikat oder ein Gesundheitszeugnis verlangt werden, das das Fehlen einer Infektionskrankheit bestätigt. Eine dauerhafte und allgemeine Impfpflicht für alle Reisenden ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Für die Einreise minderjähriger ausländischer Staatsangehöriger nach Serbien besteht keine allgemeine Verpflichtung zur Vorlage einer elterlichen Einwilligungserklärung. Es ist möglich, dass das Transportunternehmen, das Ausreiseland oder der besondere Sorgerechtsstatus des Kindes zusätzliche Dokumente verlangt.
  • Die maximal zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer variiert je nach Staatsangehörigkeit, Reisepasstyp und dem Abkommen oder Regierungsbeschluss, auf dem die Befreiung beruht. Bei Befreiungen, die auf einem gültigen Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis eines anderen Landes beruhen, darf der Aufenthalt die Gültigkeitsdauer des zugrundeliegenden Dokuments nicht überschreiten.
  • Das Recht auf visumfreie Einreise gewährt kein Recht auf Arbeit, Langzeitbildung oder Aufenthalt. Ist der Reisezweck ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit, so muss ein entsprechendes D-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eingeholt werden.
  • Eine Unterkunft oder ein privater Gastgeber, der in Serbien eine entgeltliche Unterkunft bereitstellt, muss die Unterkunft des Ausländers innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft registrieren. Ein Ausländer, der für die eigene Unterkunftsregistrierung verantwortlich ist, muss ebenfalls seine Adresse oder Adressänderung innerhalb von 24 Stunden melden.
  • Das Fehlen eines gültigen Reisedokuments, die fehlende Nachweisfähigkeit ausreichender finanzieller Mittel, die Nichterfüllung der Einreisevoraussetzungen für das zu durchreisende Folgeland, das Bestehen begründeter Zweifel am Reisezweck oder die Feststellung eines Hindernisses im Zusammenhang mit der öffentlichen Ordnung und Sicherheit können zur Verweigerung der Einreise führen.

Anforderungen an die E-Visum-Beantragung

  • Serbien kann das Kurzzeitvisum C für berechtigte Antragsteller in elektronischer Form ausstellen. Das elektronische Visum wird in amtlichen Dokumenten auch als „Digitale Reisegenehmigung“ bezeichnet. Dieses Dokument ist keine separate elektronische Reisegenehmigung für visumfreie Reisende, sondern ein in elektronischer Form ausgestelltes serbisches Visum.
  • Der Antrag muss über die Visumplattform Welcome to Serbia und unter Verwendung eines registrierten Kontos, das im Elektronischen Identitätsportal erstellt wurde, gestellt werden. Der Antragsteller muss im Online-Formular Angaben zu Identität, Kontakt, Familie, Beruf oder Ausbildung, Reisedokument, früheren Reisen, geplanten Ein- und Ausreisedaten, Reisezweck, Unterkunftsadresse, einladender Person oder Organisation, Kostenträger und Krankenversicherung eingeben.
  • Die Angaben im Antragsformular müssen genau mit den Angaben im Reisedokument übereinstimmen. Nach Abschluss des Antrags müssen die erforderlichen Erklärungen und Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten erteilt werden.
  • Der Reisepass muss ab dem geplanten Ausreisedatum aus Serbien noch mindestens 90 Tage gültig sein, in den letzten 10 Jahren ausgestellt worden sein und mindestens zwei aufeinanderfolgende leere Seiten enthalten.
  • Ein lesbares digitales Bild der Seite mit den Identitätsdaten und dem Foto des Reisepasses ist vorzulegen. Es besteht keine allgemeine zentrale Verpflichtung, alle Passseiten zu scannen. Je nach Reisezweck kann zusätzlich ein Bild früherer Visa oder anderer Seiten verlangt werden.
  • Es ist ein Farbfoto vorzulegen. Das Foto muss dem Format 3,5 × 4,5 cm entsprechen, nicht älter als sechs Monate sein, scharf und mit hellem Hintergrund. Der Antragsteller muss direkt in die Kamera blicken, den Mund geschlossen haben und die Augen müssen deutlich sichtbar sein.
  • Im Online-System können für Fotos die Dateiformate JPG, JPEG, PNG oder TIFF verwendet werden. Die maximale Dateigröße jedes hochgeladenen Dokuments muss 5 MB betragen.
  • Es müssen Dokumente hochgeladen werden, die den dem C-Visum zugrunde liegenden Reisezweck belegen. Bei touristischen Reisen wird ein Nachweis über Unterkunft, Reisegestaltung oder touristische Dienstleistung verlangt; bei Privatbesuch ein von der zuständigen serbischen Behörde bestätigtes Einladungsschreiben; bei Geschäftsbesuch eine Einladung des Unternehmens in Serbien; bei Bildung, Veranstaltung oder Behandlung eine Annahme- oder Bestätigungsbescheinigung der entsprechenden Einrichtung.
  • Die private Einladung muss die Identitäts- und Reisedokumentangaben der eingeladenen Person, die Identität und Adresse des Einladenden, den Reisezweck und die geplanten Aufenthaltsinformationen enthalten. Der Einladende muss erklären, dass er die Kosten für den Aufenthalt, die Abschiebung und gegebenenfalls die Unterbringung in einer Ausländereinrichtung übernimmt.
  • Die von einer juristischen Person ausgestellte Einladung muss den Namen und die Adresse des Unternehmens, die Registrierungs- und Steuerdaten, die Unterschrift der bevollmächtigten Person, den Reisezweck und die Angaben zur eingeladenen Person enthalten.
  • Der Antragsteller muss eine ausreichende und gültige Reisekrankenversicherung vorlegen. Der von der Versicherung für das C-Visum zu deckende Mindestbetrag ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die finanziellen Mittel müssen nachgewiesen werden, die ausreichen, um die Aufenthalts- und Rückreisekosten zu decken. Kontoauszüge, Bargeldquellen, Arbeits- und Gehaltsbescheinigungen, eine Sponsorenerklärung oder ähnliche Dokumente werden akzeptiert. Die erforderliche Anzahl von Monaten für den Kontoauszug und ein einheitlicher Mindestkontostand, der für alle C-Visum-Anträge erforderlich ist, sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Eine Rückreise- oder Weiterflugreservierung, ein Transportdokument und Dokumente, die die Absicht des Antragstellers belegen, Serbien vor Ablauf der Visumsgültigkeit zu verlassen, können verlangt werden.
  • Der Antrag auf ein C-Visum kann frühestens drei Monate vor dem geplanten Reisedatum gestellt werden.
  • Die Gebühr für den C-Visum-Antrag beträgt 90 Euro. Die Zahlung erfolgt in serbischen Dinar zum Mittelkurs der serbischen Zentralbank. Gebührenbefreiungen aufgrund bilateraler Abkommen können angewandt werden.
  • Bei der elektronischen Antragstellung muss die Gebühr in der letzten Bearbeitungsphase des Portals bezahlt werden. Außerhalb des Portals getätigte Zahlungen können dem elektronischen Antrag nicht zugeordnet werden. Die akzeptierten Bankkarten oder anderen Zahlungsmittel sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die Bearbeitung des Visums dauert unter normalen Umständen 15 Tage ab Antragstellung. In begründeten und außergewöhnlichen Fällen kann die Bearbeitungszeit auf bis zu 30 Tage verlängert werden.
  • Das C-Visum wird für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ausgestellt. Es kann als Einmal-, Zweimal- oder Mehrfachvisum erteilt werden. Es kann für genehmigte Kurzzeitaufenthalte wie Tourismus, Privatbesuch, Geschäfte, kurzfristige Bildung, Veranstaltungen, offizielle Besuche, medizinische Behandlung und Transit verwendet werden.
  • Das in elektronischer Form ausgestellte Visum enthält zwei QR-Codes und das elektronische Siegel des serbischen Außenministeriums. In der zentralen amtlichen Quelle ist nicht eindeutig angegeben, ob die elektronische Bestätigung zwingend in gedruckter oder nur in digitaler Form mitgeführt werden muss. Der Reisende muss während der Reise eine zugängliche Kopie des Dokuments bei sich haben.
  • Die Online-Antragstellung bedeutet nicht, dass das Visum zwingend in elektronischer Form ausgestellt wird. Werden die Voraussetzungen für die elektronische Ausstellung nicht erfüllt, muss nach Genehmigung des Antrags mit der zuständigen diplomatischen Vertretung die Übergabemethode für die Anbringung des Visumetiketts im Reisepass vereinbart werden. In einigen Fällen kann eine persönliche Antragstellung oder die Vorlage des Reisepasses verlangt werden.
  • Der Online-Antragsdienst kann von Personen genutzt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Anträge von Minderjährigen müssen persönlich bei der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Behörde eingereicht werden. Für jedes im Reisepass eingetragene Kind muss ein separater Visumantrag gestellt werden. Das Formular des Minderjährigen muss von dessen Elternteil oder gesetzlichem Vertreter unterschrieben werden.
  • Es wurde keine zentrale Regel veröffentlicht, die die Abgabe von Fingerabdrücken oder anderen biometrischen Daten für alle elektronischen C-Visum-Anträge vorschreibt. Die zuständige Vertretung kann, falls erforderlich, eine persönliche Antragstellung, ein Interview oder zusätzliche Dokumente verlangen.
  • Unvollständige Anträge werden nicht angenommen. Die zuständige Behörde kann zusätzliche Dokumente zur Bearbeitung des Antrags anfordern. Falsche oder widersprüchliche Angaben können zur Ablehnung des Antrags oder zur Ungültigerklärung des ausgestellten Visums an der Grenze führen.

Anforderungen an die Beantragung eines Konsularvisums

  • In Serbien gibt es das Kurzzeitvisum C und das Langzeitvisum D. Der Antrag kann persönlich bei der serbischen Botschaft oder dem Generalkonsulat eingereicht werden, die für den Ort des rechtmäßigen Wohnsitzes des Antragstellers zuständig sind. Ein Antrag in einem anderen Land als dem Land des rechtmäßigen Wohnsitzes hängt von der Zuständigkeit der betreffenden Vertretung und einem dokumentierten Notfall ab.
  • Der Antragsteller muss das Visumformular vollständig ausfüllen und unterschreiben. Wurde der Antrag online begonnen, aber ein Visumetikett soll ausgestellt werden, kann die Vertretung die Vorlage des Reisepasses oder das persönliche Erscheinen des Antragstellers verlangen.
  • Der Reisepass muss ab dem geplanten Ausreisedatum aus Serbien noch mindestens 90 Tage gültig sein, in den letzten 10 Jahren ausgestellt worden sein und mindestens zwei aufeinanderfolgende leere Seiten enthalten. Es besteht keine Gewähr, dass beschädigte Reisedokumente, bei denen die Identitätsdaten nicht lesbar sind oder die Integrität beeinträchtigt ist, akzeptiert werden.
  • Es ist ein Farbfoto im Format 3,5 × 4,5 cm vorzulegen. Das Foto muss nicht älter als sechs Monate sein, scharf, mit hellem Hintergrund und die natürliche Hautfarbe zeigen. Der Antragsteller muss direkt in die Kamera blicken, den Mund geschlossen haben und die Augen müssen deutlich sichtbar sein.
  • Die Visumgebühr muss bezahlt werden. Die Gebühr für das C-Visum beträgt 90 Euro, für das D-Visum 50 Euro. Die Zahlung wird in serbischen Dinar zum Mittelkurs der serbischen Zentralbank berechnet. Gebührenbefreiungen aufgrund bilateraler Abkommen können bestehen. Die im Konsulat akzeptierte Zahlungsmethode und Währung können je nach der konsularischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird, variieren.
  • Der Reisezweck und die Gründe für den geplanten Aufenthalt sind zu dokumentieren. Die Liste der erforderlichen Dokumente variiert je nach C- oder D-Visum, Reisezweck, Staatsangehörigkeit, Reisedokument, Wohnsitzland und der konsularischen Vertretung, bei der der Antrag gestellt wird.
  • Beim C-Visum ist für touristische Reisen ein vom Reisebüro ausgestellter Zahlungsbeleg, ein Tourismuskupon, ein Hotel- oder Unterkunftsnachweis; für Privatbesuch eine von der zuständigen Behörde bestätigte private Einladung; für Geschäftsbesuch eine Einladung des Unternehmens in Serbien vorzulegen.
  • Für kurzfristige Bildung, berufliche Spezialisierung oder Praktikum wird eine Annahme- oder Einschreibebescheinigung der Bildungseinrichtung verlangt; für internationale Veranstaltungen eine Einladung des Veranstalters; für medizinische Reisen ein Dokument der Gesundheitseinrichtung, das die Behandlung und die geplante Dauer erläutert.
  • Der Antragsteller für ein C-Visum muss Dokumente vorlegen, die belegen, dass er die Unterkunftskosten und den täglichen Bedarf decken kann, über ausreichende Mittel für die Rück- oder Weiterreise verfügt und das Land vor Ablauf der Visumsgültigkeit verlässt.
  • Eine Arbeitsbescheinigung, Gehaltsabrechnung, Studentenbescheinigung, Firmenunterlagen, Kontoauszug, Flugreservierung und Reiseplan sind nicht in gleicher Weise für jedes C-Visum obligatorisch. Diese werden je nach Situation des Antragstellers und Reisezweck angefordert.
  • Das C-Visum kann frühestens drei Monate vor der geplanten Reise beantragt werden. Für jeden Antragsteller und jedes im Reisepass eingetragene Kind ist ein separater Antrag zu stellen.
  • Das C-Visum wird für einen Aufenthalt von höchstens 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen erteilt und kann als Einmal-, Zweimal- oder Mehrfachvisum ausgestellt werden. Das C-Visum ist, sofern gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehen, keine Grundlage für einen Antrag auf vorübergehenden Aufenthalt.
  • Das D-Visum wird für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen und bis zu maximal 180 Tagen ausgestellt. Das D-Visum ist ein Mehrfachvisum. Es kann für Erwerbstätigkeit, Bildung, Familienzusammenführung, Investition, religiöse Dienste, medizinische Behandlung oder Pflege, Saisonarbeit und andere genehmigte Langzeitaufenthalte verwendet werden.
  • Für das D-Visum muss der Antragsteller die für den gewählten Aufenthaltszweck erforderlichen Dokumente für den vorübergehenden Aufenthalt vorlegen. Das Portal erstellt die detaillierte und personalisierte Liste der erforderlichen Dokumente erst, nachdem der Reisezweck ausgewählt wurde.
  • Beim D-Visum zum Zwecke der Erwerbstätigkeit können eine Einladung des Arbeitgebers in Serbien, die Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers, ein Arbeitsvertrag oder Vertragsentwurf, Angaben zu Aufgaben und Arbeitsbedingungen sowie Nachweise über berufliche Qualifikationen verlangt werden. Für ausländische Bildungs- und Berufsqualifikationsnachweise kann eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.
  • Wenn der Arbeitgeber den Antrag im Namen des Arbeitnehmers stellt, muss eine vom Arbeitgeber und dem Ausländer unterzeichnete Vollmacht vorgelegt werden. Die Vollmacht muss die Angaben der Parteien, das Ausstellungsdatum und die erteilten Befugnisse enthalten. Eine notarielle Beglaubigung dieser Vollmacht wird in der Regel nicht verlangt.
  • Beim D-Visum zu Bildungszwecken können eine Einschreibe- oder Zulassungsbescheinigung der Bildungseinrichtung in Serbien, ein Schreiben mit Angabe des Beginns und der Dauer der Bildung, die Registrierungsbescheinigung der Einrichtung sowie frühere Bildungsdokumente verlangt werden. Für ausländische Bildungsdokumente kann eine Übersetzung durch einen ermächtigten Übersetzer angefordert werden.
  • Bei Familienzusammenführung sind eine Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, ein Dokument zum Nachweis der familiären Bindung oder Dokumente zum Nachweis einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorzulegen. Für im Ausland ausgestellte Personenstandsdokumente kann eine beglaubigte Übersetzung ins Serbische erforderlich sein.
  • Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften können Dokumente, die belegen, dass die Parteien ledig sind, Nachweise über eine gemeinsame Adresse oder ein Zusammenleben, Erklärungen der Parteien und gegebenenfalls Zeugenaussagen verlangt werden.
  • Bei einem Antrag zu Investitionszwecken sind Dokumente vorzulegen, die eine Investition in ein in Serbien registriertes Unternehmen belegen. In dieser Kategorie kann der Nachweis von Mitteln in Höhe von mindestens 50.000 Euro auf einem Bankkonto in Serbien verlangt werden. Dieser Betrag gilt nicht für alle D-Visum-Kategorien.
  • Bei einem Antrag für religiöse Dienste sind eine Bescheinigung der registrierten Kirche oder Religionsgemeinschaft und ein Arbeitsvertrag oder eine Beauftragung zur Erläuterung der Tätigkeit vorzulegen.
  • Bei einem Antrag zu medizinischen Behandlungszwecken ist eine Entscheidung oder ein Schreiben der registrierten Gesundheitseinrichtung vorzulegen, das den Ort, die Notwendigkeit und die voraussichtliche Dauer der Behandlung erläutert. Bei einem Antrag zu Pflegezwecken können ein Annahmeschreiben der Sozialschutzbehörde, ein Registrierungsbeschluss und eine Betriebsgenehmigung verlangt werden.
  • Bei Saisonarbeit sind die Registrierungsbescheinigung des Arbeitgebers und ein Stellenangebot vorzulegen, das den Arbeitgeber, die Arbeit, den Arbeitsort, die Dauer, das Entgelt sowie die Ruhe- und Unterkunftsbedingungen angibt.
  • Beim D-Visum muss die Adresse der Unterkunft in Serbien nachgewiesen werden. Eine Unterkunftserklärung des Gastgebers, ein Mietvertrag, eine Hotelreservierung oder ein anderes geeignetes Adressdokument werden akzeptiert.
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit beim D-Visum kann durch eine Gehaltsbescheinigung, einen Arbeitsvertrag, Rentenzahlungen, eine Stipendienbescheinigung, einen Nachweis über registrierte landwirtschaftliche Tätigkeit, einen Kontoauszug oder eine Sponsorenerklärung nachgewiesen werden. Wird der Nachweis durch ein Bankkonto erbracht, ist das Vorhandensein von Mitteln in Höhe des serbischen Mindestlohns des Antragsjahres eine der akzeptierten Methoden.
  • Der Sponsor oder Garant muss schriftlich erklären, dass er die Kosten des Antragstellers übernimmt, und nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt.
  • Der Krankenversicherungsschutz für das D-Visum kann durch ein anwendbares internationales Sozialversicherungsdokument, eine ausländische Versicherungspolice, eine serbische Krankenversicherungsbescheinigung, eine Sponsorenerklärung oder ausreichende Mittel, die die Deckung der Gesundheitskosten belegen, nachgewiesen werden. Ein einheitlicher Mindestversicherungsbetrag, der für alle Arten von D-Visum gilt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Für nahe Familienangehörige eines serbischen Staatsangehörigen und für bestimmte D-Visum-Antragsteller mit Arbeitsgrundlage können besondere Befreiungen von den Nachweisen der finanziellen Leistungsfähigkeit oder der Krankenversicherung gelten. Die individuelle Checkliste ist maßgeblich.
  • Die Notwendigkeit einer Übersetzung, notariellen Beglaubigung, Apostille oder konsularischen Beglaubigung ausländischer amtlicher Dokumente variiert je nach Ausstellungsland, Dokumententyp und anwendbarem internationalen Abkommen. Es sollten nur die Dokumente beglaubigt werden, die nach den Rechtsvorschriften erforderlich sind.
  • Eine obligatorische und allgemeine Fingerabdrucknahme bei Konsularvisumanträgen ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben. Die diplomatische Vertretung kann das persönliche Erscheinen des Antragstellers, ein Vorstellungsgespräch oder die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen.
  • Visumanträge werden in der Regel innerhalb von 15 Tagen bearbeitet. In begründeten und außergewöhnlichen Fällen kann die Frist auf bis zu 30 Tage verlängert werden.
  • Der englische Text auf dem D-Visum-Portal zur Antragsfrist verwendet den Ausdruck „mindestens drei Monate vor der Reise“. Dieser Ausdruck unterscheidet sich von der für das C-Visum veröffentlichten Regel „frühestens drei Monate vorher“. Der aktuelle Antragszeitraum für das D-Visum sollte bei der zuständigen diplomatischen Vertretung bestätigt werden.
  • Bei unvollständigen Unterlagen kann der Antrag abgelehnt werden. Das Konsulat kann zusätzliche Dokumente oder Erläuterungen zur Überprüfung des Reisezwecks und der Angaben anfordern.

Anforderungen an ein Transitvisum

  • Im aktuellen System Serbiens wird für Transit ein Kurzzeitvisum C ausgestellt. Auf den zentralen aktuellen Seiten ist kein unabhängiger Visumstyp für Transit neben dem C-Visum veröffentlicht.
  • Der Antragsteller muss das Online-Visumformular ausfüllen oder, falls der Antrag bei einer diplomatischen Vertretung gestellt wird, eine gedruckte und unterschriebene Kopie des Formulars vorlegen.
  • Der Reisepass muss in den letzten 10 Jahren ausgestellt worden sein, ab dem geplanten Ausreisedatum aus Serbien noch mindestens 90 Tage gültig sein und mindestens zwei aufeinanderfolgende leere Seiten enthalten.
  • Ein aktuelles Foto im Format 3,5 × 4,5 cm, eine ausreichende und gültige Reisekrankenversicherung sowie ein Beleg über die Zahlung der Visumgebühr sind vorzulegen.
  • Falls für die Einreise in das Folgeland ein Visum erforderlich ist, ist eine Kopie des gültigen Visums vorzulegen. Ist kein Visum erforderlich, können ein Ticket, eine Reservierung oder andere Dokumente, die die Weiterreise und den Zweck der Reise in das Folgeland belegen, vorgelegt werden.
  • Es wird empfohlen, dass der Antragsteller Dokumente vorlegt, die belegen, dass er über finanzielle Mittel verfügt, um seine Ausgaben während des Transits zu decken. Die erforderliche Anzahl von Monaten für den Kontoauszug und ein einheitlicher Mindestkontostand, der für Transitanträge erforderlich ist, sind in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die Gebühr für das zu Transitzwecken erteilte C-Visum beträgt 90 Euro. Die Zahlung wird in serbischen Dinar zum Mittelkurs der serbischen Zentralbank berechnet. Gebührenbefreiungen aufgrund bilateraler Abkommen können angewandt werden.
  • Der Antrag kann frühestens drei Monate vor der geplanten Reise gestellt werden. Die normale Bearbeitungszeit beträgt 15 Tage, in begründeten und außergewöhnlichen Fällen beträgt die maximale Bearbeitungszeit 30 Tage.
  • Das Transit-C-Visum kann als Einmal-, Zweimal- oder Mehrfachvisum ausgestellt werden. Die Gesamtnutzungsdauer des Visums, die Anzahl der Einreisen und der erlaubte Aufenthalt werden im ausgestellten Visum angegeben. Eine separate maximale Aufenthaltsdauer, die für alle Antragsteller im Transit gilt, ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Der Transitreisende muss die Voraussetzungen für die Zulassung zum Folgeland erfüllen. Das Fehlen eines gültigen Visums, einer Aufenthaltserlaubnis oder eines anderen Einreiserechts für das Folgeland kann zur Verweigerung der Einreise nach Serbien führen.
  • Der von der Reisekrankenversicherung für das Transit-C-Visum zu deckende Mindestbetrag ist in der zentralen amtlichen Quelle nicht eindeutig angegeben.
  • Die diplomatische Vertretung kann zusätzliche Dokumente zur Überprüfung der Reiseroute, des Transports, der finanziellen Leistungsfähigkeit oder des Einreiserechts in das Folgeland verlangen.
Bevölkerung
6,641,964(2026 geschätzt)
Amtssprache
Serbisch; regionale Amtssprachen: Ungarisch, Slowakisch, Rumänisch, Russinisch, Kroatisch
Regierungsform
Parlamentarische Republik
Kontinent
Europa
Hauptstadt
Belgrad
Währung
Serbischer Dinar
Fläche
88.499 km²
Telefonvorwahl
+381

Serbien: Wichtige Reiseziele

Belgrad ist die Hauptstadt und das wichtigste internationale Tor nach Serbien, mit dem Flughafen Nikola Tesla, der zahlreiche europäische Städte anfliegt. Novi Sad, die zweitgrößte Stadt, bietet eine lebendige Kulturszene und ist Gastgeber des bekannten EXIT-Festivals.

Serbien beeindruckt mit mittelalterlichen Klöstern, Festungen und einer herzlichen Gastfreundschaft. Die Wirtschaftszentren Belgrad und Novi Sad sind auch für Bildung und Innovation bedeutend, während die Region um Niš historische und natürliche Sehenswürdigkeiten bietet.

Viele Reisende starten in Belgrad und erkunden den Norden mit Novi Sad und Subotica. Von dort führen Straßen und Bahnverbindungen südwärts nach Niš und weiter zur Đavolja Varoš oder in das Donaugebiet, was eine abwechslungsreiche Routenplanung ermöglicht.